Gerätebeihilfen

Saturn-ähnliches Dekortationsbild

Kontakt

Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn

info[at]avh.de

Hinweis

Die für 2024 angekündigten Haushaltskürzungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Alumniförderung der Alexander von Humboldt-Stiftung haben. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Anträge positiv entschieden werden können.

Die Beschaffung wissenschaftlicher Geräte soll Alumni vor allem in Entwicklungsländern (siehe aktuelle Länderliste, PDF) in die Lage versetzen, das in Deutschland begonnene Forschungsvorhaben auch nach Rückkehr in ihr Heimatland erfolgreich weiterzuführen. Hierdurch soll die Kooperation mit den wissenschaftlichen Gastgebenden bzw. weiteren Fachkolleginnen und Fachkollegen in Deutschland nachhaltig gefördert werden. Für den Kauf der Geräte gewährt die Alexander von Humboldt-Stiftung einen Förderbetrag.

Anträge von Alumni in Ländern, die nicht in der derzeit gültigen Länderliste aufgeführt sind, kann die Stiftung nur im begründeten Ausnahmefall prüfen. Maßgebliche Kriterien für die Einzelfallprüfung sind die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, die Finanzierungssituation an dem betreffenden Institut sowie die Begründung der Antragstellenden, warum die beantragten Geräte nicht aus anderen Mitteln finanziert werden können. Alumni, die einen Antrag auf eine Gerätebeihilfe stellen möchten und unter die Einzelfallprüfung fallen, werden gebeten, zu diesen drei Aspekten Stellung zu nehmen anhand unseres Fragenkatalogs (PDF). Die Stellungnahme wird anschließend im Antragsformular unter Punkt 5 "Zusätzliche Unterlagen" hochgeladen.

Die Geräte müssen in eigener Verantwortung beschafft werden. Falls ein Gerät nur außerhalb des Heimatlands beschafft werden kann, muss sichergestellt werden, dass die Formalitäten für die zollfreie Einfuhr des Geräts in das Heimatland beachtet werden. Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann bei Bedarf die Beantragung der Zollfreistellung durch Ausstellen von Schenkungsurkunden oder anderen benötigten Dokumenten unterstützen.

Anträge auf Gerätebeihilfen sollten in der Regel einen Gesamtwert von 20.000 Euro nicht übersteigen. Wird dieser Wert überschritten, sollte entweder ein gemeinsamer Antrag mehrerer Humboldtianer oder eine Zusage über eine Teilfinanzierung durch andere Mittelgeber vorgelegt werden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • tabellarischer Lebenslauf;
  • genaue Beschreibung und technische Spezifikation des beantragten Gerätes;
  • drei Vergleichsangebote auf Euro- oder Dollarbasis eines lokalen Anbieters oder aus dem Ausland (s. u.);
  • kurze Darstellung es Forschungsvorhabens
  • Publikationsliste der letzten fünf Jahre;
  • eine Bestätigung der Leitung des Empfängerinstitutes zur Übernahme des Eigentums und der Folgekosten sowie zur Inventarisierung der Geräte im Empfängerinstitut und zum zweckgebundenen Einsatz der Geräte für die Forschungsarbeiten des Humboldtianers oder der Humboldtianerin und ihrer Fachkolleginnen und –kollegen für mindestens 10 Jahre; ggf. weitere Angaben über eine mögliche Eigenbeteiligung des Institutes,
  • Stellungnahme eines*einer wissenschaftlichen Fachkolleg*in in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument durch die*den Fachkollegin*en selbst hochzuladen ist. Erst nach diesem Upload kann der Antrag online eingereicht werden. Erläuterungen dazu befinden sich im Antragsformular.

Online-Antrag

Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.

Weitere Informationen und wichtige Hinweise

  • Die Angebote lokaler Anbieter müssen die Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Verpackungs-, Versand- und Transportversicherungskosten enthalten. Müssen Geräte außerhalb des Heimatlandes beschafft werden oder ist innerhalb des Heimatlandes ein längerer Transportweg notwendig, sollten die Angebote auf der Basis der internationalen Lieferbedingung CIP, d.h. „frachtfrei versichert benannter Bestimmungsort“, erstellt und die Versand- und Versicherungskosten im Angebot separat ausgewiesen werden.
  • Der Forschungsplan muss deutlich machen, welche Arbeiten/Untersuchungen mit dem/den beantragten Gerät/en durchgeführt werden sollen und welche Forschungsziele im Einzelnen verfolgt werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Stand der Forschung sowie die Vorarbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers beschrieben werden.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung des Antrages erhält die Antragstellerin/der Antragsteller einen Geldbetrag, der auf der Basis des Angebotes mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis festgelegt wird. Der Geldbetrag wird in der Regel auf das Privatkonto des Humboldtianers oder der Humboldtianerin bzw. das Konto des Heimatinstitutes überwiesen. Die wissenschaftlichen Geräte werden von der Forschungsstipendiatin bzw. dem Forschungsstipendiaten in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der landesüblichen Einfuhrformalitäten, insbesondere der Zollfreistellung, beschafft und gehen unmittelbar nach Anschaffung in das Eigentum der Heimatinstitution im Ausland über. Die Geräte sind nach den dort geltenden Regeln zu inventarisieren und mindestens 10 Jahre zu wissenschaftlichen Zwecken der Forschungsstipendiatin bzw. des Forschungsstipendiaten und ihrer bzw. seiner Fachkolleginnen und Fachkollegen zu verwenden.
  • Die Forschungsstipendiatin bzw. der Forschungsstipendiat und deren bzw. dessen Heimatinstitution stellen sicher, dass die technischen und finanziellen Voraussetzungen für Installation und Betrieb dieser Geräte geschaffen werden. Folgekosten für Service und Ersatzteile werden von der Heimatinstitution übernommen. Eine Mitnahme der Geräte an eine andere Institution im Ausland ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der Heimatinstitution und der Forschungsstipendiatin bzw. dem Forschungsstipendiaten möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Alexander von Humboldt-Stiftung.