Voraussetzungen für eine Bewerbung

Ich habe mehrere Jahre in einem englischsprachigen Land gearbeitet. Benötige ich ein englisches Sprachzeugnis?

Nein, ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.

Die Promotion ist in meinem Herkunftsland unüblich bzw. nicht möglich. Kann ich mich bewerben?

Eine Bewerbung ist möglich, sofern Sie eine dem PhD äquivalente Leistung, z.B. durch wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen nachweisen können. Falls dies der Fall ist, können Sie sich bis zu 16 Jahre nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums (Master, Diplom etc.), allerdings ausschließlich im Programm für erfahrene Wissenschaftler, bewerben.
Weiterhin ist eine Bewerbung möglich, wenn Sie eine akademische Position gleich- oder höherwertig einem Associate Professor/ Senior Lecturer/ Reader etc. innehaben. Eine Bewerbung kann dann unabhängig vom Abschluss des ersten Hochschulstudiums bis 12 Jahre nach Beginn dieser Tätigkeit, allerdings ausschließlich im Programm für erfahrene Wissenschaftler, erfolgen.
Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info@avh.de).

Wie wird der Zeitpunkt der Promotion bestimmt?

Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion wird das Eingangsdatum der Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung gewertet. Falls Sie eine akademische Position gleich- oder höherwertig einem Associate Professor/ Senior Lecturer/ Reader bereits vor Abschluss des PhD/ C.Sc. innehatten, so gilt der Beginn dieser Tätigkeit als Referenzdatum.

Welches Promotionsdatum gilt, wenn ich mehrfach promoviert habe?

Im Falle einer Mehrfachpromotion gilt der erste Abschluss (Ph.D./C.Sc.).

Ich habe vor mehr als zwölf Jahren promoviert. Kann ich mich dennoch bewerben?

Sollte das Datum Ihrer Promotion mehr als zwölf Jahre zurückliegen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Sofern diese Grenze nur geringfügig überschritten wird, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info@avh.de).

Meine Promotion liegt weniger als vier Jahre zurück. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium für erfahrene Wissenschaftler bewerben?

Ja. Sie sollten allerdings bereits ein klar erkennbares eigenständiges wissenschaftliches Profil haben und in der Regel bereits mindestens als Assistant Professor oder Nachwuchsgruppenleiter tätig sein bzw. eine mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können.

In wie weit werden Kindererziehungszeiten bei der Bewertung der wissenschaftlichen Leistung berücksichtigt?

Bitte geben Sie im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben, damit diese Zeiten bei der Beurteilung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen relativ zum Karrierestand berücksichtigt werden können. Die vom Programm festgelegte Zeitperiode nach der Promotion kann sich pro Kind um maximal 2 Jahre verlängern, sofern Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion für die entsprechenden von Ihnen angegebenen Zeiten unterbrochen haben und diese Zeiten auch geltend machen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an info@avh.de

Ich komme aus einem Entwicklungs- bzw. Schwellenland. Soll ich mich für ein Humboldt- oder ein Georg Forster-Stipendium bewerben?

Wenn Ihr Lebensmittelpunkt (Staatsangehörigkeit und dauerhafter Aufenthalt) in einem Entwicklungs- bzw. Schwellenland (s. Länderliste) ist und Sie ein entwicklungspolitisch relevantes Forschungsprojekt haben, dessen Durchführung in Deutschland den Transfer von Wissen und Technologien in Entwicklungsländer ermöglicht, ist eine Bewerbung für ein Georg Forster-Stipendium zu empfehlen. Für eher grundlagenorientierte Forschungsvorhaben empfehlen wir eine Bewerbung um ein Humboldt-Forschungsstipendium. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns, damit wir Sie beraten können (info@avh.de).

Ich bin bereits oder war erst vor kurzem in Deutschland. Sprechen formale Gründe gegen eine Bewerbung?

Sie können sich bewerben, wenn In allen anderen Fällen kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden. Informationen über alternative Fördermöglichkeiten finden Sie auf dem von der Humboldt-Stiftung betreuten Internetportal EURAXESS Deutschland.

Kann ich mich als Deutscher aus dem Ausland bewerben?

