Rückkehrstipendien

Saturn-ähnliches Dekortationsbild

Kontakt

Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn

info[at]avh.de

Nach erfolgreichem Abschluss des von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Erstaufenthalts in Deutschland können Humboldt-Forschungsstipendiaten und Georg Forster-Forschungsstipendiaten ein Rückkehrstipendium zur Förderung der Reintegration an einem Institut im Ausland beantragen.

Für einige Länder hat die Humboldt-Stiftung gemeinsam mit Partnerorganisationen vor Ort eine erweiterte Rückkehrförderung vereinbart. Entsprechende Förderangebote gibt es derzeit für Stipendiat*innen aus Bulgarien und Rumänien.

Die Antragstellung ist derzeit nur möglich für Wissenschaftler, die an Institutionen in folgenden Ländern zurückkehren:

Ein Rückkehrstipendium muss bis spätestens sechs Monate nach Beendigung des von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Erstaufenthaltes in Deutschland beantragt und spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Erstaufenthalts angetreten werden. In der Programmlinie für erfahrene Wissenschaftler ist eine Antragstellung nur möglich, wenn der letzte Teilaufenthalt mindestens 6 Monate betrug.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • ausgefülltes Antragsformular;
  • ausführliche Darstellung des Forschungsvorhabens mit Zeitplan;
  • Stellungnahme des wissenschaftlichen Gastgebers in Deutschland;
  • Liste der während des von der Humboldt-Stiftung geförderten Aufenthalts entstandenen Publikationen;
  • Bestätigung des Institutes im Ausland über Bereitstellung eines Forschungsplatzes.

Online-Antrag

Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.