Feodor Lynen-Forschungsstipendium

Für
Postdocs, erfahrene Forschende
Aus
Deutschland
Was
6–24 Monate Forschungsaufenthalt im Ausland
Kompassnadel mit internationalen Städtenamen - Symbolbild Feodor-Lynen-Stipendium

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Stipendium für Forschende aller Karrierestufen und Fachgebiete aus Deutschland

Forschende aus Deutschland, aufgepasst! Das Feodor Lynen-Forschungsstipendium unterstützt Sie – Postdoc oder erfahrene*n Forschende*n – bei Ihrem Forschungsvorhaben im Ausland.

Der Biochemiker und Nobelpreisträger Feodor Lynen hat sich als Präsident der Alexander von Humboldt-Stiftung (1975-1979) dafür eingesetzt, das internationale Humboldt-Netzwerk für Nachwuchswissenschaftler*innen aus Deutschland zu öffnen. Mit dem nach ihm benannten und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanzierten Stipendium ermöglicht die Humboldt-Stiftung überdurchschnittlich qualifizierten Forschenden aller Karrierestufen und Fachgebiete aus Deutschland weltweite Forschungsaufenthalte bei Mitgliedern des Humboldt-Netzwerks.

Profitieren Sie als Feodor Lynen-Forschungsstipendiat*in von der individuellen Betreuung durch die Humboldt-Stiftung und unseren vielfältigen Förderleistungen. Wenn Sie sich um ein Lynen-Stipendium bewerben möchten, wählen Sie zunächst eine*n von rund 25.000 potenziellen wissenschaftlichen Gastgeber*innen weltweit. Diese*r muss entweder Mitglied des Humboldt-Netzwerks im Ausland oder mit einem ausgewählten internationalen Wissenschaftspreis ausgezeichnet worden und im Ausland tätig sein. Um geeignete Gastgeber*innen zu finden, nutzen Sie gerne unsere Recherchemöglichkeit.

Die Humboldt-Stiftung strebt an, dass sich Gastgeber*innen an der Finanzierung des Stipendiums beteiligen. Die Summe soll in etwa ein Drittel des Stipendienbetrags ausmachen. Bei Gastgeber*innen aus bestimmten Ländern (siehe Länderliste, PDF) verzichten wir auf einen finanziellen Eigenbeitrag. Bei nachvollziehbaren Finanzierungsschwierigkeiten ist die Humboldt-Stiftung darüber hinaus auch bei anderen Ländern bereit, individuelle Lösungen zu finden und ggfs. Ausnahmen zu vereinbaren.

Was wir Ihnen bieten

Mit dem Feodor Lynen-Forschungsstipendium können Sie in verschiedenen Stadien Ihrer Laufbahn Ihr persönliches Forschungsvorhaben im Ausland durchführen. Dabei kooperieren Sie mit einem*r selbstgewählten Gastgeber*in aus dem Humboldt-Netzwerk weltweit.

Postdocs können ein 6- bis 24-monatiges, erfahrene Forschende ein 6- bis 18-monatiges (aufteilbar in bis zu drei Aufenthalte innerhalb von drei Jahren) Stipendium beantragen.

Die Höhe des Stipendiums variiert je nach Zielland und Lebenssituation. Für die individuelle Berechnung des Betrags nutzen Sie bitte den Stipendienrechner. Reisekosten werden zusätzlich erstattet.

Rahmenbedingungen und Familienleistungen

Neben dem Stipendienbetrag erhalten Sie während Ihrer Förderung eine persönliche Betreuung. Den Beginn Ihres Stipendiums können Sie flexibel festlegen.

Wenn Sie als Wissenschaftler*in aus Deutschland in Begleitung Ihrer Familie einen Forschungsaufenthalt im Ausland verbringen, bieten wir Ihnen gesonderte Leistungen an. Neben einem Familienzuschlag für Ihre*n mitreisende*n Ehepartner*in gewähren wir Ihnen eine Kinderzulage, wenn Ihre Kinder Sie begleiten. Zusätzlich können Sie in diesem Fall Unterstützung für Erziehungsleistungen beantragen wie beispielsweise einen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten. Nähere Informationen über diese und weitere Familienleistungen finden Sie im Stipendienrechner sowie in den Richtlinien des Programms.

Alumniprogramme

Wir unterstützen Sie auch bei der Reintegration in Deutschland, z.B. mit Zuschüssen für Job-Interviews oder der Möglichkeit eines zwölfmonatigen Rückkehrstipendiums. Auch darüber hinaus bleiben wir in Verbindung: Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Karrieren aller Humboldtianer*innen und ihre Kooperationen untereinander.