Wenn Ihr Arbeits- und Lebensmittelpunkt seit mehr als zehn Jahren im Ausland ist, können Sie sich auch mit deutscher Staatsangehörigkeit bewerben. Sofern Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis im Land des derzeitigen Lebensmittelpunktes haben, ist eine Bewerbung gegebenenfalls auch schon früher möglich. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info@avh.de).

Sind deutsche Sprachkenntnisse für eine Bewerbung erforderlich?

1. Natur- und Ingenieurwissenschaftler: Gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse sind ausreichend (Nachweis durch Sprachzeugnis erforderlich). 2. Geistes- und Sozialwissenschaftler: Sofern deutsche Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind, sind diese durch ein Sprachzeugnis nachzuweisen. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend (Nachweis durch Sprachzeugnis erforderlich). 3. Mediziner: Sofern im Rahmen des Forschungsprojekts die Arbeit mit Patienten vorgesehen ist, muss ein deutsches Sprachzeugnis vorgelegt werden. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend. (Nachweis durch Sprachzeugnis erforderlich).

Meine Muttersprache ist Englisch bzw. Deutsch. Muss ich die erforderlichen Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis belegen?

Nein, ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.

Ich bin Mediziner (MD / Dr. med.). Gibt es spezielle Zulassungsvoraussetzungen?

Eine Bewerbung ist möglich, wenn eine Forschungspromotion oder ein vergleichbarer akademischer Grad vorliegt.

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu aus unserem zusätzlichen "Zulassungsfragebogen für Mediziner (MD / Dr. med.)"

Gastgeber

Wer kann mein wissenschaftlicher Gastgeber sein?

Jeder Wissenschaftler, der an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland arbeitet und Ihnen eine Forschungsplatzzusage für den geplanten Forschungsaufenthalt anbietet.

Wie finde ich einen wissenschaftlichen Gastgeber?

Die Wahl des wissenschaftlichen Gastgebers ist frei und muss eigenständig durch den Bewerber erfolgen. Die Humboldt-Stiftung bietet keine direkte Unterstützung bei der Suche nach einem Gastgeber an. Erste Informationen zu Forschungseinrichtungen in Deutschland finden Sie z.B. in dem von der Humboldt-Stiftung betreuten Internetportal EURAXESS Deutschland für Wissenschaftler.

Kann ich mein Forschungsprojekt mit zwei wissenschaftlichen Gastgebern durchführen?

Ja. Sollten die Gastgeber an unterschiedlichen Forschungseinrichtungen tätig sein, sind separate Gastgeberstellungnahmen und Forschungsplatzzusagen erforderlich.

Erhält mein Gastgeber zusätzliche Mittel für Kosten, die im Rahmen des Forschungsaufenthalts am Gastinstitut entstehen?

Das Gastinstitut erhält einen Forschungskostenzuschuss in Höhe von monatlich 800 Euro für Forschungsvorhaben in den Natur- und Ingenieurwissenschaften bzw. 500 Euro für Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Vorbereitung/Planung

Gibt es Stichtage (Deadlines) für die Einreichung von Anträgen?

Nein, alle Anträge werden in einem kontinuierlichen Verfahren bearbeitet und in der nächstmöglichen Auswahlsitzung dem Ausschuss vorgelegt. Da die Bearbeitungszeit drei bis sechs Monate in Anspruch nimmt, sollte der vollständige Antrag rechtzeitig vor der angestrebten Sitzung eingereicht werden.

Wann und wie oft finden Auswahlsitzungen statt?

Es gibt drei Auswahlsitzungen pro Jahr, jeweils im März, Juli und November.

Kann ich mich gleichzeitig in verschiedenen Stipendienprogrammen der Humboldt-Stiftung oder gleichzeitig um ein Stipendium der Humboldt-Stiftung und den Sofja Kovalevskaja-Preis bewerben, wenn ich die jeweiligen formalen Voraussetzungen erfülle?

Nein, eine gleichzeitige Bewerbung in mehreren Stipendienprogrammen bzw. im Sofja Kovalevskaja-Preisprogramm ist ausgeschlossen. Nach einer Ablehnung ist die Bewerbung in einem anderen Programm jedoch möglich, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt werden.

Kann ich mich gleichzeitig um ein Stipendium bei einer anderen Institution bewerben?

Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Dies müssen Sie jedoch im Bewerbungsformular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über eventuelle Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren.

Kann ich Teile meiner Forschungsarbeiten auch im Ausland durchführen?

Forschungsstipendiaten können während des Förderzeitraums an Forschungseinrichtungen im europäischen Ausland (mit Ausnahme des Herkunftslandes) forschen, wenn dies für die Durchführung des Forschungsprojekts erforderlich ist. Die Gesamtdauer des Europa-Forschungsaufenthaltes darf im Regelfall 25 Prozent des voraussichtlichen Gesamtförderzeitraumes nicht überschreiten. Außerdem darf bei einer Aufteilung in mehrere Teilaufenthalte (erfahrene Wissenschaftler) die Dauer des Europa-Forschungsaufenthalts die Hälfte des jeweiligen Förderzeitraums grundsätzlich nicht überschreiten. Bei einem Forschungsaufenthalt im Herkunftsland muss das Forschungsstipendium jedoch in der Regel unterbrochen werden. Weitere Informationen zu Europa-Forschungsaufenthalten.

Kann ich ein Forschungsstipendium für weniger als sechs Monate beantragen?

Für ein Postdoktorandenstipendium muss der erste Stipendienaufenthalt mindestens sechs Monate dauern. Auch erfahrene Wissenschaftler müssen einen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten beantragen, der aber in zweimal drei Monate aufteilbar ist.

Muss die zeitliche Aufteilung meiner Stipendienaufenthalte genau dem vorgegebenen Schema entsprechen?

Ja. Abweichungen vom vorgegebenen Schema sind leider nicht möglich.

Wann kann ich das Stipendium frühestens antreten?

Sofern Sie aus dem Ausland anreisen, kann das Stipendium in der Regel frühestens zwei Monate, bei visumspflichtigen Ländern frühestens drei Monate, nach der positiven Auswahlentscheidung angetreten werden. Sofern Sie bereits in Deutschland sind, kann das Stipendium frühestens zum nächsten Monatsbeginn angetreten werden.

Wann muss ich das Stipendium spätestens antreten?

Das Stipendium muss spätestens zwölf Monate nach der positiven Auswahlentscheidung angetreten werden. Ansonsten muss eine neue Bewerbung eingereicht werden.

Wie hoch ist mein Stipendium?

Die Stipendienhöhe entnehmen Sie bitte den aktuellen Programminformationen für Postdoktoranden und erfahrene Wissenschaftler.

Wird das Stipendium rückwirkend gezahlt, wenn ich bei der Auswahlentscheidung bereits am Gastinstitut bin?

Nein, das Stipendium kann nicht rückwirkend gezahlt werden.

Ist der deutsche Intensivsprachkurs Teil meines Forschungsstipendiums?

Ein zwei- oder viermonatiger Sprachkurs findet unmittelbar vor dem Beginn des Forschungsstipendiums statt. Das Sprachstipendium ist nicht Teil des Forschungsstipendiums. (Wenn Sie einen zweimonatigen Sprachkurs beantragen, dauert Ihr Aufenthalt in Deutschland bei einem zwölfmonatigen Forschungsvorhaben insgesamt 14 Monate)

Wann kann ich an einem Sprachkurs teilnehmen?

Der Deutschintensivsprachkurs kann nur unmittelbar vor Beginn des Forschungsstipendiums wahrgenommen werden. Falls dies nicht möglich ist, können auf Antrag auch die Kosten für Abendkurse während des Forschungsstipendiums übernommen werden.

Muss ich einen Sprachkurs belegen?

Es gibt keine Verpflichtung an einem Sprachkurs teilzunehmen. Die Humboldt-Stiftung ist allerdings sehr daran interessiert, dass alle Forschungsstipendiaten und deren Partner während ihres Forschungsaufenthalts Deutsch lernen, um über die Forschungstätigkeit hinaus auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilnehmen zu können.

Kann ich meine Familie mitbringen?

Die Humboldt-Stiftung begrüßt ausdrücklich die Begleitung der Stipendiaten durch ihre Ehepartner und Kinder und unterstützt dies durch die Zahlung von Familienzulagen zusätzlich zum Stipendium, sofern diese Familienangehörigen die Stipendiaten für mehr als drei Monate begleiten.

