Rückkehrstipendien

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Kontakt

Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn

info[at]avh.de

Nach erfolgreichem Abschluss des von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Erstaufenthalts in Deutschland können Humboldt-Forschungsstipendiat*innen, Georg Forster-Forschungsstipendiat*innen und Internationalen Klimaschutzstipendiat*innen ein Rückkehrstipendium zur Förderung der Reintegration an einem Institut im Ausland beantragen.

Für einige Länder hat die Humboldt-Stiftung gemeinsam mit Partnerorganisationen vor Ort eine erweiterte Rückkehrförderung vereinbart. Entsprechende Förderangebote gibt es derzeit für Stipendiat*innen aus Rumänien.

Die Antragstellung ist derzeit nur möglich für Wissenschaftler, die an Institutionen in folgenden Ländern zurückkehren:

Ein Rückkehrstipendium muss bis spätestens sechs Monate nach Beendigung des von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Erstaufenthaltes in Deutschland beantragt und spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Erstaufenthalts angetreten werden. Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn der letzte Förderungszeitraum mindestens 6 Monate betrug und die letzten 6 Monate der Förderung zusammenhängend in Deutschland oder in einem Drittland verbracht wurden, nicht jedoch im geplanten Aufenthaltsland während des Rückkehrstipendiums.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • ausgefülltes Antragsformular;
  • ausführliche Darstellung des Forschungsvorhabens mit Zeitplan;
  • Stellungnahme des wissenschaftlichen Gastgebers in Deutschland;
  • Liste der während des von der Humboldt-Stiftung geförderten Aufenthalts entstandenen Publikationen;
  • Bestätigung des Institutes im Ausland über Bereitstellung eines Forschungsplatzes.

Online-Antrag

Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.