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Bewerbungen im CAPES-Humboldt-Forschungsstipendienprogramm sind ab sofort wieder möglich! Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.
CAPES-Humboldt-Forschungsstipendium für Postdocs und erfahrene Forschende aus Brasilien
Atenção Pesquisadores! – Forschende aus Brasilien, aufgepasst! Das CAPES-Humboldt-Forschungsstipendium unterstützt Sie – Postdocs sowie erfahrene Forschende – bei Ihren Forschungsvorhaben in Deutschland.
2013 haben die brasilianische Wissenschaftsförderorganisation CAPES (Coordenação de Aperfeiçoamento de Pessoal de Nível Superior) und die Alexander von Humboldt-Stiftung das CAPES-Humboldt-Forschungsstipendienprogramm ins Leben gerufen. Profitieren Sie als Stipendiat*in von der individuellen Betreuung durch die Humboldt-Stiftung und unseren vielfältigen Förderleistungen.
Die Humboldt-Stiftung ist bestrebt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern und eine Vielfalt von Geförderten in allen Bereichen zu erreichen. Wissenschaftlerinnen und Angehörige unterrepräsentierter Gruppen werden daher nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Was wir Ihnen bieten
Das CAPES-Humboldt-Forschungsstipendium ermöglicht es Ihnen in verschiedenen Stadien Ihrer Laufbahn, Ihr persönliches Forschungsvorhaben durchzuführen – in Kooperation mit einer deutschen Forschungseinrichtung Ihrer Wahl. Gastinstitute erhalten in der Regel einen Forschungskostenzuschuss.
Postdocs
Nutzen Sie zu Beginn Ihrer wissenschaftlichen Laufbahn die Forschungsförderung in Deutschland. Mit dem CAPES-Humboldt-Forschungsstipendium für brasilianische Postdoktorand*innen können Sie Ihr Forschungsvorhaben in Deutschland verwirklichen. Das monatliche Stipendium beträgt 2.700 Euro zuzüglich Nebenleistungen. Es kann für eine Dauer zwischen 6 und 24 Monaten beantragt und auf bis zu drei Aufenthalte innerhalb von drei Jahren aufgeteilt werden.
Erfahrene Forschende
Auch wenn Sie bereits seit mehreren Jahren wissenschaftlich tätig sind, steht Ihnen die Forschungsförderung in Deutschland offen. Mit dem CAPES-Humboldt-Forschungsstipendium für erfahrene brasilianische Wissenschaftler*innen können Sie Ihr Forschungsvorhaben in Deutschland verwirklichen. Das monatliche Stipendium beträgt 3.200 Euro zzgl. Nebenleistungen. Es kann für eine Dauer zwischen 6 und 18 Monaten beantragt und auf bis zu drei Aufenthalte innerhalb von drei Jahren aufgeteilt werden.
Rahmenbedingungen
Neben dem Stipendienbetrag und den Nebenleistungen erhalten Sie während Ihrer Förderung eine persönliche Betreuung. Schon im Vorfeld Ihres Forschungsstipendiums können Sie – und auch Ihr*e Partner*in – einen Intensivsprachkurs besuchen. Den Beginn Ihres Stipendiums bestimmen Sie dann ganz flexibel selbst.
Weitere finanzielle Unterstützung – Familienzulagen für Kinder und Partner*in, Reisekostenzuschüsse etc. – ist möglich.
Alumniprogramme
Auch nach Ihrem Forschungsaufenthalt bleiben wir in Verbindung. Mit unseren Alumni‐Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Karrieren aller Humboldtianer*innen und ihre Kooperationen untereinander. Ein Rückkehrstipendium oder spätere Deutschlandaufenthalte sind ebenfalls denkbar.
Diese Kriterien erfüllen Sie
Das CAPES‐Humboldt‐Forschungsstipendium wendet sich ausschließlich an überdurchschnittlich qualifizierte Forschende, die in Brasilien promoviert haben oder deren Promotion in Brasilien offiziell anerkannt ist – völlig unabhängig von ihrer Fachrichtung.
