Humboldt-Forschungsstipendium für Postdoktoranden
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Bewerben Sie sich, wenn Sie als überdurchschnittlich qualifizierter Wissenschaftler aus dem Ausland am Anfang Ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen und Ihre Promotion vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben. Mit dem Humboldt-Forschungsstipendium für Postdoktoranden haben Sie die Möglichkeit, ein selbst gewähltes, langfristiges Forschungsvorhaben (6-24 Monate) in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gastgeber an einer Forschungseinrichtung in Deutschland durchzuführen.
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aller Nationen und aller Fachgebiete können sich jederzeit direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung bewerben. Die Humboldt-Stiftung vergibt jährlich ca. 600 Humboldt-Forschungsstipendien für Postdoktoranden und erfahrene Wissenschaftler. Kurzfristige Studien- bzw. Kongressreisen oder eine Ausbildung können nicht finanziert werden.
Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich die hier zum Download bereitgestellten Bewerbungsunterlagen.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Entwicklungs- und Schwellenländern können sich gegebenenfalls für ein Georg Forster-Forschungsstipendium bewerben.
Weitere wichtige Hinweise
- Vollständige Bewerbungsunterlagen (DOC/PDF/RTF)
- Programminformation (PDF)
Weitere Informationen
- Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent), wobei der Abschluss bei Eingang der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Sollte die Promotion unmittelbar vor dem Abschluss stehen, ist eine Bewerbung bereits mit Vorlage des Dissertationsmanuskripts oder von Publikationen, die die Ergebnisse der Dissertation enthalten, möglich;
- Wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen;
- Forschungsplatz- und Betreuungszusage sowie ausführliche gutachterliche Stellungnahme eines wissenschaftlichen Gastgebers an einer Forschungseinrichtung in Deutschland; Einzelheiten des Forschungsprojekts und die zeitliche Planung müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber abgesprochen werden;
- Referenzgutachten des Betreuers der Doktorarbeit und zwei weiterer Wissenschaftler, die zur Qualifikation des Bewerbers fundiert Auskunft geben können, nach Möglichkeit auch von außerhalb des eigenen Instituts;
- Sprachkenntnisse: Geistes-, Sozialwissenschaftler und Mediziner müssen über gute Deutschkenntnisse verfügen, soweit sie für die erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Ansonsten sind gute englische Sprachkenntnisse notwendig; Natur- und Ingenieurwissenschaftler müssen über gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse verfügen;
- Bewerbungen zur Fortsetzung eines bereits begonnenen Forschungsaufenthalts können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Vor der Bewerbung darf kein längerer Aufenthalt in Deutschland liegen. Wer sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits seit mehr als sechs Monaten in Deutschland aufhält, ist nicht antragsberechtigt;
- Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die ethischen Regeln des 7. EU-Forschungs-rahmenprogramms eingehalten werden.
Bewerbungen können jederzeit unter folgender Adresse eingereicht werden:
Alexander von Humboldt-Stiftung, Abteilung Auswahl,
Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn, Deutschland
Bitte schicken Sie Ihre vollständige Bewerbung mindestens vier bis sieben Monate vor dem gewünschten Auswahltermin an die Humboldt-Stiftung
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Der Antragseingang wird von der Humboldt-Stiftung per E-Mail bestätigt. Für die Vollständigkeit der Unterlagen ist der Bewerber verantwortlich. Falls Anträge nicht komplett übersandt werden, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Weitgehend unvollständige Bewerbungen werden ohne Bearbeitung an den Bewerber zurückgesandt.
Nach Vorlage aller Unterlagen und Eingang der Stellungnahme des Gastgebers wird den Bewerbern das voraussichtliche Auswahldatum mitgeteilt. Anschließend werden die Antragsunterlagen in der Regel an zwei unabhängige Fachgutachter geleitet, die schriftliche Gutachten erstellen. Auf der Basis dieser unabhängigen Fachgutachten entscheidet ein mit ca. 50 Wissenschaftlern aller Fachgebiete besetztes Auswahlgremium über die Vergabe der Forschungsstipendien. Das Auswahlgremium tagt dreimal jährlich im März, Juli und November eines Jahres. Im Falle einer positiven Entscheidung kann das Stipendium bei Anreise aus dem Ausland frühestens zwei Monate nach der Auswahlentscheidung angetreten werden. Spätestens zwölf Monate nach der Auswahlentscheidung muss das Stipendium angetreten worden sein, ansonsten verfällt das Stipendium.
Mit der Antragseinreichung können die Bewerber die Mitteilung der Ablehnungsgründe für den Fall einer negativen Auswahlentscheidung beantragen. Falls dies gewünscht wird, erhalten die Bewerbern und deren Gastgeber unabhängig von der Mitteilung über das Auswahlergebnis etwa vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung ein entsprechendes Mitteilungsschreiben. Ein Revisionsverfahren ist nicht vorgesehen. Allerdings können abgelehnte Bewerber eine erneute Bewerbung einreichen, sofern wesentliche Aspekte der abgelehnten Bewerbung deutlich verbessert werden konnten.
- Vollständige Bewerbungsunterlagen (DOC/PDF/RTF)
Im Einzelnen
- Programminformation (PDF)
- Formular und Hinweise (DOC)
- Fachgebietskatalog (PDF)
- Muster Publikationsliste (PDF)
- Muster Schlüsselpublikationsliste (PDF)
- Fragenkatalog zur Gastgeberstellungnahme und Forschungsplatzzusage (DOC)
- Fragenkatalog für Referenzgutachten (PDF)
- Deutsches und englisches Sprachzeugnis (RTF)
Weitere Informationen
- Mitglieder des Auswahlausschusses zur Vergabe von Humboldt-Forschungstipendien
- Individuelle Beratung per E-Mail: info(at)avh.de
Eines unserer Markenzeichen ist die möglichst individuelle Betreuung der Gastwissenschaftler. Daher bieten wir Ihnen neben dem monatlichen Forschungsstipendium zusätzliche Leistungen an, von der Einladung zu Veranstaltungen über die Teilnahme an Sprachkursen bis hin zur Familienförderung.
Weitere Informationen
Einmal Humboldtianer, immer Humboldtianer: Auch nach dem Forschungsaufenthalt halten wir mit Ihnen eine enge Verbindung. Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Entwicklungen aller Humboldtianer und ihre Kooperationen untereinander.
Weitere Informationen
Dieses Programm wird finanziert von:
Voraussetzungen für eine Bewerbung
Ich habe mehrere Jahre in einem englischsprachigen Land gearbeitet. Benötige ich ein englisches Sprachzeugnis?
Kann ich mich vor Abschluss meiner Promotion bewerben?
Wie wird der Zeitpunkt der Promotion bestimmt?
Welches Promotionsdatum gilt, wenn ich mehrfach promoviert habe?
Meine Promotion liegt weniger als vier Jahre zurück. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium für erfahrene Wissenschaftler bewerben?
Meine Promotion liegt etwas mehr als vier Jahre zurück. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium als Postdoktorand bewerben?
Inwieweit werden Kindererziehungszeiten bei der Bewertung der wissenschaftlichen Leistung berücksichtigt?
Ich komme aus einem Entwicklungs- bzw. Schwellenland. Soll ich mich für ein Humboldt- oder ein Georg Forster-Stipendium bewerben?
Sind deutsche Sprachkenntnisse für eine Bewerbung erforderlich?
- Natur- und Ingenieurwissenschaftler: Gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse sind ausreichend (Nachweis durch Sprachzeugnis erforderlich).
- Geistes- und Sozialwissenschaftler: Sofern deutsche Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind, sind diese durch ein Sprachzeugnis nachzuweisen. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend (Nachweis durch Sprachzeugnis erforderlich).
- Mediziner: Sofern im Rahmen des Forschungsprojekts die Arbeit mit Patienten vorgesehen ist, muss ein deutsches Sprachzeugnis vorgelegt werden. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend (Nachweis durch Sprachzeugnis erforderlich).
Meine Muttersprache ist Englisch bzw. Deutsch. Muss ich die erforderlichen Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis belegen?
Ich bin Mediziner (MD / Dr. med.). Gibt es spezielle Zulassungsvoraussetzungen?
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu aus unserem zusätzlichen "Zulassungsfragebogen für Mediziner (MD / Dr. med.)".
Ich bin bereits oder war vor kurzem in Deutschland. Sprechen formale Gründe gegen eine Bewerbung?
- Sie sich bei Antragseingang in der Humboldt-Stiftung weniger als sechs Monate in Deutschland aufhalten oder
- Sie nach einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland bei Antragseingang in der Humboldt-Stiftung schon mehr als zwölf Monate wieder im Ausland waren.
Für Interessenten, die ihren Schul- und einen Hochschulabschluss bzw. einen Hochschulabschluss und ihre Promotion in Deutschland absolviert haben, gelten die Regeln für deutsche Staatsbürger (vgl. nachfolgende FAQ).
In allen anderen Fällen kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden. Informationen über alternative Fördermöglichkeiten finden Sie auf dem von der Humboldt-Stiftung betreuten Internetportal EURAXESS Deutschland.
Eine Bewerbung während oder unmittelbar nach der Promotion in Deutschland ist seit dem 01. Dezember 2011 nicht mehr möglich.
Kann ich mich als Deutscher aus dem Ausland / Bildungsinländer bewerben?
- seit mehr als 10 Jahren im Ausland liegt, oder
- seit mehr als 5 Jahren im Ausland liegt und die starke Anbindung an das derzeitige Aufenthaltsland durch das Erfüllen eines der folgenden Kriterien zweifelsfrei anzunehmen ist:
- Sie haben eine zeitlich unbefristete Anstellung im derzeitigen Aufenthaltsland.