Diese Kriterien erfüllen Sie

Das Feodor Lynen-Forschungsstipendium wendet sich an promovierte und überdurchschnittlich qualifizierte Forschende aus Deutschland – völlig unabhängig von ihrer Fachrichtung.

Postdocs

Der Abschluss Ihrer Promotion liegt nicht länger als vier Jahre zurück? Oder aber Sie schließen Ihre Promotion in maximal sechs Monaten ab und können deren Ergebnisse schon schriftlich vorlegen? Sie haben zudem bereits in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen wissenschaftlich publiziert? Dann bewerben Sie sich für das Feodor Lynen-Forschungsstipendium für Postdocs, wenn Sie zudem die unter „Allgemeine Voraussetzungen“ formulierten Kriterien erfüllen.

Erfahrene Forschende

Der Abschluss Ihrer Promotion liegt nicht länger als zwölf Jahre zurück? Eine umfangreiche Liste wissenschaftlicher Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen sowie ihre bisherige Tätigkeit belegen Ihr klar erkennbares, eigenständiges wissenschaftliches Profil? Dann bewerben Sie sich für das Feodor Lynen-Forschungsstipendium für erfahrene Forschende, wenn Sie zudem die unter „Allgemeine Voraussetzungen“ formulierten Bedingungen erfüllen.

Allgemeine Voraussetzungen

Damit Sie sich erfolgreich um ein Feodor Lynen-Forschungsstipendium bewerben können, sollten Sie folgende weitere Kriterien erfüllen.

Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Wenn Sie sich derzeit nicht in Deutschland aufhalten, informieren Sie sich in unseren FAQ.

Sie haben eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft? Dann ist eine Bewerbung möglich, sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland wissenschaftlich tätig sind. Dabei sollten Sie bereits in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sein und beabsichtigen, nach dem geplanten Auslandsaufenthalt in das deutsche Wissenschaftssystem zurückzukehren. Weitere Informationen dazu finden Sie in den FAQ.

Achtung: Für eine erfolgreiche Bewerbung dürfen Sie sich in den letzten 18 Monaten insgesamt nicht länger als sechs Monate im ausgewählten Gastland aufgehalten haben.

Ein*e von Ihnen selbst gewählte*r Wissenschaftler*in aus dem Humboldt-Netzwerk im Ausland oder ein*e mit einem ausgewählten internationalen Wissenschaftspreis ausgezeichnete, im Ausland tätige Wissenschaftler*in gibt Ihnen eine schriftliche Forschungsplatz- sowie Betreuungszusage und erstellt für Sie eine ausführliche gutachterliche Stellungnahme. Um geeignete Gastgeber*innen zu finden, nutzen Sie gerne unsere Recherchemöglichkeit.

Bitte beachten Sie: Stipendienangebote für Wissenschaftler*innen aus Deutschland, die in der Ukraine, Russland und Belarus forschen wollen, sind ausgesetzt. Bewerbungen für einen Forschungsaufenthalt in einem dieser Länder sind derzeit nicht möglich.

Sie können zwei Referenzgutachten vorweisen.

Postdocs: Der*die Betreuer*in Ihrer Doktorarbeit sowie ein*e weitere*r Forschende*r – nach Möglichkeit außerhalb Ihres Instituts – geben fundierte Auskunft über Ihre Qualifikation.

Erfahrene Wissenschaftler*innen: Die Gutachten stammen von wichtigen Kooperationspartner*innen bzw. Forschenden am eigenen und an weiteren Instituten, nach Möglichkeit auch aus dem Ausland.

Sie verfügen über gute Kenntnisse in der Sprache des Gastlandes bzw. über mindestens sehr gute Englischkenntnisse.

Wir setzen zudem voraus, dass Sie sich an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik halten. Informationen zum Umgang mit generativer KI im Auswahlbereich stellt die Stiftung zur Verfügung.

Wenn Sie bereits von der Humboldt-Stiftung gefördert wurden, können Sie sich nicht um ein Feodor Lynen-Forschungsstipendium bewerben. Ihnen stehen unsere Alumniprogramme offen.

So bewerben Sie sich

Zunächst sollten Sie die Einzelheiten Ihres eigenständig erarbeiteten Forschungsvorhabens bereits vor der Antragstellung mit Ihrem*Ihrer selbst ausgewählten wissenschaftlichen Gastgeber*in absprechen.

