Humboldt-Forschungspreis

Für
international anerkannte Wissenschaftler*innen
Aus
alle Länder (außer Deutschland)
Was
60.000 Euro Preisgeld (bis zu 12 Monate Forschungsaufenthalt in Deutschland möglich)
Porträt Alexander von Humboldt, Gemälde von Friedrich Georg Weitsch, 1806

Starten Sie Ihre Online-Nominierung oder setzen Sie die angefangene Nominierung in "Mein Humboldt" fort.

Online nominieren Nominierung fortsetzen

Wissenschaftspreis für international führende Wissenschaftler*innen

Jedes Jahr verleiht die Alexander von Humboldt-Stiftung bis zu 100 Humboldt-Forschungspreise. Dieser Wissenschaftspreis würdigt international führende Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen aus dem Ausland für deren bisheriges Gesamtschaffen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch den Programminformationen zum Humboldt-Forschungspreis.

Hinweis

Online-Infoveranstaltung: Wenn Sie dieses Forschungspreisprogramm näher kennenlernen wollen, kommen Sie zum Online-Event und erhalten Sie Informationen zum Preis und zum Antragsverfahren aus erster Hand! Hier geht es zu den nächsten Terminen.

Unsere Förderung

Das Preisgeld beträgt 60.000 Euro. Die Preisträger*innen werden zusätzlich eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland gemeinsam mit den dortigen Fachkolleg*innen durchzuführen. Möglich ist ein Aufenthalt von insgesamt einem halben bis zu einem ganzen Jahr, der auch zeitlich aufgeteilt werden kann.

Wir bieten unseren Gastwissenschaftler*innen eine möglichst individuelle Betreuung und Förderung. Dazu gehört unter anderem, dass wir sie zu zahlreichen Veranstaltungen einladen oder ihnen die Teilnahme an Sprachkursen ermöglichen. Mit unseren Fördermaßnahmen für Alumni unterstützen wir langfristig die individuellen Lebenswege und Karrieren aller Humboldtianer*innen und ihre Kooperationen untereinander.

Wer darf nominieren?

Eine Nominierung für den Humboldt-Forschungspreis können ausgewiesene Wissenschaftler*innen an einer Forschungseinrichtung in Deutschland initiieren. Auch im Ausland arbeitende Preisträger*innen der Humboldt-Stiftung sind gemeinsam mit einem*einer in Deutschland tätigen Forschenden dazu berechtigt.

Einzelheiten zum Nominierungsprozess entnehmen Sie bitte der Website Informationen für Nominierende zum Humboldt-Forschungspreis. Sobald alle Unterlagen bei uns eingetroffen sind, bestätigen wir den Eingang der Nominierung per E-Mail und leiten das Begutachtungsverfahren ein. Alle Angaben behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich. Bei Fragen können Sie sich mit uns in Verbindung setzen (info@avh.de). Wir beraten Sie gerne.

Wer darf nominiert werden?

Vorgeschlagen werden können Forschungspersönlichkeiten, deren grundlegende Entdeckungen, neue Theorien oder Erkenntnisse das eigene Fachgebiet auch über das engere Arbeitsgebiet hinaus nachhaltig geprägt haben. Von dem*der Vorgeschlagenen können zudem auch in Zukunft weitere wissenschaftliche Spitzenleistungen erwartet werden. Die nominierte Person erfüllt darüber hinaus folgende Kriterien:

  • Ihre wissenschaftliche Qualifikation ist international anerkannt und kann durch entsprechende Erfolge in der Forschung nachgewiesen werden.
  • Bisher ist ihre wissenschaftliche Leistung von der Humboldt-Stiftung noch nicht mit einem Preis gewürdigt worden.
  • Zum Zeitpunkt der Nominierung liegt ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt seit mindestens fünf Jahren außerhalb Deutschlands.
  • Sie ist zum Zeitpunkt der Auswahl noch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Deutschland eingegangen.

