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Humboldt-Forschungsstipendium für Postdocs und erfahrene Forschende
Das Humboldt-Forschungsstipendium für Forschende aller Nationen und Fachgebiete: Wir unterstützen Sie – Postdocs sowie erfahrene Forschende – bei Ihren Forschungsvorhaben in Deutschland.
Mit dem Humboldt‐Forschungsstipendium fördert die Alexander von Humboldt‐Stiftung überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftler*innen aus der ganzen Welt. Profitieren Sie als Stipendiat*in von der individuellen Betreuung durch die Humboldt‐Stiftung und unseren vielfältigen Förderleistungen.
Die Humboldt-Stiftung ist bestrebt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern und eine Vielfalt von Geförderten in allen Bereichen zu erreichen. Wissenschaftlerinnen und Angehörige unterrepräsentierter Gruppen werden daher nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Für die kommenden Auswahlsitzungen erwarten wir eine Erfolgsrate von ca. 20–25 %.
Forschenden aus Entwicklungs- oder Schwellenländern, deren Forschung zur nachhaltigen Entwicklung ihres Landes beiträgt, empfehlen wir eine Bewerbung um ein Georg Forster‐Forschungsstipendium, das gleichwertig ist mit einem Humboldt-Forschungsstipendium. Sollten Ihnen bei der Programmsuche beide Forschungsstipendien angeboten werden, nutzen Sie zur weiteren Orientierung bitte den Programm-Kompass. Hierdurch kann die Beratung Sie bei der Auswahl des Programmes, welches ihrem Profil am ehesten entspricht, bestmöglich unterstützen. Wissenschaftler*innen aus Brasilien können sich derzeit nur um ein CAPES-Humboldt-Forschungsstipendium bewerben.
Was wir Ihnen bieten
Das Humboldt‐Forschungsstipendium ermöglicht es Ihnen in verschiedenen Stadien Ihrer Laufbahn, Ihr persönliches Forschungsvorhaben durchzuführen – in Kooperation mit Gastgeber*innen einer Forschungseinrichtung Ihrer Wahl in Deutschland. Die Gastgeber*innen können einen Forschungskostenzuschuss beantragen.
Postdocs
Nutzen Sie für den erfolgreichen Einstieg in Ihre wissenschaftliche Laufbahn die Forschungsförderung in Deutschland. Mit dem Humboldt‐Forschungsstipendium für Postdocs können Sie Ihr Forschungsvorhaben in Deutschland verwirklichen. Das monatliche Stipendium beträgt 2.700 Euro zuzüglich Nebenleistungen. Es kann für eine Dauer zwischen 6 und 24 Monaten beantragt und auf bis zu drei Aufenthalte innerhalb von drei Jahren aufgeteilt werden.
Erfahrene Forschende
Auch wenn Sie in Ihrer wissenschaftlichen Karriere bereits weiter fortgeschritten sind, steht Ihnen die Forschungsförderung in Deutschland offen. Mit dem Humboldt‐Forschungsstipendium für erfahrene Forschende können Sie Ihr Forschungsvorhaben in Deutschland verwirklichen. Das monatliche Stipendium beträgt 3.200 Euro zuzüglich Nebenleistungen. Es kann für eine Dauer zwischen 6 und 18 Monaten beantragt und auf bis zu drei Aufenthalte innerhalb von drei Jahren aufgeteilt werden.
Rahmenbedingungen
Neben dem Stipendienbetrag erhalten Sie während Ihrer Förderung eine persönliche Betreuung. Den Beginn Ihres Stipendiums bestimmen Sie dann ganz flexibel selbst. Schon im Vorfeld Ihres Forschungsstipendiums können Sie – und auch Ihr*e Partner*in – einen Intensivsprachkurs besuchen.
Weitere finanzielle Unterstützung – Familienzulagen für Kinder und Partner*in, Beihilfen zu einer Krankenvollversicherung, Reisekostenzuschüsse etc. – ist möglich.
Alumniprogramme
Auch nach Ihrem Forschungsaufenthalt bleiben wir in Verbindung. Mit unseren Alumni‐Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Karrieren aller Humboldtianer*innen und ihre Kooperationen untereinander. Ein Rückkehrstipendium oder spätere, erneute Deutschlandaufenthalte sind ebenfalls möglich.
Diese Kriterien erfüllen Sie
Das Humboldt‐Forschungsstipendium wendet sich an promovierte und überdurchschnittlich qualifizierte Forschende aus der ganzen Welt – völlig unabhängig von ihrer Fachrichtung.
Postdocs
Der Abschluss Ihrer Promotion – oder eines vergleichbaren akademischen Grades wie Ph.D., C.Sc. o.ä. – liegt bei Bewerbungseingang nicht länger als vier Jahre zurück? Oder aber Sie schließen Ihre Promotion in maximal sechs Monaten ab und können deren Ergebnisse schon schriftlich vorlegen? Sie haben zudem bereits in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen wissenschaftlich publiziert? Dann bewerben Sie sich für das Humboldt‐Forschungsstipendium für Postdocs, wenn Sie zudem die unter „Allgemeine Voraussetzungen“ formulierten Kriterien erfüllen.
Erfahrene Forschende
Der Abschluss Ihrer Promotion – oder eines vergleichbaren akademischen Grades wie Ph.D., C.Sc. o.ä. – liegt bei Bewerbungseingang nicht länger als zwölf Jahre zurück? Eine umfangreiche Liste wissenschaftlicher Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen belegt Ihr eigenständiges, wissenschaftliches Profil? Dann bewerben Sie sich für das Humboldt‐Forschungsstipendium für erfahrene Forschende, wenn Sie zudem die unter „Allgemeine Voraussetzungen“ formulierten Bedingungen erfüllen.
Sollte eine Promotion in Ihrem Fach oder Herkunftsland nicht möglich oder unüblich sein, können Sie sich bei einer der Karrierestufe entsprechenden Publikationsleistung sogar bis zu 16 Jahre nach dem Abschluss Ihres Master‐ oder Diplomstudiums bewerben.