Bitte bewerben Sie sich bei der Alexander von Humboldt-Stiftung ausschließlich online.

In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vor der Bewerbung an uns (info[at]avh.de). Wir beraten Sie gerne.

Das benötigen wir von Ihnen

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bewerbung erst absenden können, wenn Sie folgende Unterlagen im Onlinebewerbungsformular hochgeladen haben:

  • tabellarischer Lebenslauf (maximal zwei Seiten)
  • Darstellung Ihres Forschungsvorhabens (maximal fünf Seiten)
  • vollständige Liste Ihrer Veröffentlichungen (vgl. Muster-Publikationsliste)
  • Liste der Schlüsselpublikationen (vgl. Muster-Schlüsselpublikationsliste)
  • Schlüsselpublikationen
  • falls erforderlich: Annahmeerklärungen und/oder Eingangsbestätigungen von Verlagen sowie Resümees/Übersetzungen der Schlüsselpublikationen, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen
  • Doktorurkunde oder Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Promotionsverfahrens, bzw. Bestätigung, dass dieser innerhalb der nächsten 6 Monate erfolgen wird.

  • Zusätzlich: Stellungnahme und Forschungsplatzzusage der*des Gastgeber*in sowie zwei Referenzgutachten. Bitte beachten Sie, dass nur die Gastgeber*innen bzw. die Referenzgutachter*innen diese Unterlagen in einem geschützten Bereich selbst hochladen können. Erst nach diesem Upload kann die Bewerbung abgeschickt werden. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie im Bewerbungsformular.

Sobald Ihre Online-Bewerbung eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen teilen wir Ihnen das voraussichtliche Auswahldatum mit.

Diese Fristen sollten Sie beachten

Das für Ihre Bewerbung zuständige Auswahlgremium tagt jeden Februar, Juni und Oktober. Ihr vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular inklusive der erforderlichen zusätzlichen Dokumente senden Sie bitte rechtzeitig vor dem gewünschten Auswahltermin ab. Die Antragsbearbeitung beansprucht in der Regel vier bis sieben Monate. Im Falle von unvollständigen oder fehlerhaften Anträgen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend, so dass häufig eine Verschiebung auf eine spätere Auswahlsitzung erforderlich wird.

Als Stichtag für die Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen – insbesondere in Bezug auf Karrierestufengrenzen und Voraufenthalte im Gastland – gilt der Tag des Eingangs Ihrer Bewerbung bei uns.

Nach der Auswahlsitzung informieren wir Sie schnellstmöglich per E-Mail über das Ergebnis.

Im Falle einer positiven Entscheidung können Sie Ihr Stipendium zwischen zwei und zwölf Monaten nach der Auswahlentscheidung antreten.

Im Falle einer negativen Entscheidung teilen wir Ihnen die Gründe dafür gerne mit. Bitte beantragen Sie dies formlos per E-Mail. Etwa fünf Wochen nach der Entscheidung erhalten Sie und Ihre Gastgebenden dann ein entsprechendes Schreiben. Ein Revisionsverfahren ist nicht möglich. Sie können sich allerdings neu bewerben, sofern Sie wesentliche Aspekte der abgelehnten Bewerbung deutlich verbessern.

Das Auswahlverfahren

Piktogramm Bewerber*in
Bewerber*in
Piktogramm Stiftung
Stiftung
Piktogramm Benachrichtigung
Benachrichtigung
Bewerbung Prüfung 4-6 Wochen Begutachtung ca. 4 Monate Auswahl Feb/Mär, Jun/Jul, Okt/Nov
  • Online-Antrag
  • Stellungnahme Gastgeber*in
  • Referenzgutachten
  • Bewerbungseingang
    • Eingangsbestätigung
  • Prüfung auf formale Zulässigkeit
    • ggf. formale Ablehnung an Bewerber*in und Gastgeber*in
  • Prüfung auf Vollständigkeit
    • Mitteilung über Auswahldatum
    • ggf. Nachforderungen an Bewerber*in und Gastgeber*in
  • Anforderung von i. d. R. zwei unabhängigen Fachgutachten
    • Berücksichtigung möglicher Befangenheiten
  • Versand der begutachteten Anträge an Fachvertreter*in im Ausschuss
  • Auswahlsitzung (3 mal jährlich)
    • Auswahlergebnisse an Bewerber*in und Gastgeber*in (1—3 Arbeitstage nach Sitzung)
  • Bewilligung des Antrags
    • Versand der Verleihungsunterlagen (ca. 4 Wochen nach der Sitzung)
  • Ablehnung des Antrags
    • Auf Anforderung: Informationen zu Ablehnungsfaktoren an Bewerber*in und Gastgeber*in (ca. 5 Wochen nach der Sitzung)
  • Stipendienbeginn (ggf. zuvor Sprachkurs) minimal zwei bis maximal zwölf Monate nach der Auswahlsitzung

