Humboldt-Forschungspreis
Mit dem Preis werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihr bisheriges Gesamtschaffen ausgezeichnet, deren grundlegende Entdeckungen, Erkenntnisse oder neue Theorien das eigene Fachgebiet nachhaltig geprägt haben und von denen auch in der Zukunft weitere Spitzenleistungen erwartet werden können.
Nominiert werden können Wissenschaftler aus dem Ausland aller Fachrichtungen und aller Länder. Auf die Nominierungen qualifizierter Wissenschaftlerinnen wird besonderer Wert gelegt.
Die Preisträger sind eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchzuführen. Der Aufenthalt kann zeitlich aufgeteilt werden.
Die Humboldt-Stiftung vergibt jährlich bis zu 100 Humboldt-Forschungspreise.
Die Nominierung erfolgt durch Wissenschaftler in Deutschland. Auch ein im Ausland tätiger Preisträger der Humboldt-Stiftung kann eine Nominierung initiieren, muss diese jedoch gemeinsam mit einem in Deutschland tätigen Kollegen einreichen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Der Preis ist mit 60.000 Euro dotiert.
Weitere wichtige Hinweise
- Vollständige Nominierungsunterlagen (PDF/DOC)
- Programminformation (PDF)
Weitere Informationen
- Internationale Anerkennung des Nominierten als herausragend qualifizierter Wissenschaftler (z. B. Auszeichnungen, positive Resonanz auf Veröffentlichungen, etc.);
- Zukunftsperspektive für die nächsten Jahre als aktiver, wissenschaftlich einflussreicher Forscher;
- Ausführliche gutachterliche Stellungnahme eines Wissenschaftlers an einer Forschungseinrichtung in Deutschland, der den Nominierten zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland einladen möchte;
- Zwei Referenzgutachten wichtiger internationaler und eins vom deutschen Kooperationspartner bzw. Wissenschaftler;
- Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Nominierung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden.
Nominierungen können jederzeit unter folgender Adresse eingereicht werden:
Alexander von Humboldt-Stiftung, Abteilung Auswahl,
Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn, Deutschland
Die Auswahlsitzungen finden zweimal jährlich statt – derzeit jeweils zu Beginn des Frühjahrs und im frühen Herbst. Die Bearbeitung der Nominierung nimmt in der Regel bis zu sechs Monaten in Anspruch. Nominierungen sollten daher rechtzeitig vor der angestrebten Auswahlsitzung eingereicht werden.
Es ist die Aufgabe des Nominierenden, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Falls Anträge nicht komplett übersandt werden, ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Die zusätzlich zu den Antragsunterlagen erforderlichen vertraulichen Stellungnahmen der Referenzgutachter können von den Gutachtern bereits parallel zum Antrag direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingereicht werden. Anschließend beurteilen unabhängige Fachgutachter die Anträge.
Ein unabhängiger Auswahlausschuss aus Wissenschaftlern aller Fachrichtungen entscheidet abschließend über die vorliegenden Anträge. Hierbei stehen die Nominierungen in einem internationalen Wettbewerb, bei dem es keine Quoten für Länder oder Fachgebiete gibt. Der Ausschuss trifft seine Entscheidung ausschließlich auf der Basis der wissenschaftlichen Qualifikation der vorgeschlagenen Wissenschaftler.
Die Benachrichtigung der Nominierenden über die Auswahlentscheidung erfolgt unmittelbar nach der Auswahlsitzung.
- Vollständige Nominierungsunterlagen (PDF/DOC)
Im Einzelnen
Weitere Informationen
- Mitglieder des Auswahlausschusses zur Vergabe von Forschungspreisen der Alexander von Humboldt-Stiftung
- Individuelle Beratung per E-Mail: info(at)avh.de
Eines unserer Markenzeichen ist die möglichst individuelle Betreuung der Gastwissenschaftler. Daher bieten wir Ihnen neben dem Preisgeld zusätzliche Leistungen an, von der Einladung zu Veranstaltungen bis hin zur Teilnahme an Sprachkursen.
Weitere Informationen
Einmal Humboldtianer, immer Humboldtianer: Auch nach dem ersten Forschungsaufenthalt halten wir mit Ihnen eine enge Verbindung. Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Entwicklungen aller Humboldtianer und ihre Kooperationen untereinander.
Weitere Informationen
Dieses Programm wird finanziert von:
Nominierender
Wer ist nominierungsberechtigt?
Nominierter
Gibt es eine Altersgrenze für die Nominierten?
Können Wissenschaftler aus allen wissenschaftlichen Disziplinen für einen Forschungspreis nominiert werden?
Kann ein Wissenschaftler, der bereits von der Alexander von Humboldt-Stiftung gefördert wurde, für einen Forschungspreis nominiert werden?
Wissenschaftler, die bereits mit einem (Forschungs-) Preis der Alexander von Humboldt-Stiftung ausgezeichnet wurden, können nicht nominiert werden.
Allen Alumni der Alexander von Humboldt-Stiftung stehen Alumnifördermaßnahmen zur Verfügung. Falls Sie sich darüber im Unklaren sind, ob eher eine Alumnifördermaßnahme oder eine Nominierung für einen Forschungspreis in Frage kommt, kontaktieren Sie uns bitte unter info(at)avh.de.
Darf ich jemanden nominieren, der sich bereits in Deutschland aufgehalten hat oder sich derzeit in Deutschland aufhält?
Kann auch ein Deutscher vorgeschlagen werden?
Kann ein nicht promovierter Wissenschaftler nominiert werden?
Werden in etwa gleich viele Preise an weibliche wie männliche Nominierte vergeben? Werden Frauen oder Männer bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt?
