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Reimar Lüst-Preis für internationale Wissenschafts- und Kulturvermittlung

Hoch angesehene Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus dem Ausland, die sich als Multiplikatoren besondere Verdienste um die nachhaltige Förderung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Heimatland in der Wissenschaft und durch die Wissenschaft erworben haben, können für den Reimar Lüst-Preis für internationale Wissenschafts- und Kulturvermittlung nominiert werden.
Es können zudem auch Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager für ihre fächerübergreifenden Verdienste um die Förderung der kulturellen und akadamischen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Herkunftsland nominiert werden.

Zur Stärkung und Erweiterung der bilateralen Kooperationsbeziehnungen werden die Preisträger zu einem Aufenthalt in Deutschland für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr eingeladen. Der Aufenthalt kann zeitlich aufgeteilt werden.

Die Humboldt-Stiftung vergibt gemeinsam mit der Fritz Thyssen Stiftung jährlich zwei Reimar Lüst-Preise.

Anträge müssen bis zum 15. Mai bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingereicht werden. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert.

Weitere wichtige Hinweise

Weitere Informationen

  1. Anerkennung der besonderen Verdienste des Nominierten im Herkunftsland und in Deutschland als Multiplikator der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Heimatland in der Wissenschaft und durch die Wissenschaft;
  2. Anerkennung des Nominierten im Herkunftsland und in Deutschland als herausragend qualifizierter Wissenschaftler und/oder Wissenschaftsmanager (z. B. Auszeichnungen, positive Resonanz auf Veröffentlichungen, etc.);
  3. Ausführliche gutachterliche Stellungnahme eines Wissenschaftlers an einer deutschen Forschungseinrichtung, der den Nominierten zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland einladen möchte oder geeignete Gastgeber benennt;
  4. Vorbereitung des Aufenthalts in Deutschland durch einen Gastgeber: z. B. durch die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Vortragsreisen und Seminaren/Vorlesungen, durch Bereitstellung des Zugangs zu Archiven und Bibliotheken sowie durch eine persönliche Betreuung der Preisträger während des Aufenthalts in Deutschland;
  5. Referenzgutachten wichtiger internationaler und deutscher Kooperationspartner bzw. Wissenschaftler;
  6. Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Nominierung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden.
Anträge können bis zum 15. Mai unter folgender Adresse eingereicht werden:

Alexander von Humboldt-Stiftung
Auswahlabteilung
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
Deutschland

Die Eingangsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können aber möglicherweise nicht mehr in der laufenden Auswahlperiode berücksichtigt werden. Es ist die Aufgabe der Nominierenden, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen.

Ein unabhängiger Auswahlausschuss entscheidet abschließend auf einer Auswahlsitzung im Herbst auch über die Nominierungen. Hierbei stehen die Nominierungen in einem internationalen Wettbewerb, bei dem es keine Quoten für Länder oder Fachgebiete gibt.

Die Benachrichtigung der Nominierenden über die Auswahlentscheidung erfolgt unmittelbar nach der Auswahlsitzung.

Weitere Informationen

Eines unserer Markenzeichen ist die möglichst individuelle Betreuung der Gastwissenschaftler. Daher bieten wir Ihnen neben dem Preisgeld zusätzliche Leistungen an, von der Einladung zu Veranstaltungen bis hin zur Teilnahme an Sprachkursen.

Weitere Informationen

Einmal Humboldtianer, immer Humboldtianer: Auch nach dem ersten Forschungsaufenthalt halten wir mit Ihnen eine enge Verbindung. Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Entwicklungen aller Humboldtianer und ihre Kooperationen untereinander.

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