Familienleistungen für ausländische Stipendiat*innen

Für Partner*innen und minderjährige Kinder, die den Stipendiaten*die Stipendiatin  während des Förderzeitraumes mindestens drei Monate (ohne Unterbrechung) begleiten, kann die Humboldt-Stiftung, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, Zulagen und/oder eine Beihilfe zur Kranken- und Haftpflichtversicherung gewähren. Des Weiteren bietet die Humboldt-Stiftung ihren Stipendiat*innen verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung von Erziehungsleistungen an. Näheres zu den Bedingungen und Einzelheiten entnehmen Sie bitte den weiteren Informationen auf dieser Website.

Familienleistungen für Partner*innen

  • Partner*in hält sich zusammen mit dem Stipendiaten*der Stipendiatin mindestens 3 Monate ohne Unterbrechung in Deutschland auf
  • Einkünfte der Partnerin*des Partners dürfen 450 Euro brutto im Monat nicht übersteigen
  • Bei Einreise der Partnerin*des Partners nach Deutschland ohne Visum: Vorlage einer beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde erforderlich
  • Familienzuschlag für Partner*innen: Sofern der*die Stipendiat*in von Kindern unter 15 Monaten begleitet wird, gelten für die Gewährung dieser Leistung besondere Bedingungen. Bitte entnehmen Sie diese den weiteren Informationen (vgl. Informationsblatt „Familienzuschlag für Partner*innen / Elterngeld“ (PDF)).

 

Familienzuschlag für Partner*innen in Höhe von 276 Euro pro Monat:

Beihilfe zur Kranken- und Haftpflichtversicherung für Partner*innen:

Familienleistungen für Kinder

  • Kinder sind unter 18 Jahre alt und halten sich zusammen mit dem Stipendiaten*der Stipendiatin mindestens 3 Monate ohne Unterbrechung in Deutschland auf.
  • Bei Einreise der Kinder nach Deutschland ohne Visum: Vorlage einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde(n) ist erforderlich.
  • Ersatzleístung für Kindergeld: Leistung kann nur gewährt werden, wenn kein Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht besteht oder der Antrag auf Kindergeld von den deutschen Behörden abgelehnt wurde (EStG oder BKGG).
    Dies muss nachgewiesen werden durch Vorlage (in Kopie) des Ablehnungsbescheids der deutschen Behörde und der Aufenthaltserlaubnis des Stipendiaten*der Stipendiatin.

Ersatzleistung für Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Monat und Kind:

Pauschale Kinderzulage für alleinerziehende Stipendiat*innen in Höhe von 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind:

Beihilfe zur Kranken- und Haftpflichtversicherung:

Online-Antrag

Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort. Der Antrag ist für alle oben aufgeführten Familienleistungen gültig mit Ausnahme der Beihilfe zur Krankenvollversicherung (PDF).