Gastgeber*in werden

Erfolgreiche und inspirierende Wissenschaft lebt von Zusammenarbeit. Netzwerke wie das der Alexander von Humboldt-Stiftung schaffen den Raum dafür. Sie als Wissenschaftler*in in Deutschland möchten daran teilhaben? Dann werden Sie Humboldt-Gastgeber*in! Sie erhalten die Möglichkeit, Forschende aus aller Welt als Kooperationspartner*innen in Ihr Team an einer Forschungseinrichtung in Deutschland aufzunehmen.

Georg Forster-Forschungsstipendiatin Dr. Gloria Ugwuja mit Gastgeber Professor Andreas Taubert

Werden Sie Humboldt-Gastgeber*in!

Ermutigen Sie internationale Nachwuchswissenschaftler*innen, sich um ein Stipendium der Humboldt-Stiftung zu bewerben. Oder nominieren Sie Ihre*n Wunschpartner*in in der Spitzenforschung für einen Forschungspreis.

Die zahlreichen Programme der Humboldt-Stiftung richten sich an verschiedene Zielgruppen auf unterschiedlichen Karrierestufen. Das Humboldt-Forschungsstipendium beispielsweise wendet sich an überdurchschnittlich qualifizierte Forschende weltweit – von Postdocs bis zu etablierten Wissenschaftler*innen –, die mit einem Host in Deutschland kooperieren möchten. Das Feodor Lynen-Forschungsstipendium wird an Forschende aus Deutschland verliehen, die einen Gastaufenthalt bei einem Mitglied des Humboldt-Netzwerks im Ausland verbringen möchten. Und mit dem Georg Forster-Forschungsstipendium können Wissenschaftler*innen aus Schwellen- und Entwicklungsländern in Deutschland zu einem entwicklungsrelevanten Thema forschen.

Wenn Sie eine Professur oder eine vergleichbare Leitungsposition in Deutschland innehaben, international gut vernetzt sind, Erfahrung in der Nachwuchsförderung haben und mit besonders begabten internationalen Wissenschaftstalenten zusammenarbeiten möchten, bewerben Sie sich bei der Humboldt-Stiftung als Scout im Henriette Herz-Scouting-Programm. Als Scout können Sie bis zu drei Wunschkooperationspartner*innen in einem Direktverfahren für ein Humboldt-Forschungsstipendium in Deutschland vorschlagen. Dies soll es Ihnen ermöglichen, stark umworbene, beispielsweise in besonders nachgefragten Fachgebieten tätige Forschende zu gewinnen. Im Scouting-Verfahren gelten dieselben Qualitätsmaßstäbe wie für Bewerber*innen im Humboldt-Forschungsstipendienprogramm. Zwölf Monate nach Abschluss der Förderung erfolgt eine Ex-post-Begutachtung der geförderten Stipendiat*innen.

Die verschiedenen Forschungspreise der Humboldt-Stiftung bieten Ihnen die Gelegenheit, mit Spitzenwissenschaftler*innen aus der ganzen Welt zusammenzuarbeiten. Auch unsere Preisprogramme richten sich an unterschiedliche Zielgruppen: Mit dem mit 60.000 Euro dotierten Humboldt-Forschungspreis beispielsweise werden international angesehene Wissenschaftler*innen aus dem Ausland für ihr Gesamtwerk geehrt. Die Preisträger*innen sind eingeladen, in Kooperation mit Ihnen als Gastgeber*in in Deutschland ein Forschungsvorhaben ihrer Wahl für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr umzusetzen. Der Aufenthalt kann zeitlich aufgeteilt werden. Ähnlich ausgestattet ist der Georg Forster-Forschungspreis. Mit diesem werden international anerkannte Forschende aus Schwellen- und Entwicklungsländern ausgezeichnet, die an entwicklungsrelevanten Themen arbeiten.