Allgemeine Voraussetzungen
Damit Sie sich erfolgreich für das Humboldt‐Forschungsstipendium bewerben können, sollten Sie folgende weitere Kriterien erfüllen:
Sie besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft. Als deutsche*r Staatsbürger*in – oder wenn Sie Ihren Schul‐ und Hochschulabschluss bzw. Ihren Hochschulabschluss und Ihre Promotion in Deutschland absolviert haben – können Sie sich bewerben, sofern Ihr Arbeits‐ und Lebensmittelpunkt seit mehr als zehn Jahren und auf Dauer angelegt im Ausland liegt. Ihr Arbeits‐ und Lebensmittelpunkt liegt seit mehr als fünf Jahren im Ausland? Dann ist eine Bewerbung ebenfalls möglich, sofern eine starke Anbindung (unbefristete Anstellung, weitere Staatsbürgerschaft etc. – siehe FAQ) an Ihr derzeitiges Aufenthaltsland gegeben ist.
Für eine erfolgreiche Bewerbung dürfen Sie sich in den letzten 18 Monaten vor Bewerbungseingang insgesamt nicht länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten haben.
Wenn Sie sich bereits seit kurzem in Deutschland aufhalten, sollten Sie Ihre Bewerbung schnellstmöglich einreichen, da die formale Zulassung der Bewerbung erst mit dem Bewerbungseingang verbindlich festgestellt werden kann.
Ein*e Forscher*in an einer von Ihnen selbst ausgewählten wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland gibt Ihnen eine schriftliche Forschungsplatz‐ sowie Betreuungszusage und erstellt für Sie eine ausführliche gutachterliche Stellungnahme.
Sie können zwei Referenzgutachten vorweisen.
Postdocs: Der*die Betreuer*in Ihrer Doktorarbeit sowie ein*e weitere*r Forschende*r – nach Möglichkeit außerhalb Ihres Instituts – geben fundierte Auskunft über Ihre Qualifikation. Erfahrene Wissenschaftler*innen: Die Gutachten stammen von wichtigen Kooperationspartner*innen bzw. Forschenden am eigenen und an weiteren Instituten, nach Möglichkeit auch außerhalb Ihres Herkunftslandes.
Natur‐ und Ingenieurwissenschaften: Sie verfügen über gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse.
Geistes‐ und Sozialwissenschaften sowie Medizin: Sie verfügen über gute deutsche Sprachkenntnisse, soweit dies für die erfolgreiche Durchführung Ihres Forschungsvorhabens erforderlich ist. Ansonsten reichen gute englische Sprachkenntnisse aus.
Ist das Humboldt-Forschungsstipendium nicht das passende Stipendium für Sie? Finden Sie mit unserer Programmsuche die Förderung, die individuell zu Ihrer Karriere passt oder lassen Sie sich persönlich von uns beraten.
Wir setzen voraus, dass Sie sich an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik halten. Mehr Informationen zum Umgang mit generativer KI im Auswahlbereich finden Sie hier.
Wenn Sie bereits von der Humboldt‐Stiftung gefördert wurden, können Sie sich nicht um das Humboldt‐Forschungsstipendium bewerben. Ihnen stehen unsere Alumniprogramme offen.
So bewerben Sie sich
Wenn Sie sich für das Humboldt-Forschungsstipendium bewerben möchten, reichen Sie die notwendigen Dokumente bitte ausschließlich online bei der Alexander von Humboldt-Stiftung ein.
In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns (info[at]avh.de). Wir beraten Sie gerne.
Das benötigen wir von Ihnen
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bewerbung erst absenden können, wenn Sie folgende Unterlagen im Bewerbungsformular hochgeladen haben:
- tabellarischer Lebenslauf (maximal zwei Seiten)
- Darstellung Ihres Forschungsvorhabens (maximal fünf Seiten)
- vollständige Liste Ihrer Veröffentlichungen (vgl. Muster-Publikationsliste, PDF)
- Liste der Schlüsselpublikationen (vgl. Muster‐Schlüsselpublikationsliste, PDF)
- Schlüsselpublikationen
- Doktorurkunde oder Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Promotionsverfahrens, bzw. Bestätigung, dass dieser innerhalb der nächsten 6 Monate erfolgen wird
- gegebenenfalls deutsches Sprachzeugnis
- falls erforderlich: Annahmeerklärungen und/oder Eingangsbestätigungen von Verlagen sowie Resümees/Übersetzungen der Schlüsselpublikationen, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen
- Zusätzlich: Stellungnahme und Forschungsplatzzusage der*des Gastgeber*in sowie zwei Referenzgutachten. Bitte beachten Sie, dass nur die Gastgeber*innen bzw. die Referenzgutachter*innen diese Unterlagen in einem geschützten Bereich selbst hochladen können. Erst nach diesem Upload kann die Bewerbung abgeschickt werden. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie im Bewerbungsformular.
Sobald Ihre Online‐Bewerbung eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung per E‐Mail. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen teilen wir Ihnen das voraussichtliche Auswahldatum mit.
Diese Fristen sollten Sie beachten
Das für Ihre Bewerbung zuständige Auswahlgremium tagt jeden März, Juli und November. Ihr vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular inklusive der erforderlichen zusätzlichen Dokumente senden Sie bitte rechtzeitig vor dem gewünschten Auswahltermin. Die Antragsbearbeitung beansprucht in der Regel vier bis acht Monate. Im Falle von unvollständigen oder fehlerhaften Anträgen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend, so dass häufig eine Verschiebung auf eine spätere Auswahlsitzung erforderlich wird.
Als Stichtag für die Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen – insbesondere in Bezug auf Karrierestufengrenzen und Voraufenthalte in Deutschland – gilt der Tag des Eingangs Ihrer Bewerbung bei uns.
Im Falle einer negativen Entscheidung teilen wir Ihnen die Gründe dafür gerne mit. Bitte beantragen Sie dies formlos per E‐Mail. Etwa fünf Wochen nach der Entscheidung erhalten Sie und Ihre Gastgebenden dann ein entsprechendes Schreiben. Ein Revisionsverfahren ist nicht möglich. Sie können sich allerdings neu bewerben, sofern Sie wesentliche Aspekte der abgelehnten Bewerbung deutlich verbessern. Nach einstimmig abgelehnten Anträgen ist eine erneute Bewerbung leider erst nach 18 Monaten möglich.
