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Kontakt
Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
Forschungspreisträger*innen und begleitende Familienangehörige müssen vom ersten Tag und während der gesamten Dauer des Deutschlandaufenthaltes bei einer Krankenversicherungs-Gesellschaft versichert sein, die ausreichenden Schutz in Deutschland bietet. Es gibt zwei Versicherungsoptionen:
- Private (Reise-) Krankenversicherungen übernehmen die medizinischen Behandlungskosten bei akuter Krankheit, die nicht auf Vorerkrankungen beruhen, und bei Unfällen.
- Private Krankenvollversicherungen schließen auch Behandlungskosten von Vorerkrankungen ein.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zum Leistungsumfang und die Möglichkeit der Online-Beantragung bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften: