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Sofja Kovalevskaja-Preis

Bewerben Sie sich, wenn Sie als bereits erfolgreiche Spitzennachwuchswissenschaftlerin oder als erfolgreicher Spitzennachwuchswissenschaftler aus dem Ausland Ihre Promotion vor nicht mehr als sechs Jahren mit herausragendem Ergebnis abgeschlossen haben und Sie Publikationen in anerkannten internationalen Zeitschriften oder Verlagen vorweisen können. Mit dem Sofja Kovalevskaja-Preis haben Sie die Möglichkeit, an einer selbst gewählten Forschungseinrichtung in Deutschland für die Dauer von fünf Jahren eine Arbeitsgruppe aufzubauen und ein hochrangiges und innovatives Forschungsprojekt eigener Wahl durchzuführen.

Wissenschaftler aller Fachgebiete können ihre Bewerbung direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung einreichen. Es werden voraussichtlich bis zu acht Sofja Kovalevskaja-Preise vergeben. Der Preis ist mit bis zu 1,65 Mio. Euro dotiert.

Die Einreichungsfrist endet am 31. Juli 2013. Die Auswahl ist für den März 2014 geplant.

Weitere wichtige Hinweise

Weitere Informationen

  1. Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent) mit herausragendem Ergebnis, wobei der Abschluss zum Ende der Einreichungsfrist nicht länger als sechs Jahre zurückliegt. Sollte eine Promotion in dem Fach oder Herkunftsland des Bewerbers nicht möglich oder unüblich sein, kann eine Bewerbung bei einer dem PhD äquivalenten und der Karrierestufe entsprechenden Publikationsleistung bis zu zehn Jahre nach Abschluss eines Master- oder Diplomstudiums erfolgen;
  2. Karrierestufe: Die Bewerberin bzw. der Bewerber würde mithilfe des Preises erstmals eine Leitungsposition (z. B. Nachwuchsgruppenleitung) in Deutschland übernehmen. Ferner darf zum Zeitpunkt der Auswahl noch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Deutschland eingegangen worden sein.
  3. Wissenschaftliche Spitzenleistungen des Bewerbers, belegt durch eine umfangreiche Liste eigenständiger wissenschaftlicher Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen;
  4. Unterstützung durch die gastgebende Institution in Deutschland belegt durch eine ausführliche gutachterliche Stellungnahme des wissenschaftlichen Gastgebers bzw. der wissenschaftlichen Gastgeberin sowie Gastgeberzusage und Bescheinigung der Verwaltung;
  5. Unterstützung durch drei aussagekräftige Referenzen aus dem wissenschaftlichen Umfeld (eigenes Institut oder andere Institute, nach Möglichkeit auch außerhalb des Herkunftslandes);
  6. Sprachkenntnisse: Geistes-, Sozialwissenschaftler und Mediziner müssen über gute Deutschkenntnisse verfügen, soweit sie für die erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind, ansonsten sind gute englische Sprachkenntnisse notwendig; Natur- und Ingenieurwissenschaftler müssen über gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse verfügen;
  7. Keine bisherige Auszeichnung mit einem Sofja Kovalevskaja-Preis.
  8. Herkunft: Ausländische Wissenschaftler, die bereits in Deutschland sind, können sich bewerben, wenn sie sich zum Ende der Einreichungsfrist weniger als sechs Monate in Deutschland aufhalten. Für Bildungsinländer gelten die Regeln für deutsche Wissenschaftler. Deutsche Wissenschaftler können sich bewerben, wenn sie bereits längere Zeit im Ausland wissenschaftlich tätig sind. Für Details ziehen Sie bitte die FAQ zu Rate.
  9. Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Nominierung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die rechtsverbindlichen Grundsätze der Wissenschaftsethik eingehalten werden.
Bewerbungen sollen in Papierform unter folgender Adresse eingereicht werden:

Alexander von Humboldt-Stiftung, Abteilung Auswahl,
Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn, Deutschland

Der Antragseingang wird von der Humboldt-Stiftung per E-Mail bestätigt. Für die Vollständigkeit der Unterlagen ist die Bewerberin bzw. der Bewerber verantwortlich. Falls Anträge nicht komplett übersandt werden, muss damit gerechnet werden, dass der Antrag nicht rechtzeitig zur Sitzung begutachtet werden kann. Weitgehend unvollständige Bewerbungen werden ohne Bearbeitung an den Bewerber zurückgesandt.

Nach Vorlage aller Unterlagen und Eingang der Gastgeberstellungnahme und der Referenzgutachten werden die Antragsunterlagen in der Regel an drei unabhängige Fachgutachterinnen und Fachgutachter geleitet, die schriftliche Gutachten erstellen. Auf der Basis dieser unabhängigen Fachgutachten entscheidet ein mit ca. 25 Wissenschaftlern aller Fachgebiete besetztes Auswahlgremium über die Vergabe der Sofja Kovalevskaja-Preise. Im Falle einer positiven Entscheidung soll die Arbeit der Preisträgerin/des Preisträgers in Deutschland im Jahr der Auswahlsitzung aufgenommen werden.

Mit der Antragseinreichung können die Bewerberinnen und Bewerber die Mitteilung der Ablehnungsgründe für den Fall einer negativen Auswahlentscheidung beantragen. Falls dies gewünscht wird, erhalten sie und ihre Gastgeberinnen und Gastgeber unabhängig von der Mitteilung über das Auswahlergebnis etwa vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung ein entsprechendes Mitteilungsschreiben. Ein Revisionsverfahren ist nicht vorgesehen. Allerdings ist in einer folgenden Ausschreibungsrunde eine erneute Bewerbung zulässig, sofern wesentliche Aspekte der abgelehnten Bewerbung deutlich verbessert wurden und die dann geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen

Eines unserer Markenzeichen ist die möglichst individuelle Betreuung der Gastwissenschaftler. Daher bieten wir Ihnen neben dem Preisgeld zusätzliche Leistungen an, von der Einladung zu Veranstaltungen bis hin zur Teilnahme an Sprachkursen.

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Einmal Humboldtianer, immer Humboldtianer: Auch nach dem ersten Forschungsaufenthalt halten wir mit Ihnen eine enge Verbindung. Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Entwicklungen aller Humboldtianer und ihre Kooperationen untereinander.

