Finden Sie das passende Programm für Ihr Forschungsvorhaben ...

Max-Planck-Forschungspreis

Exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Nationen, von denen im Rahmen internationaler Kooperationen weitere wissenschaftliche Spitzenleistungen - auch mit Hilfe des Preises - zu erwarten sind, können für den Max-Planck-Forschungspreis nominiert werden.

Der gemeinsame Forschungspreis der Alexander von Humboldt-Stiftung und der Max-Planck-Gesellschaft wird im jährlichen Wechsel in Teilgebieten der Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Lebenswissenschaften oder der Sozial- und Geisteswissenschaften ausgeschrieben.

Der Max-Planck-Forschungspreis 2013 wird im Bereich der Lebenswissenschaften zum Thema Einfluss des Klimawandels auf Ökosysteme ausgeschrieben.

Ende der Nominierungsfrist: 31. Januar 2013

Die langfristigen Folgen des Klimawandels werden voraussichtlich großen Einfluss auf die Ökosysteme der Welt haben. Dabei können sich diese Einflüsse zunächst unsichtbar in der Zusammensetzung von Bodenlebewesen oder limnischen Lebensgemeinschaften ebenso ausprägen wie in für den Menschen offensichtlicheren Veränderungen in Fauna und Flora. Die Folgen, die hieraus zum Beispiel für die menschliche Ernährung resultieren, sind nicht absehbar. Der Max-Planck-Forschungspreis soll daher Personen auszeichnen, die in Labor- und Feldversuchen mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf das ökologische Gefüge funktionell und in ihrer zu erwartenden Dynamik erforschen.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung und die Max-Planck-Gesellschaft verleihen jährlich zwei Forschungspreise. Je ein Preis an eine im Ausland und an eine in Deutschland tätige international renommierte Forscherpersönlichkeit.

Die Nominierung erfolgt durch Rektoren/Präsidenten von Hochschulen sowie Leiterinnen und Leitern von Forschungseinrichtungen in Deutschland (siehe Liste der Nominierungsberechtigten). Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Der Preis ist in der Regel mit jeweils 750.000 Euro dotiert, die dem Preisträger oder der Preisträgerin über einen Zeitraum von drei bis zu maximal fünf Jahren für Forschungen eigener Wahl zur Verfügung stehen.

Weitere wichtige Hinweise

Weitere Informationen

  1. Internationale Anerkennung des Nominierten oder der Nominierten als herausragend qualifizierte Forscherpersönlichkeit (z. B. Auszeichnungen, positive Resonanz auf Veröffentlichungen, etc.);
  2. Erwartungen hinsichtlich weiterer wissenschaftlicher Spitzenleistungen im Rahmen internationaler Kooperationen, auch mit Hilfe des Preises;
  3. Nominierung durch eine vorschlagsberechtigte Persönlichkeit (zur Liste der Nominierungsberechtigten: Informationen für Nominierende);
  4. Ausführliche gutachterliche Stellungnahme des oder der Nominierenden oder, falls fachfern, eines fachnahen Wissenschaftlers an einer Forschungseinrichtung in Deutschland;
  5. Referenzgutachten wichtiger internationaler und deutscher Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen oder Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen;
  6. Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Nominierung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden.
 

 

Nominierungen können bis zum 31. Januar 2013 eingereicht werden.

Diese Eingangsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Nominierungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Auswahlsitzung findet im Frühjahr/Sommer  2013 statt. Die Begutachtung nimmt 4 - 6 Monate in Anspruch.

Es ist die Aufgabe der Nominierenden, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Die zusätzlich zu den Antragsunterlagen erforderlichen vertraulichen Stellungnahmen der Referenzgutachter und -gutachterinnen können von den Gutachtern bereits parallel zum Antrag direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingereicht werden.

Ein unabhängiger Auswahlausschuss aus Fachwissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen entscheidet abschließend über die vorliegenden Anträge. Der Ausschuss trifft seine Entscheidung ausschließlich auf der Basis der wissenschaftlichen Qualifikation der vorgeschlagenen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.

Die Benachrichtigung der Nominierenden über die Auswahlentscheidung erfolgt unmittelbar nach der Auswahlsitzung.

Weitere Informationen

Eines unserer Markenzeichen ist die möglichst individuelle Betreuung der Gastwissenschaftler. Daher bieten wir Ihnen neben dem Preisgeld zusätzliche Leistungen an, von der Einladung zu Veranstaltungen bis hin zur Teilnahme an Sprachkursen.

Weitere Informationen

Einmal Humboldtianer, immer Humboldtianer: Auch nach dem ersten Forschungsaufenthalt halten wir mit Ihnen eine enge Verbindung. Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Entwicklungen aller Humboldtianer und ihre Kooperationen untereinander.

Weitere Informationen