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Wissenschaftliche Potenziale erschließen – unabhängig vom Geschlecht
Die Alexander von Humboldt-Stiftung möchte die weltweit besten Köpfe in der Wissenschaft für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland und ihr internationales Netzwerk herausragender Forscher*innen gewinnen. Dabei setzen wir uns mit Nachdruck für die Chancengerechtigkeit in Forschung und Wissenschaft ein. Dennoch ist die Anzahl der Frauen unter den Antragstellenden/Geförderten im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen deutlich geringer. Erkennbar ist zudem, dass sich das Problem mit steigender Karrierestufe noch verstärkt. Die Folge ist ein großer Verlust an Qualifikationen, Innovationspotenzial, Exzellenz, Perspektiven und Erfahrungen.
Frauen auf allen Ebenen noch mehr einbinden
Die Förderprogramme der Humboldt-Stiftung sind frei von Quoten jeglicher Art, sei es für bestimmte Herkunftsländer, Fachgebiete oder eben Geschlechter. Stipendien und Preise werden rein nach Kriterien der wissenschaftlichen Leistung vergeben. Geschlechterungleichheiten, die weltweit in einzelnen Disziplinen und auf einzelnen wissenschaftlichen Karrierestufen herrschen, finden sich dadurch auch in der Geschlechterverteilung bei den Antragstellenden und Geförderten der Stiftung wieder. Die Humboldt-Stiftung spiegelt gewissermaßen die wissenschaftliche Realität weltweit.
Um das Potenzial an hervorragenden Talenten in Wissenschaft und Forschung noch besser ausschöpfen zu können, begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen und Nominierungen von wissenschaftlich hochqualifizierten Frauen. Ebenso möchten wir Wissenschaftlerinnen in Deutschland einladen, als Gastgeberinnen ihre Forschungsteams durch Nachwuchswissenschaftler*innen aus dem Ausland zu internationalisieren. Unser Ziel ist es, Frauen auf allen Ebenen noch mehr in unser Netzwerk einzubinden: als Bewerberin, Gastgeberin, Nominierende wie auch als Gutachterin oder Mitglied unserer Auswahlausschüsse.
Weiterführende Informationen
Antworten auf weitere Fragen rund um Bewerbung und Förderung, Leistungen der Humboldt-Stiftung sowie staatlichen Leistungen für Wissenschaftlerinnen und Familien
Familie und Forschung in Einklang bringen
Wer im Ausland forscht, sollte die Möglichkeit haben, die eigene Familie um sich haben können. Daher gestalten wir unsere Förderprogramme familienfreundlich und bemühen uns, Mobilitätshürden für junge Familien abzubauen. Zudem werden schon im Auswahlverfahren Erziehungszeiten berücksichtigt. Hier finden Sie eine Kurzübersicht unserer Maßnahmen, mit denen wir uns noch stärker auf diese Lebensrealitäten ausrichten möchten. Weitere Informationen dazu sowie weitere Angebote finden Sie in unseren FAQ für Wissenschaftler*innen und Familien.
Bei Geburt oder zur Betreuung Ihrer Kinder können Sie den Förderzeitraum des Stipendiums unterbrechen oder auch verlängern. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Mutterschutz und Elternschaft (PDF).
Wenn Ihr*e Partner*in Sie für mindestens drei Monate (ohne Unterbrechung) auf Ihrem Gastaufenthalt begleitet, gewähren wir Ihnen während des Förderzeitraums einen monatlichen Familienzuschlag. Siehe hierzu Informationsblatt Familienzuschlag für Partner*innen (PDF).
Als alleinerziehende*r Forschungsstipendiat*in in Deutschland können Sie eine pauschale monatliche Kinderzulage beantragen, wenn Ihre minderjährigen Kinder Sie für mindestens drei Monate (ohne Unterbrechung) nach Deutschland begleiten. Weitere Informationen finden Sie im im Informationsblatt Pauschale Kinderzulage für alleinerziehende Stipendiat*innen (PDF).
Forschungsstipendiat*innen können ihr Stipendium in bis zu drei Teilaufenthalten von mindestens 3 Monaten wahrnehmen. Bis zu einem Viertel des Forschungsaufenthalts kann nach Absprache mit dem*der Gastgeber*in außerhalb Deutschlands wahrgenommen werden. Siehe hierzu auch unsere FAQ.
Wenn Ihre Partner*in bzw. minderjährige Kinder Sie für mindestens drei Monate (ohne Unterbrechung) nach Deutschland begleiten, gewähren wir während des Förderzeitraums eine Beihilfe zu den Kranken- und Haftpflichtversicherungskosten. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Beihilfe für Kranken- und Haftpflichtversicherung (PDF).
Die Humboldt-Stiftung ermöglicht es Ihnen als Stipendiat*in und Ihrem*Ihrer Partner*in, einen bis zu viermonatigen Intensiv-Sprachkurs unmittelbar vor Beginn des Forschungsstipendiums in Deutschland zu besuchen. Im Rahmen eines solchen Sprachstipendiums tragen wir die Kursgebühren, gewähren eine monatliche Stipendienzahlung und ggf. Nebenleistungen. Alternativ können wir stipendienbegleitend nicht-intensive Deutschkurse finanziell unterstützen. Siehe hierzu auch unsere FAQ.
Für Preisträger*innen und deren Partner*innen werden auf Antrag die Kosten für einen Deutschsprachkurs übernommen.
Wenn Sie als Wissenschaftler*in aus Deutschland mit einem Feodor Lynen-Forschungsstipendium einen Gastaufenthalt im Ausland verbringen, bieten wir Ihnen gesonderte Familienleistungen an: Neben dem Familienzuschlag für Ihre* mitreisende*n Partner*in gewähren wir eine Kinderzulage, wenn Ihre Kinder Sie begleiten. Zusätzlich können Sie in diesem Fall Unterstützung für Erziehungsleistungen beantragen wie beispielsweise einen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten. Nähere Informationen über die Familienleistungen finden Sie in den Richtlinien dieses Stipendienprogramms (PDF) sowie im Stipendienrechner zum Feodor Lynen-Stipendium.
Unter Umständen haben Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland neben den Familienleistungen der Humboldt-Stiftung Anspruch auf staatliche Leistungen wie Kinder- und Elterngeld. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Staatliches Kindergeld / Ersatzleistung für Kindergeld (PDF) bzw. im Informationsblatt Familienzuschlag für Partner*innen (PDF).