Weitere Informationen

Dieses Programm wird finanziert vom:

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Wie wird der Zeitpunkt der Promotion bestimmt?

Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion wird die Einreichungsfrist für Bewerbungen gewertet. Falls Sie eine akademische Position gleich- oder höherwertig einem Associate Professor / Senior Lecturer / Reader bereits vor Abschluss des PhD/C.Sc. innehatten, so gilt der Beginn dieser Tätigkeit als Referenzdatum.

Welches Promotionsdatum gilt, wenn ich mehrfach promoviert habe?

Im Falle einer Mehrfachpromotion gilt der erste Abschluss (PhD/C.Sc.).

Ich habe vor mehr als sechs Jahren promoviert. Kann ich mich dennoch bewerben?

Sollte das Datum Ihrer Promotion mehr als sechs Jahre zurückliegen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Sofern diese Grenze nur geringfügig überschritten wird, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info(at)avh.de).

Die Promotion ist in meinem Herkunftsland / Fach unüblich bzw. nicht möglich. Kann ich mich bewerben?

Eine Bewerbung ist möglich, sofern Sie eine dem PhD äquivalente Leistung, z.B. durch wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen nachweisen können. Falls dies der Fall ist, können Sie sich bis zu 10 Jahre nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums (Master, Diplom etc.) bewerben. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren lückenlosen Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info(at)avh.de).

Ich bin Mediziner (MD / Dr. med.). Gibt es spezielle Zulassungsvoraussetzungen?

Eine Bewerbung ist möglich, wenn eine Forschungspromotion oder ein vergleichbarer akademischer Grad vorliegt.

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu aus unserem zusätzlichen Zulassungsfragebogen für Mediziner (MD / Dr. med.).

Inwieweit werden Kindererziehungszeiten berücksichtigt?

Bitte geben Sie im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben, damit diese Zeiten bei der Beurteilung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen relativ zum Karrierestand berücksichtigt werden können. Die vom Programm festgelegte Zeitperiode nach der Promotion kann sich pro Kind um maximal 2 Jahre verlängern, sofern Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion für die entsprechenden von Ihnen angegebenen Zeiten unterbrochen haben und diese Zeiten auch geltend machen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an info(at)avh.de.

Ich bin bereits oder war erst vor kurzem in Deutschland. Sprechen formale Gründe gegen eine Bewerbung?

Sie können sich bewerben, wenn
  • Sie sich zum Ende der Einreichungsfrist weniger als sechs Monate in Deutschland aufhalten, oder
  • Sie nach einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland zum Ende der Einreichungsfrist schon mehr als zwölf Monate wieder im Ausland waren.
Für Interessenten, die ihren Schul- und einen Hochschulabschluss bzw. einen Hochschulabschluss und ihre Promotion in Deutschland absolviert haben, gelten die Regeln für deutsche Staatsangehörige (vgl. nachfolgende FAQ). Eine Bewerbung während oder unmittelbar nach der Promotion in Deutschland ist nicht möglich.

In allen anderen Fällen kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden. Informationen über alternative Fördermöglichkeiten finden Sie auf dem von der Humboldt-Stiftung betreuten Internetportal EURAXESS Deutschland.

Kann ich mich als Deutscher aus dem Ausland / Bildungsinländer bewerben?

Sie können sich als deutscher Staatsbürger / Bildungsinländer* bewerben, wenn Ihr Lebensmittelpunkt eindeutig und ununterbrochen

  1. seit mehr als 10 Jahren im Ausland liegt, oder
  2. seit mehr als 5 Jahren im Ausland liegt und die starke Anbindung an das derzeitige Aufenthaltsland durch das Erfüllen eines der folgenden Kriterien zweifelsfrei anzunehmen ist:
    1. Sie haben eine zeitlich unbefristete Anstellung im derzeitigen Aufenthaltsland.
    2. Sie können eine zeitlich unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus dem derzeitigen Aufenthaltsland vorlegen. Bitte beachten Sie, dass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die sich ausschließlich durch Ihre Staatsbürgerschaft begründet (z.B. EU-Staaten), kein ausreichender Nachweis ist.
    3. Sie oder Ihr Ehepartner besitzen auch die Staatsbürgerschaft des derzeitigen Aufenthaltslandes.

In Zweifelsfällen senden Sie uns zunächst nur Ihren lückenlosen Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können. Geben Sie dabei an, welches Kriterium für Sie zutrifft (info(at)avh.de).

* Als Bildungsinländer gelten Personen, die ihren Schul- und einen Hochschulabschluss bzw. einen Hochschulabschluss und ihre Promotion in Deutschland absolviert haben.

Kann ich mich als Humboldt-Stipendiat auf den Sofja Kovalevskaja-Preis bewerben?

Es gelten für Sie dieselben Regelungen wie für andere Antragsteller, z. B. bezüglich der Aufenthaltszeiten in Deutschland.

Kann ich mich gleichzeitig um den Sofja Kovalevskaja-Preis und um ein Stipendium der Humboldt-Stiftung bewerben, wenn ich die jeweiligen formalen Voraussetzungen erfülle?

Nein, eine gleichzeitige Bewerbung im Sofja Kovalevskaja-Preisprogramm und im Stipendienprogramm der Humboldt-Stiftung ist ausgeschlossen.

Sind deutsche Sprachkenntnisse für eine Bewerbung erforderlich?

  1. Natur- und Ingenieurwissenschaftler: Gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse sind ausreichend (Nachweis durch Sprachzeugnis erforderlich).
  2. Geistes- und Sozialwissenschaftler: Sofern deutsche Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind, sind diese durch ein Sprachzeugnis nachzuweisen. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend (Nachweis durch Sprachzeugnis erforderlich).
  3. Mediziner: Sofern im Rahmen des Forschungsprojekts die Arbeit mit Patienten vorgesehen ist, muss ein deutsches Sprachzeugnis vorgelegt werden. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend (Nachweis durch Sprachzeugnis erforderlich).

Meine Muttersprache ist Englisch bzw. Deutsch. Muss ich die erforderlichen Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis belegen?

Nein, ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.

Ich habe lange in einem englisch- bzw. deutschsprachigen Land gelebt und gearbeitet. Muss ich die Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis belegen?

