Reintegration Grants

Ab dem Arbeitsprogramm 2009 sind die beiden Reintegrationsmaßnahmen – European Reintegration Grants (ERG) und International Reintegration Grants (IRG) – unter dem gemeinsamen Oberbegriff Reintegration Grants (RG) zusammengefasst. Beide Reintegrationsmaßnahmen existieren weiterhin und werden auch getrennt evaluiert werden; die Zusammenlegung dient im Wesentlichen einer Vereinfachung eventueller Budgetverschiebungen entsprechend der jeweiligen Antragslage.

Im Arbeitsprogramm 2011 gibt es keinen Bewerbungsaufruf für die "Reintegration Grants". Diese wurden ersetzt durch die "Career Integration Grants".

 

European Reintegration Grants (ERG)

Ziel der Maßnahme

"European Reintegration Grants" unterstützen die berufliche Reintegration und Weiterentwicklung individueller europäischer Forscherinnen und Forscher im unmittelbaren Anschluss an eine Forschungs- und Ausbildungsaktivität im Rahmen einer der Marie Curie-Maßnahmen.

Teilnehmende Forscherinnen und Forscher

Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine Teilnahme von mindestens 18 Monaten an einer Marie Curie-Maßnahme im 7. FRP oder vorhergehenden Rahmenprogrammen, wobei die Bewerbung spätestens sechs Monate nach Ende der vorausgehenden Förderung erfolgen muss (es zählt der Tag der Einreichung des Antrags).
Die Maßnahme steht nur so genannten "experienced researchers" offen. Die Mindestqualifikationen eines "experienced researchers" müssen zum Zeitpunkt des jeweiligen Evaluierungsverfahrens ("cut-off date") eines Bewerbungsaufrufs vorliegen.

Teilnehmende Einrichtungen

Die Bewerbung erfolgt gemeinsam mit einer Einrichtung in einem Mitglied- oder Assoziierten Staat (einschließlich des Heimatlands der Forscherin/des Forschers), die für die Reintegration der Forscherin/des Forschers für mindestens zwei Jahre, idealerweise aber längerfristig, verantwortlich ist. 

Mobilitätsregeln

Bewerben können sich Forscherinnen und Forscher aller Nationalitäten, die zuvor mindestens 18 Monate an einer Marie Curie-Maßnahme in einem Mitglied- oder Assoziierten Staat teilgenommen haben. 

Laufzeit der Förderung

Die Förderung kann für zwei bis drei Jahre erfolgen. 

Finanzieller Rahmen

Die Förderung kann bis zu 15.000 Euro pro Jahr betragen, die als Zuschuss zum Gehalt der Forscherin/des Forschers oder für Forschungs- oder Personalkosten des Projekts verwendet werden können. 

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt gemeinsam durch die Gasteinrichtung und die einzelne Forscherin/den einzelnen Forscher. 

Bewerbungsaufruf

Der gegenwärtige Bewerbungsaufruf für die "Reintegration Grants" wurde am 09. Oktober 2009 veröffentlicht, mit "cut-off dates" am 9. März 2010 und am 07. September 2010.

Eine Bewerbung kann jederzeit während der Laufzeit des Bewerbungsaufrufs erfolgen."Cut-off date" bedeutet, dass alle Anträge, die bis zu diesem Datum eingegangen sind, in das Evaluierungs- und Entscheidungsverfahren aufgenommen werden, das im Anschluss an dieses Datum beginnt. Nach dem ersten "cut-off date" eingegangene Bewerbungen werden automatisch in das  Evaluierungs- und Entscheidungsverfahren des zweiten Datums aufgenommen.

Den derzeitigen Bewerbungsaufruf finden Sie in der rechten Spalte. Auf der Seite des Bewerbungsaufrufs stehen die wichtigen Dokumente ("Work Programme", "Guide for Applicants") unter der Überschrift "Information Package" zum Herunterladen zur Verfügung.

Erfolgsquoten früherer Bewerbungsaufrufe

Zum zweiten cut-off Datum im Jahr 2009 (Oktober) wurden für die Reintegration Grants insgesamt 315 zulässige Anträge eingereicht (IRG und ERG zusammengefasst). Im Panel ERG wurden 66% zur Förderung vorgesehen.

Zum ersten cut-off Datum im Jahr 2009 (April) wurden für die Reintegration Grants insgesamt 306 zulässige Anträge eingereicht (IRG und ERG zusammengefasst). Im Panel ERG wurden 65% der Anträge zur Förderung vorgesehen.

Im Jahr 2008 (für die Berechnung sind beide cut-off dates zusammengefasst) wurden 157 zulässige Anträge eingereicht, von denen 89% zur Förderung vorgesehen wurden.

Im Jahr 2007 (für die Berechnung sind beide cut-off dates zusammengefasst) wurden 117 zulässige Anträge eingereicht, von denen 86% zur Förderung vorgesehen wurden.