Preisgeld
Wie hoch ist das Preisgeld?
Wie wird das Preisgeld ausgezahlt? Wird dafür schon ein deutsches Konto benötigt?
Die Preisträger werden gebeten, für weitere Zahlungen ein Bankkonto bei einer Bank ihrer Wahl in Deutschland so bald wie möglich nach der Ankunft zu eröffnen und die Alexander von Humboldt-Stiftung über die Kontonummer, die Adresse der Bank und die Bankleitzahl zu informieren.
Der Forschungspreis wird in Würdigung der wissenschaftlichen Verdienste und der Persönlichkeit des Preisträgers verliehen und kann nur vom Preisträger höchstpersönlich in Anspruch genommen werden. Auch die Auszahlung des Preisgeldes ist ausschließlich an den Preisträger persönlich möglich. Ansprüche aus der Preisverleihung sind nicht übertragbar.
Muss das Preisgeld versteuert werden?
Die Alexander von Humboldt-Stiftung weist jedoch darauf hin, dass nach deutschem Steuerrecht Preise in der Regel dann nicht der Einkommensteuer in Deutschland unterliegen, wenn die Verleihung in erster Linie das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen, die Persönlichkeit der Preisträger, eine Grundhaltung oder eine Vorbildfunktion herausstellen soll. Eine solche Absicht verfolgt die Stiftung mit der Verleihung der Forschungspreise, die dazu bestimmt sind, das bisherige Gesamtschaffen der Preisträger als international herausragende Forscherpersönlichkeiten zu würdigen. Die Gesetze in den Heimat- oder Aufenthaltsländern der Preisträger können besondere Bestimmungen zur Versteuerung von Preisen enthalten. In Zweifelsfällen sollte ein Steuerberater im Heimatland konsultiert werden.
Nominierungsunterlagen
In welcher Form soll ich die Nominierungsunterlagen einreichen?
Wohin soll ich meine Nominierung schicken?
Ist eine Nominierung per E-Mail möglich?
Bekomme ich eine Eingangsbestätigung meiner Nominierung?
Wer soll zu meiner Nominierung Referenzgutachten abgeben und wie viele Gutachten sind erforderlich?
Sollen Gutachten direkt an die Humboldt-Stiftung oder mit der Nominierung geschickt werden?
Kann ich mehr als drei Referenzgutachten einreichen?
Was geschieht, wenn Gutachten vor der Nominierung eingereicht werden?
Gibt es Vorgaben für das Publikationsverzeichnis?
Welche und wie viele Publikationen sollen eingereicht werden?
Was geschieht nach Ende des Auswahlverfahrens mit den Nominierungsunterlagen, z.B. den Gutachten – werden diese vernichtet oder archiviert, vertraulich behandelt?
Vorbereitung/Planung
Gibt es eine Deadline für die Nominierung?
Wann finden die Auswahlsitzungen statt?
Wird die Teilnahme an Kursen zum Erlernen der deutschen Sprache unterstützt?
Ablauf des Auswahlverfahrens
Wer begutachtet meine Nominierung?
Wer entscheidet über meine Nominierung?
Aus welchen Personen setzt sich der Auswahlausschuss zusammen?
Mitglieder des Auswahlausschusses für die Vergabe von Forschungspreisen der Alexander von Humboldt-Stiftung:
http://www.humboldt-foundation.de/web/auswahlausschuss-preise.html
Wird der Nominierte über die Nominierung in Kenntnis gesetzt?
Auswahl
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Was sind die wichtigsten Auswahlkriterien?
Wird der Nominierte über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert?
Wird der Nominierende im Falle einer Ablehnung über die Gründe informiert?
Können Wissenschaftler nach einer erfolglosen Nominierung erneut vorgeschlagen werden?
Erhalte ich meine Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurück?
Annahme des Preises / Verwendung und Bereitstellung des Preisgeldes
Wann kann nach der Auswahlentscheidung der Forschungsaufenthalt frühestens beginnen?
Muss der Nominierte seinen Aufenthalt an einem Stück absolvieren oder kann er ihn aufteilen?
Darf der Preisträger an der gastgebenden Hochschule auch in der Lehre oder nur in der Forschung tätig sein?
Werden die Reisekosten übernommen?
Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann, unabhängig von der Anzahl der Aufenthalte in Deutschland, nur einmal die Reisekosten übernehmen.
Eine Reisekostenpauschale kann ebenfalls für begleitende Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren gewährt werden, sofern sie sich für mindestens sechs Monate gemeinsam mit den Preisträgern in Deutschland aufhalten. Für Kinder zwischen zwei und elf Jahren werden 50% der Pauschale, für Kinder unter zwei Jahren 10% der Pauschale gezahlt. Die Alexander von Humboldt-Stiftung übernimmt keine zusätzlichen Kosten für den Transport von Gepäck.
Muss nach Beendigung des Forschungsaufenthalts ein Erfahrungsbericht verfasst werden?
Die Alexander von Humboldt-Stiftung bittet auch die wissenschaftlichen Gastgeber in Deutschland, über ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Preisträgern zu berichten. Die Erfahrungsberichte sind für die Stiftung wichtig und aufschlussreich, da ausländische Gäste oft genauer beobachten und ihre Urteile dank eines größeren Abstands mit mehr Ausgewogenheit fällen können. Die Berichte werden sorgfältig und vertraulich ausgewertet. Darüber hinaus können sie der Alexander von Humboldt-Stiftung helfen, ihre Programme weiter zu verbessern und so effektiv wie möglich zu gestalten.

Seitenanfang
Drucken