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Forschungsstipendiaten können während des Förderzeitraums an Forschungseinrichtungen im europäischen Ausland * (mit Ausnahme des Herkunftslands) forschen, wenn dies für die Durchführung des Forschungsprojekts erforderlich ist.
Die Gesamtdauer des Europa-Forschungsaufenthalts darf im Regelfall 25 Prozent des voraussichtlichen Gesamtförderzeitraums nicht überschreiten.
Bei einer Aufteilung in mehrere Teilaufenthalte (erfahrene Wissenschaftler) soll die Dauer des Europa-Forschungsaufenthalts die Hälfte des jeweiligen Förderzeitraums grundsätzlich nicht überschreiten.
Bei einem Forschungsaufenthalt im Herkunftsland muss das Forschungsstipendium in der Regel unterbrochen werden.
Europa-Forschungsaufenthalte müssen schriftlich beantragt werden. Sie werden zusätzlich finanziell unterstützt.
Online-Antrag
Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.
Europa-Forschungsaufenthalte sind möglich in den Ländern:
Albanien | Kosovo | Russische Föderaton |
Andorra | Kroatien | San Marino |
Armenien | Lettland | Schweden |
Aserbaidschan | Liechtenstein | Schweiz |
Belgien | Litauen | Serbien |
Bosnien und Herzegowina | Luxemburg | Slowakische Republik |
Bulgarien | Malta | Slowenien |
Dänemark | Mazedonien | Spanien |
Estland | Moldau | Tschechische Republik |
Finnland | Monaco | Türkei |
Frankreich | Montenegro | Ukraine |
Georgien | Niederlande | Ungarn |
Griechenland | Norwegen | Vatikan |
Irland | Österreich | Vereinigtes Königreich |
Island | Polen | Weißrussland |
Israel | Porugal | Zypern |
Italien | Rumänien |