Wer zahlt die Kosten für An- und Abreise?

Sofern die Anreise nicht vom Heimatinstitut übernommen wird, zahlt die Humboldt-Stiftung eine einmalige Reisekostenpauschale für die An- und Abreise. Reisekosten für Familienangehörige können nur in Ausnahmefällen übernommen werden.

Bewerbungsunterlagen

Wohin soll ich meine Bewerbung schicken?

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung direkt an die Auswahlabteilung der Alexander von Humboldt-Stiftung, Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie Ihre Bewerbung bei den Auslandsvertretungen des DAAD oder den deutschen Botschaften oder Konsulaten im Ausland einreichen, die diese dann an die Humboldt-Stiftung weiterleiten.

Kann ich meine Bewerbung per E-Mail einreichen?

Nein. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Post.

In welcher Form soll ich die Unterlagen einreichen?

Die Kopien der Publikationen sollten in dreifacher Ausfertigung jeweils geheftet oder gebunden sein. Bitte reichen Sie alle weiteren Unterlagen in einfacher Ausfertigung als lose Blätter ein. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unseren Hinweisen für eine vollständige Bewerbung für Wissenschaftler die nach Deutschland kommen und Wissenschaftler die ins Ausland gehen.

Sollen Gutachten direkt an die Humboldt-Stiftung oder mit der Bewerbung geschickt werden?

Referenzgutachten können entweder mit der Bewerbung eingereicht oder von den Gutachtern direkt an die Auswahlabteilung der Humboldt-Stiftung geschickt werden. Bitte weisen Sie Ihre Referenzgutachter auf unser Gutachterformular hin. Referenzgutachten sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als sechs Monate sein.

Was geschieht, wenn Gutachten vor der Bewerbung eingereicht werden?

Referenzgutachten, die nicht unmittelbar einer Bewerbung zugeordnet werden können, werden bis zu einem halben Jahr aufbewahrt.

Wer soll zu meinem Antrag ein Referenzgutachten abgeben und wie viele Gutachten sind erforderlich?

Referenzgutachter sollen eine Begutachtung Ihres wissenschaftlichen Werdegangs und Potenzials sowie Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Leistungen vornehmen. Daher ist es wichtig, dass Referenzgutachter mit Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit gut vertraut sind. Insgesamt sollten drei Referenzgutachten vorliegen. Bitte beachten Sie: Die Stellungnahme des Gastgebers zählt nicht als Referenzgutachten! Weitere wichtige Details zur sinnvollen Auswahl der Gutachter entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen für eine vollständige Bewerbung für Wissenschaftler die nach Deutschland kommen und Wissenschaftler die ins Ausland gehen.

Welche Publikationen soll ich meiner Bewerbung beilegen?

Sie sollten Kopien von drei Publikationen einsenden, davon mindestens eine aus den letzten zwei Jahren. Bitte wählen Sie hierfür die wichtigsten und aktuellsten Publikationen aus, an denen Sie einen möglichst hohen Eigenanteil haben. Bewerber um ein Postdoktorandenstipendium fügen bitte ebenfalls ihre Dissertation bei (möglichst auf CD-Rom). Weitere detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren Hinweisen für eine vollständige Bewerbung für Wissenschaftler die nach Deutschland kommen und Wissenschaftler die ins Ausland gehen.

Sollen auch bereits eingereichte oder geplante Publikationen in der Publikationsliste aufgeführt werden?

Es sollten nur Publikationen aufgeführt werden, die bereits zur Veröffentlichung eingereicht wurden. Sobald die Annahme der Publikationen erfolgt, schicken Sie uns bitte eine Kopie der Annahmeerklärung, da nicht angenommene Publikationen bei der Beurteilung der Publikationsleistung nicht berücksichtigt werden können.

Ablauf des Auswahlverfahrens

Bestätigen Sie den Eingang meines Antrags und den Eingang von weiteren Unterlagen und Gutachten?

Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung (normalerweise per E-Mail). Der Eingang weiterer Unterlagen und Gutachten kann aufgrund der hohen Antragszahlen nicht separat bestätigt werden. Wir melden uns jedoch bei Ihnen, sofern aus unserer Sicht wichtige Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Bewerbung fehlen.