Postdocs
Der Abschluss Ihrer Promotion liegt nicht länger als vier Jahre zurück? Sie haben bereits in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen wissenschaftlich publiziert? Dann bewerben Sie sich für das CAPES-Humboldt-Forschungsstipendium für Postdoktorand*innen, wenn Sie zudem die unter „Allgemeine Voraussetzungen“ formulierten Kriterien erfüllen.
Erfahrene Forschende
Der Abschluss Ihrer Promotion liegt nicht länger als zwölf Jahre zurück? Eine umfangreiche Liste wissenschaftlicher Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen belegt Ihr eigenständiges, wissenschaftliches Profil? Dann bewerben Sie sich für das CAPES-Humboldt-Forschungsstipendium für erfahrene Wissenschaftler*innen, wenn Sie zudem die unter „Allgemeine Voraussetzungen“ formulierten Bedingungen erfüllen.
Allgemeine Voraussetzungen
Damit Sie sich erfolgreich für das CAPES-Humboldt-Forschungsstipendium bewerben können, müssen Sie folgende weitere Kriterien erfüllen:
Sie besitzen die brasilianische Staatsbürgerschaft oder haben eine permanente Aufenthaltsgenehmigung in Brasilien. Bewerber*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft sind antragsberechtigt, sofern ihr regulärer Arbeitsort und ihr Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren und auf Dauer angelegt in Brasilien liegen.
Sie haben Ihren Wohnsitz in Brasilien und haben sich in den letzten 18 Monaten mindestens zwölf Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten.
Ein*e Forscher*in an einer von Ihnen selbst ausgewählten wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland gibt Ihnen eine schriftliche Forschungsplatz- sowie Betreuungszusage und erstellt für Sie eine ausführliche gutachterliche Stellungnahme.
Natur‐ und Ingenieurwissenschaften: Sie verfügen über gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse.
Geistes‐ und Sozialwissenschaften sowie Medizin: Sie verfügen über gute deutsche Sprachkenntnisse, soweit dies für die erfolgreiche Durchführung Ihres Forschungsvorhabens erforderlich ist. Ansonsten reichen gute englische Sprachkenntnisse aus.
Wir setzen voraus, dass Sie sich an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik halten. Informationen zum Umgang mit generativer KI im Auswahlbereich stellt die Stiftung zur Verfügung.
Wenn Sie bereits von der Humboldt-Stiftung gefördert wurden, können Sie sich nicht um das CAPES-Humboldt-Forschungsstipendium bewerben. Ihnen stehen unsere Alumniprogramme offen.
So bewerben Sie sich
Wenn Sie sich für das CAPES‐Humboldt‐Forschungsstipendium bewerben möchten, reichen Sie die notwendigen Dokumente bitte ausschließlich online sowohl bei der Humboldt‐Stiftung als auch bei CAPES ein.
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auch auf der Website von CAPES. In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vor der Bewerbung an uns (info[at]avh.de). Wir beraten Sie gerne.
Einzureichende Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bewerbung erst absenden können, wenn Sie folgende Unterlagen im Bewerbungsformular hochgeladen haben:
- tabellarischer Lebenslauf (maximal zwei Seiten)
- Darstellung Ihres Forschungsvorhabens (maximal fünf Seiten)
- vollständige Liste Ihrer Veröffentlichungen (vgl. Muster-Publikationsliste, PDF)
- Liste der Schlüsselpublikationen (vgl. Muster‐Schlüsselpublikationsliste, PDF)
- Schlüsselpublikationen
- Doktorurkunde
- gegebenenfalls deutsches Sprachzeugnis
- falls erforderlich: Annahmeerklärungen und/oder Eingangsbestätigungen von Verlagen sowie Resümees/Übersetzungen der Schlüsselpublikationen, die nicht auf Englisch vorliegen
- Zusätzlich: Stellungnahme und Forschungsplatzzusage der*des Gastgeber*in. Bitte beachten Sie, dass nur die Gastgeber*innen diese Unterlagen in einem geschützten Bereich selbst hochladen können. Erst nach diesem Upload kann die Bewerbung abgeschickt werden. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie im Bewerbungsformular.