Das Auswahlverfahren
- Bewerber*in
- Stiftung
- Benachrichtigung
Bewerbung | Prüfung 4-6 Wochen | Begutachtung ca. 4 Monate | Auswahl Feb/Mär, Jun/Jul, Okt/Nov |
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Im März 2022 hat die Humboldt-Stiftung eine Pilotphase zur Erprobung eines neuen, digital und interaktiv zu nutzenden Begutachtungsverfahrens gestartet. Während im bisherigen Verfahren für jede Bewerbung in der Regel zwei unabhängige Fachgutachten eingeholt werden, bewertet beim neuen Peer Circle-Verfahren eine Gruppe von Gutachter*innen auf einer geschützten Plattform mehrere Anträge im fachlichen Austausch gemeinschaftlich und im Vergleich. Das Peer Circle-Verfahren wurde 2022 von einem unabhängigen Wissenschaftler begleitend evaluiert und wird seitdem sukzessive auf weitere Fachgebiete ausgeweitet. Die Ergebnisse der Evaluation finden Sie hier.
Ein aus 60‐70 Wissenschaftler*innen verschiedener Fachgebiete bestehendes Auswahlgremium entscheidet über die Vergabe der Forschungsstipendien. Die wissenschaftliche Bewertung der Bewerbungen erfolgt mittels eines Peer Review-Verfahrens anhand folgender Auswahlkriterien, jeweils abhängig von Ihrem Karrierestand:
- wissenschaftlicher Werdegang und bisherige wissenschaftliche Leistungen (Mobilität, Zielstrebigkeit, fachliche Breite, wissenschaftliche Produktivität)
- Qualität der in der Bewerbung benannten Schlüsselpublikationen (Originalität, Innovationsgrad, bei Mehrautorenpublikationen Bewertung Ihres Eigenanteils)
- Originalität und Innovationspotenzial Ihres vorgeschlagenen Forschungsvorhabens (Bedeutung für die Weiterentwicklung des Fachgebiets, überzeugende Wahl der wissenschaftlichen Methoden, Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung, klare Fokussierung und Realisierbarkeit innerhalb des beantragten Förderzeitraums, Durchführbarkeit am Gastinstitut)
- Ihr Zukunftspotenzial (wissenschaftliches Potenzial, persönliche Weiterentwicklung, Karriereperspektiven z. B. Berufung auf eine Professur)
- Ihr eigenständiges wissenschaftliches Profil (bei erfahrenen Forschenden)
In der Begutachtung werden auch die individuellen Lebens- und Bildungswege – auch und gerade hinsichtlich Chancengerechtigkeit und Barrierefreiheit – berücksichtigt.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Fragen & Antworten
Nein, ein englisches Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.
Eine Bewerbung ist möglich, sofern Sie eine dem PhD äquivalente Leistung, z.B. durch wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen nachweisen können. Falls dies der Fall ist, können Sie sich bis zu 16 Jahre nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums (Master, Diplom etc.), allerdings ausschließlich im Programm für erfahrene Wissenschaftler, bewerben. Weiterhin ist eine Bewerbung möglich, wenn Sie eine akademische Position gleich- oder höherwertig einem Associate Professor / Senior Lecturer / Reader etc. innehaben. Eine Bewerbung kann dann unabhängig vom Abschluss des ersten Hochschulstudiums bis 12 Jahre nach Beginn dieser Tätigkeit, allerdings ausschließlich im Programm für erfahrene Wissenschaftler, erfolgen. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Sofern Sie die Promotion in den nächsten sechs Monaten abschließen werden, können Sie sich bewerben. Das Forschungsstipendium kann bei einer erfolgreichen Bewerbung erst nach Abschluss der Promotion angetreten werden. Bitte beachten Sie: Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihre Dissertation noch nicht veröffentlicht ist und Sie auch keine weitere wissenschaftliche Veröffentlichung vorlegen können, muss die Bewerbung formal abgelehnt werden.
Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion wird das Eingangsdatum der Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung gewertet.
Im Falle einer Mehrfachpromotion gilt der erste Abschluss (PhD/CSc.).
Sollte das Datum Ihrer Promotion mehr als vier Jahre zurückliegen, können Sie sich nicht mehr um ein Stipendium für Postdocs bewerben. Sofern Sie bereits ein klar erkennbares, eigenständiges Profil haben und in der Regel bereits mindestens als Asstistant Professor oder Nachwuchsgruppenleiter*in tätig sind bzw. eine mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können, empfehlen wir Ihnen eine Bewerbung im Programm für erfahrene Forschende. Sofern Sie die vier Jahre überschritten haben, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Sollte das Datum Ihrer Promotion mehr als zwölf Jahre zurückliegen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Sofern diese Grenze überschritten wird, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Ja. Sie sollten allerdings bereits ein klar erkennbares eigenständiges wissenschaftliches Profil haben und in der Regel bereits mindestens als Assistant Professor oder Nachwuchsgruppenleiter tätig sein bzw. eine mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können.
Zeiten, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist möglich. Bitte geben Sie solche Zeiten immer in unserem Antragsformular an.
Müttern werden für jedes nach der Promotion geborene Kind pauschal zwei Jahre anerkannt zuzüglich der darüber hinaus gehenden, belegbar genommenen Kindererziehungszeit.Vätern und anderen Personen mit Erziehungsverantwortung werden ausschließlich die belegbar genommenen Kindererziehungszeiten nach Prüfung anerkannt.
Regulär können sich Postdocs bis vier Jahre nach der Promotion bewerben und erfahrene Forschende bis zwölf Jahre nach der Promotion. Anerkannte Kindererziehungszeiten bewirken, dass sich diese maximal möglichen Zeitspannen zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängern. Die Fristverlängerung ist auf 6 Jahre begrenzt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Zeiten, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung solcher Ausfallzeiten ist möglich. Bitte geben Sie diese immer in unserem Antragsformular an.
Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Regulär können sich Postdocs bis vier Jahre nach der Promotion bewerben und erfahrene Forschende bis zwölf Jahre nach der Promotion. Anerkannte Ausfallzeiten bewirken, dass sich diese maximal möglichen Zeitspannen zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängern. Die Fristverlängerung ist auf 6 Jahre begrenzt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben.
Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns ganz oder teilweise unterbrochen haben.
Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Chancengerechtigkeit und Vielfalt sind wichtige Grundpfeiler der Förderpolitik der Humboldt-Stiftung. Falls Karrierewege durch persönliche oder strukturell bedingte Einschränkungen beeinträchtigt wurden, z.B. erschwerte Forschungsbedingungen, geschlechtsspezifische Benachteiligung oder kulturbedingte Mobilitätshindernisse, geben Sie diese bitte an, damit derlei Rahmenbedingungen berücksichtigt werden können.
Die Stellungnahme der Humboldt-Stiftung zur Chancengerechtigkeit und entsprechende Leistungen finden Sie unter Chancengleichheit für Forscher*innen.
Befindet sich Ihr Lebensmittelpunkt (Staatsangehörigkeit und dauerhafter Aufenthalt) in einem Entwicklungs- bzw. Schwellenland (s. Länderliste) und ist Ihre Forschung für dessen weitere Entwicklung relevant (Beispiele siehe unten), ist eine Bewerbung für ein Georg Forster-Forschungsstipendium zu empfehlen. Die überzeugende Darstellung der Entwicklungsrelevanz für Ihre Herkunftsregion ist ein wesentliches Begutachtungskriterium. Für eher grundlagenorientierte Forschungsvorhaben empfehlen wir eine Bewerbung um ein Humboldt-Forschungsstipendium. Sollten Ihnen bei der Programmsuche beide Forschungsstipendien angeboten werden, nutzen Sie zur weiteren Orientierung bitte den Programm-Kompass.
Hier finden Sie Beispiele für entwicklungsrelevante Anträge:
Beispiel 1: Lebensmittelsicherheit bei Kindern in Nigeria
Die Belastung von Nahrungsmitteln mit Mykotoxinen, von Schimmelpilzen gebildeten giftigen Stoffwechselprodukten, stellt eine Herausforderung für die nigerianische Bevölkerung dar. Im Rahmen eines Georg Forster-Stipendiums untersuchte eine Humboldtianerin mit Hilfe von Biomonitoring, in welchem Maß nigerianische Kinder und Jugendliche mit Mykotoxinen aus Nahrungsmitteln belastet sind. Auf diese Weise strebt sie einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit der nigerianischen Bevölkerung an.
Beispiel 2: Klimawandel und gestresste Pflanzen
Aufgrund von Hitze- und Trockenstress emittieren Pflanzen eine Reihe flüchtiger organischer Verbindungen. Welchen Einfluss diese Emissionen auf die Luftqualität sowie Klimaveränderungen haben, erforschte eine lateinamerikanische Humboldtianerin während ihres Gastaufenthalts in Deutschland. Die Ergebnisse wurden genutzt, um nachhaltige Anpassungs- und Vermeidungsstrategien speziell für ihre Herkunftsregion zu konzipieren. Diese bieten politischen Akteur*innen eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlage.
Beispiel 3: Durch internationale Zusammenarbeit zu verbessertem Steuervollzug
Im Kampf gegen Steuerhinterziehung haben sich Prüfungen (Audits) bewährt. Bei staatenübergreifenden Prüfungen können internationale Teams gemeinsame Audits durchführen (joint tax audits). Während ihres Georg Forster-Aufenthalts in Deutschland untersuchte eine Humboldtianerin die Vorteile von joint tax audits mit der Zielsetzung, Handlungsempfehlungen für die Entwicklung des internationalen Steuerrechts zu formulieren. Auf diese Weise möchte sie einen Beitrag zur internationalen, steuerrechtlichen Einbindung ihres Herkunftslands Moldau leisten.
Beispiel 4: Wasserreservoire
Das Versanden und Verschlammen von Wasserreservoiren stellt ein zentrales Problem der iranischen Wasserversorgung dar. Während seines Aufenthalts in Deutschland arbeitete ein iranischer Humboldtianer an Methoden zur Minderung von Wasserverunreinigungen, die er dank seiner bereits vorhandenen Kontakte und seiner guten Vernetzung vor Ort in sein Herkunftsland transferieren kann.
Beispiel 5: Rohstoffnutzung
Mit der Entstehung sowie dem Abbau von Rohstoffen in Myanmar befasste sich ein burmesischer Humboldtianer. Durch das Georg-Forster-Stipendium konnte er seine Rohstoffexpertise als einer der erst wenigen exzellenten burmesischen Lagerstättenkundler vertiefen. Er bereichert nun die Geowissenschaftscommunity in seinem Herkunftsland und bringt dort die nachhaltige Ressourcenentwicklung und -nutzung voran.
Hier finden Sie Beispiele für Anträge, die aufgrund geringer Entwicklungsrelevanz im Georg-Forster-Programm abgelehnt wurden:
Beispiel 1: Erforschung neurodegenerativer Erkrankungen
Neurogenerative Erkrankungen stellen ein enormes Problem für betroffene Menschen weltweit dar. Die Erforschung und Konzipierung von entsprechenden Behandlungsmöglichkeiten erfordert kostenintensive apparative Ausstattungen. Ein Antragstellender plante, seine Kenntnisse im Umgang mit derartiger Technik auszubauen. Aus seinem Antrag wurde jedoch nicht ersichtlich, wie die in Deutschland erworbenen Kompetenzen ohne entsprechende Infrastruktur in seinem Herkunftsland praktisch angewendet werden können.
Beispiel 2: Weiterentwicklung kosmologischer Modelle
Die Fortentwicklung kosmologischer Modelle (theoretische Physik) strebte eine Bewerberin mit ihrem Forschungsvorhaben an. Ein Mehrwert für die Weiterentwicklung ihres Fachgebiets konnte überzeugend dargestellt werden. Allerdings konnte in der Begutachtung keine Relevanz für die gesellschaftliche, ökonomische und / oder politische Entwicklung der Forschung für das Herkunftsland / die Herkunftsregion der Bewerberin identifiziert werden.
- Natur- und Ingenieurwissenschaftler: Gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse sind ausreichend.
- Geistes- und Sozialwissenschaftler: Sofern deutsche Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind, sind diese durch ein Sprachzeugnis nachzuweisen. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend.
- Mediziner: Sofern im Rahmen des Forschungsvorhabens die Arbeit mit Patienten vorgesehen ist, muss ein deutsches Sprachzeugnis vorgelegt werden. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend.
Nein, ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.
Eine Bewerbung ist möglich, wenn eine Forschungspromotion oder ein vergleichbarer akademischer Grad vorliegt.
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu aus unserem zusätzlichen Zulassungsfragebogen für Mediziner (MD / Dr. med.).
Bei Vorliegen mehrerer Forschungspromotionen gilt o.g. FAQ zum Thema "Mehrfachpromotion".