Ein aus ca. 20 Wissenschaftler*innen verschiedener Fachgebiete bestehendes Auswahlgremium entscheidet über die Vergabe der Forschungsstipendien. Die Grundlagen der Entscheidung bilden in der Regel zwei unabhängige Fachgutachten, die Ihre individuelle wissenschaftliche Qualifikation bewerten. Die Begutachtung erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien, jeweils abhängig von Ihrem Karrierestand:

  • wissenschaftlicher Werdegang und bisherige wissenschaftliche Leistungen (Mobilität, Zielstrebigkeit, fachliche Breite, wissenschaftliche Produktivität)
  • Qualität der in der Bewerbung benannten Schlüsselpublikationen (Originalität, Innovationsgrad, bei Mehrautorenpublikationen Bewertung Ihres Eigenanteils)
  • Originalität und Innovationspotenzial Ihres vorgeschlagenen Forschungsvorhabens (Bedeutung für die Weiterentwicklung des Fachgebiets, überzeugende Wahl der wissenschaftlichen Methoden, Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung, klare Fokussierung und Realisierbarkeit innerhalb des beantragten Förderzeitraums, Durchführbarkeit am Gastinstitut)
  • Ihr Zukunftspotenzial (wissenschaftliches Potenzial, persönliche Weiterentwicklung, Karriereperspektiven)
  • Ihr eigenständiges wissenschaftliches Profil (bei erfahrenen Wissenschaftler*innen)

In den vergangenen Jahren erhielten etwa 40 Prozent der Bewerber*innen ein Stipendium.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Fragen & Antworten

Sofern Sie die Promotion in den nächsten sechs Monaten abschließen werden, können Sie sich bewerben. Das Forschungsstipendium kann bei einer erfolgreichen Bewerbung erst nach Abschluss der Promotion angetreten werden. Bitte beachten Sie: Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihre Dissertation noch nicht veröffentlicht ist und Sie auch keine weitere wissenschaftliche Veröffentlichung vorlegen können, muss die Bewerbung formal abgelehnt werden.

Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion wird das Eingangsdatum der Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung gewertet.

Im Falle einer Mehrfachpromotion gilt der erste Abschluss (PhD/CSc.).

Ja. Sie sollten allerdings bereits ein klar erkennbares eigenständiges wissenschaftliches Profil haben und in der Regel bereits mindestens als Assistant Professor oder Nachwuchsgruppenleiter tätig sein bzw. eine mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können.

Sollte das Datum Ihrer Promotion mehr als vier Jahre zurückliegen, können Sie sich nicht mehr um ein Postdoktorandenstipendium bewerben. Sofern Sie bereits ein klar erkennbares, eigenständiges Profil haben und in der Regel bereits mindestens als Assistant Professor oder Nachwuchsgruppenleiter tätig sind bzw. eine mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können, empfehlen wir Ihnen eine Bewerbung im Programm für erfahrene Wissenschaftler. Sofern Sie die vier Jahre überschritten haben, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).

Sollte das Datum Ihrer Promotion mehr als zwölf Jahre zurückliegen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Sofern diese Grenze überschritten wird, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).

Zeiten, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist möglich. Bitte geben Sie solche Zeiten immer in unserem Antragsformular an.

Müttern werden für jedes nach der Promotion geborene Kind pauschal zwei Jahre anerkannt zuzüglich der darüber hinaus gehenden, belegbar genommenen Kindererziehungszeit. Vätern und anderen Personen mit Erziehungsverantwortung werden ausschließlich die belegbar genommenen Kindererziehungszeiten nach Prüfung anerkannt.

Regulär können sich Postdoktorandinnen und -doktoranden bis vier Jahre nach der Promotion bewerben und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zwölf Jahre nach der Promotion. Anerkannte Kindererziehungszeiten bewirken, dass sich diese maximal möglichen Zeitspannen zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängern. Die Fristverlängerung ist auf 6 Jahre begrenzt.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Zeiten, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung solcher Ausfallzeiten ist möglich. Bitte geben Sie diese immer in unserem Antragsformular an.

Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.

Regulär können sich Postdoktorandinnen und -doktoranden bis vier Jahre nach der Promotion bewerben und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zwölf Jahre nach der Promotion. Anerkannte Ausfallzeiten bewirken, dass sich diese maximal möglichen Zeitspannen zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängern. Die Fristverlängerung ist auf 6 Jahre begrenzt.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben.

Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen einfließen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns ganz oder teilweise unterbrochen haben.

Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.

Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen einfließen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Antragsberechtigte sollten ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt klar in Deutschland haben.
Es gibt aber bestimmte Ausnahmen bei Auslandsaufenthalten:
 

1. Aufenthalt im vorgesehenen Gastland (aktuell oder bis vor Kurzem):
Sie können sich bewerben, wenn

  • Sie sich in den letzten 18 Monaten vor Antragseingang in der Humboldt-Stiftung insgesamt weniger als sechs Monate im Gastland aufgehalten haben. Auch Finanzierungen durch Geldgebende im Gastland sowie die Bearbeitung von Promotionsvorhaben an einer Einrichtung im Gastland werden – unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort – wie Aufenthalte im Gastland gewertet.

2. Aufenthalt im Ausland (außer im Gastland):
Sie können sich bewerben, wenn

  • Sie sich bei Antragseingang seit weniger als fünf Jahren im Ausland aufhalten oder
  • Sie nach einem mehr als fünfjährigen Auslandaufenthalt bei Antragseingang wieder seit mindestens zwölf Monaten in Deutschland sind.

In allen anderen Fällen kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns, damit wir Sie individuell beraten können (info[at]avh.de).

Eine Bewerbung ist möglich, sofern Sie bereits in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind, beabsichtigen nach dem geplanten Auslandsaufenthalt in das deutsche Wissenschaftssystem zurückzukehren und Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung in Deutschland sind. In der Regel gelten Sie als integriert, wenn Sie:
 

  • zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens fünf Jahren in Deutschland wissenschaftlich tätig sind, oder
  • Ihren Schul- und einen Hochschulabschluss oder aber einen Hochschulabschluss und die Promotion in Deutschland absolviert haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.


Sollten Sie sich bislang nur zu Promotionszwecken in Deutschland aufgehalten haben oder sollten Sie in ein ausländisches Wissenschaftssystem integriert sein, sind Sie nicht antragsberechtigt.

Eine Bewerbung ist möglich, wenn eine Forschungspromotion oder ein vergleichbarer akademischer Grad vorliegt.

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu aus unserem zusätzlichen Zulassungsfragebogen für Mediziner (MD / Dr. med.).

Bei Vorliegen mehrerer Forschungspromotionen gilt o.g. FAQ zum Thema „Mehrfachpromotion“.

Alle dauerhaft im Ausland etablierten Mitglieder des Humboldt-Netzwerks können Gastgeber*in im Feodor Lynen-Forschungsstipendienprogramm werden. Dazu gehören:

  • alle von der Humboldt-Stiftung geförderten Wissenschaftler*innen,
  • alle Gastgeber*innen, die bereits eine durch die Humboldt-Stiftung geförderte Person betreut haben,
  • alle (ehemaligen) Mitglieder der wissenschaftlichen Auswahlgremien der Humboldt-Stiftung sowie
  • alle Teilnehmenden der von der Humboldt-Stiftung organisierten Frontiers of Research-Symposien.

Darüber hinaus kommen auch Personen im Ausland, die mit einem ausgewählten Wissenschaftspreis ausgezeichnet wurden, als Gastgeber*in in Frage.

Die Humboldt-Stiftung bietet Unterstützung bei der Suche an. Suchen Sie hier nach möglichen Gastgeber*innen.

Auf Anfrage teilen wir Ihnen auch gern mit, ob die von Ihnen gewünschte Person in Frage kommt.

Personen, mit denen man in einer engen persönlichen Beziehung (Ehe oder Lebenspartnerschaft) steht oder mit denen man nah verwandt ist (Eltern, Geschwister, Kinder), können nicht als Gastgeber*in gewählt werden.

Das Feodor Lynen-Forschungsstipendium dient dazu, ein Forschungsvorhaben bei einer wissenschaftlichen Gastgeberin oder einem wissenschaftlichen Gastgeber im Ausland durchzuführen. Eine Kooperation mit weiteren Wissenschaftlern aus dem angestrebten Gastinstitut ist jederzeit möglich.

