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Feodor Lynen-Forschungsstipendium für Postdoktoranden

Diagramm Auswahlverfahren
Darstellung des Auswahl-
verfahrens im Diagramm

Bewerben Sie sich, wenn Sie als überdurchschnittlich qualifizierter Wissenschaftler aus Deutschland am Anfang Ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen und Ihre Promotion vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben. Mit dem Feodor Lynen-Forschungsstipendium für Postdoktoranden haben Sie die Möglichkeit, ein selbst gewähltes, langfristiges Forschungsvorhaben (6 bis 24 Monate) in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gastgeber an einer Forschungseinrichtung im Ausland durchzuführen. Der Gastgeber muss ein von der Humboldt-Stiftung bereits geförderter Wissenschaftler im Ausland sein. Bei der Finanzierung des Forschungsstipendiums strebt die Humboldt-Stiftung eine Beteiligung des Gastgebers an (s. Programminformationen).

Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aller Fachgebiete können sich jederzeit direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung bewerben. Die Humboldt-Stiftung vergibt jährlich bis zu 150 Feodor Lynen-Forschungsstipendien für Postdoktoranden und erfahrene Wissenschaftler.

Kurzfristige Studien- oder Kongressreisen sowie Ausbildungsaufenthalte werden nicht gefördert.

Weitere wichtige Hinweise

Weitere Informationen

  1. Promotion, wobei der Abschluss bei der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Sollte die Promotion unmittelbar vor dem Abschluss stehen, ist eine Bewerbung bereits mit Vorlage des Dissertationsmanuskripts oder von Publikationen, die die Ergebnisse der Dissertation enthalten, möglich;
  2. Wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen;
  3. Forschungsplatz- und Betreuungszusage sowie ausführliche gutachterliche Stellungnahme eines ausländischen wissenschaftlichen Gastgebers (Humboldt-Gastwissenschaftlers) an einer Forschungseinrichtung im Ausland. Die Stiftung teilt auf Anfrage mit, ob ein vorgesehener Gastgeber ein von der Humboldt-Stiftung geförderter Gastwissenschaftler ist bzw. ob im Umfeld des vorgesehenen Instituts ein ehemaliger Humboldt-Gastwissenschaftler tätig ist (Gastgebersuche). Einzelheiten des Forschungsprojekts und die zeitliche Planung müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber abgesprochen werden;
  4. Referenzgutachten des Betreuers der Doktorarbeit und zwei weiterer Wissenschaftler, die zur Qualifikation des Bewerbers fundiert Auskunft geben können, nach Möglichkeit auch außerhalb des eigenen Instituts;
  5. Sprachkenntnisse: gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes bzw. mindestens sehr gute englische Sprachkenntnisse sind erforderlich;
  6. Vor der Bewerbung darf kein längerer Aufenthalt im Gastland liegen. Bewerbungen zur Fortsetzung eines bereits begonnenen Forschungsaufenthalts können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits seit mehr als sechs Monaten im Gastland aufhalten, informieren sich bitte in den FAQ und setzen sich im Zweifelsfall vor Einsendung ihrer Bewerbung mit der Humboldt-Stiftung (info(at)avh.de) in Verbindung, da formale Gründe gegen eine Bewerbung sprechen könnten;
  7. Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden.
 

Bewerbungen können jederzeit unter folgender Adresse eingereicht werden:

Alexander von Humboldt-Stiftung, Auswahlabteilung,
Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn, Deutschland

Bitte schicken Sie Ihre vollständige Bewerbung mindestens vier bis sieben Monate vor dem gewünschten Auswahltermin an die Humboldt-Stiftung.

Diagramm Auswahlverfahren
Darstellung des Auswahl-
verfahrens im Diagramm

Der Antragseingang wird von der Humboldt-Stiftung per E-Mail bestätigt. Für die Vollständigkeit der Unterlagen ist der Bewerber verantwortlich. Falls Anträge nicht komplett übersandt werden, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Weitgehend unvollständige Bewerbungen werden ohne Bearbeitung an den Bewerber zurückgesandt.

Nach Vorlage aller Unterlagen und Eingang der Stellungnahme des Gastgebers wird den Bewerbern das voraussichtliche Auswahldatum mitgeteilt. Anschließend werden die Antragsunterlagen in der Regel an zwei unabhängige Fachgutachter geleitet, die schriftliche Gutachten erstellen. Auf der Basis dieser unabhängigen Fachgutachten entscheidet ein mit ca. 20 Wissenschaftlern aller Fachgebiete besetztes Auswahlgremium über die Vergabe der Forschungsstipendien. Das Auswahlgremium tagt dreimal jährlich im Februar, Juni und Oktober eines Jahres. Im Falle einer positiven Entscheidung kann das Stipendium bei Anreise aus dem Ausland frühestens zwei Monate nach der Auswahlentscheidung angetreten werden. Spätestens zwölf Monate nach der Auswahlentscheidung muss das Stipendium angetreten worden sein, ansonsten verfällt das Stipendium.

Mit der Antragseinreichung können die Bewerber die Mitteilung der Ablehnungsgründe für den Fall einer negativen Auswahlentscheidung beantragen. Falls dies gewünscht wird, erhalten die Bewerber und deren Gastgeber unabhängig von der Mitteilung über das Auswahlergebnis etwa vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung ein entsprechendes Mitteilungsschreiben. Ein Revisionsverfahren ist nicht vorgesehen. Allerdings können abgelehnte Bewerber eine erneute Bewerbung einreichen, sofern wesentliche Aspekte der abgelehnten Bewerbung deutlich verbessert werden konnten.

Weitere Informationen

Eines unserer Markenzeichen ist die möglichst individuelle Betreuung der Gastwissenschaftler. Daher bieten wir Ihnen neben dem monatlichen Forschungsstipendium zusätzliche Leistungen an, von der Einladung zu Veranstaltungen bis hin zur Familienförderung.

Weitere Informationen

Einmal Humboldtianer, immer Humboldtianer: Auch nach dem Forschungsaufenthalt halten wir mit Ihnen eine enge Verbindung. Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Entwicklungen aller Humboldtianer und ihre Kooperationen untereinander.

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Dieses Programm wird finanziert vom: