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Eines der Markenzeichen der Alexander von Humboldt-Stiftung ist die möglichst individuelle Betreuung der Gastwissenschaftler*innen. Daher bieten wir den Preisträger*innen zusätzliche Leistungen an:
Fördermöglichkeiten
Allgemeine Bestimmungen und Informationen für Forschungspreise der Alexander von Humboldt-Stiftung
Sprachkurse
Falls die Forschungspreisträger*innen und/oder Ehepartner*innen den Wunsch haben, während des Forschungsaufenthalts in Deutschland einen Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache zu besuchen, ist die Humboldt-Stiftung nach Möglichkeit bereit, die Kosten für den Kurs zu übernehmen. Anträge sollten vor Beginn des Sprachunterrichts formlos an die Humboldt-Stiftung gerichtet werden (mit Angabe von Dauer, Stundenzahl und Kosten des Kurses).
Veranstaltungen
Preisträger-Symposium
Das traditionelle Symposium für Forschungspreisträger*innen findet im März/April jeden Jahres statt. Diese hochrangige interdisziplinäre Tagung bietet den Forschungspreisträger*innen, die sich in Deutschland aufhalten, und ihren Ehepartner*innen die Gelegenheit, andere Forschungspreisträger*innen, Wissenschaftler*innen, Repräsentant*innen von wissenschaftsfördernden Institutionen in Deutschland sowie Mitglieder der Auswahlausschüsse und Mitarbeitende der Humboldt-Stiftung persönlich kennenzulernen.
Das Tagungsprogramm umfasst wissenschaftliche Plenarvorträge aus den verschiedensten Disziplinen sowie Kurzvorträge aller Teilnehmenden in Fachgruppen. Ein kulturelles Rahmenprogramm rundet die Veranstaltung ab.
Jahrestagung
Im Sommer eines jeden Jahres findet die Jahrestagung statt. Zu diesem Treffen werden alle sich in Deutschland aufhaltenden Forschungsstipendiat*innen und Forschungspreisträger*innen aller Fachgebiete und Länder mit ihren Familien sowie die im Vorjahr zurückgekehrten Feodor Lynen-Forschungsstipendiat*innen eingeladen. Die Tagung bietet Gelegenheit zum Gedankenaustausch mit Vertreter*innen der diplomatischen Missionen und zu Gesprächen mit Mitgliedern des Vorstandes und der Auswahlausschüsse der Alexander von Humboldt-Stiftung sowie den Mitarbeitenden der Stiftung. Höhepunkt der Jahrestagung ist der traditionelle Empfang der Teilnehmenden durch den Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen
- Mitteilung über die Einrichtung eines privaten Girokontos
- Mitteilung Ihrer Aufenthaltsdaten
- Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
- Wohnungssuche (DOC, 32 KB)
- Akademische Auslandsämter und Zahlstellen an Universitäten und Hochschulen in Deutschland (PDF, 238 KB)
- Zuschuss für Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (PDF, 83 KB)
Fragen und Antworten
In der Regel ist der Aufenthaltsbeginn vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung möglich. Der Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland erfolgt, wenn möglich, innerhalb von 12 Monaten nach der Verleihung. Dieser Termin ist im Vorfeld mit den Gastgebenden abzustimmen.
Der Zeitraum des Forschungsaufenthaltes von bis zu einem ganzen Jahr kann zeitlich aufgeteilt werden. Reisekosten werden jedoch nur einmal von der Alexander von Humboldt-Stiftung übernommen. Die Stiftung bittet um frühzeitige Mitteilung über die zeitliche Planung eines Aufenthaltes, damit alle erforderliche Vorbereitungen termingerecht getroffen werden können.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung gewährt den Preisträger*innen zur Deckung der An- und Rückreisekosten eine Reisekostenpauschale. Eine Liste der Reisekostenpauschalen befindet sich unter den online bereitgestellten Verleihungsdokumenten. Die jeweilige Pauschale wird nach Beginn des Forschungsaufenthaltes auf das in Deutschland einzurichtende Bankkonto überwiesen. Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann, unabhängig von der Anzahl der Aufenthalte in Deutschland, nur einmal die Reisekosten übernehmen.
Eine Reisekostenpauschale kann ebenfalls für begleitende Ehepartner*innen und Kinder unter 18 Jahren gewährt werden, sofern sie sich für mindestens sechs Monate gemeinsam mit den Preisträger*innen in Deutschland aufhalten. Für Kinder zwischen zwei und elf Jahren werden 50% der Pauschale, für Kinder unter zwei Jahren 10% der Pauschale gezahlt. Die Alexander von Humboldt-Stiftung übernimmt keine zusätzlichen Kosten für den Transport von Gepäck.
