Feodor Lynen-Forschungsstipendium
Informationen für Gastgeber
Jeder von der Humboldt-Stiftung durch ein Stipendium oder Forschungspreis geförderter Wissenschaftler kann Gastgeber für einen Feodor Lynen-Stipendiaten im Ausland sein. Unter der Voraussetzung, dass ein Humboldtianer in das geplante Forschungsvorhaben des Feodor Lynen-Stipendiaten eingebunden ist, kann im Rahmen einer sog. "doppelten Gastgeberschaft" auch ein Nicht-Humboldtianer als zusätzlicher "zweiter Gastgeber" fungieren.
Bei der Finanzierung des Forschungsstipendiums strebt die Humboldt-Stiftung eine Beteiligung des Gastgebers an. Der Gastgeberbeitrag sollte über die Laufzeit des Stipendiums etwa ein Drittel des Stipendiengesamtbetrages ausmachen. Für Gastinstitute in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in weiteren ausgewählten Ländern (s. Länderliste) wird jedoch auf einen finanziellen Eigenbeitrag des Gastgebers zum Stipendium verzichtet. Mit Gastgebern aus anderen Staaten, die nachvollziehbare Schwierigkeiten bei der Bereitstellung des Gastgeberbeitrages haben, kann eine individuelle Lösung gesucht werden.
Das vom Bewerber eigenständig ausgearbeitete Forschungsprojekt muss vor Einreichen der Bewerbung mit Ihnen abgesprochen sein. Es sollten detaillierte Angaben über Themenstellung, Methoden, Ziele, Zeitplan sowie die zugrunde liegende wissenschaftliche Literatur gemacht werden. Ein inhaltlich, methodisch oder bezüglich des Zeitplans unzureichend abgesprochener Forschungsplan führt in der Regel zu einer Ablehnung des Antrags. Neben den wissenschaftlichen Publikationen und den Referenzgutachten ist der Forschungsplan wichtigste Grundlage der Begutachtung des Antrags durch den Auswahlausschuss. Daher legt der Auswahlausschuss besonderen Wert darauf, dass der Forschungsplan eigenständig vom Bewerber erstellt und nicht ganz oder in Teilen von Ihnen als Gastgeber vorgegeben wurde.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung bittet Sie um eine vertrauliche Stellungnahme, die für das Begutachtungsverfahren und den Auswahlausschuss von großer Bedeutung ist sowie eine unterzeichnete Forschungsplatzzusage.
Der Bewerber sollte Ihnen die zur Erstellung Ihres Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Informationen zukommen lassen (Forschungsplan, Lebenslauf, Publikationsliste, Publikationen und die Namen der Referenzgutachter). Bitte halten Sie sich an den Fragenkatalog zur Gastgeberstellungnahme und beantworten Sie die Fragen ausführlich in der vorgegebenen Reihenfolge. Bitte unterschreiben Sie auch die Forschungsplatzzusage. Selbstverständlich wird Ihre Stellungnahme vom Sekretariat und vom Auswahlausschuss der Humboldt-Stiftung vertraulich behandelt.
Falls der Bewerber das geplante Forschungsprojekt an zwei Gastinstituten durchführen möchte, sind separate Stellungnahmen und Forschungsplatzzusagen der jeweiligen Gastinstitute erforderlich.
Bitte bedenken Sie, dass die Geschäftsstelle der Humboldt-Stiftung Anträge erst dann einem externen Begutachtungsverfahren zuleiten kann, wenn Ihre Stellungnahme vorliegt. Daher können Sie Ihre Stellungnahme und Forschungsplatzzusage, unabhängig vom Antragseingang, direkt zur Abteilung Auswahl der Humboldt-Stiftung senden:
Alexander von Humboldt-Stiftung, Auswahlabteilung,
Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn,
Fax: 0228-833 212, E-Mail: info(at)avh.de
Als wissenschaftlicher Gastgeber verpflichten Sie sich, bei der Einbeziehung des Gastwissenschaftlers in Ihren Arbeitskreis auf die Einhaltung der Grundsätze der Wissenschaftsethik und der Regelungen zur Verhinderung des rüstungsrelevanten Technologietransfers bzw. auf Gefahren eines sonstig rechtswidrigen oder unerwünschten Wissenstransfers zu achten. Des Weiteren müssen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis befolgt werden.