Die Humboldt-Stiftung ist bestrebt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern und eine Vielfalt von Geförderten in allen Bereichen zu erreichen. Nominierungen von Wissenschaftlerinnen und von Angehörigen unterrepräsentierter Gruppen werden daher nachdrücklich begrüßt.

Eine Eigennominierung ist nicht möglich. Nahe Verwandte oder Ehe-/Lebenspartner*innen dürfen ebenfalls nicht nominiert werden.

Das Auswahlverfahren

Piktogramm Bewerber*in
Bewerber*in
Piktogramm Stiftung
Stiftung
Piktogramm Benachrichtigung
Benachrichtigung
Nominierung Prüfung ca.1-2 Monate Begutachtung ca. 3-4 Monate Verleihung
  • Nominierungsunterlagen
  • Laudatio
  • Nominierungseingang
    • Eingangsbestätigung
  • Prüfung auf formale Zulässigkeit
    • ggf. formale Ablehnung an Nominierenden
  • Prüfung auf Vollständigkeit
    • ggf. Nachforderungen an Nominierenden
  • Anforderung von i. d. R. zwei unabhängigen Fachgutachten jeweils 3-4 Wochen für Erstellung
  • Versand der begutachteten Anträge an Fachvertreter*innen im Ausschuss ca. 5 Wochen vor Sitzung
  • Auswahlsitzung (2-mal jährlich im März und Oktober)
    • Mitteilung des Auswahlergebnisses an Nominierenden 1-3 Arbeitstage nach Sitzung
  • Verleihung
    • Versand der Verleihungsunterlagen ca. 4 Wochen nach Sitzung
    • Annahme des Preises
  • Nicht-Verleihung
    • Angebot zur Erläuterung von Auswahlkriterien und Konkurrenzsituation

Das Begutachtungsverfahren nimmt ungefähr sechs Monate in Anspruch. Das für die Preisvergabe zuständige unabhängige Gremium aus ca. 22 Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen tagt zweimal im Jahr und entscheidet auf Basis der unabhängigen Fachgutachten und der wissenschaftlichen Qualifikation der Nominierten.

Zu den zentralen Auswahlkriterien gehören:

  • ein international herausragendes wissenschaftliches Renommee der Nominierten
  • eine über das engere Fachgebiet hinausgehende, nachweisbare Strahlkraft der Publikationsleistung
  • die Bedeutung der Verleihung eines Forschungspreises bezogen auf die Stellung des Fachgebiets in Deutschland

Die Nominierungen stehen in einem fächerunabhängigen Wettbewerb zueinander. Quoten für Länder, Fachgebiete oder das Geschlecht der nominierten Personen sind nicht vorgesehen.

In der Begutachtung werden auch die individuellen Lebens- und Bildungswege – auch und gerade hinsichtlich Chancengerechtigkeit und Barrierefreiheit – berücksichtigt.

Die Nominierenden informieren wir unmittelbar nach der Sitzung über die Auswahlentscheidung. Im Falle einer negativen Entscheidung erteilen wir auf Nachfrage gerne Auskünfte zur Konkurrenzsituation und den Auswahlkriterien.

Sonstiges

Nominierte wie Nominierende halten sich stets an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik. Informationen zum Umgang mit generativer KI im Auswahlbereich stellt die Stiftung zur Verfügung.

Fragen und Antworten

Die Initiative zur Verleihung eines Humboldt-Forschungspreises (Nominierung) muss von einem*r ausgewiesenen Wissenschaftler*in ausgehen, der*die an einer Hochschule bzw. sonstigen Forschungsinstitution in Deutschland tätig ist. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Nahe Verwandte oder Ehe-/Lebenspartner*innen dürfen ebenfalls nicht nominiert werden.

Nein.

Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen die oder der Nominierte die wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen hat.

Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Die Lebensumstände können so in die faire Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen einfließen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen die oder der Nominierte die wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aufgrund von Militär- oder Ersatzdienst, längerer Erkrankung oder Pflege enger Angehöriger ganz oder teilweise unterbrochen hat. Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.

Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Die Lebensumstände können so in die faire Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen einfließen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Ja, es gibt keine Fächerquoten; Nominierungen können aus allen Disziplinen eingereicht werden.

Wissenschaftler*innen, die bereits mit einem (Forschungs-) Stipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung gefördert wurden, können nominiert werden. Eine Nominierung ist jedoch frühestens fünf Jahre nach Abschluss der Erstförderung (ggf. inklusive Verlängerung) in einem Stipendienprogramm möglich, erfolgt aber typischerweise später.

Wissenschaftler*innen, die bereits mit einem (Forschungs-) Preis der Alexander von Humboldt-Stiftung ausgezeichnet wurden, können nicht nominiert werden.

Allen Alumni der Alexander von Humboldt-Stiftung stehen Alumnifördermaßnahmen zur Verfügung. Falls Sie sich darüber im Unklaren sind, ob eher eine Alumnifördermaßnahme oder eine Nominierung für einen Forschungspreis in Frage kommt, kontaktieren Sie uns bitte unter info[at]avh.de.

Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der nominierten Person muss zum Zeitpunkt der Nominierung seit mindestens fünf Jahren im Ausland liegen. Frühere und kürzere Aufenthalte in Deutschland (wie z.B. im Rahmen von Gastprofessuren) stellen in der Regel kein Hindernis für eine Nominierung dar. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen zur Beratung an info[at]avh.de.

Auch Wissenschaftler*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mindestens fünf Jahren im Ausland wissenschaftlich tätig sind, können nominiert werden. Bitte senden Sie uns zunächst den Lebenslauf und eine Publikationsliste zu, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).

Eine Nominierung ist möglich, sofern eine Promotion im Herkunftsland bzw. dem Fach unüblich bzw. nicht möglich ist und der Wissenschaftler eine dem PhD äquivalente Leistung, z. B. durch wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen nachweisen kann. Bitte senden Sie uns in diesen Fällen zunächst den Lebenslauf und die Publikationsliste des Kandidaten, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).

Nein. Wissenschaftliche Exzellenz ist das einzige Auswahlkriterium. Die Alexander von Humboldt-Stiftung begrüßt jedoch ausdrücklich Nominierungen qualifizierter Wissenschaftlerinnen, da derzeit Wissenschaftlerinnen in diesem Programm deutlich unterrepräsentiert sind.

Chancengerechtigkeit und Vielfalt sind wichtige Grundpfeiler der Förderpolitik der Humboldt-Stiftung. Falls Karrierewege durch persönliche oder strukturell bedingte Einschränkungen beeinträchtigt wurden, z.B. erschwerte Forschungsbedingungen, geschlechtsspezifische Benachteiligung oder kulturbedingte Mobilitätshindernisse, geben Sie diese bitte an, damit derlei Rahmenbedingungen berücksichtigt werden können.

Das Preisgeld beträgt 60.000 Euro.

Das Preisgeld wird in Teilbeträgen ausgezahlt. Die erste Zahlung wird zu Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland in der Regel an die jeweilige Universitätskasse, überwiesen und kann dort von den Preisträgern in Empfang genommen werden.

Die Preisträger*innen werden gebeten, für weitere Zahlungen ein Bankkonto bei einer Bank ihrer Wahl in Deutschland so bald wie möglich nach der Ankunft zu eröffnen und der Alexander von Humboldt-Stiftung die Bankverbindung mitzuteilen.

Der Forschungspreis wird in Würdigung der wissenschaftlichen Verdienste und der Persönlichkeit der Preisträger*innen verliehen und kann nur von ihnen höchstpersönlich in Anspruch genommen werden. Auch die Auszahlung des Preisgeldes ist ausschließlich an die Preisträger*innen persönlich möglich. Ansprüche aus der Preisverleihung sind nicht übertragbar.

