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Nominierung für eine Alexander von Humboldt-Professur

Sie sind daran interessiert, eine auf ihrem Fachgebiet weltweit führende Forschungspersönlichkeit aus dem Ausland dauerhaft für Ihre wissenschaftliche Einrichtung zu gewinnen? Dann nominieren Sie sie für eine Alexander von Humboldt-Professur. Vorschlagsberechtigt sind deutsche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland gemeinsam mit einer antragsberechtigten Hochschule. Die Einreichung der Nominierungen erfolgt über die Rektor*innen bzw. Präsident*innen der jeweiligen Hochschule sowie gegebenenfalls über die wissenschaftlichen Direktorate oder Vorstände der außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Internationalen Forschungsfonds für Deutschland finanzierte Alexander von Humboldt-Professur ermöglicht die Durchführung langfristiger zukunftsweisender Forschung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Das Preisgeld beträgt in der Regel 3,5 Millionen für theoretisch arbeitende und fünf Millionen Euro für experimentell arbeitende Wissenschaftler*innen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Seit 2008 werden jährlich bis zu zehn Alexander von Humboldt-Professuren an Forscher*innen aller Fachrichtungen verliehen.

Die konkreten Voraussetzungen für eine Nominierung entnehmen Sie bitte der Website oder den Programminformationen.

So gehen Sie vor

Sie klären in der nominierenden Einrichtung ab, wie die zukünftigen wissenschaftlichen Arbeiten der*des Nominierten in dem jeweiligen Forschungsgebiet einen entscheidenden Beitrag insbesondere zu folgenden Punkten leisten sollen:

  • Schärfung der Alleinstellungsmerkmale der Hochschule/der Forschungseinrichtung im internationalen Vergleich;
  • Aufschließen der Hochschule/der Forschungseinrichtung zur weltweiten Spitzengruppe;
  • Förderung einer größeren internationalen Sichtbarkeit der Hochschule/der Forschungseinrichtung;
  • dauerhafte Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland.

Das benötigen wir von Ihnen

Sobald uns Ihre Nominierung mit allen erforderlichen Dokumenten vorliegt, leiten wir das externe Begutachtungsverfahren ein. Folgende Unterlagen, die Sie im Online-Nominierungsformular hochladen, sind dazu notwendig:

  • Antragsbegründung auf der Grundlage dieser Vorlage (DOCX)
  • Publikationsliste der*des Nominierten der letzten zehn Jahre
  • Liste mit fünf Schlüsselpublikationen aus dem Gesamtwerk der*des Nominierten
  • Fünf Schlüsselpublikationen der*des Nominierten
  • falls zutreffend: Unterlagen aus dem Berufungsverfahren
  • Erklärungen (PDF) der antragstellenden Hochschule
  • falls zutreffend: Erklärungen (PDF) der mitnominierenden Forschungseinrichtung
  • Erklärungen der*des Nominierten

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zur Programmausgestaltung sowie den Darlegungspflichten entnehmen Sie bitte den Verwendungsbestimmungen.

Mit der Nominierung verpflichtet sich Ihre Einrichtung hinsichtlich der Einbeziehung der*des Preisträger*in in Ihre Institution dazu,

  • die Grundsätze der Wissenschaftsethik einzuhalten,
  • den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nachzukommen,
  • die Regelungen zur Verhinderung des rüstungsrelevanten Technologietransfers zu befolgen
  • und auf die Gefahren eines rechtswidrigen oder unerwünschten Wissenstransfers zu achten.