International Research Staff Exchange Scheme (IRSES) 

Ziel der Maßnahme

Das "International Research Staff Exchange Scheme" zielt auf die Unterstützung und Stärkung internationaler Forschungskooperationen zwischen Einrichtungen in Europa und in bestimmten Drittstaaten durch verstärkten Personalaustausch im Rahmen gemeinsamer Aktivitäten ab.

Teilnehmende Einrichtungen

Ein Vorhaben muss mindestens zwei Einrichtungen aus zwei verschiedenen Mitglied- oder Assoziierten Staaten sowie mindestens eine Einrichtung aus einem Drittstaat involvieren. Dies beinhaltet nur Drittstaaten, mit denen die EU ein Abkommen zur wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit (so genannte "S&T Agreements") abgeschlossen hat bzw. im Prozess der Verhandlung ist und Drittstaaten, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen. Das Arbeitsprogramm Menschen enthält in Anhang 1.2 eine Auflistung der entsprechenden teilnahmeberechtigten Länder. Beteiligen können sich nur nicht-kommerzielle Forschungseinrichtungen und Universitäten.

Teilnehmende Forscherinnen und Forscher

Unterstützt wird ein ausgewogener gegenseitiger Austausch von Forschenden aller Karrierestufen sowie ggf. von Forschungspersonal aus dem technischen oder Managementbereich zwischen den beteiligten Einrichtungen im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprogramms. 

Mobilitätsregeln

Ein Austausch kann immer nur zwischen einer der beteiligten Einrichtungen in Europa und in einem Drittstaat erfolgen.

Laufzeit der Förderung

Die Unterstützung der Kooperationen kann für eine Gesamtlaufzeit von zwei bis vier Jahren erfolgen. Die einzelnen Aufenthalte der beteiligten Forschenden können zwischen einigen Wochen bis zu maximal einem Jahr dauern. 

Finanzieller Rahmen

Die EU-Finanzierung besteht in einem Zuschuss von 1.900 Euro pro Forschermonat, bezogen auf die von den beteiligten Einrichtungen in Europa entsandten Forscherinnen und Forscher. Darüber hinaus wird für den Personalaustausch mit weit entfernten Ländern ein zusätzlicher Beitrag zur den Reisekosten in Höhe von 200 Euro pro Forschermonat gezahlt. Eine Liste der Zielländer, für die dieser Zusatzbetrag gewährt wird, findet sich im Anhang 1.3 des Arbeitsprogramms Menschen. Grundsätzlich wird erwartet, dass die jeweiligen Partnereinrichtungen in Drittstaaten die Kosten ihrer eigenen entsandten Forscherinnen und Forscher selbst tragen. Auf Antrag wird jedoch auch eine EU-Finanzierung für Partner aus Drittstaaten, die Entwicklungs- oder Schwellenländer sind (ICPC-Staaten), gewährt. 

Bewerbung

Vorschläge für "International Research Staff Exchange Scheme" werden durch Gruppen von Einrichtungen eingereicht, wobei eine Einrichtung aus einem Mitglied- oder Assoziierten Staat als Koordinator fungiert. 

Bewerbungsaufruf

Der Bewerbungsaufruf für "International Research Staff Exchange Scheme" wurde am 20. Juli 2011 veröffentlicht. Bewerbungsschluss war der 18. Januar 2012.

Den Bewerbungsaufruf 2012 finden Sie in der rechten Spalte. Auf der Seite des Bewerbungsaufrufs werden zu gegebener Zeit auch die Ergebnisse veröffentlicht.

Erfolgsquoten früherer Bewerbungsaufrufe

Im Jahr 2011 (Budget 30 Mio. €) wurden 186 zulässige Anträge eingereicht, von denen 85 zur Förderung vorgesehen sind. Dies ergibt insgesamt eine Erfolgsquote von 46%.

Im Jahr 2010 (Budget 30 Mio. €) wurden 168 zulässige Anträge eingereicht, von denen 89 zur Förderung vorgesehen sind. Dies ergibt insgesamt eine Erfolgsquote von 53%.

Im Jahr 2009 (Budget 30 Mio. €) wurden 177 Anträge eingereicht, von denen 107 zur Förderung vorgesehen wurden. Dies ergibt insgesamt eine Erfolgsquote von 60%.

Im Jahr 2008 (Budget 25 Mio. €) wurden 72 Anträge eingereicht, von denen 58 zur Förderung vorgesehen wurden. Dies ergibt insgesamt eine Erfolgsquote von 81%.

Die Erfolgsquoten können von einem Bewerbungsaufruf zum nächsten teilweise erheblich abweichen. Daher sind die genannten Zahlen nur unter Vorbehalt zu bewerten.