Die Preisträger*innen sind für ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung weist jedoch darauf hin, dass nach deutschem Steuerrecht Preise in der Regel dann nicht der Einkommensteuer in Deutschland unterliegen, wenn die Verleihung in erster Linie das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen, die Persönlichkeit der Preisträger*innen, eine Grundhaltung oder eine Vorbildfunktion herausstellen soll. Eine solche Absicht verfolgt die Stiftung mit der Verleihung der Forschungspreise, die dazu bestimmt sind, das bisherige Gesamtschaffen der Preisträger*innen als international herausragende Forscherpersönlichkeiten zu würdigen. Die Gesetze in den Heimat- oder Aufenthaltsländern der Preisträger*innen können besondere Bestimmungen zur Versteuerung von Preisen enthalten. In Zweifelsfällen sollte eine Steuerberatung im Heimatland konsultiert werden.

Sobald Ihr Antrag bei uns eingangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Zudem melden wir uns bei Ihnen, sofern aus unserer Sicht wichtige Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Nominierung fehlen.

Ja. Benötigt werden zwei Verzeichnisse und zwar a) eine Liste der Schlüsselpublikationen und b) ein vollständiges Publikationsverzeichnis der letzten 10 Jahre.

a) Nennen Sie drei bis fünf Schlüsselpublikationen aus dem gesamten Oeuvre des oder der Nominierten und begründen Sie für jede einzeln, warum diesen Schlüsselpublikationen eine besondere Bedeutung zukommt (z.B. wissenschaftlicher Durchbruch von wesentlicher Bedeutung).

b) Erstellen Sie bitte eine vollständige, chronologisch geordnete Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des / der Nominierten der letzten 10 Jahre (mit folgenden Angaben: alle Autor*innen, Kennzeichnung des/der Korrespondenzautoren, Titel, Verlag/Journal, Ausgabe, Jahreszahl, erste und letzte Seitenzahl), falls relevant, einschließlich der publizierten Konferenzbeiträge und Patente. Sofern vorhanden können Sie an den Anfang dieser Liste einen Link stellen, der auf das vollständige Schriftenverzeichnis des / der Nominierten in elektronischer Form verweist.

Sofern ich nicht ausdrücklich widerspreche, werden die Antragsunterlagen für die Dauer von sieben Jahren archiviert und anschließend datenschutzkonform vernichtet. Selbstverständlich werden alle Unterlagen streng vertraulich behandelt. Gutachter*innen und Ausschussmitglieder sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Nein. Nominierungen können jederzeit online eingereicht werden. Bitte beachten Sie jedoch bei Ihrer Planung, dass nur zweimal im Jahr (März und Oktober) Auswahlsitzungen stattfinden; Die Bearbeitung und Begutachtung einer Nominierung im Vorlauf der Sitzung nimmt etwa sechs Monate in Anspruch.

Ein unabhängiges Auswahlgremium der Alexander von Humboldt-Stiftung entscheidet zweimal jährlich - im Frühjahr und Herbst - über die eingereichten Nominierungen. Die Begutachtung nimmt ungefähr sechs Monate in Anspruch.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung ist sehr daran interessiert, dass die mit dem Preis ausgezeichneten Personen und deren Partner bzw. Partnerinnen während ihres Forschungsaufenthalts Deutsch lernen, um über die Forschungstätigkeit hinaus auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilnehmen zu können. Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann auf Antrag die für einen Deutschsprachkurs entstehenden Kosten übernehmen.

Die Begutachtung Ihrer Nominierung erfolgt durch von der Alexander von Humboldt-Stiftung hierfür eingesetzte unabhängige Fachgutachter*innen.

Die abschließende Entscheidung über die Nominierung wird in dem dafür eingesetzten Auswahlausschuss der Alexander von Humboldt-Stiftung getroffen.

