Informationen für Gastgeber*innen

Gastgeber*in werden im JSPS-Forschungsstipendienprogramm

Die Japan Society for the Promotion of Science (JSPS)-Forschungsstipendiat*innen sind während ihres Japanaufenthalts auf fachliche Betreuung sowie eine Ansprechperson der gastgebenden Institution angewiesen. Sofern Sie an einer universitären bzw. ausgewählten nationalen Forschungseinrichtung in Japan tätig sind, können Sie als Gastgeber*in für überdurchschnittlich qualifizierte Postdocs aller Fachgebiete aus Deutschland fungieren.

Die JSPS vergibt jährlich bis zu 17 Short-term (1–12 Monate) sowie bis zu 12 Standard (12–24 Monate) Postdoctoral Fellowships. Die Auswahl der Stipendiat*innen ab einer Förderdauer von sechs Monaten übernimmt die Humboldt-Stiftung; der DAAD wählt die übrigen Stipendiat*innen aus. Welche konkreten Voraussetzungen die Bewerber*innen erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der Website oder den Programminformationen zu den JSPS Postdoctoral Fellowships.

Das Forschungsvorhaben

Zunächst müssen Bewerber*innen ihr selbstständig ausgearbeitetes Forschungsvorhaben mit Ihnen absprechen. Die Darstellung dieses Vorhabens sollte insgesamt etwa fünf Seiten (inkl. Literaturverzeichnis) umfassen und folgende Fragen berücksichtigen:

  • Wie ist der aktuelle Stand der Forschung (belegt durch etwa fünf einschlägige Publikationen aus dem Forschungsfeld; maximal eine Seite)?
  • Welche Fragestellungen sollen erörtert werden? Welche Bedeutung haben diese für die Weiterentwicklung des Forschungsfelds?
  • Welche wissenschaftlichen Methoden sollen zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden (ggf. Beleg durch Referenzen)?

Neben dem wissenschaftlichen Werdegang, der Qualität der Schlüsselpublikationen sowie der Zukunftsperspektive ist die Originalität des Forschungsvorhabens ein weiteres Kriterium, das bei der Bewertung des Antrags durch die unabhängigen Fachgutachter*innen und den Auswahlausschuss eine zentrale Rolle spielt. Es ist daher wichtig, dass der*die Bewerber*in das Forschungsvorhaben eigenständig entwickelt hat.

Ihre Stellungnahme

Damit Sie eine aussagekräftige Stellungnahme zur Qualifikation der sich bewerbenden Person und zum Forschungsvorhaben abgeben können, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Darstellung des Forschungsvorhabens
  • Lebenslauf 
  • Publikationsliste
  • Publikationen
  • Namen der Referenzgutachter*innen

Ihre Einschätzung ist für das Begutachtungsverfahren und den Auswahlausschuss von wesentlicher Bedeutung. Im Mittelpunkt Ihrer Expertise sollten daher das Kreativitätspotenzial der Bewerber*innen und die innovative Idee der geplanten Forschung stehen.

Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihrer Expertise am Fragenkatalog für die Stellungnahme von Gastgeber*innen (PDF) und beantworten die Fragen wenn möglich in der vorgegebenen Reihenfolge. Laden Sie dieses in englischer Sprache verfasste Dokument zusammen mit der unterzeichneten Forschungsplatzzusage (/DOC) in einen geschützten Bereich zur Bewerbung hoch. Den entsprechenden Link zu diesem Bereich sendet Ihnen der*die Bewerber*in per E-Mail. Selbstverständlich behandeln alle beteiligten Akteure Ihre Stellungnahme streng vertraulich.Das sollten Sie

Das sollten Sie beachten

Der*die Bewerber*in kann den Antrag online erst absenden, wenn Ihre Stellungnahme sowie die unterzeichnete Forschungsplatzzusage vorliegen. Daher empfehlen wir Ihnen, die benötigten Unterlagen möglichst bald, nachdem Sie der*die Bewerber*in benachrichtigt hat, hochzuladen.

Sobald die vollständigen Antragsunterlagen bei uns eingegangen sind und formal geprüft wurden, leiten wir diese an externe Gutachter*innen weiter und teilen Ihnen sowie den Bewerber*innen das vorgesehene Auswahldatum mit. Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober) statt; das Auswahlverfahren dauert vier bis sieben Monate. Nach der Auswahlsitzung informieren wir Sie schnellstmöglich per E-Mail über das Ergebnis. Die endgültige Entscheidung trifft die Japan Society for the Promotion of Science.

Im Falle einer negativen Entscheidung teilen wir Ihnen die Gründe dafür gerne mit. Bitte beantragen Sie dies formlos per E-Mail. Etwa fünf Wochen nach der Entscheidung erhalten Sie und der*die Bewerber*in dann ein entsprechendes Schreiben.

Bei der Einbeziehung Ihres wissenschaftlichen Gastes in Ihren Arbeitskreis verpflichten Sie sich dazu,

  • die Grundsätze der Wissenschaftsethik einzuhalten,
  • den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nachzukommen,
  • die Regelungen zur Verhinderung des rüstungsrelevanten Technologietransfers zu befolgen,
  • auf die Gefahren eines rechtswidrigen oder unerwünschten Wissenstransfers zu achten.

Hinweis für das JSPS-Forschungsstipendium (Standard): Zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März des Folgejahres darf keine Ausreise nach Japan erfolgen.