Sobald Ihre Online‐Bewerbung eingegangen ist, erhalten Sie sowohl von CAPES als auch von der Humboldt‐Stiftung eine schriftliche Bestätigung per E‐Mail.
Diese Fristen sollten Sie beachten
Als Stichtag für die Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen gilt der Tag Ihres Bewerbungseingangs.
Die Bewerbungsfristen enden jeweils am letzten Werktag im Mai bzw. im November – 17:00 Uhr Ortszeit Brasilia – im Jahr vor dem geplanten Forschungsaufenthalt.
Auswahlrunde | Bewerbung | Auswahlergebnis | Beginn des Stipendiums oder des Sprachkurses |
---|---|---|---|
Call 18 | 7. März 2022 – 31. Mai 2022 | bis 25. Nov. 2022 | März 2023 – November 2023 |
Call 19 | 1. Juni 2022 – 30. Nov. 2022 | bis 25. Mai 2023 | September 2023 – Mai 2024 |
Call 20 | 1. Dez. 2022 – 31. Mai 2023 | bis 27. Nov. 2023 | März 2024 – November 2024 |
Call 21 | 1. Juni 2023 – 30. Nov. 2023 | bis 27. Mai 2024 | September 2024 – Mai 2025 |
Call 22 | 1. Dez. 2023 – 31. Mai 2024 | bis 25. Nov. 2024 | März 2025 – November 2025 |
Call 23 | 3. Juni 2024 – 29. Nov. 2024 | bis 26. Mai 2025 | September 2025 – Mai 2026 |
Call 24 | 2. Dez. 2024 – 30. Mai 2025 | bis 25. Nov. 2025 | März 2026 – November 2026 |
Call 25 | 2. Juni 2025 – 28. Nov. 2025 | bis 25. Mai 2026 | September 2026 – Mai 2027 |
Das Auswahlverfahren
Im Mittelpunkt der Bewertung steht Ihre individuelle wissenschaftliche Qualifikation. Ein gemeinsam von CAPES und der Humboldt-Stiftung berufenes Gremium wählt die Stipendiat*innen aus. Grundlage der Entscheidung sind die von Ihnen eingereichten Unterlagen, die Stellungnahme der*des Gastgeber*in sowie in der Regel zwei von CAPES und der Humboldt-Stiftung angeforderte unabhängige Fachgutachten.
In den vergangenen Jahren erhielten durchschnittlich 20 bis 25 Prozent der Bewerber*innen ein Stipendium.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Fragen und Antworten
Nein, ein englisches Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.
Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion wird das Eingangsdatum der Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung gewertet.
Im Falle einer Mehrfachpromotion gilt der erste Abschluss (PhD/CSc.).
Ja. Sie sollten allerdings bereits ein klar erkennbares eigenständiges wissenschaftliches Profil haben und in der Regel bereits mindestens als Assistant Professor oder Nachwuchsgruppenleiter*in tätig sein bzw. eine mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können.
Sollte das Datum Ihrer Promotion mehr als vier Jahre zurückliegen, können Sie sich nicht mehr um ein Stipendium für Postdocs bewerben. Sofern Sie bereits ein klar erkennbares, eigenständiges Profil haben und in der Regel bereits mindestens als Assistant Professor oder Nachwuchsgruppenleiter*in tätig sind bzw. eine mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können, empfehlen wir Ihnen eine Bewerbung im Programm für erfahrene Forschende. Sofern Sie die vier Jahre überschritten haben, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden.
Sollte das Datum Ihrer Promotion mehr als zwölf Jahre zurückliegen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Sofern diese Grenze überschritten wird, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden.