Falls Ihr Forschungsvorhaben eine Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern außerhalb des angestrebten Gastinstituts erfordert, gilt Folgendes: Eine solche Kooperation, die zudem in der Summe 25 Prozent des Gesamtförderzeitraums überschreitet, kann nur mit einem weiteren Gastgeber bzw. einer weiteren Gastgeberin erfolgen. Dieser bzw. diese muss ebenfalls zur Gastgeberschaft im Feodor Lynen-Programm berechtigt sein. In diesem Fall benötigt die Humboldt-Stiftung bereits für das Auswahlverfahren Angaben zur weiteren Gastgeberin bzw. zum weiteren Gastgeber sowie eine Stellungnahme und Forschungsplatzzusage der gewählten Person. Nähere Informationen zu den berechtigten Personengruppen finden Sie in den Programminformationen für Postdoktoranden (PDF) und für erfahrene Wissenschaftler (PDF).

Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien und Hinweisen (PDF) für Feodor Lynen-Forschungsstipendiatinnen und Feodor Lynen-Forschungsstipendiaten.

Bei der Finanzierung des Forschungsstipendiums strebt die Humboldt-Stiftung eine Beteiligung des Gastgebers an. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Programminformationen für Postdoktoranden (PDF) und für erfahrene Wissenschaftler (PDF).

Bei der Finanzierung des Forschungsstipendiums erwartet die Humboldt-Stiftung eine Beteiligung des Gastgebers. Für Gastinstitute in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie weiteren ausgewählten Ländern (Länderliste, PDF) wird jedoch auf einen finanziellen Eigenbeitrag des Gastgebers zum Stipendium verzichtet. Mit Gastgebern aus anderen Staaten, die nachvollziehbare Schwierigkeiten bei der Bereitstellung des Gastgeberbeitrages haben, kann eine individuelle Lösung gesucht werden.

Es gibt drei Auswahlsitzungen pro Jahr, jeweils im Februar, Juni und Oktober.

Nein, eine gleichzeitige Bewerbung in mehreren Stipendienprogrammen bzw. im Sofja Kovalevskaja-Preisprogramm ist ausgeschlossen. Nach einer Ablehnung ist die Bewerbung in einem anderen Programm jedoch möglich, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt werden.

Für ein Postdoktorandenstipendium muss der erste Stipendienaufenthalt mindestens sechs Monate dauern. Auch erfahrene Wissenschaftler müssen einen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten beantragen, der aber in zweimal drei Monate aufteilbar ist.

Eine Aufteilung des Forschungsaufenthalts ist nicht möglich.

Ja. Abweichungen vom vorgegebenen Schema sind leider nicht möglich.

Sie können ca. 2 Monate nach Entscheidung des Auswahlausschusses Ihr Stipendium antreten.

Das Stipendium muss spätestens zwölf Monate nach der positiven Auswahlentscheidung angetreten werden. Ansonsten muss eine neue Bewerbung eingereicht werden.

Angaben zur Stipendienhöhe entnehmen Sie bitte den aktuellen Programminformationen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Vorfeld der Bewerbung keine konkreten Einzelfallberechnungen vornehmen können. Sie können aber unseren Stipendienrechner zu Rate ziehen.

Nein, das Stipendium kann nicht rückwirkend gezahlt werden.

Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Dies müssen Sie jedoch im Bewerbungsformular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über eventuelle Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren.

Es gibt keine Stichtage für die Einreichung von Bewerbungen. Alle Bewerbungen werden in einem kontinuierlichen Verfahren bearbeitet. Sobald uns Ihre Bewerbung vollständig vorliegt, wird sie an unabhängige Fachgutachter weitergeleitet und nach Vorlage der schriftlichen Fachgutachten in der nächstmöglichen Auswahlsitzung dem Auswahlgremium zur Entscheidung vorgelegt.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung erst abgeschickt werden kann, wenn sowohl Ihr Gastgeber als auch Ihre Referenzgutachter alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben. Als Stichtag für die Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen wie z.B. Karrierestufengrenzen oder Voraufenthalte im Gastland gilt der Tag des Bewerbungseingangs bei der Humboldt-Stiftung.
Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr statt, jeweils im Februar, Juni und Oktober. Anträge sollten mindestens vier bis sieben Monate vor der gewünschten Auswahlsitzung eingereicht werden.
Eine grafische Darstellung des gesamten Auswahlprozesses finden Sie unter Auswahlverfahren.