Nein, ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.

Gastgeber

Wie finde ich eine wissenschaftliche Gastgeberin oder einen wissenschaftlichen Gastgeber?

Die Wahl muss eigenständig durch die Bewerberin bzw. den Bewerber erfolgen. Die Humboldt-Stiftung bietet keine direkte Unterstützung bei der Suche an. Erste Informationen zu Forschungseinrichtungen in Deutschland finden Sie z. B. in dem von der Humboldt-Stiftung betreuten Internetportal EURAXESS Deutschland oder im Research Explorer. Berücksichtigen Sie, dass Sie mit der Wahl der gastgebenden Institution eine Entscheidung sowohl über Ihr wissenschaftliches Umfeld als auch Ihr Lebensumfeld für die nächsten fünf Jahre treffen.

Wer kann mein wissenschaftlicher Gastgeber sein?

Mit "Gastgeberin" bzw. "Gastgeber" ist die Person gemeint, die an der gastgebenden Institution für die Preisträgerin bzw. den Preisträger die Funktion als direkter fachlicher Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin übernehmen wird, z. B. der Lehrstuhlinhaber / die Lehrstuhlinhaberin oder Abteilungsleiter / Abteilungsleiterin bei dem bzw. der Sie eine Arbeitsgruppe aufbauen wollen.

Kann ich mein Forschungsprojekt mit zwei wissenschaftlichen Gastgebern durchführen?

Nein. Insbesondere ist es nicht möglich, das Projekt an zwei verschiedenen Forschungseinrichtungen durchzuführen. Auch ein Wechsel des Gastinstituts während der Förderzeit ist nicht vorgesehen.

Kann der Betreuer / die Betreuerin meiner Promotion auch mein Gastgeber / meine Gastgeberin sein?

Bitte erläutern Sie in Ihrem Forschungsplan, warum eine Rückkehr bzw. ein Verbleib im wissenschaftlichen Umfeld der Doktormutter oder des Doktorvaters aus wissenschaftlichen Gründen notwendig ist.

Im Allgemeinen empfehlen wir Ihnen dringend den Wechsel des wissenschaftlichen Umfelds, da dieser Wechsel als Schritt in die wissenschaftliche Eigenständigkeit gewertet wird.

Vorbereitung/Planung

Bis wann muss ich meinen Antrag spätestens einreichen?

Die Einreichungsfrist findet sich in der Programminformation. Diese Einreichungsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen können aber ggf. nicht mehr zeitgerecht vorbereitet und daher möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Kann ich mich gleichzeitig um eine Förderung bei einer anderen Institution bewerben?

Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Dies müssen Sie jedoch im Bewerbungsformular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über eventuelle Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren. Bitte geben Sie im Finanzplan an, welche Drittmittel (z. B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Europäischen Union oder der Industrie) für das Projekt zur Verfügung stehen oder beantragt sind.

Kann ich einen Sofja Kovalevskaja-Preis für einen anderen Zeitraum als fünf Jahre beantragen?

Ein längerer Zeitraum als fünf Jahre kann nicht beantragt werden. Anträge für eine wesentlich kürzere Förderdauer (weniger als ca. 4,5 Jahre) haben keine Aussicht auf Erfolg.

Wann kann meine Förderung frühestens beginnen?

Der Beginn des Forschungsaufenthalts in Deutschland erfolgt im Kalenderjahr, in dem der Preis verliehen wird. Dieser Termin ist im Vorfeld der Bewerbung mit dem Gastinstitut abzustimmen.

Wie wird die Preishöhe festgelegt?

Der von Ihnen eingereichte Finanzierungsplan wird in der unabhängigen Fachbegutachtung und vom Auswahlausschuss daraufhin beurteilt, ob Ihre Angaben plausibel und angemessen sind. Die Preishöhe wird unter Berücksichtigung dieser Begutachtung festgelegt.

Wird die Teilnahme an Kursen zum Erlernen der deutschen Sprache unterstützt?

Die Humboldt-Stiftung ist sehr daran interessiert, dass die Preisträger und deren Partner während ihres Forschungsaufenthalts Deutsch lernen, um über die Forschungstätigkeit hinaus auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilnehmen zu können. Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann auf Antrag die für einen Deutschsprachkurs entstehenden Kosten übernehmen.

Mein Partner bzw. meine Partnerin möchte mich nach Deutschland begleiten, arbeitet jedoch nicht in meinem Fachgebiet. Welche Möglichkeiten gibt es?

Die gastgebende Forschungseinrichtung darf aus den Mitteln der Verwaltungspauschale ein "Dual Career" Angebot für den Partner bzw. die Partnerin unterbreiten.

Gerne möchten wir Sie auch auf die Seite Doppelkarrierepaare des Portals EURAXESS Deutschland hinweisen.

Bewerbungsunterlagen

Wohin soll ich meine Bewerbung schicken?

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung direkt an die Auswahlabteilung der Alexander von Humboldt-Stiftung, Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie Ihre Bewerbung bei den Auslandsvertretungen des DAAD oder den deutschen Botschaften oder Konsulaten im Ausland einreichen, die diese dann an die Humboldt-Stiftung weiterleiten.

Kann ich meine Bewerbung per E-Mail einreichen?

Nein. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Post.

In welcher Form soll ich die Unterlagen einreichen?

Bitte benutzen Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen keine Bewerbungsmappen, Klarsichtfolien oder Heftklammern und binden Sie sie nicht, sondern reichen Sie ein:

  1. einen Heftstreifen mit allen Antragsunterlagen (außer Referenzgutachten und Publikationen);
  2. einen weiteren Heftstreifen mit einer Kopie des Antragsformulars, der kommentierten Liste der Schlüsselpublikationen und der vollständigen Publikationsliste;
  3. vier Briefumschläge mit jeweils einer Kopie der Schlüsselpublikationen, ggf. inkl. Dissertation (CD-ROM).

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unseren Hinweisen für eine vollständige Bewerbung.

Sollen Gutachten direkt an die Humboldt-Stiftung oder mit der Bewerbung geschickt werden?