Die Erfolgsquoten können von einem Bewerbungsaufruf zum nächsten teilweise erheblich abweichen. Daher sind die genannten Zahlen nur unter Vorbehalt zu bewerten.

 

International Reintegration Grants (IRG) 

Ziel der Maßnahme

"International Reintegration Grants" sollen einen Beitrag zur Rückgewinnung europäischer Forscherinnen und Forscher für eine Forschungstätigkeit in Europa leisten. 

Teilnehmende Forscherinnen und Forscher

Forschende müssen so genannte "experienced researchers" sein. Unterstützt werden können europäische Forscherinnen und Forscher, die längere Zeit außerhalb Europas in der Forschung aktiv waren und eine Rückkehr nach Europa, einschließlich ihres Heimatlands, anstreben.

Teilnehmende Einrichtungen

Die Wiedereingliederung der Forscherin/des Forschers kann in einer Einrichtungen in einem Mitglied- oder Assoziierten Staat erfolgen, die für die Reintegration der Forscherin/des Forschers für mindestens drei Jahre, idealerweise aber längerfristig, verantwortlich ist. 

Mobilitätsregeln

Die Maßnahme steht Forscherinnen und Forschern mit der Nationalität eines Mitglied- oder Assoziierten Staats offen, die zum Zeitpunkt der Antragseinreichung insgesamt mindestens drei Jahre in einem Drittstaat in der Forschung aktiv waren. Darüber hinaus dürfen sie nicht mehr als zwölf Monate in den letzten drei Jahren in Europa verbracht haben. In der Regel ist eine Bewerbung nur möglich für Forschende, die noch keine Beschäftigung in Europa haben. In Ausnahmefällen können sich jedoch auch solche Forscherinnen und Forscher bewerben, die bereits eine Beschäftigung in Europa haben, sofern im Antrag aufgezeigt werden kann, dass die Förderung zu einer signifikanten Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen oder Karriereperspektiven beitragen kann.

Laufzeit der Förderung

Die Förderung kann für zwei bis vier Jahre erfolgen. 

Finanzieller Rahmen

Pro Jahr kann ein Betrag von bis zu 25.000 € beantragt werden, der als Zuschuss zum Gehalt der Forscherin/des Forschers oder für die Forschungs- oder Personalkosten des Projekts verwendet werden kann.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt gemeinsam mit einer Einrichtung in einem Mitglied- oder Assoziierten Staat, die für die Reintegration der Forscherin/des Forschers für mindestens drei Jahre, idealerweise aber längerfristig, verantwortlich ist. 

Bewerbungsaufruf

Der gegenwärtige Bewerbungsaufruf für "Reintegration Grants" wurde am 09.Oktober 2009 veröffentlicht, mit "cut-off dates" am 9. März 2010 und am 07. September 2010.

Eine Bewerbung kann jederzeit während der Laufzeit des Bewerbungsaufrufs erfolgen. "Cut-off date" bedeutet, dass alle Anträge, die bis zu diesem Datum eingegangen sind, in das Evaluierungs- und Entscheidungsverfahren aufgenommen werden, das im Anschluss an dieses Datum beginnt. Nach dem ersten "cut-off date" eingegangene Bewerbungen werden automatisch in das  Evaluierungs- und Entscheidungsverfahren des zweiten Datums aufgenommen.

Den derzeitigen Bewerbungsaufruf finden Sie in der rechten Spalte. Auf der Seite des Bewerbungsaufrufs stehen die wichtigen Dokumente ("Work Programme", "Guide for Applicants") unter der Überschrift "Information Package" zum Herunterladen zur Verfügung.

Erfolgsquoten früherer Bewerbungsaufrufe

Zum zweiten cut-off Datum im Jahr 2009 (Oktober) wurden für die Reintegration Grants insgesamt 315 zulässige Anträge eingereicht (IRG und ERG zusammengefasst). Im Panel IRG wurden 66% zur Förderung vorgesehen.

Zum ersten cut-off Datum im Jahr 2009 (April) wurden für die Reintegration Grants insgesamt 306 zulässige Anträge eingereicht (IRG und ERG zusammengefasst). Im Panel IRG wurden 64% zur Förderung vorgesehen.

Im Jahr 2008 (für die Berechnung sind beide cut-off dates zusammengefasst) wurden 370 zulässige Anträge eingereicht, von denen 49,5% (April 51%, Oktober 48%) zur Förderung vorgesehen wurden.

Im Jahr 2007 (für die Berechnung sind beide cut-off dates zusammengefasst) wurden 316 zulässige Anträge eingereicht, von denen 57% zur Förderung vorgesehen wurden.

Die Erfolgsquoten können von einem Bewerbungsaufruf zum nächsten teilweise erheblich abweichen. Daher sind die genannten Zahlen nur unter Vorbehalt zu bewerten.

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