Zeiten, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist möglich. Bitte geben Sie solche Zeiten immer in unserem Antragsformular an.
Müttern werden für jedes nach der Promotion geborene Kind pauschal zwei Jahre anerkannt zuzüglich der darüber hinaus gehenden, belegbar genommenen Kindererziehungszeit. Vätern und anderen Personen mit Erziehungsverantwortung werden ausschließlich die belegbar genommenen Kindererziehungszeiten nach Prüfung anerkannt.
Regulär können sich Postdocs bis vier Jahre nach der Promotion bewerben und erfahrene Forschende bis zwölf Jahre nach der Promotion. Anerkannte Kindererziehungszeiten bewirken, dass sich diese maximal möglichen Zeitspannen zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängern. Die Fristverlängerung ist auf 6 Jahre begrenzt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de
Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben.
Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de
- Natur- und Ingenieurwissenschaften: Gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse sind ausreichend.
- Geistes- und Sozialwissenschaften: Sofern deutsche Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind, sind diese durch ein Sprachzeugnis nachzuweisen. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend.
- Medizin: Sofern im Rahmen des Forschungsvorhabens die Arbeit mit Patient*innen vorgesehen ist, muss ein deutsches Sprachzeugnis vorgelegt werden. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend.
Nein, ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.
Eine Bewerbung ist möglich, wenn eine Forschungspromotion oder ein vergleichbarer akademischer Grad vorliegt.
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu aus unserem zusätzlichen Zulassungsfragebogen für Mediziner (MD / Dr. med.).
Bei Vorliegen mehrerer Forschungspromotionen gilt o.g. FAQ zum Thema "Mehrfachpromotion".
Antragsberechtigte müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren Wohnsitz in Brasilien haben und sich in den letzten 18 Monaten vor Bewerbungseingang insgesamt mindestens 12 Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten haben. Bei der Berechnung werden alle Aufenthalte in Deutschland unabhängig von ihrer Dauer und ihrem Grund berücksichtigt.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten 18 Monaten mehr als 6 Monate unabhängig von ihrem Aufenthaltsort ihren Lebensunterhalt mit Finanzierung durch deutsche Institutionen bestritten oder an einer Einrichtung in Deutschland ein Promotionsvorhaben bearbeitet oder studiert haben.
Deutsche Staatsbürger*innen bzw. Bildungsinländer*innen (siehe nachfolgende FAQ) sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt, wenn sie sich innerhalb der letzten 18 Monate vor Bewerbungseingang in Deutschland aufgehalten haben.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns, damit wir Sie individuell beraten können (info[at]avh.de).
Ziel des Programms ist es, hochqualifizierten Wissenschaftler*innen aus dem Ausland zu ermöglichen, nach Deutschland zu kommen, um hier ein Forschungsvorhaben durchzuführen. Deutsche Staatsbürger bzw. Bildungsinländer*innen gehören daher nicht zur Zielgruppe dieses Förderprogramms. (Als Bildungsinländer*innen gelten Personen, die ihren Schul- und einen Hochschulabschluss bzw. einen Hochschulabschluss und ihre Promotion in Deutschland absolviert haben.)
Sofern Sie jedoch dauerhaft in Brasilien tätig sind und beabsichtigen, unmittelbar nach dem beantragten Forschungsaufenthalt wieder nach Brasilien zurückzukehren, ist eine Bewerbung möglich.
Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihr regulärer Arbeitsort und Ihr Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren und auf Dauer angelegt in Brasilien befinden und dass Sie zusätzlich:
a. über die brasilianische Staatsangehörigkeit
und/oder
b. über eine zeitlich unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Sollten Sie mit Hilfe Ihres Antrags beabsichtigen, eine dauerhafte Rückkehr nach Deutschland vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen einen Antrag im Programm "Eigene Stelle" der DFG zu stellen.
In Zweifelsfällen senden Sie uns zunächst nur Ihren lückenlosen Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Alle Wissenschaftler*innen, die an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland arbeiten und eine Forschungsplatzzusage für den geplanten Forschungsaufenthalt anbieten, können als wissenschaftliche Gastgeber*innen fungieren.
