Informationen für Gastgeber*innen

Gastgeber*in werden im Hezekiah Wardwell-Stipendienprogramm

Hezekiah Wardwell-Stipendiat*innen der Alexander von Humboldt-Stiftung sind während ihres Deutschlandaufenthalts auf fachliche Betreuung sowie eine Ansprechperson der gastgebenden Institution angewiesen. Als Gastgeber*in für hochbegabte spanische Musiker*innen und Musikwissenschaftler*innen können Sie fungieren, sofern Sie in Deutschland tätig sind und zu einer der folgenden Personengruppen gehören:

  • Sie sind Musikpädagog*in an einer Musikhochschule oder an einem Konservatorium.
  • Sie sind Musikwissenschaftler*in an einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.

Die Humboldt-Stiftung vergibt jährlich bis zu zehn Wardwell-Stipendien für eine Weiterbildung oder für ein fortgeschrittenes Studium in Deutschland. Welche konkreten Voraussetzungen die Bewerber*innen erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der Website oder der Programminformation zu den Hezekiah Wardwell-Stipendien.

Ihre Stellungnahme

Zunächst müssen Bewerber*innen sich mit Ihnen in Verbindung setzen und die Möglichkeiten ausloten, ob sie in Ihrer Einrichtung als Studierende aufgenommen werden oder wissenschaftliche Betreuung durch Sie erhalten können.

Ihre Einschätzung der sich bewerbenden Person ist für den Auswahlausschuss von entscheidender Bedeutung.

Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihrer Expertise am Fragenkatalog für die Stellungnahme von Gastgeber*innen (PDF) und beantworten die Fragen möglichst ausführlich in der vorgegebenen Reihenfolge.

Laden Sie dieses Dokument in einen geschützten Bereich zur Bewerbung hoch. Den entsprechenden Link zu diesem Bereich sendet Ihnen der*die Bewerber*in per E-Mail. Selbstverständlich behandeln alle beteiligten Akteure Ihre Stellungnahme streng vertraulich.

Das sollten Sie beachten

Die Bewerbung kann erst abgesendet werden, wenn neben den vollständigen Bewerbungsunterlagen auch Ihre Stellungnahme vorliegt. Daher empfehlen wir Ihnen, die benötigten Stellungnahme möglichst bald, nachdem Sie der*die Bewerber*in benachrichtigt hat, hochzuladen.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 10. Januar.