Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung

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Kontakt

Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn

info[at]avh.de

Forschungsstipendiat*innen und begleitende Familienangehörige müssen vom ersten Tag an und während der gesamten Dauer des Deutschlandaufenthaltes bei einer Krankenversicherungs-Gesellschaft versichert sein, die ausreichenden Schutz in Deutschland bietet. Es gibt zwei Versicherungsoptionen:  

  • Private (Reise-) Krankenversicherungen übernehmen die medizinischen Behandlungskosten bei akuter Krankheit, die nicht auf  Vorerkrankungen beruhen, sowie bei Unfällen.
  • Private Krankenvollversicherungen schließen auch Behandlungskosten von Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen ein.

Bitte klären Sie mit Ihrer aktuellen Krankenversicherung, ob diese ggf. eine angemessene Auslandsoption anbietet oder Sie sie während des Auslandsaufenthalts ruhen lassen können.

Bitte weisen Sie in der Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften vorsorglich darauf hin, dass Sie Stipendiat*in und nicht Arbeitnehmer*in sind, um Missverständnisse zu vermeiden.  

Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, sich frühzeitig mit dem Thema vertraut zu machen, Ihren individuellen Bedarf auf Versicherungsschutz zu prüfen und unsere ausführlichen Hinweise in den Richtlinien zu lesen (A.2.5 und B.5).

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zum Leistungsumfang und die Möglichkeit der Online-Beantragung verschiedener Versicherungsgesellschaften: