International Incoming Fellowships (IIF)
Ziel der Maßnahme
"International Incoming Fellowships" fördern die wissenschaftliche Qualität von Einrichtungen in Europa durch die Zusammenarbeit mit individuellen Forscherinnen und Forschern aus Drittstaaten, mit dem Ziel, längerfristige Kooperationen von beiderseitigem Nutzen zu etablieren.
Teilnehmende Forscherinnen und Forscher
Forschende müssen so genannte "experienced researchers" sein. Insbesondere sind Forscherinnen und Forscher mit weiterer Forschungserfahrung angesprochen.
Teilnehmende Einrichtungen
Unterstützt werden Forschungsaufenthalte an einer Einrichtung in einem Mitglied- oder Assoziierten Staat. Für Forschende insbesondere aus Entwicklungs- und Schwellenländern (so genannte "International Cooperation Partner Countries (ICPC)", siehe Arbeitsprogramm Menschen Anhang 1.1) besteht die zusätzliche Möglichkeit der Unterstützung einer Rückkehrphase im Heimatland von einem Jahr.
Mobilitätsregeln
Die Maßnahme steht ausschließlich Forscherinnen und Forschern offen, die derzeit in einem Drittstaat tätig sind.
Es gilt die grundsätzliche Mobilitätsregel der Marie Curie-Maßnahmen: Eine Bewerbung zusammen mit einer Einrichtung in einem Land, in dem die Forscherin/der Forscher bereits mehr als zwölf Monate in den letzten drei Jahren ansässig oder tätig war, ist nicht möglich.
Laufzeit der Förderung
Die Forschungsphase in einer Einrichtung in Mitglied- oder Assoziierten Staaten wird für ein bis zwei Jahre gefördert. Für Forschende aus ICPC-Ländern (siehe Arbeitsprogramm Menschen Anhang 1.1) kann eine Rückkehrphase an ihre Heimateinrichtung von einem Jahr gefördert werden.
Finanzieller Rahmen
Während der Forschungsphase in Europa wird die Forscherin/der Forscher durch ein monatliches Grundgehalt oder Stipendium und eine Mobilitätspauschale sowie weitere Zahlungen für Reisekosten und Forschungsmittel unterstützt.
Forschende aus ICPC-Ländern können für die einjährige Rückkehrphase einen Zuschuss von 15.000 € erhalten.
Die Gasteinrichtungen erhalten einen Zuschuss für indirekte Kosten. Die genauen Beträge sind in Anhang 3 des Arbeitsprogramms Menschen aufgelistet.
Bewerbung
Die Antragstellung erfolgt gemeinsam durch die Einrichtung in Europa und die individuelle Forscherin/den individuellen Forscher sowie gegebenenfalls gemeinsam mit der Rückkehreinrichtung im Heimatland der Forscherin/des Forschers.
Bewerbungsaufruf
Der nächste Bewerbungsaufruf für "International Incoming Fellowships" wird am 16. März 2011 veröffentlicht werden. Bewerbungsschluss ist am 11. August 2011.
Vor Veröffentlichung der neuen Dokumente am Tag des Bewerbungsaufrufs können Sie sich mit dem "Guide for Applicants" des Vorjahres auf Ihren Antrag vorbereiten. Wenn die neuen Dokumente veröffentlicht werden, müssen Sie diese verwenden.
Erfolgsquoten früherer Bewerbungsaufrufe
Im Jahr 2009 (Budget 28 Mio. €) wurden 1044 zulässige Anträge eingereicht, von denen 154 zur Förderung vorgesehen wurden. Dies ergibt insgesamt eine Erfolgsquote von 14,8%.
Im Jahr 2008 (Budget 25 Mio. €) wurden 661 zulässige Anträge eingereicht, von denen 140 zur Förderung vorgesehen wurden. Dies ergibt insgesamt eine Erfolgsquote von 21,2%.
Im Jahr 2007 (24 Mio. €) wurden 532 zulässige Anträge eingereicht, von denen 131 zur Förderung vorgesehen wurden. Dies ergibt insgesamt eine Erfolgsquote von 23%.
Die Erfolgsquoten können von einem Bewerbungsaufruf zum nächsten teilweise erheblich abweichen. Daher sind die genannten Zahlen nur unter Vorbehalt zu bewerten.