Referenzgutachten sollen von den Gutachterinnen und Gutachtern direkt an die Auswahlabteilung der Humboldt-Stiftung geschickt werden. Bitte weisen Sie Ihre Referenzgutachter auf unseren Fragenkatalog für Referenzgutachten hin. Referenzgutachten sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 24 Monate sein.

Was geschieht, wenn Gutachten vor der Bewerbung eingereicht werden?

Gutachten, die nicht unmittelbar einer Bewerbung zugeordnet werden können, werden bis zu einem halben Jahr aufbewahrt.

Wer soll zu meinem Antrag ein Referenzgutachten abgeben und wie viele Gutachten sind erforderlich?

Aus den Referenzgutachten soll eine Bewertung Ihres wissenschaftlichen Werdegangs und Potenzials sowie Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Leistungen hervorgehen. Daher ist es wichtig, dass Referenzgutachterinnen und Referenzgutachter mit Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit gut vertraut sind. Insgesamt sollten drei Referenzgutachten vorliegen. Bitte beachten Sie: Die Stellungnahme des Gastgebers bzw. der Gastgeberin zählt nicht als Referenzgutachten! Weitere wichtige Details zur sinnvollen Gutachterauswahl entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen für eine vollständige Bewerbung.

Können mehr als drei Referenzgutachten eingereicht werden?

Nein, es sollten nur drei Referenzgutachten für einen Antrag eingereicht werden. Zusätzliche Referenzgutachten können nicht berücksichtigt werden.

Welche Publikationen soll ich meiner Bewerbung beilegen?

Ihre Bewerbung soll jeweils vier Exemplare der von Ihnen ausgewählten Schlüsselpublikationen enthalten (geheftete Kopien/Bücher), mit denen Sie Ihre bisherigen Spitzenleistungen belegen. Weitere Publikationen werden nicht angenommen (Ausnahme: Rezensionen anderer Autoren zu Ihren Schlüsselpublikationen).

Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese noch nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren bei (auf CD-ROM (vierfach)).

Weitere detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren Hinweisen für eine vollständige Bewerbung.

Darf ich noch nicht eingereichte Publikationen in der Liste der Schlüsselpublikationen und in der vollständigen Publikationsliste auflisten?

Nein. Bitte listen Sie nur Publikationen auf, die bereits veröffentlicht, zur Veröffentlichung angenommen oder mindestens zur Veröffentlichung bei einem Verlag eingereicht sind. Zu eingereichten Publikationen muss eine Eingangsbestätigung des Verlages beigelegt werden; zu angenommenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung des Verlages beigelegt werden. Alle anderen Arbeiten werden von uns in der Liste gestrichen.
Ausnahme: Ihre Dissertation darf als Schlüsselpublikation aufgelistet werden, auch wenn sie nicht bei einem Verlag eingereicht ist. Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren auf CD-ROM bei.

Was sind Schlüsselpublikationen?

Sie selbst wählen aus Ihren Publikationen die Schlüsselpublikationen aus. Hierbei sollten Sie Arbeiten auswählen, in denen Ihre wichtigsten wissenschaftlichen Ergebnisse beschrieben werden und an denen Sie im Falle von Mehrautorenpublikationen einen möglichst hohen Eigenanteil haben. Wir empfehlen Ihnen, bei der Auswahl der Schlüsselpublikationen darauf zu achten, dass sich auch Ihre aktuellere Publikationstätigkeit darin widerspiegelt.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Schlüsselpublikationen im Laufe des Verfahrens nicht geändert werden kann.

Wie soll die Begründung zu einer Schlüsselpublikation aussehen?

Bitte erläutern Sie die besondere wissenschaftliche Relevanz der in der Schlüsselpublikation beschriebenen Ergebnisse und stellen Sie kurz die Bedeutung der Publikation für Ihren Werdegang dar (vgl. Muster-Schlüsselpublikationsliste). Bei Mehrautorenpublikationen geben Sie bitte zusätzlich an, welchen Anteil Sie selbst an der Publikation haben.

Sollen meine Schlüsselpublikationen zusätzlich in der vollständigen Publikationsliste aufgeführt werden?

Ja, bitte führen Sie in der vollständigen Publikationsliste alle Publikationen einschließlich der Schlüsselpublikationen auf. Bitte listen Sie die Schlüsselpublikationen in dieser Liste ohne Begründung auf (vgl. Muster-Vollständige Publikationsliste).
Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Begutachtungsverfahrens nicht mehr ergänzt werden.

Forschungsplan

Informationen zur Erstellung des Forschungsplans finden Sie in den Hinweisen für eine vollständige Bewerbung.

Wie erstelle ich den Finanzierungsplan?

Informationen zur Erstellung des Finanzierungsplans finden Sie in den Hinweisen für eine vollständige Bewerbung. Außerdem finden Sie hier ein Musterbeispiel.
Dieser Finanzierungsplan wird in der Fachbegutachtung auf Angemessenheit und Plausibilität überprüft.

Welche Stellung an der gastgebenden Forschungseinrichtung ist für Sofja Kovalevskaja-Preisträgerinnen und -Preisträger vorgesehen?

Die Preisträgerin bzw. der Preisträger soll als Leiterin bzw. Leiter einer Nachwuchsgruppe unabhängig und weitgehend unbelastet von administrativen Zwängen forschen. Zur Gewinnung internationaler Spitzennachwuchswissenschaftler/innen ist dazu die Entnahme von Bezügen aus dem Preisgeld möglich, die deutlich über den in Deutschland üblichen Sätzen für Nachwuchswissenschaftler liegen (aktuelle Höhe s. Programminformation). Darüber hinaus macht die Humboldt-Stiftung keine Vorgaben. Die potenziellen gastgebenden Institutionen in Deutschland sind allerdings i.d.R. an Regularien gebunden, die sie nicht selbst direkt beeinflussen können (z.B. Landesbesoldungsrecht). Zudem unterscheiden sich die Möglichkeiten an verschiedenen Standorten ebenso wie an verschiedenen Institutionstypen (Universität, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, etc.).

Daher können auch die Modelle bei der Ausgestaltung der künftigen Stellung und der Bezüge oder des persönlichen Einkommens der Sofja Kovalevskaja-Preisträgerinnen und –Preisträger variieren. Sie umfassen beispielsweise außertarifliche Verträge ebenso wie befristete Professuren (W1 und/oder W2, z.T. ad personam) oder tenure-track Angebote.