Sofern Sie bereits für längere Zeit (12 Monate oder länger) in Deutschland gearbeitet haben, sollten Sie sich für einen erneuten Gastaufenthalt in Deutschland ein neues wissenschaftliches Umfeld suchen. Anträge, die eine Rückkehr zu den Betreuenden der Dissertation bzw. zum*zur Mentor*in eines längeren Postdoc-Aufenthalts beinhalten, werden in der Regel aufgrund der fehlenden eigenständigen wissenschaftlichen Weiterentwicklung vom Auswahlgremium abgelehnt.
Personen, mit denen man in einer engen persönlichen Beziehung (Ehe oder Lebenspartnerschaft) steht oder mit denen man nah verwandt ist (Eltern, Geschwister, Kinder), können nicht als Gastgeber*innen gewählt werden.
Die Wahl des wissenschaftlichen Gastgebers*der wissenschaftlichen Gastgeberin ist frei und muss eigenständig durch den*die Bewerber*in erfolgen. Die Humboldt-Stiftung bietet keine direkte Unterstützung bei der Suche nach möglichen Gastgeber*innen an.
Wir möchten Sie jedoch auf folgende Suchmaschinen für Gastgeber*innen und wissenschaftliche Einrichtungen hinweisen:
- Institute an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Rechercheportal (GERiT) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) - Forschungseinrichtungen, Fachgebiete und Wissenschaftler in Deutschland
Forschungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) - Forschungslandkarte
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - Forschungseinrichtungen, Wissenschaftler und DFG-Projekte in Deutschland und weltweit
GEPRIS - Datenbank der Deutschen Forschungsgemeinschaft - Forschungseinrichtungen, Fachgebiete und Wissenschaftler in Deutschland und weltweit
World of Learning - KISSWIN
Kommunikations- und Informationsplattform für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu Karrierewegen und Fördermöglichkeiten
Weiterhin möchten wir Sie auf das öffentliche Netzwerk Online hinweisen. Es zeigt einen großen Teil der weltweit über 25.000 Geförderten der Stiftung (Humboldtianer*innen). Hier können Sie nach Namen, Fachgebieten und Keywords suchen.
Ja. Sollten die Gastgeber*innen an unterschiedlichen Forschungseinrichtungen tätig sein, sind separate Gastgeberstellungnahmen und Forschungsplatzzusagen erforderlich.
Das Gastinstitut erhält in der Regel einen Forschungskostenzuschuss in Höhe von monatlich 800 Euro für Forschungsvorhaben in den Natur- und Ingenieurwissenschaften bzw. 500 Euro für Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Nein, eine gleichzeitige Bewerbung in mehreren Stipendienprogrammen ist ausgeschlossen. Nach einer Ablehnung ist die Bewerbung in einem anderen Programm jedoch möglich, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt werden.
Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Dies müssen Sie jedoch im Bewerbungsformular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über eventuelle Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Forschungsstipendiat*innen während des Förderzeitraumes außerhalb Deutschlands forschen, wenn dies für die Durchführung des Forschungsvorhabens (bspw. für Feldforschungs, Archivbesuche, Experimente an spezifischen Einrichtungen und Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen) oder aus persönlichen oder organisatorischen Gründen (z.B. familiäre Pflichten, gesundheitliche Aspekte) erforderlich ist.
Voraussetzung für die Durchführung von Forschungsaufenthalten außerhalb Deutschlands ist, dass das Forschungsvorhaben mindestens 6 Monate am Gastinstitut in Deutschland durchgeführt wird und die Gesamtdauer der Forschungsaufenthalte außerhalb Deutschlands 25 Prozent des voraussichtlichen Gesamtförderzeitraumes in der Regel nicht überschreitet.
Die Durchführung von Forschungsaufenthalten außerhalb Deutschlands unmittelbar am Anfang oder am Ende des Forschungsaufenthalts ist nur in Ausnahmefällen möglich, um die Integration bzw. den erfolgreichen Abschluss des Forschungsvorhabens am Gastinstitut nicht zu gefährden.
Nebeneinkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit bzw. Stipendien im betreffenden Land des Forschungsaufenthalts außerhalb Deutschlands sind anzugeben und müssen in der Regel auf die Stipendienzahlung angerechnet werden.
Bewerber*innen müssen einen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten beantragen, der aber in zweimal drei Monate aufteilbar ist.
Der Forschungsaufenthalt bzw. Sprachkurs kann in der Regel spätestens 12 Monate nach der Auswahlentscheidung beginnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verschiebung des Beginns um bis zu 12 Monate möglich.
Die Stipendienhöhe sowie Informationen über mögliche Nebenleistungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Programminformationen.
Nein, das Stipendium kann nicht rückwirkend gezahlt werden.
Ein zwei- oder viermonatiger Sprachkurs findet unmittelbar vor dem Beginn des Forschungsstipendiums statt. Das Sprachstipendium ist nicht Teil des Forschungsstipendiums. (Wenn Sie einen zweimonatigen Sprachkurs beantragen, dauert Ihr Aufenthalt in Deutschland bei einem zwölfmonatigen Forschungsvorhaben insgesamt 14 Monate.)
Der Deutschintensivsprachkurs kann nur unmittelbar vor Beginn des Forschungsstipendiums wahrgenommen werden. Falls dies nicht möglich ist, können auf Antrag auch die Kosten für Abendkurse während des Forschungsstipendiums übernommen werden.
Es gibt keine Verpflichtung an einem Sprachkurs teilzunehmen. Die Humboldt-Stiftung ist allerdings sehr daran interessiert, dass alle Forschungsstipendiat*innen und deren Partner*innen während ihres Forschungsaufenthalts Deutsch lernen, um über die Forschungstätigkeit hinaus auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilnehmen zu können.
Die Humboldt-Stiftung begrüßt ausdrücklich die Begleitung der Stipendiat*innen durch ihre Partner*innen und Kinder und unterstützt dies durch die Zahlung von Familienzulagen zusätzlich zum Stipendium, sofern diese Familienangehörigen die Stipendiaten für mehr als drei Monate begleiten.
Weitere Leistungen für Alleinerziehende- und Familien finden Sie in den FAQ für Wissenschaftlerinnen und Familien.
Ja, bitte reichen Sie ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in identischer Form rechtzeitig sowohl bei CAPES als auch bei der Humboldt-Stiftung ein.
Lediglich die Gastgeberunterlagen werden nur bei der Humboldt-Stiftung eingereicht.
Die Gastgeber*innen laden ihre Gutachten selbst in einen geschützten Bereich zum Bewerbungsformular hoch. Individuelle Links zu diesem Bereich finden Sie im Bewerbungsformular. Bitte senden Sie diese Links zeitnah an die benannten Wissenschaftler*innen. Sobald alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind, erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail und können die Bewerbung abschicken. Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich.
Ihrer Bewerbung soll jeweils ein Exemplar der von Ihnen ausgewählten Schlüsselpublikationen beigefügt sein. Weitere Publikationen werden nicht angenommen (Ausnahme: Optional dürfen zusätzlich veröffentlichte Rezensionen anderer Autoren zu Ihren Schlüsselpublikationen eingereicht werden).
Falls Sie der Bewerbung Ihre Dissertation oder Habilitationsschrift als Schlüsselpublikation beifügen möchten und diese noch nicht zum Druck eingereicht ist, laden Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotions- bzw. Habilitationsverfahren hoch.