Ziel des Programms ist es, hochqualifizierten Forschenden aus dem Ausland zu ermöglichen, nach Deutschland zu kommen, um hier ein Forschungsvorhaben durchzuführen. Der Lebens- und/oder Arbeitsmittelpunkt zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte daher außerhalb Deutschlands liegen.
Antragsberechtigte müssen sich in den letzten 18 Monaten vor Bewerbungseingang insgesamt mehr als 12 Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten haben. Bei der Berechnung werden alle Aufenthalte in Deutschland unabhängig von ihrer Dauer und ihrem Grund berücksichtigt.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten 18 Monaten mehr als 6 Monate unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort ihren Lebensunterhalt mit Finanzierung durch deutsche Institutionen bestritten oder an einer Einrichtung in Deutschland ein Promotionsvorhaben bearbeitet haben.
Wenn Sie sich bereits seit kurzem in Deutschland aufhalten, sollten Sie Ihre Bewerbung schnellstmöglich einreichen, da die formale Zulassung der Bewerbung erst mit dem Bewerbungseingang verbindlich festgestellt werden kann.
Deutsche Staatsbürger*innen bzw. Bildungsinländer*innen1 (siehe nachfolgende FAQ) sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt, wenn sie sich innerhalb der letzten 18 Monate vor Bewerbungseingang in Deutschland aufgehalten haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland sind.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns, damit wir Sie individuell beraten können (info[at]avh.de).
1 Als Bildungsinländer gelten Personen, die ihren Schul- und einen Hochschulabschluss bzw. einen Hochschulabschluss und ihre Promotion in Deutschland absolviert haben.
Ziel des Programms ist es, hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland zu ermöglichen, nach Deutschland zu kommen, um hier ein Forschungsvorhaben durchzuführen. Deutsche Staatsbürger bzw. Bildungsinländer* gehören daher nicht zur Zielgruppe dieses Förderprogramms. Sofern Sie jedoch dauerhaft im Ausland tätig sind und beabsichtigen, unmittelbar nach dem beantragten Forschungsaufenthalt wieder ins Ausland zurückzukehren, ist eine Bewerbung möglich.
Eine feste Anbindung im Ausland betrachten wir als gegeben, wenn Ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt eindeutig
- seit mehr als 10 Jahren im Ausland liegt, oder
- seit mehr als 5 Jahren im Ausland liegt und die starke Anbindung an das derzeitige Aufenthaltsland durch Erfüllung eines der folgenden Kriterien zweifelsfrei anzunehmen ist:
- eine zeitlich unbefristete Anstellung,
- eine weitere Staatsbürgerschaft des Aufenthaltslandes oder
- eine zeitlich unbefristete Aufenthaltserlaubnis (z.B. permanent residence permit, greencard etc.) des derzeitigen Aufenthaltslands. Eine Aufenthaltserlaubnis, die sich ausschließlich durch Ihre Staatsbürgerschaft begründet (z.B. bei EU-Bürgern im Rahmen der europäischen Freizügigkeit), wird nicht berücksichtigt.
- Weitere Anhaltspunkte, die für eine dauerhafte Rückkehr ins derzeitige Aufenthaltsland sprechen.
Deutsche Staatsbürger bzw. Bildungsinländer* sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt, wenn sie sich innerhalb der letzten 18 Monate vor Bewerbungseingang in Deutschland aufgehalten haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland sind.
Sollten Sie mit Hilfe Ihres Antrags beabsichtigen, eine dauerhafte Rückkehr nach Deutschland vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen einen Antrag im Programm „Eigene Stelle“ der DFG.
In Zweifelsfällen senden Sie uns zunächst nur Ihren lückenlosen Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können. Geben Sie dabei an, welches Kriterium für Sie zutrifft (info[at]avh.de).
* Als Bildungsinländer gelten Personen, die ihren Schul- und einen Hochschulabschluss bzw. einen Hochschulabschluss und ihre Promotion in Deutschland absolviert haben.
Alle Wissenschaftler*innen, die an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland arbeiten und Ihnen eine Forschungsplatzzusage für den geplanten Forschungsaufenthalt anbieten, können als wissenschaftliche Gastgeber*innen fungieren.
Sofern Sie bereits für längere Zeit (12 Monate oder länger) in Deutschland gearbeitet haben, sollten Sie sich für einen erneuten Gastaufenthalt in Deutschland ein neues wissenschaftliches Umfeld suchen. Anträge, die eine Rückkehr zu den Betreuenden der Dissertation bzw. zum*r Mentor*in eines längeren Postdoc-Aufenthaltes beinhalten, werden in der Regel aufgrund der fehlenden eigenständigen wissenschaftlichen Weiterentwicklung vom Auswahlgremium abgelehnt.
Personen, mit denen man in einer engen persönlichen Beziehung (Ehe oder Lebenspartnerschaft) steht oder mit denen man nah verwandt ist (Eltern, Geschwister, Kinder), können nicht als Gastgeber*in gewählt werden.
Die Wahl der wissenschaftlichen Gastgeber*innen ist frei und muss eigenständig durch die Bewerber*innen erfolgen. Die Humboldt-Stiftung bietet keine direkte Unterstützung bei der Suche nach Gastgeber*innen an.
Wir möchten Sie jedoch auf folgende Suchmaschinen für Gastgeber*innen und Wissenschaftliche Einrichtungen hinweisen:
- Rechercheportal (GERiT) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
Institute an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen - Forschungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Forschungseinrichtungen, Fachgebiete und Wissenschaftler in Deutschland - Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Forschungslandkarte - GEPRIS - Datenbank der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Forschungseinrichtungen, Wissenschaftler und DFG-Projekte in Deutschland und weltweit - World of Learning
Forschungseinrichtungen, Fachgebiete und Wissenschaftler in Deutschland und weltweit - Kommunikations- und Informationsplattform für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu Karrierewegen und Fördermöglichkeiten
KISSWIN
Weiterhin möchten wir Sie auf das öffentliche Netzwerk Online hinweisen. Es zeigt einen großen Teil der weltweit über 25.000 Geförderten der Stiftung (Humboldtianer*innen). Hier können Sie nach Namen, Fachgebieten und Keywords suchen.
Ja. Sollten die Gastgeber*innen an unterschiedlichen Forschungseinrichtungen tätig sein, sind separate Stellungnahmen der Gastgeber*innen sowie Forschungsplatzzusagen erforderlich.