Der Auswahlausschuss setzt sich aus Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen sowie einer kleineren Anzahl nicht fachgebundener Mitglieder (z.B. Vertreter*innen der finanzierenden Institutionen) zusammen. Er entscheidet über alle ihm vorgelegten Anträge. Eine Verleihung kommt zustande, wenn zwei Drittel der Ausschussmitglieder positiv für einen Antrag stimmen und ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Geschäftsstelle der Alexander von Humboldt-Stiftung besitzt kein Stimmrecht im Auswahlausschuss.

Von den Fachvertreter*innen wird erwartet, dass sie international besonders ausgewiesen, fachlich breit aufgestellt und gremienerfahren sind. Für jede Neu- und Ergänzungsberufung werden von der Geschäftsstelle unter Konsultation der jeweiligen Ausschussvorgänger, weiterer fachnaher Fachvertreter*innen im selben oder in anderen Auswahlausschüssen sowie der Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft Vorschlagslisten erstellt. Die Entscheidung über die Reihenfolge der vorgeschlagenen Wissenschaftler*innen erfolgt durch den Präsidenten der Humboldt-Stiftung. Die Berufung wird vom Stiftungsrat der Stiftung bestätigt. Die Amtsperiode beträgt zunächst drei Jahre. Zwei Wiederberufungen sind möglich.

Die Gesamtzahl und fachliche Verteilung der Fachvertreter*innen in den Ausschüssen richtet sich nach durchschnittlicher Anzahl und fachlicher Verteilung der eingehenden Nominierungen. Bei Neuberufungen in Nachfolge ausscheidender Fachvertreter*innen oder in Ergänzung bislang nicht vorhandener Fachgebiete werden folgende Faktoren zugrunde gelegt:

  • Wissenschaftliche Qualifikation,
  • Ausgewogenheit der Altersstruktur,
  • Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung,  
  • Ausgewogenheit der regionalen Verteilung der Fachvertreter*innen unter Berücksichtigung von Wissenschaftler*innen aus dem Ausland

Derzeitige Mitglieder des Auswahlausschusses für die Vergabe von Forschungspreisen der Alexander von Humboldt-Stiftung: Hier

Nein. Im Verlauf einer Nominierung besteht nur zwischen der nominierenden Person und der Alexander von Humboldt-Stiftung Kontakt. Über das Ergebnis der Auswahlsitzung wird auch nur der oder die Nominierende benachrichtigt. Nur im Falle der Verleihung erhalten die Preisträger*innen ca. vier Wochen nach der Auswahlsitzung die Verleihungsunterlagen.

In den zurückliegenden Jahren waren etwa 35% der Bewerbungen erfolgreich.

Im Mittelpunkt der Auswahl steht die international herausragende wissenschaftliche Qualifikation der Nominierten, die sich z.B. durch grundlegende Entdeckungen, neue Theorien oder Erkenntnisse manifestiert hat. Diese müssen nachweislich über das engere Fachgebiet hinaus nachhaltig Strahlkraft gezeigt haben. Erwartungen für künftige Spitzenleistungen müssen sich ableiten lassen. Entscheidungskriterien sind damit ein überragendes, internationales Renommee sowie die Gesamtpersönlichkeit der nominierten Person.

Eine Ablehnung wird den Nominierten nicht mitgeteilt. Die Kommunikation erfolgt während des Auswahlprozesses nur zwischen der Alexander von Humboldt-Stiftung und dem nominierenden Wissenschaftler*innen aus Deutschland. Im Falle einer Preisverleihung erhalten die Preisträger*innen ca. vier Wochen nach der Auswahlsitzung die Verleihungsunterlagen.

Ja, sofern sich seit der Ablehnung eine deutliche wissenschaftliche Weiterentwicklung der nominierten Person erkennen lässt. Bei der Bewertung dieser Frage steht die Geschäftsstelle den Nominierenden gern für Rückfragen zur Verfügung.