Wie lange kann ich weitere Unterlagen einreichen bzw. die eingereichten Unterlagen aktualisieren?

Die Bewerbung sollte vollständig eingereicht werden. Referenzgutachten sollten entweder mit oder möglichst zeitnah zur Bewerbung eingehen, um die Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern. Sofern Publikationen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nur eingereicht waren, zur Veröffentlichung angenommen werden, sollten Sie uns umgehend eine Kopie der Annahmeerklärung zuschicken. Ergänzungen der Publikationsliste können daher bis zum Termin der Auswahlsitzung berücksichtigt werden. Bitte senden Sie uns diese Ergänzungen per E-Mail als separaten Anhang zu Ihrer Publikationsliste.

Werde ich über den Entscheidungstermin meiner Bewerbung unterrichtet?

Sobald die formale Prüfung Ihrer Bewerbung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Mitteilung über den voraussichtlichen Entscheidungstermin. Sollte die fachliche Begutachtung Ihrer Bewerbung länger als erwartet dauern, werden Sie auch über eine gegebenenfalls notwendige Verschiebung des Entscheidungstermins unterrichtet. Wir werden Sie und Ihre wissenschaftlichen Gastgeber in den Tagen nach der Auswahlsitzung per Email über die Entscheidung des Auswahlausschusses informieren. Bei größeren Sitzungen kann die Benachrichtigung aller Bewerber und Gastgeber einige Tage länger beanspruchen.

Wer begutachtet meinen Antrag?

Die Begutachtung Ihres Antrags erfolgt durch unabhängige Fachgutachter.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Die abschließende Entscheidung über alle Bewerbungen wird im Auswahlausschuss getroffen. Der Auswahlausschuss setzt sich aus Wissenschaftlern aller Fachrichtungen zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit über alle Anträge. Die Geschäftsstelle der Humboldt-Stiftung hat keine Stimme im Auswahlausschuss.

Werde ich im Falle einer Ablehnung über die Gründe der Ablehnung informiert?

In jeder Auswahlrunde werden die besten 30-35% der Bewerber für die Vergabe eines Forschungsstipendiums ausgewählt. Die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags ist auch immer direkt von der Qualifikation der Mitbewerber abhängig. Eine detaillierte Information über die Gründe für die Ablehnung ist daher häufig nicht möglich. Sofern der Auswahlausschuss die Qualifikation des Bewerbers jedoch grundsätzlich im oberen Drittel ansiedelt, aber einzelne Aspekte noch gegen eine Bewilligung des Antrags sprechen, kann in Einzelfällen eine sogenannte "Ablehnung mit Hinweis" ausgesprochen werden. In diesen Fällen werden die Bewerber auf die Aspekte des Antrags hingewiesen, die aus Sicht des Ausschusses noch zu verbessern sind, wie etwa die Publikationsleistung oder der Forschungsplan.

Erhalte ich meine Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurück?

Nein. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden teils archiviert, teils vernichtet. Reichen Sie daher bitte keine Originale sondern nur Kopien ein. Bücher, die Sie als Publikationen einreichen, werden wir Ihnen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurückschicken.

Auswahl

Wie hoch ist die Erfolgsquote?

Derzeit ist etwa ein Drittel der Bewerbungen erfolgreich.

Was sind die wichtigsten Auswahlkriterien?

Die individuelle wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber steht im Mittelpunkt der Bewertung. Detaillierte Hinweise zu den Auswahlkriterien der einzelnen Programme finden Sie in den entsprechenden Programminformationen.

Kann ich mich nach einer Ablehnung erneut bewerben?

Eine erneute Bewerbung ist möglich. Die Bewerbung sollte sich allerdings in wesentlichen Teilen von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheiden. Im Allgemeinen ist eine erneute Bewerbung erst nach einer wissenschaftlichen Weiterentwicklung sinnvoll, wenn z.B. neue wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen erschienen sind. Nach unserer Erfahrung sollte daher mit einer erneuten Bewerbung etwa zwei Jahre gewartet werden. Sofern sich Ihre erneute Bewerbung nicht oder nur unwesentlich von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheidet, kann dies ein Grund für eine formale Ablehnung Ihrer erneuten Bewerbung sein.