Referenzgutachter und Gastgeber laden ihre Gutachten selbst in einen geschützten Bereich zum Bewerbungsformular hoch. Individuelle Links zu diesem Bereich finden Sie im Bewerbungsformular. Bitte senden Sie diese Links zeitnah an die benannten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Sobald alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind, erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail und können die Bewerbung abschicken. Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich. Referenzgutachten sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 12 Monate sein.

Aus den Referenzgutachten soll eine Bewertung Ihres wissenschaftlichen Werdegangs und Potenzials sowie Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Leistungen hervorgehen. Daher ist es wichtig, dass Referenzgutachter*innen mit Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit gut vertraut sind. Insgesamt müssen zwei Referenzgutachten vorliegen.
Postdocs sollten ein Referenzgutachten der*des Betreuenden der Doktorarbeit und einer weiteren wissenschaftlich tätigen Person, nach Möglichkeit von außerhalb des eigenen Instituts, einreichen. Erfahrene Forschende sollten Referenzgutachten von wichtigen Kooperationspartner*innen bzw. Wissenschaftler*innen am eigenen Institut und an weiteren Instituten, nach Möglichkeit auch außerhalb Deutschlands, einreichen.
Bitte beachten Sie: Die Stellungnahme der gastgebenden Person zählt nicht als Referenzgutachten!
Alle Referenzgutachten und die Gastgeberstellungnahme müssen von Ihnen angefordert werden.

Ihrer Bewerbung müssen bis zu fünf Schlüsselpublikationen (Postdocs: eine bis drei; erfahrene Forschende: drei bis fünf) beigefügt sein. Weitere Publikationen werden nicht angenommen (Ausnahme: Optional dürfen zusätzlich veröffentlichte Rezensionen anderer Autoren zu Ihren Schlüsselpublikationen eingereicht werden).
Falls Sie der Bewerbung Ihre Dissertation oder Habilitationsschrift als Schlüsselpublikation beifügen möchten und diese noch nicht zum Druck eingereicht ist, laden Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotions- bzw. Habilitationsverfahren hoch.

Bitte prüfen Sie vor dem Hochladen die Richtigkeit der Angaben in Ihren Publikationslisten (vollständige Liste, Liste der Schlüsselpublikationen), insbesondere hinsichtlich der Reihenfolge und Vollständigkeit der Angaben zu den Autor*innen, der Titel der Publikationen und der Publikationsorgane! Unrichtige Angaben können zu einer formalen Ablehnung der Bewerbung führen.

Nein. Bitte listen Sie nur Publikationen auf, die bereits veröffentlicht, zur Veröffentlichung angenommen oder mindestens zur Veröffentlichung bei einem Verlag eingereicht sind. Bitte geben Sie eingereichte Publikationen ohne Nennung der Zeitschrift/des Verlages auf Ihrer Publikationsliste an. Zu eingereichten Publikationen muss eine Eingangsbestätigung des Verlages beigefügt werden; zu angenommenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung des Verlages beigefügt werden. Alle anderen Arbeiten werden von uns in der Liste gestrichen.
Ausnahme: Ihre Dissertation bzw. Habilitationsschrift darf als Schlüsselpublikation aufgelistet werden, auch wenn sie nicht bei einem Verlag eingereicht ist. Falls Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitationsschrift als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, laden Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotions- bzw. Habilitationsverfahren hoch.

Ja. Sobald Sie Ihre Promotion abgeschlossen haben, brauchen wir zumindest eine offizielle Bestätigung der Hochschule. Ohne dieses Dokument kann das Stipendium nicht angetreten werden.

Sie selbst wählen aus Ihren Publikationen die Schlüsselpublikationen aus. Hierbei sollten Sie Arbeiten auswählen, in denen Ihre wichtigsten wissenschaftlichen Ergebnisse beschrieben werden und an denen Sie im Falle von Mehrautorenpublikationen einen möglichst hohen Eigenanteil haben. Wir empfehlen Ihnen, bei der Auswahl der Schlüsselpublikationen darauf zu achten, dass sich auch Ihre aktuellere Publikationstätigkeit darin widerspiegelt.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Schlüsselpublikationen im Laufe des Verfahrens nicht geändert werden kann.

Für Bewerber um ein Postdoktorandenstipendium reicht es, eine Schlüsselpublikation auszuwählen. Maximal dürfen drei Schlüsselpublikationen aufgelistet werden.
Bewerber um ein Stipendium für erfahrene Wissenschaftler müssen mindestens drei Schlüsselpublikationen auswählen. Maximal dürfen fünf Schlüsselpublikationen aufgelistet werden. Überzählige Schlüsselpublikationen werden ohne Rücksprache von der Geschäftsstelle unkenntlich gemacht.