Nein. Bitte listen Sie nur Publikationen auf, die bereits veröffentlicht, zur Veröffentlichung angenommen oder mindestens zur Veröffentlichung bei einem Verlag eingereicht sind. Bitte geben Sie eingereichte Publikationen ohne Nennung der Zeitschrift/des Verlages auf Ihrer Publikationsliste an. Zu eingereichten Publikationen muss eine Eingangsbestätigung des Verlages beigefügt werden; zu angenommenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung des Verlages beigefügt werden. Alle anderen Arbeiten werden von uns in der Liste gestrichen.
Ausnahme: Ihre Dissertation bzw. Habilitationsschrift darf als Schlüsselpublikation aufgelistet werden, auch wenn sie nicht bei einem Verlag eingereicht ist. Falls Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitationsschrift als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, laden Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotions- bzw. Habilitationsverfahren hoch.
Sie selbst wählen aus Ihren Publikationen die Schlüsselpublikationen aus. Hierbei sollten Sie Arbeiten auswählen, in denen Ihre wichtigsten wissenschaftlichen Ergebnisse beschrieben werden und an denen Sie im Falle von Mehrautorenpublikationen einen möglichst hohen Eigenanteil haben. Wir empfehlen Ihnen, bei der Auswahl der Schlüsselpublikationen darauf zu achten, dass sich auch Ihre aktuellere Publikationstätigkeit darin widerspiegelt.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Schlüsselpublikationen im Laufe des Verfahrens nicht geändert werden kann.
Für Bewerber*innen um ein Stipendium für Postdocs reicht es, eine Schlüsselpublikation auszuwählen. Maximal dürfen drei Schlüsselpublikationen aufgelistet werden.
Bewerber*innen um ein Stipendium für erfahrene Wissenschaftler Forschende müssen mindestens drei Schlüsselpublikationen auswählen. Maximal dürfen fünf Schlüsselpublikationen aufgelistet werden. Überzählige Schlüsselpublikationen werden ohne Rücksprache unkenntlich gemacht.
Bitte erläutern Sie die besondere wissenschaftliche Relevanz der in der Schlüsselpublikation beschriebenen Ergebnisse und stellen Sie kurz die Bedeutung der Publikation für Ihren Werdegang dar (vgl. Muster-Schlüsselpublikationsliste, PDF). Bei Mehrautorenpublikationen geben Sie bitte zusätzlich an, welchen Anteil Sie selbst an der Publikation haben.
Ja, bitte führen Sie in der vollständigen Publikationsliste alle Publikationen einschließlich der Schlüsselpublikationen auf. Die unveröffentlichte Dissertation bzw. Habilitationsschrift darf jedoch nicht in der vollständigen Publikationsliste aufgelistet werden. Bitte listen Sie die Schlüsselpublikationen in dieser Liste ohne Begründung auf (vgl. Muster-Vollständige Publikationsliste, PDF). Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Autor*innen auf der Publikationsliste mit der Reihenfolge der Autor*innen auf der eingereichten Publikation übereinstimmt. Die Änderung der Reihenfolge verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) und es können Sanktionen verhängt werden.
Die eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Begutachtungsverfahrens nicht mehr ergänzt werden.
Die Begutachtung Ihres Antrags erfolgt durch unabhängige Fachgutachter*innen.
Die abschließende Entscheidung über alle Bewerbungen wird im Auswahlausschuss getroffen. Der Auswahlausschuss setzt sich aus Wissenschaftlern aller Fachrichtungen zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit über alle Anträge. Die Humboldt-Stiftung und CAPES haben keine Stimme im Auswahlausschuss.
In den zurückliegenden Jahren waren etwa 20% bis 25% der Bewerbungen erfolgreich.
Die individuelle wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber*innen steht im Mittelpunkt der Bewertung. Detaillierte Hinweise zu den Auswahlkriterien der einzelnen Programme finden Sie in den entsprechenden Programminformationen.
