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Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
info(at)avh.de
Alumni haben in der Regel frühestens drei Jahre nach Abschluss des ersten Forschungsaufenthalts in Deutschland und Rückkehr ins Ausland die Möglichkeit, die Förderung eines erneuten Aufenthalts in Deutschland zu beantragen. Der zeitliche Mindestabstand zwischen der Förderung erneuter Forschungsaufenthalte beträgt in der Regel drei Jahre.
Kurzaufenthalte bis zu 30 Tagen können zur aktiven Teilnahme (Vortrag, Poster, Leitung von Arbeitsgruppen, etc.) an internationalen Tagungen in Deutschland, zu Vortragsreisen oder Informationsbesuchen, zur Aufnahme und Pflege wissenschaftlicher Kontakte oder zu kurzen Arbeitsaufenthalten an Forschungsinstituten in Deutschland genutzt werden. Eine Kombination der einzelnen Aktivitäten wird begrüßt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Ist die aktive Teilnahme an einer Tagung geplant, sind zusätzlich ein Programm der Tagung mit Ankündigung des eigenen Beitrags (Vortrag/Poster etc.) sowie Informationen zur Tagungsgebühr beizulegen.
Kurzaufenthalte werden durch Bereitstellung von Tagegeldern und, bei aktiver Teilnahme an Tagungen, durch Erstattung der Teilnahmegebühr gefördert. Die Übernahme von Reisekosten ist nicht möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt nach vollständiger Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ca. 1 Monat. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
Forschungsaufenthalte bis zu 3 Monaten können zur Fortsetzung bzw. zum Abschluss von Forschungen, die während des ersten Forschungsaufenthaltes in Deutschland begonnen wurden, oder aber zur Initiierung neuer gemeinsamer Forschungsprojekte mit Fachkollegen in Deutschland genutzt werden. Die Wahl des wissenschaftlichen Gastgebers ist frei und soll sich ausschließlich nach fachlichen Kriterien richten. Folgende Unterlagen sind einem Antrag auf Förderung eines erneuten Forschungsaufenthaltes beizufügen:
Eine Stellungnahme des gewählten wissenschaftlichen Gastgebers wird direkt von der Alexander von Humboldt-Stiftung eingeholt.
Liegen die Unterlagen vollständig vor, so entscheidet die Alexander von Humboldt-Stiftung über den Antrag in der Regel innerhalb von 3 Monaten. Die Entscheidung wird auf der Grundlage einer Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation und Aktivität des Alumnus, der wissenschaftlichen Qualität und Relevanz des geplanten Forschungsprojektes und der wissenschafts- sowie außenkulturpolitischen Bedeutung eines erneuten Forschungsaufenthaltes getroffen. Auch der Umfang der bisher gewährten Förderung (sowie der Zeitraum seit der letzten Förderung durch die Alexander von Humboldt-Stiftung) werden mit berücksichtigt.
Es wird ein monatlicher Forschungsstipendien-Betrag gewährt. Reisekosten für die An- und Abreise aus dem Ausland werden in der Regel nicht erstattet.
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