In der Regel ist der Aufenthaltsbeginn vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung möglich. Der Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland erfolgt, wenn möglich, innerhalb von 12 Monaten nach der Verleihung. Der Termin ist im Vorfeld mit den Gastgeber*innen abzustimmen.

Der Zeitraum des Aufenthaltes von bis zu einem ganzen Jahr kann zeitlich aufgeteilt werden. Reisekosten werden jedoch nur einmal von der Alexander von Humboldt-Stiftung übernommen. Die Alexander von Humboldt-Stiftung bittet um frühzeitige Mitteilung über die zeitliche Planung eines Forschungsaufenthaltes, damit alle erforderlichen Vorbereitungen termingerecht getroffen werden können.

Sollten die Preisträger*innen während eines Forschungsaufenthalts auch lehren wollen, so bestehen dagegen keine Einwände.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung gewährt den Preisträger*innen zur Deckung der An- und Rückreisekosten eine Reisekostenpauschale. Den Verleihungsdokumenten ist eine Liste der Reisekostenpauschalen beigefügt. Die jeweilige Pauschale wird nach Beginn des Forschungsaufenthaltes auf das in Deutschland einzurichtende Bankkonto überwiesen.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann, unabhängig von der Anzahl der Aufenthalte in Deutschland, nur einmal die Reisekosten übernehmen.

Eine Reisekostenpauschale kann ebenfalls für begleitende Ehepartner*innen und Kinder unter 18 Jahren gewährt werden, sofern sie sich für mindestens sechs Monate gemeinsam mit den Preisträger*innen in Deutschland aufhalten. Für Kinder zwischen zwei und elf Jahren werden 50% der Pauschale, für Kinder unter zwei Jahren 10% der Pauschale gezahlt. Die Alexander von Humboldt-Stiftung übernimmt keine zusätzlichen Kosten für den Transport von Gepäck.

Gegen Ende des Forschungsaufenthaltes bittet die Alexander von Humboldt-Stiftung die Preisträger*innen, eine persönliche Rückmeldung zu ihren Erfahrungen in Deutschland zu geben und ihre Eindrücke von der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sowie dem täglichen Leben in Deutschland zu schildern. Die Preisträger*innen erhalten dazu rechtzeitig via Email einen passwortgeschützten Weblink für einen Online-Fragebogen der Alexander von Humboldt-Stiftung. Bei der Abfassung dieses Berichts sind Vergleiche mit den Verhältnissen im eigenen Land von besonderem Interesse. Anregungen zur Gestaltung der Förderprogramme der Alexander von Humboldt-Stiftung sind willkommen.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung bittet in ähnlicher Weise auch die wissenschaftlichen Gastgeber*innen in Deutschland, über ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Preisträger*innen zu berichten.

Dieses Programm wird finanziert von

Kooperationsprogramme

In ihren Forschungspreis-Programmen kooperiert die Alexander von Humboldt‐Stiftung mit unterschiedlichen privaten Partnerorganisationen. Gemeinsam möchten wir international führende Wissenschaftler*innen würdigen. Der Antragsweg, die Auswahl und die Förderung in den Programmen mit Beteiligung von privaten Kooperationspartnerorganisationen folgen den etablierten Verfahren und Richtlinien des Humboldt‐Forschungspreisprogramms. In vielen Fällen sind die privat kofinanzierten Preise mit einem erhöhten Preisgeld verbunden sowie mit zusätzlichen Angeboten.

Wenn Sie Interesse an einem solchen Preis haben, kreuzen Sie bitte die entsprechende Einverständniserklärung im Nominierungsformular mit “Ja” an. Im Rahmen der Preisverleihung erfahren Sie, ob die Humboldt‐Stiftung Ihre Nominierung in einem der Kooperationsprogramme berücksichtigen konnte.

Kooperationspartner:

Alle Preise und Stipendien