- Sie können eine zeitlich unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus dem derzeitigen Aufenthaltsland vorlegen. Bitte beachten Sie, dass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die sich ausschließlich durch Ihre Staatsbürgerschaft begründet (z.B. EU-Staaten), kein ausreichender Nachweis ist.
- Sie oder Ihr Ehepartner besitzen auch die Staatsbürgerschaft des derzeitigen Aufenthaltslandes.
In Zweifelsfällen senden Sie uns zunächst nur Ihren lückenlosen Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können. Geben Sie dabei an, welches Kriterium für Sie zutrifft (info(at)avh.de).
* Als Bildungsinländer gelten Personen, die ihren Schul- und einen Hochschulabschluss bzw. einen Hochschulabschluss und ihre Promotion in Deutschland absolviert haben.
Gastgeber
Wer kann mein wissenschaftlicher Gastgeber sein?
Wie finde ich einen wissenschaftlichen Gastgeber?
Kann ich mein Forschungsprojekt mit zwei wissenschaftlichen Gastgebern durchführen?
Erhält mein Gastgeber zusätzliche Mittel für Kosten, die im Rahmen des Forschungsaufenthalts am Gastinstitut entstehen?
Bitte beachten Sie die entsprechende FAQ der Abteilung Förderung und Netzwerk.
Vorbereitung/Planung
Gibt es Stichtage (Deadlines) für die Einreichung von Anträgen?
Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr statt, jeweils im März, Juli und November. Anträge sollten mindestens vier bis sieben Monate vor der gewünschten Auswahlsitzung eingereicht werden. Falls Ihr Antrag nicht komplett übersandt wird, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Eine graphische Darstellung des gesamten Auswahlprozesses finden Sie unter "Auswahlverfahren".
Kann ich mich gleichzeitig in verschiedenen Stipendienprogrammen der Humboldt-Stiftung oder gleichzeitig um ein Stipendium der Humboldt-Stiftung und den Sofja Kovalevskaja-Preis bewerben, wenn ich die jeweiligen formalen Voraussetzungen erfülle?
Kann ich mich gleichzeitig um ein Stipendium bei einer anderen Institution bewerben?
Kann ich Teile meiner Forschungsarbeiten auch im Ausland durchführen?
Kann ich ein Forschungsstipendium für weniger als sechs Monate beantragen?
Kann ich als Postdoktorand meinen Forschungsaufenthalt aufteilen?
Wann muss ich das Stipendium spätestens antreten?
Wie hoch ist mein Stipendium?
Wird das Stipendium rückwirkend gezahlt, wenn ich bei der Auswahlentscheidung bereits am Gastinstitut bin?
Ist der deutsche Intensivsprachkurs Teil meines Forschungsstipendiums?
Wann kann ich an einem Sprachkurs teilnehmen?
Muss ich einen Sprachkurs belegen?
Wer zahlt die Kosten für An- und Abreise?
Kann ich meine Familie mitbringen?
Wann kann ich das Stipendium frühestens antreten?
Bewerbungsunterlagen
Wohin soll ich meine Bewerbung schicken?
Kann ich meine Bewerbung per E-Mail einreichen?
In welcher Form soll ich die Unterlagen einreichen?
Sollen Gutachten direkt an die Humboldt-Stiftung oder mit der Bewerbung geschickt werden?
Was geschieht, wenn Gutachten vor der Bewerbung eingereicht werden?
Wer soll zu meinem Antrag ein Referenzgutachten abgeben und wie viele Gutachten sind erforderlich?
Welche Publikationen soll ich meiner Bewerbung beilegen?
Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese noch nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren bei (auf CD-ROM (dreifach)).
Weitere detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren Hinweisen für eine vollständige Bewerbung für Wissenschaftler die nach Deutschland kommen und Wissenschaftler die ins Ausland gehen.
Darf ich noch nicht eingereichte Publikationen in der Liste der Schlüsselpublikationen und in der vollständigen Publikationsliste auflisten?
Ausnahme: Ihre Dissertation darf als Schlüsselpublikation aufgelistet werden, auch wenn Sie nicht bei einem Verlag eingereicht ist. Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren auf CD-ROM bei.
Ich habe meine Promotion noch nicht abgeschlossen. Muss ich die Doktorurkunde nachreichen?
Was sind Schlüsselpublikationen?
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Schlüsselpublikationen im Laufe des Verfahrens nicht geändert werden kann.
Wie viele Schlüsselpublikationen muss ich auflisten?
Bewerber um ein Stipendium für erfahrene Wissenschaftler müssen mindestens drei Schlüsselpublikationen auswählen. Maximal dürfen fünf Schlüsselpublikationen aufgelistet werden.
Wie soll die Begründung zu einer Schlüsselpublikation aussehen?
Sollen meine Schlüsselpublikationen zusätzlich in der vollständigen Publikationsliste aufgeführt werden?
Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Begutachtungsverfahrens nicht mehr ergänzt werden.

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