Humboldt-Forschungsstipendium für Postdoktoranden
Darstellung des Auswahl- verfahrens im Diagramm |
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Bewerben Sie sich, wenn Sie als überdurchschnittlich qualifizierter Wissenschaftler aus dem Ausland am Anfang Ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen und Ihre Promotion vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben. Mit dem Humboldt-Forschungsstipendium für Postdoktoranden haben Sie die Möglichkeit, ein selbst gewähltes, langfristiges Forschungsvorhaben (6-24 Monate) in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gastgeber an einer Forschungseinrichtung in Deutschland durchzuführen.
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aller Nationen und aller Fachgebiete können sich jederzeit online bei der Alexander von Humboldt-Stiftung bewerben. In den zurückliegenden Jahren waren etwa 25% bis 30% der Bewerbungen erfolgreich. Kurzfristige Studien- bzw. Kongressreisen oder eine Ausbildung können nicht finanziert werden.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Entwicklungs- und Schwellenländern können sich gegebenenfalls für ein Georg Forster-Forschungsstipendium bewerben.
Online-Bewerbung
- Ich möchte mich registrieren und um ein Humboldt-Forschungsstipendium bewerben.
- Ich habe bereits ein Online-Bewerbungsformular erstellt und zwischengespeichert und möchte dieses Formular weiterbearbeiten.
Weitere Informationen
- Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent), wobei der Abschluss bei Eingang der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Sollte die Promotion unmittelbar vor dem Abschluss stehen, ist eine Bewerbung bereits mit Vorlage des Dissertationsmanuskripts oder von Publikationen, die die Ergebnisse der Dissertation enthalten, möglich;
- Wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen;
- Forschungsplatz- und Betreuungszusage sowie ausführliche gutachterliche Stellungnahme eines wissenschaftlichen Gastgebers an einer Forschungseinrichtung in Deutschland; Einzelheiten des Forschungsvorhabens und die zeitliche Planung müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber abgesprochen werden;
- Referenzgutachten des Betreuers der Doktorarbeit und eines weiteren Wissenschaftlers, der zur Qualifikation des Bewerbers fundiert Auskunft geben kann, nach Möglichkeit auch von außerhalb des eigenen Instituts;
- Sprachkenntnisse: Geistes-, Sozialwissenschaftler und Mediziner müssen über gute Deutschkenntnisse verfügen, soweit sie für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind. Ansonsten sind gute englische Sprachkenntnisse notwendig; Natur- und Ingenieurwissenschaftler müssen über gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse verfügen;
- Bewerbungen zur Fortsetzung eines bereits begonnenen Forschungsaufenthalts können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Vor der Bewerbung darf kein längerer Aufenthalt in Deutschland liegen. Wer sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits seit mehr als sechs Monaten in Deutschland aufhält, ist nicht antragsberechtigt;
- Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die rechtsverbindlichen Grundsätze der Wissenschaftsethik eingehalten werden.
Bewerbungen können jederzeit online an die Humboldt-Stiftung gesendet werden, sobald sie vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen sind:
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- tabellarischer Lebenslauf (maximal zwei Seiten)
- Darstellung des Forschungsvorhabens (maximal fünf Seiten)
- vollständige Publikationsliste
- Liste der Schlüsselpublikationen
- Schlüsselpublikationen
- Doktorurkunde
- gegebenenfalls deutsches Sprachzeugnis
- Stellungnahme und Forschungsplatzzusage des Gastgebers/der Gastgeberin*
- zwei Referenzgutachten*
- zusätzlich, falls erforderlich: Annahmeerklärungen und/oder Eingangsbestätigungen von Verlagen sowie Resümees/Übersetzungen der Schlüsselpublikationen
* Gastgeber und Referenzgutachter laden die erforderlichen Unterlagen in einem geschützten Bereich selbst hoch. Erst nach dem Upload kann die Bewerbung abgesendet werden. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie im Bewerbungsformular.
Für die Vollständigkeit der Unterlagen ist der Bewerber verantwortlich.
Der Eingang der Onlinebewerbung wird von der Humboldt-Stiftung per E-Mail bestätigt. Als Stichtag für die Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf Karrierestufengrenzen und Voraufenthalte in Deutschland, gilt der Tag des Bewerbungseingangs bei der Humboldt-Stiftung.
Nach Prüfung der Bewerbung auf formale Zulässigkeit und Vollständigkeit wird den Bewerbern das voraussichtliche Auswahldatum mitgeteilt. Anschließend werden die Antragsunterlagen in der Regel an zwei unabhängige Fachgutachter geleitet, die schriftliche Gutachten erstellen. Auf der Basis dieser unabhängigen Fachgutachten entscheidet ein mit ca. 50 Wissenschaftlern aller Fachgebiete besetztes Auswahlgremium über die Vergabe der Forschungsstipendien. Das Auswahlgremium tagt dreimal jährlich im März, Juli und November eines Jahres. Im Falle einer positiven Entscheidung kann das Stipendium bei Anreise aus dem Ausland frühestens zwei Monate nach der Auswahlentscheidung angetreten werden. Spätestens zwölf Monate nach der Auswahlentscheidung muss das Stipendium angetreten worden sein, da es ansonsten verfällt.
Falls Ihnen kein Stipendium verliehen wird, können Sie formlos per E-Mail beantragen, dass Ihnen und Ihrem Gastgeber die Gründe, die zur Ablehnung Ihrer Bewerbung geführt haben, mitgeteilt werden. Diese Mitteilung erfolgt normalerweise etwa vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung.
Ein Revisionsverfahren ist nicht vorgesehen. Allerdings können abgelehnte Bewerber eine erneute Bewerbung einreichen, sofern wesentliche Aspekte der abgelehnten Bewerbung deutlich verbessert werden konnten.
Bei einstimmig abgelehnten Anträgen wird eine erneute Bewerbung erst nach 18 Monaten akzeptiert.
Eines unserer Markenzeichen ist die möglichst individuelle Betreuung der Gastwissenschaftler. Daher bieten wir Ihnen neben dem monatlichen Forschungsstipendium zusätzliche Leistungen an, von der Einladung zu Veranstaltungen über die Teilnahme an Sprachkursen bis hin zur Familienförderung.
Weitere Informationen
Einmal Humboldtianer, immer Humboldtianer: Auch nach dem Forschungsaufenthalt halten wir mit Ihnen eine enge Verbindung. Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Entwicklungen aller Humboldtianer und ihre Kooperationen untereinander.
Weitere Informationen
Dieses Programm wird finanziert von:
Voraussetzungen für eine Bewerbung
Ich habe mehrere Jahre in einem englischsprachigen Land gearbeitet. Benötige ich ein englisches Sprachzeugnis?
Kann ich mich vor Abschluss meiner Promotion bewerben?
Wie wird der Zeitpunkt der Promotion bestimmt?
Welches Promotionsdatum gilt, wenn ich mehrfach promoviert wurde?
Meine Promotion liegt weniger als vier Jahre zurück. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium für erfahrene Wissenschaftler bewerben?
Meine Promotion liegt etwas mehr als vier Jahre zurück. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium für Postdoktoranden bewerben?
Welche Rolle spielen Kindererziehungszeiten bei der Antragsstellung?
Regulär können sich Postdoktorandinnen und -doktoranden bis vier Jahre nach der Promotion bewerben und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zwölf Jahre nach der Promotion. Anerkannte Kindererziehungszeiten bewirken, dass sich diese maximal möglichen Zeitspannen zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängern.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info(at)avh.de.
Welche weiteren Ausfallzeiten spielen bei der Antragsstellung eine Rolle?
Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Regulär können sich Postdoktorandinnen und -doktoranden bis vier Jahre nach der Promotion bewerben und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zwölf Jahre nach der Promotion. Anerkannte Ausfallzeiten bewirken, dass sich diese maximal möglichen Zeitspannen zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängern.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info(at)avh.de.
Werden Kindererziehungszeiten bei der Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen berücksichtigt?
Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info(at)avh.de.
Werden weitere Ausfallzeiten bei der Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen berücksichtigt?
Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info(at)avh.de.
Ich komme aus einem Entwicklungs- bzw. Schwellenland. Soll ich mich für ein Humboldt- oder ein Georg Forster-Stipendium bewerben?
Sind deutsche Sprachkenntnisse für eine Bewerbung erforderlich?
- Natur- und Ingenieurwissenschaftler: Gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse sind ausreichend.
- Geistes- und Sozialwissenschaftler: Sofern deutsche Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind, sind diese durch ein deutsches Sprachzeugnis nachzuweisen. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend.
- Mediziner: Sofern im Rahmen des Forschungsvorhabens die Arbeit mit Patienten vorgesehen ist, muss ein deutsches Sprachzeugnis vorgelegt werden. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend.
Meine Muttersprache ist Englisch bzw. Deutsch. Muss ich die erforderlichen Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis belegen?
Ich bin Mediziner (MD / Dr. med.). Gibt es spezielle Zulassungsvoraussetzungen?
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu aus unserem zusätzlichen Zulassungsfragebogen für Mediziner (MD / Dr. med.).
Bei Vorliegen mehrerer Forschungspromotionen gilt o.g. FAQ zum Thema "Mehrfachpromotion".
Ich bin bereits oder war vor kurzem in Deutschland. Sprechen formale Gründe gegen eine Bewerbung?
Sofern Sie bereits in Deutschland waren, können Sie sich nur bewerben, wenn Sie sich in den letzten 18 Monaten vor Bewerbungseingang insgesamt mehr als 12 Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten haben. Hierbei werden alle Aufenthalte in Deutschland unabhängig von ihrer Dauer und ihrem Grund berücksichtigt.
Wenn Sie sich bereits seit kurzem in Deutschland aufhalten, sollten Sie Ihre Bewerbung schnellstmöglich einreichen, da die formale Zulassung der Bewerbung erst mit dem Bewerbungseingang verbindlich festgestellt werden kann.
In allen anderen Fällen kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
Deutsche Staatsbürger bzw. Bildungsinländer* (siehe nachfolgende FAQ) sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt, wenn sie sich innerhalb der letzten 18 Monate vor Bewerbungseingang in Deutschland aufgehalten haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland sind.
* Als Bildungsinländer gelten Personen, die ihren Schul- und einen Hochschulabschluss bzw. einen Hochschulabschluss und ihre Promotion in Deutschland absolviert haben.
Kann ich mich als Deutscher aus dem Ausland / Bildungsinländer bewerben?
Eine feste Anbindung im Ausland betrachten wir als gegeben, wenn Ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt eindeutig
- seit mehr als 10 Jahren im Ausland liegt, oder
- seit mehr als 5 Jahren im Ausland liegt und die starke Anbindung an das derzeitige Aufenthaltsland durch Erfüllung eines der folgenden Kriterien zweifelsfrei anzunehmen ist:
- eine zeitlich unbefristete Anstellung,
- eine weitere Staatsbürgerschaft des Aufenthaltslandes oder
- eine zeitlich unbefristete Aufenthaltserlaubnis (z.B. permanent residence permit, greencard etc.) des derzeitigen Aufenthaltslands. Eine Aufenthaltserlaubnis, die sich ausschließlich durch Ihre Staatsbürgerschaft begründet (z.B. bei EU-Bürgern im Rahmen der europäischen Freizügigkeit), wird nicht berücksichtigt.
- Weitere Anhaltspunkte, die für eine dauerhafte Rückkehr ins derzeitige Aufenthaltsland sprechen.
Deutsche Staatsbürger bzw. Bildungsinländer* sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt, wenn sie sich innerhalb der letzten 18 Monate vor Bewerbungseingang in Deutschland aufgehalten haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland sind.
Sollten Sie mit Hilfe Ihres Antrags beabsichtigen, eine dauerhafte Rückkehr nach Deutschland vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen einen Antrag im Programm "Eigene Stelle" der DFG.
In Zweifelsfällen senden Sie uns zunächst nur Ihren lückenlosen Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können. Geben Sie dabei an, welches Kriterium für Sie zutrifft (info(at)avh.de).
* Als Bildungsinländer gelten Personen, die ihren Schul- und einen Hochschulabschluss bzw. einen Hochschulabschluss und ihre Promotion in Deutschland absolviert haben.
Gastgeber
Wer kann mein wissenschaftlicher Gastgeber sein?
Sofern Sie bereits für längere Zeit (12 Monate oder länger) in Deutschland gearbeitet haben, sollten Sie sich für einen erneuten Gastaufenthalt in Deutschland ein neues wissenschaftliches Umfeld suchen. Anträge, die eine Rückkehr zu den Betreuenden der Dissertation bzw. zum Mentor eines längeren Postdoc-Aufenthaltes beinhalten, werden in der Regel aufgrund der fehlenden eigenständigen wissenschaftlichen Weiterentwicklung vom Auswahlgremium abgelehnt.
Wie finde ich einen wissenschaftlichen Gastgeber?
Wir möchten Sie jedoch auf folgende Suchmaschinen für Gastgeber und Wissenschaftliche Einrichtungen hinweisen:
- Institute an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Rechercheportal (GERiT) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) - Forschungseinrichtungen, Fachgebiete und Wissenschaftler in Deutschland
Forschungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) - Forschungslandkarte
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - Forschungseinrichtungen, Wissenschaftler und DFG-Projekte in Deutschland und weltweit
GEPRIS - Datenbank der Deutschen Forschungsgemeinschaft - Forschungseinrichtungen, Fachgebiete und Wissenschaftler in Deutschland und weltweit
World of Learning - KISSWIN
Kommunikations- und Informationsplattform für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu Karrierewegen und Fördermöglichkeiten
Kann ich meinen Forschungsaufenthalt mit zwei wissenschaftlichen Gastgebern durchführen?
Erhält mein Gastgeber zusätzliche Mittel für Kosten, die im Rahmen des Forschungsaufenthalts am Gastinstitut entstehen?
Bitte beachten Sie die entsprechende FAQ der Abteilung Förderung und Netzwerk.
Vorbereitung/Planung
Gibt es Stichtage (Deadlines) für die Einreichung von Anträgen?
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung erst abgeschickt werden kann, wenn sowohl Ihr Gastgeber als auch Ihre Referenzgutachter alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben. Als Stichtag für die Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen wie z.B. Karrierestufengrenzen oder Voraufenthalte in Deutschland gilt der Tag des Bewerbungseingangs bei der Humboldt-Stiftung.
Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr statt, jeweils im März, Juli und November. Anträge sollten mindestens vier bis sieben Monate vor der gewünschten Auswahlsitzung eingereicht werden.
Eine grafische Darstellung des gesamten Auswahlprozesses finden Sie unter Auswahlverfahren.
Kann ich mich gleichzeitig in verschiedenen Stipendienprogrammen der Humboldt-Stiftung oder gleichzeitig um ein Stipendium der Humboldt-Stiftung und den Sofja Kovalevskaja-Preis bewerben, wenn ich die jeweiligen formalen Voraussetzungen erfülle?
Kann ich mich gleichzeitig um ein Stipendium bei einer anderen Institution bewerben?
Kann ich Teile meiner Forschungsarbeiten auch im Ausland durchführen?
Kann ich ein Forschungsstipendium für weniger als sechs Monate beantragen?
Kann ich als Postdoktorand meinen Forschungsaufenthalt aufteilen?
Wann muss ich das Stipendium spätestens antreten?
Wie hoch ist mein Stipendium?
Wird das Stipendium rückwirkend gezahlt, wenn ich bei der Auswahlentscheidung bereits am Gastinstitut bin?
Ist der deutsche Intensivsprachkurs Teil meines Forschungsstipendiums?
Wann kann ich an einem Sprachkurs teilnehmen?
Muss ich einen Sprachkurs belegen?
Wer zahlt die Kosten für An- und Abreise?
Kann ich meine Familie mitbringen?
Wann kann ich das Stipendium frühestens antreten?
Bewerbungsunterlagen
Sollen Gutachten direkt an die Humboldt-Stiftung oder mit der Bewerbung geschickt werden?
Referenzgutachten sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 12 Monate sein.
Wer soll zu meinem Antrag ein Referenzgutachten abgeben und wie viele Gutachten sind erforderlich?
Welche Publikationen soll ich meiner Bewerbung beifügen?
Falls Sie der Bewerbung Ihre unveröffentlichte Dissertation als Schlüsselpublikation beifügen möchten und diese noch nicht zum Druck eingereicht ist, laden Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren hoch.
Darf ich noch nicht eingereichte Publikationen in der Liste der Schlüsselpublikationen und in der vollständigen Publikationsliste auflisten?
Ausnahme: Ihre Dissertation darf als Schlüsselpublikation aufgelistet werden, auch wenn Sie nicht bei einem Verlag eingereicht ist. Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren bei.