Das Gastinstitut erhält in der Regel einen Forschungskostenzuschuss in Höhe von monatlich 800 Euro für Forschungsvorhaben in den Natur- und Ingenieurwissenschaften bzw. 500 Euro für Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Bitte beachten Sie die entsprechende FAQ der Abteilung Förderung und Netzwerk.
Es gibt keine Stichtage für die Einreichung von Bewerbungen. Alle Bewerbungen werden in einem kontinuierlichen Verfahren bearbeitet. Sobald uns Ihre Bewerbung vollständig vorliegt, wird sie im Peer Review-Verfahren begutachtet und in der nächstmöglichen Auswahlsitzung dem Auswahlgremium zur Entscheidung vorgelegt.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung erst abgeschickt werden kann, wenn sowohl Ihr Gastgeber als auch Ihre Referenzgutachter alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben. Als Stichtag für die Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen wie z.B. Karrierestufengrenzen oder Voraufenthalte in Deutschland gilt der Tag des Bewerbungseingangs bei der Humboldt-Stiftung.
Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr statt, jeweils im März, Juli und November. Anträge sollten mindestens vier bis sieben Monate vor der gewünschten Auswahlsitzung eingereicht werden.
Eine grafische Darstellung des gesamten Auswahlprozesses finden Sie oben auf dieser Seite.
Nein, eine gleichzeitige Bewerbung in mehreren Stipendienprogrammen ist ausgeschlossen. Nach einer Ablehnung ist die Bewerbung in einem anderen Programm jedoch möglich, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt werden.
Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Dies müssen Sie jedoch im Bewerbungsformular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über eventuelle Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Forschungsstipendiat*innen während des Förderzeitraumes außerhalb Deutschlands forschen, wenn dies für die Durchführung des Forschungsvorhabens (bspw. für Feldforschung, Archivbesuche, Experimente an spezifischen Einrichtungen und Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen) oder aus persönlichen oder organisatorischen Gründen (z. B. familiäre Pflichten, gesundheitliche Aspekte) erforderlich ist.
Voraussetzung für die Durchführung von Forschungsaufenthalten außerhalb Deutschlands ist, dass das Forschungsvorhaben mindestens 6 Monate am Gastinstitut in Deutschland durchgeführt wird und die Gesamtdauer der Forschungsaufenthalte außerhalb Deutschlands 25 Prozent des voraussichtlichen Gesamtförderzeitraumes in der Regel nicht überschreitet.
Die Durchführung von Forschungsaufenthalten außerhalb Deutschlands unmittelbar am Anfang oder am Ende des Forschungsaufenthalts ist nur in Ausnahmefällen möglich, um die Integration bzw. den erfolgreichen Abschluss des Forschungsvorhabens am Gastinstitut nicht zu gefährden.
Nebeneinkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit bzw. Stipendien im betreffenden Land des Forschungsaufenthalts außerhalb Deutschlands sind anzugeben und müssen in der Regel auf die Stipendienzahlung angerechnet werden.
Bewerber*innen müssen einen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten beantragen, der aber in zweimal drei Monate aufteilbar ist.
Der Forschungsaufenthalt bzw. Sprachkurs kann in der Regel spätestens 12 Monate nach der Auswahlentscheidung beginnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verschiebung des Beginns um bis zu 12 Monate möglich.
Die Stipendienhöhe sowie Informationen über mögliche Nebenleistungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Programminformationen.
Nein, das Stipendium kann nicht rückwirkend gezahlt werden.
Ein zwei- oder viermonatiger Sprachkurs findet unmittelbar vor dem Beginn des Forschungsstipendiums statt. Das Sprachstipendium ist nicht Teil des Forschungsstipendiums. (Wenn Sie einen zweimonatigen Sprachkurs beantragen, dauert Ihr Aufenthalt in Deutschland bei einem zwölfmonatigen Forschungsvorhaben insgesamt 14 Monate.)
Der Deutschintensivsprachkurs kann nur unmittelbar vor Beginn des Forschungsstipendiums wahrgenommen werden. Falls dies nicht möglich ist, können auf Antrag auch die Kosten für Abendkurse während des Forschungsstipendiums übernommen werden.
Es gibt keine Verpflichtung an einem Sprachkurs teilzunehmen. Die Humboldt-Stiftung ist allerdings sehr daran interessiert, dass alle Forschungsstipendiaten und deren Partner während ihres Forschungsaufenthalts Deutsch lernen, um über die Forschungstätigkeit hinaus auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilnehmen zu können.
Sofern die Anreise nicht vom Heimatinstitut übernommen wird, zahlt die Humboldt-Stiftung eine einmalige Reisekostenpauschale für die An- und Abreise. Reisekosten für Familienangehörige können nur in Ausnahmefällen übernommen werden.
Die Humboldt-Stiftung begrüßt ausdrücklich die Begleitung der Stipendiat*innen durch ihre Partner*innen und Kinder und unterstützt dies durch die Zahlung von Familienzulagen zusätzlich zum Stipendium, sofern diese Familienangehörigen die Stipendiaten für mehr als drei Monate begleiten.
Weitere Leistungen für Alleinerziehende- und Familien finden Sie in den FAQ für Wissenschaftlerinnen und Familien.
Es gibt drei Auswahlsitzungen pro Jahr, jeweils im März, Juli und November. Sofern Sie aus dem Ausland anreisen, kann das Stipendium in der Regel frühestens zwei Monate, bei visumspflichtigen Ländern frühestens drei Monate, nach der positiven Auswahlentscheidung angetreten werden. Sofern Sie bereits in Deutschland sind, kann das Stipendium frühestens zum nächsten Monatsbeginn angetreten werden.
Referenzgutachter und Gastgeber laden ihre Gutachten selbst in einen geschützten Bereich zum Bewerbungsformular hoch. Individuelle Links zu diesem Bereich finden Sie im Bewerbungsformular. Bitte senden Sie diese Links zeitnah an die benannten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Sobald alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind, erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail und können die Bewerbung abschicken. Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich.
Referenzgutachten sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 12 Monate sein.