Um nach einer eventuellen positiven Auswahlnachricht den Übergang möglichst wunschgemäß zu gestalten, empfehlen wir Ihnen, bereits bei der Vorbereitung des Antrags zu besprechen, welche Ausgestaltung bei Stellung und persönlichem Einkommen die vorgesehene gastgebende Institution Ihnen zu welchen Konditionen anbieten kann. Für die Auswahlentscheidung spielt dieser Aspekt allerdings keine Rolle.

Ist es notwendig die künftigen Mitarbeiter namentlich zu nennen?

Nein, eine namentliche Nennung im Antrag ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gastgeberin bzw. Ihrem Gastgeber nach den in Deutschland üblichen Funktionsbezeichnungen.
Eine frühzeitige und enge Abstimmung mit der Verwaltung vor Einstellungen ist empfehlenswert.

Was passiert mit angeschafften Geräten?

Die im Verlauf Ihres Forschungsprojekts erworbenen Geräte gehen nach Projektabschluss in den Besitz der gastgebenden Forschungseinrichtung über.

Ablauf des Auswahlverfahrens

Bestätigen Sie den Eingang meines Antrags und den Eingang von weiteren Unterlagen und Gutachten?

Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung (normalerweise per E-Mail). Der Eingang weiterer Unterlagen einschließlich der Referenzgutachten und der Gastgeberstellungnahme kann aufgrund der hohen Antragszahlen nicht separat bestätigt werden. Wir melden uns jedoch bei Ihnen, sofern aus unserer Sicht wichtige Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Bewerbung fehlen.

Wer begutachtet meinen Antrag?

Die Begutachtung Ihres Antrags erfolgt durch unabhängige Fachgutachterinnen und Fachgutachter.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Die abschließende Entscheidung über alle Bewerbungen wird im Auswahlausschuss getroffen. Der Auswahlausschuss setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Fachrichtungen zusammen und entscheidet mit Zweidrittelmehrheit. Die Geschäftsstelle der Humboldt-Stiftung hat keine Stimme im Auswahlausschuss.

Wann wird über meine Bewerbung entschieden?

Der Auswahlausschuss, der über die Preisträger im Sofja Kovalevskaja-Preisprogramm entscheidet, tagt voraussichtlich Ende März 2014. Über die Auswahlentscheidung werden Sie direkt im Anschluss an die Sitzung informiert.

Erhalte ich meine Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurück?

Nein. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden archiviert und sieben Jahre nach der Auswahlentscheidung vernichtet. Reichen Sie daher bitte keine Originale sondern nur Kopien ein. Bücher, die Sie als Publikationen einreichen, werden wir Ihnen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurückschicken. Die Humboldt-Stiftung übernimmt jedoch keinerlei Haftung für eventuelle Beschädigung oder Verlust der uns übersandten Bücher.

Wie lange kann ich weitere Unterlagen einreichen bzw. die eingereichten Unterlagen aktualisieren?

Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungen ein. Ihre Referenzgutachten sowie die Stellungnahme der wissenschaftlichen Gastgeberin bzw. des wissenschaftlichen Gastgebers sollten möglichst zeitnah zur Bewerbung bei uns eingehen. Nach Einleitung der externen Fachbegutachtung können keinerlei Unterlagen mehr nachgereicht oder ausgetauscht werden. Sollten Publikationen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nur eingereicht waren, zwischenzeitlich zur Veröffentlichung angenommen worden sein, sollten Sie uns umgehend eine Kopie der Annahmeerklärung zuschicken. Diese kann bis zum Termin der Auswahlsitzung berücksichtigt werden. Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Verfahrens nicht mehr ergänzt werden.

Auswahl

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?

Es können voraussichtlich bis zu 8 Preise vergeben werden. In den letzten Auswahlrunden lag die Erfolgsaussicht bei ca. 10 bis 15 %.

Was sind die wichtigsten Auswahlkriterien?

Die individuelle wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber steht im Mittelpunkt der Bewertung. Detaillierte Hinweise zu den Auswahlkriterien finden Sie in der Programminformation.

In meinem geplanten Forschungskontext ist das Arbeiten in einer Gruppe unüblich bzw. nicht notwendig. Kann ich mich trotzdem als allein arbeitender Wissenschaftler bewerben?

Dies ist in Einzelfällen möglich, wenn der Sachverhalt gesondert erläutert und belegt wird. In der Regel sollen Sofja Kovalevskaja-Preisträger eine Arbeitsgruppe aufbauen und leiten.

Zweckbestimmung, Verwendung und Bereitstellung des Preisgeldes

Sind Preisgelder in das jeweils folgende Haushaltsjahr übertragbar?

Ja, im Rahmen des Förderzeitraums von 5 Jahren.

Wie genau müssen die Angaben auf dem Formular "Preisgeldabruf" sein?

Möglichst genau, um der Alexander von Humboldt-Stiftung die Haushaltsplanung zu erleichtern.

Bis wann muss das gesamte Preisgeld ausgegeben werden?

Bis zum Ende des Förderzeitraums. Restmittel müssen an die Alexander von Humboldt-Stiftung zurückgezahlt werden.

Wie sollen Reisekosten abgerechnet werden?

Nach den für die gastgebende Institution maßgebenden Vorschriften (z.B. Landesreisekostengesetz).

Können die anfallenden Kosten für ein dienstliches Mobiltelefon aus dem Preisgeld gedeckt werden?

Ein dienstliches Mobiltelefon kann aus dem Preisgeld finanziert werden ("Verbrauchsmaterial/Sonstiges").

Ist es möglich, aus dem Preisgeld einen Pauschalbetrag für die Verrechnung bestimmter Kleinstbeträge (Handy, Verpflegung auf Reisen, öffentliche Verkehrsmittel) zu entnehmen?

Prinzipiell ist dies möglich, die Verwendungsbestimmungen untersagen dies nicht. Die konkrete Umsetzung eines solchen "Handvorschusses" sollte mit der Verwaltung der gastgebenden Institution abgestimmt werden.

Leistet die Humboldt-Stiftung Umzugsbeihilfe bzw. können private Umzugskosten aus dem Preisgeld finanziert werden?