Ich habe meine Promotion noch nicht abgeschlossen. Muss ich die Doktorurkunde nachreichen?
Was sind Schlüsselpublikationen?
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Schlüsselpublikationen im Laufe des Verfahrens nicht geändert werden kann.
Wie viele Schlüsselpublikationen muss ich auflisten?
Wie soll die Begründung zu einer Schlüsselpublikation aussehen?
Sollen meine Schlüsselpublikationen zusätzlich in der vollständigen Publikationsliste aufgeführt werden?
Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Begutachtungsverfahrens nicht mehr ergänzt werden.
Ablauf des Auswahlverfahrens
Bestätigen Sie den Eingang meines Antrags und den Eingang von weiteren Unterlagen und Gutachten?
Wie lange kann ich weitere Unterlagen einreichen bzw. die eingereichten Unterlagen aktualisieren?
Werde ich über den Entscheidungstermin meiner Bewerbung unterrichtet?
Wer begutachtet meinen Antrag?
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Werde ich im Falle einer Ablehnung über die Gründe der Ablehnung informiert?
Wann werde ich über die Entscheidung informiert?
Auswahl
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Was sind die wichtigsten Auswahlkriterien?
Kann ich mich nach einer Ablehnung erneut bewerben?
Bei einstimmig abgelehnten Anträgen wird eine erneute Bewerbung erst nach 18 Monaten akzeptiert.
Welche Aspekte führen häufig zu Ablehnungen von Bewerbungen?
Insbesondere Bewerber, die sich mit dem Abschluss ihrer Dissertation bewerben, sollten darauf achten, dass die wichtigsten Ergebnisse der Dissertation (Schlüsselpublikationen) bereits publiziert, bzw. zur Publikation angenommen sind. Im Zweifelsfall ist es vorteilhaft mit der Einreichung der Bewerbung einige Monate zu warten, bis eine Annahme der Schlüsselpublikationen nachgewiesen werden kann.
Fehlende wissenschaftliche Weiterentwicklung:
Das gewählte Forschungsvorhaben sollte nicht eine unmittelbare Fortsetzung der Dissertation bzw. der bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten darstellen. Auch eine Rückkehr in dasselbe wissenschaftliche Umfeld z.B. Rückkehr zu den Betreuenden der Dissertation, Mentor eines längeren Postdoktorates (≥ 12 Monate) oder Rückkehr an ein Gastinstitut an dem bereits ein längerer Forschungsaufenthalt stattgefunden hat, führt in der Regel zur Ablehnung des Antrags aufgrund fehlender eigenständiger wissenschaftlicher Weiterentwicklung.
Fehlende Originalität:
Sowohl bei der qualitativen Bewertung der Schlüsselpublikationen als auch des Forschungsvorhabens liegt das Hauptaugenmerk der Fachgutachter auf der Originalität der Arbeiten und der damit verbundenen Impulse für die Weiterentwicklung des Fachgebietes. Soweit dies nicht zweifelsfrei ersichtlich ist, es sich eher um Routinearbeiten handelt oder die Ziele der geplanten Forschungsarbeiten und die Bedeutung für die Weiterentwicklung des Fachgebietes nicht klar dargelegt werden, werden die Anträge in der Regel abgelehnt.
Fehlendes eigenständiges wissenschaftliches Profil, wissenschaftliche Etablierung:
Im Programmsegment der erfahrenen Wissenschaftler kommt dem eigenständigen wissenschaftlichen Profil eine sehr hohe Bedeutung bei der Bewertung der Anträge durch die Fachgutachter und Ausschussmitglieder zu. Daher kommt es häufig zu Ablehnungen, wenn
- keine oder nur eine unzureichende Anzahl von Publikationen in alleiniger Autorschaft oder als korrespondierender Autor vorliegen;
- die Bewerber thematisch zu eng fokussiert sind;
- keine klare wissenschaftliche Weiterentwicklung erkennbar ist;
- das Forschungsvorhaben sich nicht eindeutig an den Forschungsinteressen des Bewerbers orientiert;
- nach mehreren Postdoktoraten ein weiteres „klassisches“ Postdoktorat beantragt wird, ohne dass zwischendurch eine eigenständige wissenschaftliche Etablierung stattgefunden hat.