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Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
info(at)avh.de
Die Anschaffung wissenschaftlicher Geräte soll Humboldtianer in devisenschwachen Ländern (siehe derzeit gültige Länderliste) in die Lage versetzen, das in Deutschland begonnene Forschungsvorhaben auch nach Abschluss des Deutschlandaufenthalts an ihrem Institut im Heimatland erfolgreich weiterzuführen. Hierdurch soll die Kooperation mit den wissenschaftlichen Gastgebern oder weiteren Fachkollegen in Deutschland über den Erstaufenthalt hinaus nachhaltig gefördert werden. Für den Kauf der Geräte gewährt die Humboldt-Stiftung dem Antragsteller einen Förderbetrag, über dessen Höhe ein Auswahlausschuss entscheidet.
Die Geräte müssen in eigener Verantwortung beschafft werden. Falls ein Gerät nur außerhalb des Heimatlands beschafft werden kann, muss sichergestellt werden, dass die Formalitäten für die zollfreie Einfuhr des Geräts in das Heimatland beachtet werden. Die Humboldt-Stiftung kann bei Bedarf die Beantragung der Zollfreistellung durch Ausstellen von Schenkungsurkunden oder anderen benötigten Dokumenten unterstützen.
Anträge auf Gerätebeihilfen sollten in der Regel einen Gesamtwert von 20.000,- EUR nicht übersteigen. Bei Beantragung höherer Gerätebeihilfen sollte entweder ein gemeinsamer Antrag mehrerer Humboldtianer oder eine Zusage über eine Teilfinanzierung durch andere Mittelgeber vorliegen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Die Alexander von Humboldt-Stiftung wird zum 31. Dezember 2010 die Förderung der Anschaffung wissenschaftlicher Geräte für Humboldtianer in den Ländern, die im Jahre 2004 der Europäischen Union als Mitglied beigetreten sind (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern), und in der Volksrepublik China einstellen. Humboldtianer in den vorgenannten Ländern werden auf die Möglichkeit der Beantragung einer Institutspartnerschaft hingewiesen, welche neben anderen Fördermaßnahmen auch die Finanzierung von wissenschaftlichen Geräten für das ausländische Institut beinhaltet. Ausführliche Informationen zu diesem Förderinstrument finden Sie hier.
Anträge auf Gerätebeihilfen von Humboldtianern in den oben aufgeführten Ländern können noch bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden
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