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Feodor Lynen-Forschungsstipendium für Postdoktoranden

Bewerben Sie sich, wenn Sie als überdurchschnittlich qualifizierter Wissenschaftler aus Deutschland am Anfang Ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen und Ihre Promotion vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben. Mit dem Feodor Lynen-Forschungsstipendium für Postdoktoranden haben Sie die Möglichkeit, ein selbst gewähltes, langfristiges Forschungsvorhaben (6 bis 24 Monate) in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gastgeber an einer Forschungseinrichtung im Ausland durchzuführen. Der Gastgeber muss ein von der Humboldt-Stiftung bereits geförderter Wissenschaftler im Ausland sein. Bei der Finanzierung des Forschungsstipendiums strebt die Humboldt-Stiftung eine Beteiligung des Gastgebers an (s. Programminformationen).

Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aller Fachgebiete können sich jederzeit direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung bewerben. Die Humboldt-Stiftung vergibt jährlich bis zu 150 Feodor Lynen-Forschungsstipendien für Postdoktoranden und erfahrene Wissenschaftler.

Kurzfristige Studien- oder Kongressreisen sowie Ausbildungsaufenthalte werden nicht gefördert.

Weitere wichtige Hinweise

Weitere Informationen

  1. Promotion, wobei der Abschluss bei der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Sollte die Promotion unmittelbar vor dem Abschluss stehen, ist eine Bewerbung bereits mit Vorlage des Dissertationsmanuskripts oder von Publikationen, die die Ergebnisse der Dissertation enthalten, möglich;
  2. Wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen;
  3. Forschungsplatzzusage sowie ausführliche gutachterliche Stellungnahme eines ausländischen wissenschaftlichen Gastgebers (Humboldt-Gastwissenschaftlers) an einer Forschungseinrichtung im Ausland. Die Stiftung teilt auf Anfrage mit, ob ein vorgesehener Gastgeber ein von der Humboldt-Stiftung geförderter Gastwissenschaftler ist bzw. ob im Umfeld des vorgesehenen Instituts ein ehemaliger Humboldt-Gastwissenschaftler tätig ist (Gastgebersuche). Einzelheiten des Forschungsprojekts und die zeitliche Planung müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber abgesprochen werden;
  4. Referenzgutachten des Betreuers der Doktorarbeit und weiterer Wissenschaftler, die zur Qualifikation des Bewerbers Auskunft geben können, nach Möglichkeit auch außerhalb des eigenen Instituts;
  5. Sprachkenntnisse: gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes bzw. mindestens sehr gute englische Sprachkenntnisse sind erforderlich;
  6. Vor der Bewerbung darf kein längerer Aufenthalt im Gastland liegen. Bewerbungen zur Fortsetzung eines bereits begonnenen Forschungsaufenthalts können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits seit mehr als sechs Monaten im Gastland aufhalten, informieren sich bitte in den FAQ und setzen sich im Zweifelsfall vor Einsendung ihrer Bewerbung mit der Humboldt-Stiftung (info(at)avh.de) in Verbindung, da formale Gründe gegen eine Bewerbung sprechen könnten;
  7. Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden.
Bewerbungen können jederzeit unter folgender Adresse eingereicht werden:

Alexander von Humboldt-Stiftung, Auswahlabteilung,
Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn, Deutschland

Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr statt, jeweils im Februar, Mai/ Juni und Oktober. Die Begutachtung nimmt drei bis sechs Monate in Anspruch. Anträge sollte daher rechtzeitig vor der angestrebten Auswahlsitzung eingereicht werden.

Es ist die Aufgabe des Bewerbers, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Falls Anträge nicht komplett übersandt werden, ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Die zusätzlich zu den Antragsunterlagen erforderliche vertrauliche Stellungnahme des vorgesehenen Gastgebers sowie die unterschriebene Forschungsplatzzusage können vom Gastgeber bereits parallel zum Antrag direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingereicht werden. Anschließend beurteilen unabhängige Fachgutachter die Anträge.

Die Benachrichtigung über die Auswahlentscheidung erfolgt unmittelbar nach der Auswahlsitzung.

Weitere Informationen

Eines unserer Markenzeichen ist die möglichst individuelle Betreuung der Gastwissenschaftler. Daher bieten wir Ihnen neben dem monatlichen Forschungsstipendium zusätzliche Leistungen an, von der Einladung zu Veranstaltungen bis hin zur Familienförderung.

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Einmal Humboldtianer, immer Humboldtianer: Auch nach dem Forschungsaufenthalt halten wir mit Ihnen eine enge Verbindung. Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Entwicklungen aller Humboldtianer und ihre Kooperationen untereinander.

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