Die Suche nach einer geeigneten Wohnung bereitet oftmals beträchtliche Schwierigkeiten. Es ist ratsam, sich so früh wie möglich an die Wohnungsvermittlung des Akademischen Auslandsamtes, des International Office oder des Welcome Centre der gastgebenden Institutionen zu wenden und auch die Gastgebenden in Deutschland über diese Bemühungen zu informieren. An vielen Universitäten gibt es Gästehäuser für internationale Forschende (Adressen sind auf unserer Website abrufbar). Sofern eine Unterbringung in einem dieser Gästehäuser gewünscht wird, ist eine frühzeitige Reservierung notwendig, da es zum Teil lange Wartelisten gibt.
Bitte beachten Sie auch die Informationen unter Wohnen im Portal EURAXESS Deutschland.
Die Preisträger*innen sowie die sie begleitenden Familienangehörigen müssen vom ersten Tag und während der gesamten Dauer des Deutschlandaufenthaltes bei einer Krankenversicherungs-Gesellschaft versichert sein, die ausreichenden Schutz in Deutschland bietet. Genauere Informationen können Sie unseren Allgemeinen Bestimmungen und Informationen (vgl. Bestimmungen B.3 (PDF)) und unserer Website entnehmen.
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter Krankenversicherung im Portal EURAXESS Deutschland.
Das Preisgeld wird in der Regel in Teilbeträgen ausgezahlt. Die Überweisung erfolgt grundsätzlich auf ein privates Bankkonto (Girokonto) im SEPA (Single Euro Payments Area)-Raum. Preisträger*innen, die nicht über ein privates Bankkonto im SEPA-Raum verfügen, sind gebeten, baldmöglichst ein entsprechendes Bankkonto zu eröffnen. Die relevanten Daten eines privaten Bankkontos im SEPA-Raum sind der Alexander von Humboldt-Stiftung so früh wie möglich mitzuteilen.
Ist die Eröffnung eines privaten Bankkontos im SEPA-Raum erst nach Ankunft in Deutschland möglich, kann an einigen Hochschulorten ein erster Teilbetrag über die Amtskasse der jeweiligen deutschen Hochschule oder über die Kasse der außeruniversitären Forschungseinrichtung (PDF) ausgezahlt werden.
Der Forschungspreis wird in Würdigung der wissenschaftlichen Verdienste und der Persönlichkeit der Preisträger*innen verliehen und kann nur von ihnen höchstpersönlich in Anspruch genommen werden. Auch die Auszahlung des Preisgeldes ist ausschließlich an die Preisträger*innen persönlich möglich. Ansprüche aus der Preisverleihung sind nicht übertragbar.
Die Preisträger*innen sind für ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich.
Die Humboldt-Stiftung weist jedoch darauf hin, dass nach deutschem Steuerrecht Preise in der Regel dann nicht der Einkommensteuer in Deutschland unterliegen, wenn die Verleihung in erster Linie das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen, die Persönlichkeit der Preisträger*innen, eine Grundhaltung oder eine Vorbildfunktion herausstellen soll. Die Humboldt-Forschungspreise werden mit eben dieser Zielsetzung vergeben und sollen, das bisherige Gesamtschaffen der Preisträger*innen als international herausragende Forscherpersönlichkeiten würdigen.
Die Gesetze in den Heimat- oder Aufenthaltsländern der Preisträger*innen können besondere Bestimmungen zur Versteuerung von Preisen enthalten. In Zweifelsfällen sollte eine Steuerberatung im Heimatland konsultiert werden.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung ist sehr daran interessiert, dass die Preisträger*innen und deren Partner*innen während ihres Forschungsaufenthalts Deutsch lernen, um über die Forschungstätigkeit hinaus auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilnehmen zu können. Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann auf Antrag die für einen Deutschsprachkurs entstehenden Kosten übernehmen. Weitere Informationen können Sie den Allgemeinen Bestimmungen und Informationen (vgl. Bestimmungen A.6 (PDF)) entnehmen.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung legt Wert darauf, dass die im Rahmen der Förderung erzielten Forschungsergebnisse publiziert werden. Bitte lesen Sie dazu die Informationen in unseren Allgemeinen Bestimmungen und Informationen (vgl. Bestimmungen A.8 (PDF))
Gegen Ende des Forschungsaufenthaltes bittet die Alexander von Humboldt-Stiftung die Preisträger*innen, eine persönliche Rückmeldung zu ihren Erfahrungen in Deutschland zu geben und ihre Eindrücke von der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sowie dem täglichen Leben in Deutschland zu schildern. Die Preisträger*innen erhalten dazu rechtzeitig via E-Mail einen passwortgeschützten Weblink für einen Online-Fragebogen der Humboldt-Stiftung. Bei der Abfassung dieses Berichts sind Vergleiche mit den Verhältnissen im eigenen Land von besonderem Interesse. Anregungen zur Gestaltung der Förderprogramme der Humboldt-Stiftung sind willkommen.
Die Stiftung bittet in ähnlicher Weise auch die wissenschaftlichen Gastgebenden in Deutschland, über ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Preisträger*innen zu berichten.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung setzt sich für die Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Forschung ein, besonders auch mit Blick auf junge Familien. Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, finden Sie in unseren Informationen für Wissenschaftlerinnen und Familien.