Bitte erläutern Sie die besondere wissenschaftliche Relevanz der in der Schlüsselpublikation beschriebenen Ergebnisse und stellen Sie kurz die Bedeutung der Publikation für Ihren Werdegang dar (vgl. Muster Schlüsselpublikationsliste, PDF). Bei Mehrautorenpublikationen geben Sie bitte zusätzlich an, welchen Anteil Sie selbst an der Publikation haben.

Ja, bitte führen Sie in der vollständigen Publikationsliste alle Publikationen einschließlich der Schlüsselpublikationen auf. Eine unveröffentlichte Dissertation bzw. Habilitationsschrift darf jedoch nicht in der vollständigen Publikationsliste aufgelistet werden. Bitte listen Sie die Schlüsselpublikationen in dieser Liste ohne Begründung auf (vgl. Muster vollständige Publikationsliste).Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Autoren auf der Publikationsliste mit der Reihenfolge der Autoren auf der eingereichten Publikation übereinstimmt. Die Änderung der Reihenfolge verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und es können Sanktionen verhängt werden.
Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Begutachtungsverfahrens nicht mehr ergänzt werden.

Nein, ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.

Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.

Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird Ihr Antrag auf formale Zulässigkeit und Vollständigkeit überprüft. Erst wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können wir Ihnen einen voraussichtlichen Entscheidungstermin mitteilen. Nach Einleitung des Begutachtungsverfahrens durch unabhängige Fachgutachter können keinerlei Unterlagen mehr nachgereicht oder ausgetauscht werden. Sollten Publikationen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nur eingereicht waren, zwischenzeitlich zur Veröffentlichung angenommen worden sein, sollten Sie uns umgehend eine Kopie der Annahmeerklärung per E-Mail zuschicken. Diese kann bis zum Termin der Auswahlsitzung berücksichtigt werden. Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Verfahrens nicht mehr ergänzt werden.

Nach Prüfung aller Unterlagen wird Ihnen das voraussichtliche Auswahldatum mitgeteilt. Sollte die fachliche Begutachtung Ihrer Bewerbung länger als erwartet dauern, werden Sie auch über eine gegebenenfalls notwendige Verschiebung des Entscheidungstermins unterrichtet.

Die Begutachtung Ihres Antrags erfolgt durch unabhängige Fachgutachter.

Die abschließende Entscheidung über alle Bewerbungen wird im Auswahlausschuss getroffen. Der Auswahlausschuss setzt sich aus Wissenschaftlern aller Fachrichtungen zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit über alle Anträge. Die Geschäftsstelle der Humboldt-Stiftung hat keine Stimme im Auswahlausschuss.

Wir werden Sie und Ihren wissenschaftlichen Gastgeber in den Tagen nach der Auswahlsitzung per E-Mail über die Entscheidung des Auswahlausschusses informieren. Bei größeren Sitzungen kann die Benachrichtigung aller Bewerber und Gastgeber einige Tage länger beanspruchen.

Falls Ihnen kein Stipendium verliehen wird, können Sie formlos per E-Mail beantragen, dass Ihnen und Ihrem Gastgeber die Gründe, die zur Ablehnung Ihrer Bewerbung geführt haben, mitgeteilt werden. Diese Mitteilung erhalten Sie normalerweise etwa vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir vor dieser Nachricht keinerlei Einzelauskünfte geben, um die Erstellung der Mitteilungsschreiben nicht unnötig zu verzögern.

In den zurückliegenden Jahren waren etwa 40% der Bewerbungen erfolgreich.

Die individuelle wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber steht im Mittelpunkt der Bewertung. Detaillierte Hinweise zu den Auswahlkriterien der einzelnen Programme finden Sie in den entsprechenden Programminformationen.

Eine erneute Bewerbung ist möglich. Die Bewerbung sollte sich allerdings in wesentlichen Teilen von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheiden. Im Allgemeinen ist eine erneute Bewerbung erst nach einer wissenschaftlichen Weiterentwicklung sinnvoll, wenn z.B. neue wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen erschienen sind. Nach unserer Erfahrung sollte daher mit einer erneuten Bewerbung etwa zwei Jahre gewartet werden. Sofern sich Ihre erneute Bewerbung nicht oder nur unwesentlich von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheidet, kann dies ein Grund für eine formale Ablehnung Ihrer erneuten Bewerbung sein.

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