Die Alexander von Humboldt Professur unterstützt die Hochschulen in Deutschland bei ihrer strategischen (Neu-)Orientierung: weltweit führende Wissenschaftler*innen sollen mit dem Programm für eine dauerhafte Forschungstätigkeit in Deutschland gewonnen werden. Schlagen Sie Ihrer Hochschulleitung die international besten und passfähigsten Kolleg*innen vor und gestalten Sie so den nachhaltigen Ausbau Ihrer Hochschule auf Spitzenniveau mit. Das Preisgeld in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro wird über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung gestellt.

Susanne Wegmann, Humboldt-Scout und Forschungsgruppenleiterin am DZNE

"Als Scout kann ich hervorragenden Nachwuchswissenschaftler*innen aus benachteiligten Regionen der Welt den Anschluss an den globalen Wissenschaftsbetrieb ermöglichen. Das ist ein kleiner Beitrag zur globalen Chancengerechtigkeit." mehr

 

Diese Prinzipien leiten uns

Wir wollen die Besten:
Die Humboldt-Stiftung möchte herausragende Forschungspersönlichkeiten aller Karrierestufen für ihr Netzwerk gewinnen. Deshalb zählen für uns allein die bisherige wissenschaftliche Leistung und das Zukunftspotential der Bewerber*innen und Nominierten.

Wir fördern Personen und nicht Projekte:
Alle Humboldtianer*innen forschen wissenschaftlich unabhängig. Wir unterstützen sie unbürokratisch und ohne jegliche Vorgaben vonseiten der Stiftung.

Wir sind global erfolgreich:
Die Humboldt-Stiftung vergibt jedes Jahr über 700 Stipendien und Preise. Unser Netzwerk besteht mittlerweile aus über 30.000 Humboldtianer*innen in mehr als 140 Ländern und allen Fachgebieten – darunter 61 Nobelpreisträger*innen.

Wir denken nachhaltig:
Die Humboldt-Stiftung unterstützt die Karrieren und Lebenswege aller Humboldtianer*innen langfristig, damit diese ihre wissenschaftlichen und persönlichen Kontakte dauerhaft pflegen und ausbauen können.

 

Ihre Vorteile als Gastgeber*in in Deutschland

Durch die Kooperation mit herausragenden internationalen Wissenschaftler*innen erhalten Sie, Ihre Forschung und auch Ihre Forschungseinrichtung neue fachliche – und auch menschliche – Impulse. Zugleich werden Sie als wissenschaftliche*r Gastgeber*in Teil des globalen Netzwerks der Alexander von Humboldt-Stiftung, in dem sie weltweit Kontakte knüpfen und pflegen können.

Zur Finanzierung von Geräten, Labormaterial, Rechnern, Hilfskräften, Verwaltungskosten oder Ähnlichem können Sie einen Forschungskostenzuschuss beantragen. Er hilft Ihnen und Ihrem Gast, die optimalen Bedingungen für eine fruchtbare Zusammenarbeit zu schaffen. Sie und Ihre Forschungseinrichtung erhalten einen pauschalen Zuschuss von monatlich 800 Euro (Natur- und Ingenieurwissenschaften) bzw. 500 Euro (Geistes- und Gesellschaftswissenschaften). Und auch nach Abschluss des Gastaufenthalts unterstützen wir Sie dabei, die Verbindung zu ihrem wissenschaftlichen Gast fortzuführen, beispielsweise durch gegenseitige Arbeitsbesuche oder erneute Forschungsaufenthalte.

Der Forschungskostenzuschuss soll einen Beitrag zur Deckung der bei der Durchführung des Forschungsvorhabens anfallenden Kosten, einschließlich der vorhabenspezifischen Verwaltungskosten, leisten.

Beispiele: Labormaterialien, Anschaffung von wissenschaftlichen Geräten, Rechnern, vorhabenspezifischer Literatur und Software, Fernleihe, vorhabengebundene Reisen / Vorträge / Exkursionen, Workshops, Telefongebühren, Kopien, Porto, Hilfskräfte usw.

