Europa-Forschungsaufenthalte

Forschungsstipendiaten können während des Förderzeitraums an Forschungseinrichtungen im europäischen Ausland * (mit Ausnahme des Herkunftslands) forschen, wenn dies für die Durchführung des Forschungsprojekts erforderlich ist.

Die Gesamtdauer des Europa-Forschungsaufenthalts darf im Regelfall 25 Prozent des voraussichtlichen Gesamtförderzeitraums nicht überschreiten.

Bei einer Aufteilung in mehrere Teilaufenthalte (erfahrene Wissenschaftler) soll die Dauer des Europa-Forschungsaufenthalts die Hälfte des jeweiligen Förderzeitraums grundsätzlich nicht überschreiten.

Bei einem Forschungsaufenthalt im Herkunftsland muss das Forschungsstipendium in der Regel unterbrochen werden.

Europa-Forschungsaufenthalte müssen schriftlich beantragt werden. Sie werden zusätzlich finanziell unterstützt.

Online-Antrag

Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.

Europa-Forschungsaufenthalte sind möglich in den Ländern:

Albanien Kosovo Russische Föderaton
Andorra Kroatien San Marino
Armenien Lettland Schweden
Aserbaidschan Liechtenstein Schweiz
Belgien Litauen Serbien
Bosnien und Herzegowina Luxemburg Slowakische Republik
Bulgarien Malta Slowenien
Dänemark Mazedonien Spanien
Estland Moldau Tschechische Republik
Finnland Monaco Türkei
Frankreich Montenegro Ukraine
Georgien Niederlande Ungarn
Griechenland Norwegen Vatikan
Irland Österreich Vereinigtes Königreich
Island Polen Weißrussland
Israel Porugal Zypern
Italien Rumänien