Chancengleichheit für Forscher*innen

Wissenschaftliche Potenziale erschließen – unabhängig vom Geschlecht

Die Alexander von Humboldt-Stiftung möchte die weltweit besten Köpfe in der Wissenschaft für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland und ihr internationales Netzwerk herausragender Forscher*innen gewinnen. Dabei setzen wir uns mit Nachdruck für die Chancengleichheit der Geschlechter und Chancengerechtigkeit in der Forschung ein. Dennoch ist die Anzahl der Frauen unter den Antragstellenden/Geförderten im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen deutlich geringer. Erkennbar ist zudem, dass sich das Problem mit steigender Karrierestufe noch verstärkt – ein Phänomen, das nicht nur uns betrifft. Die Folge ist ein großer Verlust an Qualifikationen, Innovationspotenzial, Exzellenz, Perspektiven und Erfahrungen.

Spiegel der wissenschaftlichen Realität weltweit

Die Förderprogramme der Humboldt-Stiftung sind frei von Quoten jeglicher Art, sei es für bestimmte Herkunftsländer, Fachgebiete oder eben Geschlechter. Förderungen werden rein nach Kriterien der wissenschaftlichen Leistung vergeben. Geschlechterungleichheiten, die weltweit in einzelnen Disziplinen und auf einzelnen wissenschaftlichen Karrierestufen herrschen, finden sich dadurch leider auch bei uns wieder. Die Humboldt-Stiftung spiegelt gewissermaßen die wissenschaftliche Realität weltweit.

Um das Potenzial an hervorragenden Talenten in Wissenschaft und Forschung noch besser ausschöpfen zu können, begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen und Nominierungen von wissenschaftlich hochqualifizierten Frauen. Ebenso möchten wir Wissenschaftlerinnen in Deutschland einladen, als Gastgeberinnen ihre Forschungsteams durch Nachwuchswissenschaftler*innen aus dem Ausland zu internationalisieren. Unser Ziel ist es, Frauen auf allen Ebenen noch mehr in unser Netzwerk einzubinden: als Bewerberin, Gastgeberin, Nominierende wie auch als Gutachterin oder Mitglied unserer Auswahlausschüsse.

Saturn-ähnliches Dekortationsbild

Weiterführende Informationen

Antworten auf weitere Fragen rund um Bewerbung und Förderung, Leistungen der Humboldt-Stiftung sowie staatlichen Leistungen für Wissenschaftlerinnen und Familien

FAQ für Wissenschaftlerinnen und Familien

Familie und Forschung in Einklang bringen

Wenn Sie im Ausland forschen, sollten Sie die Möglichkeit haben, Ihre Familie um sich haben können. Daher gestalten wir unsere Förderprogramme familienfreundlich und bemühen uns, Mobilitätshürden für junge Familien abzubauen. Zudem werden schon im Auswahlverfahren Erziehungszeiten berücksichtigt.

Bei Geburt oder zur Betreuung Ihrer Kinder können Sie den Förderzeitraum des Stipendiums unterbrechen oder auch verlängern. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Mutterschutz und Elternschaft (PDF).

Wenn Ihr*e Ehepartner*in Sie für mindestens drei Monate (ohne Unterbrechung) auf Ihrem Gastaufenthalt begleitet, gewähren wir Ihnen während des Förderzeitraums einen monatlichen Familienzuschlag. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Familienzuschlag für Ehepartner (PDF).

Wenn Sie als Wissenschaftler*in aus Deutschland mit einem Feodor Lynen-Forschungsstipendium einen Gastaufenthalt bei einem*r Humboldtianer*in im Ausland verbringen, bieten wir Ihnen gesonderte Familienleistungen an. Neben dem Familienzuschlag für Ihre* mitreisende*n Ehepartner*in gewähren wir Ihnen eine Kinderzulage, wenn Ihre Kinder Sie begleiten. Zusätzlich können Sie in diesem Fall Unterstützung für Erziehungsleistungen beantragen wie beispielsweise einen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten. Nähere Informationenüber die Familienleistungen finden Sie in den Richtlinien dieses Stipendienprogramms (PDF) sowie im Stipendienrechner zum Feodor Lynen-Stipendium.

Als alleinerziehende*r Forschungsstipendiat*in in Deutschland können Sie eine pauschale monatliche Kinderzulage beantragen, wenn Ihre minderjährigen KinderSie für mindestens drei Monate (ohne Unterbrechung) nach Deutschland begleiten. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Pauschale Zulage für Kinder von alleinerziehenden Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten (PDF).

Wenn Ehepartner*innen sowie minderjährige Kinder Stipendiat*innen für mindestens drei Monate (ohne Unterbrechung) nach Deutschland begleiten, gewähren wir während des Förderzeitraums eine Beihilfe zu den Kranken- und Haftpflichtversicherungskosten. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Beihilfe für Kranken- und Haftpflichtversicherung.

Die Humboldt-Stiftung ermöglicht es Ihnen als Stipendiat*in und Ihrem*Ihrer Ehepartner*in, einen bis zu viermonatigen Intensiv-Sprachkurs unmittelbar vor Beginn des Forschungsstipendiums in Deutschland zu besuchen. Wir tragen die Kursgebühren sowie die Kosten für Unterkunft mit Frühstück. Für die übrige Verpflegung und sonstige Kosten erhalten Sie ein Taschengeld.

Für Preisträger*innen und deren Ehepartner*innen werden auf Antrag die Kosten für einen Deutschsprachkurs übernommen.

Unter Umständen haben Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland neben den Familienleistungen der Humboldt-Stiftung Anspruch auf staatliche Leistungen wie Kinder- und Elterngeld. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Staatliches Kindergeld / Ersatzleistung für Kindergeld (PDF) bzw. im Informationsblatt Familienzuschlag für Ehepartner (PDF).