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Anneliese Maier-Forschungspreis

Kooperationspreis zur Förderung der Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland

Für den nach der Philosophin und Wissenschaftshistorikerin Anneliese Maier benannten Forschungspreis können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geistes- und Sozialwissenschaften aus dem Ausland vorgeschlagen werden, deren bisherige wissenschaftliche Leistungen in ihrem Fachgebiet international anerkannt sind und von deren Forschungskooperation mit Fachkolleginnen und Fachkollegen in Deutschland ein nachhaltiger Beitrag zur weiteren Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland erwartet wird.

Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die bereits zur etablierten Spitzengruppe ihres Fachs gehören, sollen auch in ihrer wissenschaftlichen Laufbahn noch nicht so weit fortgeschrittene, aber bereits international ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angesprochen werden, von denen eine nachhaltige Prägung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland durch längerfristige Kooperationsperspektiven erwartet werden kann. Auf die Nominierungen qualifizierter Wissenschaftlerinnen wird besonderer Wert gelegt.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden selbst gewählte Forschungskooperationen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren mit der bzw. dem Nominierenden und / oder Fachkolleginnen bzw. Fachkollegen in Deutschland durchführen. Ein Preis ist mit 250.000 Euro dotiert.

Die Humboldt-Stiftung vergibt jährlich bis zu acht Anneliese Maier-Forschungspreise.

Die Nominierung erfolgt durch Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler in Deutschland. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Die Nominierungsfrist endet am 30. April 2013.

Weitere wichtige Hinweise

Weitere Informationen

  1. Anerkennung der Nominierten als zur etablierten Spitzengruppe ihres Fachs gehörenden Wissenschaftler oder als in ihrer wissenschaftlichen Laufbahn noch nicht so weit fortgeschrittene, aber bereits international ausgewiesene Wissenschaftler, von denen eine nachhaltige Prägung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland durch längerfristige Kooperationsperspektiven erwartet werden kann;
  2. Zukunftsperspektive für die nächsten Jahre als aktiver, wissenschaftlich einflussreicher Forscher;
  3. Ausführliche gutachterliche Stellungnahme eines Wissenschaftlers an einer Forschungseinrichtung in Deutschland, der den Nominierten zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland einladen möchte;
  4. Zwei Referenzgutachten wichtiger internationaler und eins vom deutschen Kooperationspartner bzw. Wissenschaftler;
  5. Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Nominierung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden.
Ein unabhängiger Auswahlausschuss der Alexander von Humboldt-Stiftung entscheidet im November 2013 über die eingereichten Nominierungen. Die vollständigen Nominierungsunterlagen sollten bis spätestens 30. April 2013 bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingereicht werden.

Es ist die Aufgabe der bzw. des Nominierenden, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Falls Anträge zum o. g. Stichtag nicht komplett übersandt werden, kann eine Bearbeitung für die Ausschusssitzung im November 2013 nicht gewährleistet werden. Die zusätzlich zu den Antragsunterlagen erforderlichen vertraulichen Stellungnahmen der Referenzgutachter können von den Gutachtern bereits parallel zum Antrag direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingereicht werden. Anschließend beurteilen unabhängige Fachgutachter die Anträge.

Ein unabhängiger Auswahlausschuss aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entscheidet abschließend über die vorliegenden Anträge. Hierbei stehen die Nominierungen in einem internationalen Wettbewerb, bei dem es keine Quoten für Länder oder Fachgebiete gibt. Der Ausschuss trifft seine Entscheidung ausschließlich auf der Basis der wissenschaftlichen Qualifikation der vorgeschlagenen Wissenschaftler.

Die Benachrichtigung der Nominierenden über die Auswahlentscheidung erfolgt unmittelbar nach der Auswahlsitzung.

Nominierungen können unter folgender Adresse eingereicht werden:

Alexander von Humboldt-Stiftung, Abteilung Auswahl,
Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn, Deutschland

Weitere Informationen

Eines unserer Markenzeichen ist die möglichst individuelle Betreuung der Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Daher bieten wir Ihnen neben dem Preisgeld zusätzliche Leistungen an, von der Einladung zu Veranstaltungen bis hin zur Teilnahme an Sprachkursen.

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Einmal Humboldtianer, immer Humboldtianer: Auch nach dem ersten Forschungsaufenthalt halten wir mit Ihnen eine enge Verbindung. Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Entwicklungen aller Humboldtianer und ihre Kooperationen untereinander.

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