Aus den Referenzgutachten soll eine Bewertung Ihres wissenschaftlichen Werdegangs und Potenzials sowie Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Leistungen hervorgehen. Daher ist es wichtig, dass Referenzgutachter*innen mit Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit gut vertraut sind. Insgesamt müssen zwei Referenzgutachten vorliegen. Postdos sollten ein Referenzgutachten der*des Betreuenden der Doktorarbeit und einer weiteren wissenschaftlich tätigen Person, nach Möglichkeit von außerhalb des eigenen Instituts, einreichen. Erfahrene Forschende sollten Referenzgutachten von wichtigen Kooperationspartner*innen bzw. Wissenschaftler*innen am eigenen Institut und an weiteren Instituten, nach Möglichkeit auch außerhalb des Herkunftslandes, einreichen. Bitte beachten Sie: Die Stellungnahme der gastgebenden Person zählt nicht als Referenzgutachten! Alle Referenzgutachten und die Gastgeberstellungnahme müssen von Ihnen angefordert werden.
Ihrer Bewerbung müssen bis zu fünf Schlüsselpublikationen beigefügt sein (Postdocs: eine bis drei, erfahrene Erforschende: drei bis fünf). Weitere Publikationen werden nicht angenommen (Ausnahme: Optional dürfen zusätzlich veröffentlichte Rezensionen anderer Autoren zu Ihren Schlüsselpublikationen eingereicht werden).
Falls Sie der Bewerbung Ihre Dissertation oder Habilitationsschrift als Schlüsselpublikation beifügen möchten und diese noch nicht zum Druck eingereicht ist, laden Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotions- bzw. Habilitationsverfahren hoch.
Bitte prüfen Sie vor dem Hochladen die Richtigkeit der Angaben in Ihren Publikationslisten (vollständige Liste, Liste der Schlüsselpublikationen), insbesondere hinsichtlich der Reihenfolge und Vollständigkeit der Angaben zu den Autor*innen, der Titel der Publikationen und der Publikationsorgane! Unrichtige Angaben können zu einer formalen Ablehnung der Bewerbung führen.
Nein. Bitte listen Sie nur Publikationen auf, die bereits veröffentlicht, zur Veröffentlichung angenommen oder mindestens zur Veröffentlichung bei einem Verlag eingereicht sind. Bitte geben Sie eingereichte Publikationen ohne Nennung der Zeitschrift/des Verlages auf Ihrer Publikationsliste an. Zu eingereichten Publikationen muss eine Eingangsbestätigung des Verlages beigefügt werden; zu angenommenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung des Verlages beigefügt werden. Alle anderen Arbeiten werden von uns in der Liste gestrichen.
Ausnahme: Ihre Dissertation bzw. Habilitationsschrift darf als Schlüsselpublikation aufgelistet werden, auch wenn sie nicht bei einem Verlag eingereicht ist. Falls Sie Ihre Dissertation oder Habilitation als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, laden Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotions- bzw. Habilitationsverfahren hoch.
Ja. Sobald Sie Ihre Promotion abgeschlossen haben, brauchen wir zumindest eine offizielle Bestätigung der Hochschule. Ohne dieses Dokument kann das Stipendium nicht angetreten werden.
Sie selbst wählen aus Ihren Publikationen die Schlüsselpublikationen aus. Hierbei sollten Sie Arbeiten auswählen, in denen Ihre wichtigsten wissenschaftlichen Ergebnisse beschrieben werden und an denen Sie im Falle von Mehrautorenpublikationen einen möglichst hohen Eigenanteil haben. Wir empfehlen Ihnen, bei der Auswahl der Schlüsselpublikationen darauf zu achten, dass sich auch Ihre aktuellere Publikationstätigkeit darin widerspiegelt.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Schlüsselpublikationen im Laufe des Verfahrens nicht geändert werden kann.
Für Bewerber um ein Postdoktorandenstipendium reicht es, eine Schlüsselpublikation auszuwählen. Maximal dürfen drei Schlüsselpublikationen aufgelistet werden.
Bewerber um ein Stipendium für erfahrene Wissenschaftler müssen mindestens drei Schlüsselpublikationen auswählen. Maximal dürfen fünf Schlüsselpublikationen aufgelistet werden. Überzählige Schlüsselpublikationen werden ohne Rücksprache von der Geschäftsstelle unkenntlich gemacht.
Bitte erläutern Sie die besondere wissenschaftliche Relevanz der in der Schlüsselpublikation beschriebenen Ergebnisse und stellen Sie kurz die Bedeutung der Publikation für Ihren Werdegang dar. Bei Mehrautorenpublikationen geben Sie bitte zusätzlich an, welchen Anteil Sie selbst an der Publikation haben.
Ja, bitte führen Sie in der vollständigen Publikationsliste alle Publikationen einschließlich der Schlüsselpublikationen auf. Eine unveröffentlichte Dissertation bzw. Habilitationsschrift darf jedoch nicht in der vollständigen Publikationsliste aufgelistet werden. Bitte listen Sie die Schlüsselpublikationen in dieser Liste ohne Begründung auf (vgl. Muster Vollständige Publikationsliste). Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Autoren auf der Publikationsliste mit der Reihenfolge der Autoren auf der eingereichten Publikation übereinstimmt. Die Änderung der Reihenfolge verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und es können Sanktionen verhängt werden.
Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Begutachtungsverfahrens nicht mehr ergänzt werden.
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird Ihr Antrag auf formale Zulässigkeit und Vollständigkeit überprüft. Erst wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können wir Ihnen einen voraussichtlichen Entscheidungstermin mitteilen. Nach Einleitung des Begutachtungsverfahrens durch unabhängige Fachgutachter können keinerlei Unterlagen mehr nachgereicht oder ausgetauscht werden. Sollten Publikationen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nur eingereicht waren, zwischenzeitlich zur Veröffentlichung angenommen worden sein, sollten Sie uns umgehend eine Kopie der Annahmeerklärung per E-Mail zuschicken. Diese kann bis zum Termin der Auswahlsitzung berücksichtigt werden. Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Verfahrens nicht mehr ergänzt werden.
Nach Prüfung aller Unterlagen wird Ihnen das voraussichtliche Auswahldatum mitgeteilt. Sollte die fachliche Begutachtung Ihrer Bewerbung länger als erwartet dauern, werden Sie auch über eine gegebenenfalls notwendige Verschiebung des Entscheidungstermins unterrichtet.
Die Begutachtung Ihres Antrags erfolgt durch unabhängige Fachgutachter*innen.
Die abschließende Entscheidung über alle Bewerbungen wird im Auswahlausschuss getroffen. Der Auswahlausschuss setzt sich aus Wissenschaftlern aller Fachrichtungen zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit über alle Anträge. Die Geschäftsstelle der Humboldt-Stiftung hat keine Stimme im Auswahlausschuss.