Weitere Informationen zum Forschungskostenzuschuss entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Der Forschungskostenzuschuss kann gemäß der Richtlinien des jeweiligen Stipendienprogramms ausschließlich von den wissenschaftlichen Gastgeber*innen ausländischer Forschungsstipendiat*innen abgerufen werden. Die Humboldt-Stiftung informiert im Rahmen der Stipendienverleihung die antragsberechtigten Gastgeber*innen über diese Möglichkeit.

Die antragsberechtigten Gastgeber*innen erhalten von der Humboldt-Stiftung vor Beginn des Förderzeitraums einen personalisierten Link, über den sie den Forschungskostenzuschuss beantragen können. Nach erfolgreichem Login ist die Beantragung über ein Online-Antragsformular möglich. Für jede geförderte Person wird seitens der Stiftung ein individuelles Antragsformular zur Verfügung gestellt. Es ist nicht möglich, ein Formular für mehrere Personen zu verwenden.  Nach dem ersten Öffnen des Formulars wird dieses in Mein Humboldt auf der Website gespeichert und kann von dort aus jederzeit wieder aufgerufen und weiterbearbeitet werden.

Die Daten der geförderten Person sowie Ihre Daten als Gastgeber*in sind im Formular bereits vorausgefüllt.

Um den Forschungskostenzuschuss zu beantragen, müssen Sie im Formular Angaben zur Bankverbindung Ihres Instituts und dem gewünschten Verwendungszweck machen.

Bitte wählen Sie aus, ob Sie einen Forschungskostenzuschuss von monatlich 500,- EUR für Geisteswissenschaftler*innen oder 800,- EUR für Natur- und Ingenieurwissenschaftler*innen beantragen möchten.

Bestandteil des Formulars sind darüber hinaus Angaben zum Förderzeitraum, der, sofern notwendig, angepasst werden kann.

Grundsätzlich soll der personalisierte Link zum Formular aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Ausfüllen des Formulars ist nur aus dem persönlichen Account der Gastgeberin*des Gastgebers heraus möglich. Dritte Personen (Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls, Assistenz, etc.) sind nicht berechtigt, das Formular auszufüllen. Von Dritten eingereichte Anträge können daher nicht weiterbearbeitet werden.

Sie erhalten nach dem Absenden des Antragsformulars eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Leider ist es uns aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens  jedoch nicht möglich, Bewilligungen oder Zahlungsbenachrichtigungen zu verschicken. Als Bestätigung gilt das abgesendete Online-Formular, das jederzeit in Mein Humboldt auf der Website abgerufen werden kann.

Der Forschungskostenzuschuss kann nur im aktuellen Haushaltsjahr rückwirkend ausgezahlt werden. Es können keine Zahlungen mehr für Vorjahre vorgenommen werden, da die Haushaltsjahre bereits abgeschlossen sind.

Ein Forschungskostenzuschuss kann nur für unterschiedliche Zeiträume an die einzelnen Gastgeber*innen gezahlt werden. Hierfür müssen Sie mit den anderen Gastgeber*innen vereinbaren, wer für welchen Zeitraum die Zahlung erhält.

Restgelder aus dem ausgezahlten Forschungskostenzuschuss müssen zeitnah zurückgezahlt werden. Hierfür bitten wir um die Mitteilung der Höhe des Restbetrags. Wir schicken Ihnen unsere Kontendaten und einen Verwendungszweck für die Rückzahlung zu.

Welche Aufgaben erwarten Sie als Gastgeber*in?

Als wissenschaftliche*r Gastgeber*in stehen Sie der nominierten bzw. sich bewerbenden Person mit Rat und Tat zur Seite. Während der Bewerbungsphase geben Sie eine verbindliche Forschungsplatzzusage und verfassen eine vertrauliche Stellungnahme (s.u.). Im Erfolgsfall unterstützen Sie Ihren wissenschaftlichen Gast bei der Durchführung des Forschungsvorhabens, fachlich wie auch organisatorisch oder Sie begrüßen Ihre*n Preisträger*in bei einem Besuch in Deutschland.