Eine erneute Bewerbung ist möglich, sofern sie die formalen Voraussetzungen erfüllen. Die Bewerbung sollte sich allerdings in wesentlichen Teilen von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheiden. Im Allgemeinen ist eine erneute Bewerbung erst nach einer wissenschaftlichen Weiterentwicklung sinnvoll, wenn z.B. neue wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen erschienen sind. Nach unserer Erfahrung sollte daher mit einer erneuten Bewerbung etwa zwei Jahre gewartet werden. Sofern sich Ihre erneute Bewerbung nicht oder nur unwesentlich von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheidet, kann dies ein Grund für eine formale Ablehnung Ihrer erneuten Bewerbung sein.
Bei einstimmig abgelehnten Anträgen wird eine erneute Bewerbung erst nach 3 Ausschreibungsrunden akzeptiert.
Unzureichende Publikationsleistung:
Insbesondere Bewerber*innen, die sich kurz nach dem Abschluss ihrer Dissertation bewerben, sollten darauf achten, dass die wichtigsten Ergebnisse der Dissertation (Schlüsselpublikationen) bereits publiziert, bzw. zur Publikation angenommen sind. Im Zweifelsfall ist es vorteilhaft mit der Einreichung der Bewerbung einige Monate zu warten, bis eine Annahme der Schlüsselpublikationen nachgewiesen werden kann.
Fehlende wissenschaftliche Weiterentwicklung:
Das gewählte Forschungsvorhaben sollte nicht eine unmittelbare Fortsetzung der Dissertation bzw. der bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten darstellen. Auch eine Rückkehr in dasselbe wissenschaftliche Umfeld z.B. Rückkehr zu den Betreuenden der Dissertation, Mentor*in eines längeren Postdoktorates (≥ 12 Monate) oder Rückkehr an ein Gastinstitut an dem bereits ein längerer Forschungsaufenthalt stattgefunden hat, führt in der Regel zur Ablehnung des Antrags aufgrund fehlender eigenständiger wissenschaftlicher Weiterentwicklung.
Fehlende Originalität:
Sowohl bei der qualitativen Bewertung der Schlüsselpublikationen als auch des Forschungsvorhabens liegt das Hauptaugenmerk der Fachgutachter*innen auf der Originalität der Arbeiten und der damit verbundenen Impulse für die Weiterentwicklung des Fachgebietes. Soweit dies nicht zweifelsfrei ersichtlich ist, es sich eher um Routinearbeiten handelt oder die Ziele der geplanten Forschungsarbeiten und die Bedeutung für die Weiterentwicklung des Fachgebietes nicht klar dargelegt werden, werden die Anträge in der Regel abgelehnt.
Fehlendes eigenständiges wissenschaftliches Profil, wissenschaftliche Etablierung:
Im Programmsegment der erfahrenen Forschenden kommt dem eigenständigen wissenschaftlichen Profil eine sehr hohe Bedeutung bei der Bewertung der Anträge durch die Fachgutachter*innen und Ausschussmitglieder zu. Daher kommt es häufig zu Ablehnungen, wenn
- keine oder nur eine unzureichende Anzahl von Publikationen in alleiniger Autorschaft oder als korrespondierende*r Autor*in vorliegen;
- die Bewerber*innen thematisch zu eng fokussiert sind;
- keine klare wissenschaftliche Weiterentwicklung erkennbar ist;
- das Forschungsvorhaben sich nicht eindeutig an den Forschungsinteressen des Bewerbers*der Bewerberin orientiert;
- nach mehreren Postdoktoraten ein weiteres „klassisches“ Postdoktorat beantragt wird, ohne dass zwischendurch eine eigenständige wissenschaftliche Etablierung stattgefunden hat.
Für erfahrene Forschende, deren Promotion bereits mehr als 8 Jahre zurückliegt, kommt es häufig zu Ablehnungen, wenn noch keine Position als eigenständig tätige*r Wissenschaftler*in (Assistant Professor, Lecturer, Nachwuchsgruppenleiter etc.) erreicht wurde bzw. die Perspektive zur Berufung auf eine Professur nach Abschluss des beantragen Aufenthaltes nicht aus den eingereichten Unterlagen, insbesondere dem Publikationsprofil, ersichtlich wird.