Falls Ihnen kein Stipendium verliehen wird, können Sie formlos per E-Mail beantragen, dass Ihnen und Ihrem Gastgeber die Gründe, die zur Ablehnung Ihrer Bewerbung geführt haben, mitgeteilt werden. Diese Mitteilung erhalten Sie normalerweise etwa vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir vor dieser Nachricht keinerlei Einzelauskünfte geben, um die Erstellung der Mitteilungsschreiben nicht unnötig zu verzögern.
Wir werden Sie und Ihren wissenschaftlichen Gastgeber in den Tagen nach der Auswahlsitzung per E-Mail über die Entscheidung des Auswahlausschusses informieren. Bei größeren Sitzungen kann die Benachrichtigung aller Bewerber und Gastgeber einige Tage länger beanspruchen.
Für die kommenden Auswahlsitzungen erwarten wir eine Erfolgsrate von ca. 20–25 %.
Die individuelle wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber steht im Mittelpunkt der Bewertung. Detaillierte Hinweise zu den Auswahlkriterien der einzelnen Programme finden Sie in den entsprechenden Programminformationen.
Eine erneute Bewerbung ist möglich. Die Bewerbung sollte sich allerdings in wesentlichen Teilen von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheiden. Im Allgemeinen ist eine erneute Bewerbung erst nach einer wissenschaftlichen Weiterentwicklung sinnvoll, wenn z.B. neue wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen erschienen sind. Nach unserer Erfahrung sollte daher mit einer erneuten Bewerbung etwa zwei Jahre gewartet werden. Sofern sich Ihre erneute Bewerbung nicht oder nur unwesentlich von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheidet, kann dies ein Grund für eine formale Ablehnung Ihrer erneuten Bewerbung sein.
Bei einstimmig abgelehnten Anträgen wird eine erneute Bewerbung erst nach 18 Monaten akzeptiert.
Unzureichende Publikationsleistung:
Insbesondere Bewerber, die sich mit dem Abschluss ihrer Dissertation bewerben, sollten darauf achten, dass die wichtigsten Ergebnisse der Dissertation (Schlüsselpublikationen) bereits publiziert, bzw. zur Publikation angenommen sind. Im Zweifelsfall ist es vorteilhaft mit der Einreichung der Bewerbung einige Monate zu warten, bis eine Annahme der Schlüsselpublikationen nachgewiesen werden kann.
Fehlende wissenschaftliche Weiterentwicklung:
Das gewählte Forschungsvorhaben sollte nicht eine unmittelbare Fortsetzung der Dissertation bzw. der bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten darstellen. Auch eine Rückkehr in dasselbe wissenschaftliche Umfeld z.B. Rückkehr zu den Betreuenden der Dissertation, Mentor eines längeren Postdoktorates (≥ 12 Monate) oder Rückkehr an ein Gastinstitut an dem bereits ein längerer Forschungsaufenthalt stattgefunden hat, führt in der Regel zur Ablehnung des Antrags aufgrund fehlender eigenständiger wissenschaftlicher Weiterentwicklung.
Fehlende Originalität:
Sowohl bei der qualitativen Bewertung der Schlüsselpublikationen als auch des Forschungsvorhabens liegt das Hauptaugenmerk der Fachgutachter auf der Originalität der Arbeiten und der damit verbundenen Impulse für die Weiterentwicklung des Fachgebietes. Soweit dies nicht zweifelsfrei ersichtlich ist, es sich eher um Routinearbeiten handelt oder die Ziele der geplanten Forschungsarbeiten und die Bedeutung für die Weiterentwicklung des Fachgebietes nicht klar dargelegt werden, werden die Anträge in der Regel abgelehnt.
Fehlendes eigenständiges wissenschaftliches Profil, wissenschaftliche Etablierung:
Im Programmsegment der erfahrenen Wissenschaftler kommt dem eigenständigen wissenschaftlichen Profil eine sehr hohe Bedeutung bei der Bewertung der Anträge durch die Fachgutachter und Ausschussmitglieder zu. Daher kommt es häufig zu Ablehnungen, wenn
- keine oder nur eine unzureichende Anzahl von Publikationen in alleiniger Autorschaft oder als korrespondierender Autor vorliegen;
- die Bewerber thematisch zu eng fokussiert sind;
- keine klare wissenschaftliche Weiterentwicklung erkennbar ist;
- das Forschungsvorhaben sich nicht eindeutig an den Forschungsinteressen des Bewerbers orientiert;
- nach mehreren Postdoktoraten ein weiteres „klassisches“ Postdoktorat beantragt wird, ohne dass zwischendurch eine eigenständige wissenschaftliche Etablierung stattgefunden hat.
Für erfahrene Wissenschaftler, deren Promotion bereits mehr als 8 Jahre zurückliegt, kommt es häufig zu Ablehnungen, wenn noch keine Position als eigenständig tätiger Wissenschaftler (Assistant Professor, Lecturer, Nachwuchsgruppenleiter etc.) erreicht wurde bzw. die Perspektive zur Berufung auf eine Professur nach Abschluss des beantragen Aufenthaltes nicht aus den eingereichten Unterlagen, insbesondere dem Publikationsprofil, ersichtlich wird.
Kooperationsprogramme
In diesem Forschungsstipendienprogramm kooperiert die Alexander von Humboldt‐Stiftung mit unterschiedlichen privaten Partnern. Gemeinsam möchten wir hochqualifizierte Wissenschaftler*innen für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland gewinnen. Der Antragsweg, die Auswahl und die Förderung in den Programmen mit Beteiligung von privaten Kooperationspartnern folgen den etablierten Verfahren und Richtlinien des Humboldt‐Forschungsstipendienprogramms. In vielen Fällen sind die privat kofinanzierten Stipendien mit zusätzlichen Angeboten verbunden, wie z. B. Besuchen bei den Kooperationspartnern, Einladungen zu Veranstaltungen oder Kontaktvermittlungen.
Wenn Sie Interesse an einem solchen Stipendium haben, unterschreiben Sie bitte die entsprechende Einverständniserklärung im Antragsformular. Im Rahmen der Stipendienverleihung erfahren Sie, ob die Humboldt‐Stiftung Sie in einem der Kooperationsprogramme berücksichtigen konnte.
Kooperationspartner:
- Bayer Foundation
- Carl Friedrich von Siemens Stiftung