Aber auch persönlich sind Sie erste Ansprechperson beispielsweise bei Fragen zu Wohnungssuche oder Themen wie Kinderbetreuung. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Gast womöglich mehr als eine fachliche Beratung benötigt, um sich in einem neuen Land zurechtzufinden.

Gastgeber*in in sechs Schritten

  1. Die Voraussetzung
    Alle aktiven Wissenschaftler*innen an einer Forschungseinrichtung in Deutschland können Forschende aus dem Ausland als Gäste in ihr Team aufnehmen. Mitglieder des Humboldt-Netzwerks im Ausland können Gastgeber*innen von Forschenden aus Deutschland werden, die mit einem Feodor Lynen-Forschungsstipendium gefördert werden.
  2. Der richtige Gast
    Sie wissen bereits, mit welchem*welcher vielversprechenden Nachwuchsforschenden oder auch erfahrenen Wissenschaftler*in Sie gerne einmal kooperieren würden? Dann ermutigen Sie ihn*sie, sich um ein Forschungsstipendium der Humboldt-Stiftung zu bewerben. Oder nominieren Sie eine*n international profilierte*n Spitzenwissenschaftler*in für einen Forschungspreis und laden Sie ihn*sie zu einem Aufenthalt an Ihr Institut in Deutschland ein. Sie haben noch keine*n konkrete Kandidat*in für eine Zusammenarbeit im Blick? Fragen Sie in Ihrem Netzwerk oder bei Fachkolleg*innen nach geeigneten Personen, häufig können Sie in diesem Kreis hilfreiche Tipps erhalten.
  3. Das Forschungsvorhaben
    Bewerber*innen entwickeln ihr selbstgewähltes Forschungsvorhaben eigenständig und stimmen es mit Ihnen als wissenschaftlichem*r Gastgeber*in ab. Die Originalität und Innovationskraft dieses Forschungsvorhabens zählen zu den wichtigsten Auswahlkriterien, außerdem der wissenschaftliche Werdegang, die Qualität der bisherigen Forschung sowie das Zukunftspotenzial der*des Kandidat*in. Bei der Nominierung für einen Forschungspreis ist hingegen keine ausführliche Darstellung eines gemeinsamen Projektes erforderlich.
  4. Die Stellungnahme
    Ihre vertrauliche Stellungnahme zur Qualifikation der Bewerber*in sowie zum geplanten Forschungsvorhaben ist für das Auswahlverfahren von entscheidender Bedeutung. Außerdem benötigen wir von Ihnen eine verbindliche Forschungsplatzzusage. Bei der Nominierung für einen Forschungspreis verfassen Sie eine Laudatio, in der Sie die Preiswürdigkeit der von Ihnen vorgeschlagenen Forschungspersönlichkeit begründen.
  5. Die Auswahl
    Insgesamt nimmt der Begutachtungsprozess meist vier bis sieben Monate in Anspruch. In der Regel holen wir zu jedem Antrag zwei unabhängige Fachgutachten ein. Die Auswahlentscheidung trifft ein unabhängiges Gremium aus Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen. Sie entscheiden im Vergleich aller Anträge ohne Quoten für Länder oder Fachgebiete.
    Ausnahme ist das Henriette Herz-Scouting-Programm. In diesem Programm werden Stipendien in einem Direktverleihungsverfahren vergeben.
  6. Beginn der Zusammenarbeit
    Ihr Wunschgast erhält ein Stipendium oder einen Preis der Alexander von Humboldt-Stiftung – die Zusammenarbeit kann beginnen. Am besten stecken Sie bereits vor der Ankunft Ihres Gastes in Deutschland die gegenseitigen Erwartungen ab. Klären Sie so viele Details des Forschungsaufenthaltes wie möglich – das ist die optimale Voraussetzung für eine fruchtbare und erfolgreiche Kooperation.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!