Förderung erneuter Deutschlandaufenthalte

Hinweis

Die für 2024 angekündigten Haushaltskürzungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Alumniförderung der Alexander von Humboldt-Stiftung haben. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Anträge positiv entschieden werden können.
Ein erneuter Forschungsaufenthalt ist in der Regel frühestens 3 Jahre nach Abschluss der Erstförderung möglich. Bei der Entscheidung wird die Stiftung außerdem die bislang gewährte Alumniförderung und die Karrierephase der Humboldtianer*innen berücksichtigen.

Anträge aus Krisenregionen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Alumni haben nach Abschluss des ersten Forschungsaufenthaltes in Deutschland und Rückkehr ins Ausland die Möglichkeit, die Förderung eines erneuten Aufenthaltes in Deutschland zu beantragen.

Kurzaufenthalte bis zu 30 Tagen

     

Kurzaufenthalte bis zu 30 Tagen können zur aktiven Teilnahme (Vortrag, Poster, Leitung von Arbeitsgruppen, etc.) an internationalen Tagungen in Deutschland, zu Vortragsreisen oder Informationsbesuchen, zur Aufnahme und Pflege wissenschaftlicher Kontakte oder zu kurzen Arbeitsaufenthalten an Forschungsinstituten in Deutschland genutzt werden. Eine Kombination der einzelnen Aktivitäten wird begrüßt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefülltes Antragsformular;
  • tabellarischer Lebenslauf;
  • Publikationsliste der letzten fünf Jahre;
  • kurze Beschreibung der geplanten Aktivitäten;
  • Einladungsschreiben von Fachkollegen an den besuchten Instituten;
  • ggf. Angaben über Finanzierungsbeiträge von dritter Seite.

Ist die aktive Teilnahme an einer Tagung geplant, sind zusätzlich ein Programm der Tagung mit Ankündigung des eigenen Beitrags (Vortrag/Poster etc.) sowie Informationen zur Tagungsgebühr beizulegen.

Kurzaufenthalte werden durch Bereitstellung von Tagegeldern und, bei aktiver Teilnahme an Tagungen, durch Erstattung der Teilnahmegebühr gefördert. Die Übernahme von Reisekosten ist nicht möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt nach vollständiger Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ca. 1 Monat. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Online-Antrag

Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.

Forschungsaufenthalte bis zu drei Monaten

Forschungsaufenthalte bis zu 3 Monaten können zur Fortsetzung bzw. zum Abschluss von Forschungen, die während des ersten Forschungsaufenthaltes in Deutschland begonnen wurden, oder aber zur Initiierung neuer gemeinsamer Forschungsvorhaben mit Fachkollegen in Deutschland genutzt werden. Die Wahl des wissenschaftlichen Gastgebers ist frei und soll sich ausschließlich nach fachlichen Kriterien richten. Folgende Unterlagen sind einem Antrag auf Förderung eines erneuten Forschungsaufenthaltes beizufügen:

  • ausgefülltes Antragsformular;
  • tabellarischer Lebenslauf;
  • Publikationsliste der letzten fünf Jahre;
  • Darstellung des Forschungsvorhabens;
  • ggf. Angaben über Finanzierungsbeiträge von dritter Seite.

Es liegt in der Verantwortung des Alumnus bzw. der Alumna, eine vertrauliche Stellungnahme sowie eine Forschungsplatzzusage der wissenschaftlichen Gastgeberin bzw. des Gastgebers zu veranlassen.

Liegen die Unterlagen vollständig vor, so entscheidet die Alexander von Humboldt-Stiftung über den Antrag in der Regel innerhalb von 3 Monaten. Die Entscheidung wird auf der Grundlage einer Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation und Aktivität des Alumnus, der wissenschaftlichen Qualität und Relevanz des geplanten Forschungsvorhabens und der wissenschafts- sowie außenkulturpolitischen Bedeutung eines erneuten Forschungsaufenthaltes getroffen. Auch der Umfang der bisher gewährten Förderung (sowie der Zeitraum seit der letzten Förderung durch die Alexander von Humboldt-Stiftung) werden mit berücksichtigt.

Es wird ein monatlicher Forschungsstipendien-Betrag gewährt. Reisekosten für die An- und Abreise aus dem Ausland werden in der Regel nicht erstattet.

Online-Antrag

Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.

Weitere wichtige Hinweise

  • Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Aufenthalt. Falls Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum benötigen, planen Sie ausreichend Zeit für die Beantragung des Visums - auch für Ihre Familienangehörigen - bei der deutschen Botschaft ein.
  • Sprechen Sie alle Einzelheiten, auch die Termine Ihres geplanten Aufenthaltes, zuerst mit Ihrem wissenschaftlichen Gastgeber in Deutschland ab. Bitte schicken Sie ihm auch Ihren Forschungsplan und Ihre Publikationsliste. Die Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland kann nach der Bewilligung nur noch in begründeten Ausnahmefällen geändert werden.
  • Bitte strukturieren Sie Ihre Publikationsliste wie folgt in:
    A) Bücher, B) Zeitschriften- und Buchbeiträge, C) Veröffentlichte Konferenzbeiträge, D) Patente
  • Wenn Familienangehörige den Stipendiaten nach Deutschland für mindestens drei Monate begleiten, können bei der Humboldt-Stiftung Anträge auf Familienleistungen und Krankenversicherungszulagen gestellt werden.