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Die Arbeit der Humboldt-Stiftung wird ganz überwiegend gefördert aus öffentlichen Mitteln staatlicher und nicht-staatlicher Zuwendungsgeber. Dazu zählen unter anderem das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und die Europäische Union.
Daneben kooperiert die Stiftung mit ausgewählten privaten Partnern wie öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen, Stiftungen oder Unternehmen und wird mit zusätzlichen finanziellen Mittel von privater Seite unterstützt. Diese ergänzenden Mittel versetzen die Stiftung in die Lage, zusätzliche Forschungsstipendien und Forschungspreise zu vergeben und ihren Geförderten weitere Kooperationsmöglichkeiten in Deutschland zu erschließen. Weitere Informationen zur Finanzierung der Stiftung finden Sie hier.
Auswahl und Förderung in Programmen mit Beteiligung privater Kooperationspartner folgen den etablierten Kriterien, Verfahren und Richtlinien der Alexander von Humboldt-Stiftung. Geförderte führen ein selbst gewähltes Forschungsprojekt mit einem*r wissenschaftlichen Gastgeber*in in Deutschland durch. Sie werden als Humboldtianer*innen Teil des weltweiten Humboldt Netzwerks und profitieren vom Renommee der Humboldt-Stiftung sowie ihren Alumni-Fördermaßnahmen.
In vielen Fällen sind die von den privaten Kooperationspartnern finanzierten Stipendien mit zusätzlichen Angeboten verbunden, wie etwa Besuchen beim Kooperationspartner, Einladungen zu Veranstaltungen sowie Kontaktvermittlung in die jeweiligen Netzwerke des Kooperationspartners.