Die Humboldt-Stiftung leistet keine Umzugsbeihilfe. Falls ein Arbeitsverhältnis besteht, sind die für den öffentlichen Dienst am Anstellungsort geltenden Bestimmungen des Reisekostenrechts (einschließlich Umzugskostenvergütung) anzuwenden.

Welcher Stelle innerhalb der gastgebenden Institution steht die Verwaltungspauschale zu?

Die Frage muss innerhalb der gastgebenden Institution geklärt werden. In der Vereinbarung zwischen Preisträger und gastgebender Institution sowie in den Verwendungsbestimmungen ist pauschal die "gastgebende Institution" als Empfängerin dieser Pauschale genannt.

Bezieht sich die Verwaltungspauschale auf die Höhe des ursprünglich gewährten Preisgeldes oder dürfen Zinsgewinne bei der Berechnung des Betrages ebenfalls zu Grunde gelegt werden?

Zur Berechnung der Verwaltungspauschale ist das ursprünglich gewährte Preisgeld (ohne Zinsgewinne) heranzuziehen.

Kann die Einladung von aus- und inländischen Wissenschaftlern zu Gastvorträgen etc. an der gastgebenden Institution des Preisträgers aus dem Preisgeld finanziert werden (Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung, Honorar)?

Ja. Dabei sollen die an der gastgebenden Institution geltenden Richtlinien und Kostensätze zu Grunde gelegt werden.

Ich würde gerne mit meiner Gruppe einen kulturellen/wissenschaftlichen Betriebsausflug, z. B. nach Hamburg, durchführen. Kann ich die Reisekosten aus dem Preisgeld bestreiten?

Ja, das Preisgeld kann zur Deckung der Reisekosten eingesetzt werden, da der Betriebsausflug dem Beschäftigungsverhältnis entspringt, das neben dem Gehalt auch sonstige Sozialleistungen (dazu kann auch ein Betriebsausflug gezählt werden) einschließt.

Können Ausgaben (Auslagen) im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen mit potenziellen Arbeitsgruppenmitgliedern aus dem Preisgeld getragen werden?

Für den Auslagenersatz im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen sind die an der gastgebenden Institution einschlägigen Regelungen zu Grunde zu legen.

Können Deutschkurse für Arbeitsgruppenmitglieder aus dem Preisgeld finanziert werden?

Wenn der Besuch dieser Sprachkurse Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit am Projekt ist und nicht aus anderen Mitteln finanziert werden kann - ja.

Können Kosten für die Bewirtung von (wissenschaftlichen) Gästen aus der Verwaltungspauschale getragen werden?

Die Humboldt-Stiftung hat keine Einwände, wenn Bewirtungskosten im Zusammenhang mit der Einladung von Gästen aus dem Preisgeld getragen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, hierzu die Verwaltungspauschale in Anspruch zu nehmen. In Kap. III der Verwendungsbestimmungen wird allgemein erläutert, welche Aufwände diese Pauschale abdecken soll.

Für die Verpflegung der Mitarbeiter und zur Bewirtung von Gästen möchten wir eine Teeküche mit Kaffeemaschine, Kühlschrank etc. einrichten. Können diese Anschaffungen aus dem Preisgeld finanziert werden?

Ja, vorzugsweise aus dem Anteil des Preisgeldes, der als Verwaltungspauschale an die Verwaltung der gastgebenden Institution fließt. Unmittelbar nach Erwerb gehen die angeschafften Geräte und Utensilien in den Besitz der gastgebenden Institution über.

Können neben dem Preisgeld weitere Forschungsmittel aus anderen Quellen (z. B. Drittmittel der DFG, EU etc.) beantragt werden?

Ja. Bitte beachten Sie dabei die Verpflichtung zur Information der Alexander von Humboldt-Stiftung über die Beantragung oder den Erhalt von (Teil-)Finanzierungen aus deutschen oder ausländischen Quellen. Bitte beachten Sie darüber hinaus auch die Verpflichtung, keine weitere deckungsgleiche Förderung aus Mitteln deutscher Wissenschaftsförderung in Anspruch zu nehmen. Ihre Ansprechpartner in der Verwaltung werden Sie beraten. Unter keinen Umständen darf dasselbe Forschungsvorhaben doppelt finanziert werden (Doppelförderung). Wenn zusätzliche Mittel für ein thematisch verwandtes Teilprojekt eingeworben werden (Parallelförderung), so ist auf strikte buchhalterische Trennung - insbesondere bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen - zu achten. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen behält sich die Alexander von Humboldt-Stiftung vor, das Preisgeld teilweise oder ganz zurückzufordern.

Personal, Sachmittel

In welcher Form soll/kann ich meine Mitarbeiter einstellen?

Bei der Anstellung des Personals sollen die für die gastgebende Institution maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu Grunde gelegt werden. Möglich sind alle vorgesehenen Regelungen, darunter Arbeitsverträge nach TVöD bzw. TV-L und Honorarvereinbarungen. Darüber hinaus wird in den Verwendungsbestimmungen ausdrücklich auf die Möglichkeit der Vergabe von Stipendien verwiesen.

Gibt es Vorgaben/Richtlinien für Stellenausschreibungen?

Die Ausschreibung soll nach den maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen gastgebenden Institution erfolgen. Wie in allen öffentlichen Darstellungen ist auch hier an geeigneter Stelle auf die Förderung durch die Alexander von Humboldt-Stiftung und den Stifter, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, hinzuweisen.

In welchem geographischen Raum sollen die Stellen ausgeschrieben werden? Nur in Deutschland, in Europa oder sollen Wissenschaftler aus der ganzen Welt angesprochen werden?

Je nach Bedarf und Zielgruppe, gegebenenfalls auch in Publikationsorganen mit weltweiter Verbreitung.

Gerne weist die Alexander von Humboldt-Stiftung in diesem Zusammenhang auf die Seite EURAXESS Jobs des Portals EURAXESS - Researchers in Motion hin: EURAXESS Jobs ist eine europaweite Jobbörse für Forscherinnen und Forscher. Universitäten, Forschungseinrichtungen und Industrie können in diesem Portal offene Stellen einstellen.

Arbeitsgruppenmitglieder, die nicht an der gastgebenden Institution angestellt sind, verfügen über keine Berufshaftpflichtversicherung. Wie ist das Problem zu lösen?

Über den Abschluss einer privaten Berufshaftpflichtversicherung.

Welche Richtlinien gelten für die Vergabe von Stipendien an PhD-Studenten im Vergleich zu Postdocs?

Der Preisträger kann der gastgebenden Institution aus dem Preisgeld Mittel zur Vergabe von Stipendien zur Verfügung stellen, insbesondere für Gastwissenschaftler/innen aus dem Ausland. Die Stipendiensätze für nicht promovierte bzw. promovierte Stipendiaten/innen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes bzw. der Alexander von Humboldt-Stiftung sollen als Richtlinie für die Bemessung der Stipendienbeträge herangezogen werden (Verwendungsbestimmungen, Kap. IV: Personal).

Wie flexibel bin ich im Hinblick auf die Höhe der monatlichen Stipendienzahlung und der Zusatzleistungen? Kann ich von den Sätzen, die bei Humboldt-Forschungsstipendien und DAAD-Stipendien vorgesehen sind, abweichen?

Abweichungen sind möglich, müssen allerdings überzeugend und stichhaltig begründet sein und sollten in einem Aktenvermerk den zahlungsbegründenden Unterlagen hinzugefügt werden. Eventuelle steuerliche Implikationen sind im Vorfeld zu prüfen.

Gibt es von der Humboldt-Stiftung verwandte Formblätter für das Stipendienmanagement (z. B. Muster-Verleihungsschreiben, Muster-Annahmeerklärung)?

Ja, sie können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

Sind Vertreter der gastgebenden Institution im Rahmen der Stipendienvergabe unterschriftsberechtigt?

Ja, zwangsläufig, da nur die gastgebende Institution berechtigt ist, Stipendien - im Interesse des Preisträgers - zu vergeben. Vgl. "Verwendungsbestimmungen", Kap. IV: "Die gastgebende Institution vertritt den Preisträger in der Funktion als Arbeitgeber. (...) Der Preisträger kann der gastgebenden Institution aus dem Preisgeld Mittel zur Vergabe von Stipendien zur Verfügung stellen..."

Ich bin Doktorand in der Arbeitsgruppe eines Preisträgers und erhalte ein Stipendium der Australian National University, das ich auch während der Zeit beziehe, in der ich mich hier in Deutschland aufhalte. Da die Lebenshaltungskosten in Australien im Vergleich zu Deutschland niedriger sind, wurde mir eine Angleichung meines Stipendiums an die deutsche Doktorandenvergütung TVöD EG 13/2 (BAT IIa/2) zugesagt. Ist die Zahlung eines solchen Teilstipendiums aus dem Preisgeld möglich?

Von Seiten der Humboldt-Stiftung gibt es keine Einwände gegen die geplante Aufstockung des Stipendiums bis zur Höhe der Vergütung eines deutschen Doktoranden (TVöD EG 13/2 bzw. BAT IIa/2). Die Vergabe von Stipendien aus dem Preisgeld ist in den "Verwendungsbestimmungen" unter Kap. IV (Personal) geregelt. Die dortigen Ausführungen gelten auch für die Vergabe von Teilstipendien.

Ist ein spezielles Verfahren seitens der Universität erforderlich, um Stipendien auszahlen zu dürfen, oder kann ich einfach deklarieren, dass Personen mit einem Stipendium unterstützt werden sollen?

Die Alexander von Humboldt-Stiftung empfiehlt die Einsetzung eines Ad hoc-Ausschusses für die Stipendiatenauswahl, z. B. bestehend aus dem Preisträger, dem Institutsdirektor, einem weiteren wissenschaftlichen Mitglied der Fakultät und dem Dekan/Prodekan. Gegebenenfalls ist auch eine vom Preisträger vorgenommene "freihändige" Stipendiatenauswahl nicht ausgeschlossen. Die Stipendienvergabe selbst kann aber nur durch die gastgebende Institution vorgenommen werden. In der Humboldt-Stiftung gilt folgendes Procedere: Exzellenz-Auswahl nach fachlicher Qualifikation auf der Grundlage von Fachgutachten und Diskussion/Entscheidung im Auswahlausschuss.

Ist ein Stipendium, das im Rahmen des Sofja Kovalevskaja-Preises vergeben wird, steuerfrei? Ein deutsches Finanzamt hätte gerne einen Nachweis und bittet außerdem um die Angabe der Steuernummer der Alexander von Humboldt-Stiftung.

Die Steuernummer der Alexander von Humboldt-Stiftung ist für das Finanzamt unerheblich, da es sich bei dem Stipendium nicht um ein Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung handelt, sondern um ein Stipendium im Rahmen des Sofja Kovalevskaja-Preises: Im Rahmen des Sofja Kovalevskaja-Programms hat die gastgebende Institution ein Stipendium gewährt (Verwendungsbestimmungen, Kapitel IV: Personal). Diese Stipendien sollen aber entsprechend den Bestimmungen für Humboldt-Forschungsstipendien vergeben werden. Wir bestätigen dann gern, dass die Humboldt-Forschungsstipendien im Rahmen von § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes in Deutschland steuerfrei sind. Wir gehen deshalb davon aus, dass auch Stipendien im Rahmen des Sofja Kovalevskaja-Preises in Deutschland steuerfrei sind, sofern sie im konkreten Fall auch tatsächlich den dafür maßgeblichen Kriterien der Steuerbefreiungs-Vorschrift genügen. Weitere Informationen dazu sollten Sie bei Ihrer gastgebenden Institution einholen.

Können Kovalevskaja-Preisträger selbst ein Stipendium aus dem Preisgeld erhalten?

Die Verwendung eines Teils des Preisgeldes für den Lebensunterhalt des Preisträgers ist in den Verwendungsbestimmungen der Humboldt-Stiftung ausdrücklich zugelassen. Ob der Preisträger in diesem Zusammenhang mit der gastgebenden Institution ein Dienstverhältnis (z. B. als Professor oder als angestellter Mitarbeiter) eingeht oder ob er einen anderen Status an der gastgebenden Institution (z. B. als selbständig tätiger Gastwissenschaftler) vereinbart, ist seiner Entscheidung überlassen. Die Humboldt-Stiftung rät aber wegen kranken- und sozialversicherungsrechtlicher sowie steuerlicher Implikationen ausdrücklich davon ab, sich den für den Lebensunterhalt des Preisträgers bestimmten Teil des Preisgeldes in Form eines Stipendiums der gastgebenden Institution oder dritter Seite zu entnehmen.

Wissenschaftliche Geräte

Können Geräte / wissenschaftliche Verbrauchsmittel für das Projekt auch im Ausland erworben und dann nach Deutschland überführt werden?

Ja, wenn dies für das Gelingen des Forschungsprojektes notwendig ist.

Die Anschaffung von wissenschaftlichen Geräten dauert an meiner gastgebenden Institution aufgrund des komplizierten Ausschreibungsverfahrens bis zu einem halben Jahr. Dies würde den Fortgang meines Forschungsprojektes verzögern. Können Gerätschaften deshalb auch "unbürokratischer" angeschafft werden oder verstößt ein solches Procedere gegen die Verwendungsbestimmungen, die eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung des Preisgeldes verlangen?

Die Forderung nach Wirtschaftlichkeit ist auch unter dem Gesichtspunkt der zur Verfügung stehenden Zeit zu sehen. Ohne die erforderlichen Geräte können die Forschungsarbeiten nicht durchgeführt, das intendierte Preisziel - internationale Spitzenforschung - nicht erreicht werden. Zu berücksichtigen ist auch der internationale Konkurrenzdruck auf dem jeweiligen Forschungsgebiet, der zu schnellen Anschaffungen zwingen kann. Diese Rahmenbedingungen und die durch die Verzögerung der Forschungsarbeiten entstehenden Aufwendungen für eine "Stand by-Phase" sollten im Sinne einer Gesamtbetrachtung bei den Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit der Beschaffung von Geräten berücksichtigt werden. Bei Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte bleibt die mit der Verwaltung des Preisgeldes betraute Institution im Rahmen der üblichen vergaberechtlichen Bestimmungen, wenn sie die Beschaffung ohne Ausschreibung durchführt, weil die Beschaffung eilt [§ 3 Nr. 4 lit f) VOL/A].

Steuern

Unterliegt das Preisgeld der Steuerpflicht?

Die Preisträger sind für ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich. Die Alexander von Humboldt-Stiftung geht davon aus, dass der Preis als Sachbeihilfe eines Forschungsprojektes in Deutschland steuerfrei ist. Bezüglich des zur Deckung des Lebensunterhaltes verwendeten Teils des Preisgeldes wird empfohlen, die Steuerpflicht im Einzelnen zu prüfen. Hierbei sind eventuelle Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen. Die Gesetze in den (bisherigen) Heimat- oder Aufenthaltsländern der Preisträger können besondere Bestimmungen zur Versteuerung von Preisen enthalten. In Zweifelsfällen sollte ein Steuerberater im Heimatland konsultiert werden. Bei der Vergabe von Stipendien sind die besonderen steuerlichen Bestimmungen zu beachten.

Verwertung der Forschungsergebnisse - Veröffentlichungen, Patente und Lizenzen

In den "Acknowledgements" von Publikationen, die im Rahmen der Förderung durch den Sofja Kovalevskaja-Preis entstehen, sollen die Humboldt-Stiftung und das BMBF explizit erwähnt werden. Gibt es dafür eine Standardformulierung?

In Publikationen und allen sonstigen, insbesondere allen öffentlichen Darstellungen ist an geeigneter Stelle auf die Förderung durch die Alexander von Humboldt-Stiftung sowie den Stifter, das Bundesministerium für Bildung und Forschung hinzuweisen. Eine verbindliche Standardformulierung gibt es nicht.

Sofern eine Verwendung des Logos der Alexander von Humboldt-Stiftung geplant ist, ist Folgendes zu beachten:
  • Die Verwendung des Logos in Kommunikationsmitteln jeglicher Art unterliegt strengen Regeln. Das Logo und seine Bestandteile sind markenrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne ausdrückliche und vorherige schriftliche Genehmigung der Stiftung verwendet werden. Das Logo besteht aus drei Teilen: dem Kopf Alexander von Humboldts, dem Schriftzug und dem zweisprachigen Zusatz "Stiftung/ Foundation". Diese Elemente zusammen bilden die unzertrennliche Wort-Bild-Marke. Das Logo und seine Bestandteile dürfen nicht kopiert, verändert oder trunkiert oder in andere Logos integriert werden.
  • Die Genehmigung für die Verwendung des Logos mit dem Zusatz "Unterstützt von/Supported by" gilt als erteilt, wenn in Publikationen und allen sonstigen, insbesondere öffentlichen Darstellungen (z. B. Konferenzvorträgen) über Forschungsergebnisse berichtet wird, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Förderung durch die Alexander von Humboldt-Stiftung entstanden sind. Für diesen Zweck kann das Logo in einer den spezifischen drucktechnischen Anforderungen entsprechenden elektronischen Datei im passwortgeschützten Bereich des Netzwerk Online heruntergeladen werden, ergänzt um den Zusatz "Unterstützt von/Supported by": http://www.humboldt-foundation.de/web/serviceportal.html
  • Jede anderweitige Verwendung des Logos bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Alexander von Humboldt-Stiftung und ist unter Angabe des Verwendungszwecks schriftlich zu beantragen.

Ist im Falle einer Patentanmeldung im Rahmen der Förderung durch den Sofja Kovalevskaja-Preis die Humboldt-Stiftung in irgendeiner Form zu beteiligen?

Die Verwendungsbestimmungen sehen eine Beteiligung der Humboldt-Stiftung nicht vor. Entsprechend den "Vereinbarungen zwischen Preisträger/in und gastgebender Institution" gelten die Regelungen des "Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen" (ArbNErfindungsG). Im Falle einer Patentanmeldung ist die Alexander von Humboldt-Stiftung zu informieren (vgl. dazu auch die "Verwendungsbestimmungen", Kap. VII).

Können im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Patents entstehende Kosten aus dem Preisgeld getragen werden?

Sofern die Patentanmeldung im Rahmen der Bestimmung von Kap. VII der Verwendungsbestimmungen erfolgt, können die anfallenden Kosten aus dem Preisgeld bezahlt werden.