Informationen für Gastgeber*innen

Gastgeber*in werden im Humboldt-Forschungsstipendienprogramm

Die Humboldt-Forschungsstipendiat*innen der Alexander von Humboldt-Stiftung sind während ihres Deutschlandaufenthalts auf fachliche Betreuung sowie eine Ansprechperson der gastgebenden Institution angewiesen. Sofern Sie als aktive*r Wissenschaftler*in an einer Forschungseinrichtung in Deutschland tätig sind, können Sie als Gastgeber*in für überdurchschnittlich qualifizierte Forschende aller Fachgebiete aus dem Ausland fungieren.

Im Falle einer Förderung unterstützt die Humboldt-Stiftung Ihre Einrichtung mit einem Forschungskostenzuschuss von monatlich 500 Euro (Geistes- und Sozialwissenschaften) bzw. 800 Euro (Natur- und Ingenieurwissenschaften). Welche konkreten Voraussetzungen die Bewerber*innen erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der Website oder den Programminformationen zu den Humboldt-Forschungsstipendien.

Saturn-ähnliches Dekortationsbild

Netzwerker*innen gesucht!

Das Henriette Herz-Scouting-Programm bietet eine einzigartige Möglichkeit für wissenschaftliche Gastgeber*innen. Innerhalb kürzester Zeit können bis zu drei Nachwuchstalente aus dem Ausland mit einem Humboldt-Forschungsstipendium nach Deutschland geholt werden, die sich nicht selbst um ein Stipendium bewerben würden.

Jetzt Scout werden!

Das Forschungsvorhaben

Zunächst müssen Bewerber*innen ihr selbstständig ausgearbeitetes Forschungsvorhaben mit Ihnen absprechen. Die Darstellung dieses Vorhabens sollte insgesamt etwa fünf Seiten (inkl. Literaturverzeichnis) umfassen und folgende Fragen berücksichtigen:

  • Wie ist der aktuelle Stand der Forschung (belegt durch etwa fünf einschlägige Publikationen aus dem Forschungsfeld; maximal eine Seite)?
  • Welche Fragestellungen sollen erörtert werden? Welche Bedeutung haben diese für die Weiterentwicklung des Forschungsfelds?
  • Welche wissenschaftlichen Methoden sollen zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden (ggf. Beleg durch Referenzen)?

Neben dem wissenschaftlichen Werdegang, der Qualität der Schlüsselpublikationen sowie der Zukunftsperspektive ist die Originalität des Forschungsvorhabens ein weiteres Kriterium, das bei der Bewertung des Antrags durch die unabhängigen Fachgutachter*innen und den Auswahlausschuss eine zentrale Rolle spielt. Es ist daher wichtig, dass der*die Bewerber*in das Forschungsvorhaben eigenständig entwickelt hat.

Ihre Stellungnahme

Ihre Einschätzung ist für das Begutachtungsverfahren und den Auswahlausschuss von wesentlicher Bedeutung. Im Mittelpunkt Ihrer Expertise sollten das Kreativitätspotenzial der Bewerber*innen und die innovative Idee der geplanten Forschung stehen.

Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihrer Expertise am Fragenkatalog für die Stellungnahme von Gastgebenden (PDF) und beantworten die Fragen wenn möglich in der vorgegebenen Reihenfolge. Damit Sie eine aussagekräftige Stellungnahme zum Forschungsvorhaben und zur Qualifikation der Bewerberin*des Bewerbers abgeben können, erhalten Sie Einsicht in die Bewerbungsunterlagen. Der entsprechende Link dazu geht Ihnen zu, sobald die Bewerbung von dem*der Bewerber*in abgeschickt wurde. Laden Sie anschließend Ihre Stellungnahme hoch und füllen Sie bitte das Online-Formular mit der Forschungsplatz- und Betreuungszusage vollständig aus.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie nicht über eine Anstellung am vorgesehenen Gastinstitut für die gesamte beantragte Laufzeit der Förderung verfügen (z.B. befristete Stelle mit Ende vor Ablauf der beantragten Förderung oder Emeritierung), fügen Sie bitte eine entsprechende Bestätigung der Institutsleitung bei, die Sie autorisiert, der*dem Bewerber*in einen Forschungsplatz sowie die benötigten Einrichtungen, Geräte und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Ohne eine solche Bestätigung muss der Antrag formal abgelehnt werden.

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Stellungnahme vertraulich.

Achtung: Falls der*die Bewerber*in den Forschungsaufenthalt an zwei Gastinstituten plant, sind separate Stellungnahmen und Forschungsplatzzusagen erforderlich. Bei zwei Gastgebenden, die am selben Institut tätig sind, genügt eine gemeinsame von beiden unterzeichnete Stellungnahme.  Es ist jedoch von beiden Gastgebenden eine separate Forschungsplatzzusage und Datenschutzerklärung erforderlich.

Das sollten Sie beachten

Erst nachdem Sie Ihr Formular mit den erforderlichen Unterlagen und Erklärungen abgesendet haben, wird die Bewerbung an die Humboldt-Stiftung übermittelt.

Bitte akzeptieren Sie nur solche Anträge, die Sie vollumfänglich unterstützen und die Sie vor dem Hintergrund der bisherigen Forschungsmöglichkeiten der Bewerber*innen auch als konkurrenzfähig einschätzen.

Falls Sie nach der Durchsicht der Unterlagen zu dem Ergebnis kommen, dass die Bewerbung angesichts der starken Konkurrenz keine realistischen Erfolgsaussichten hat, oder sofern Sie die Bewerbung aus anderen Gründen nicht nachdrücklich unterstützen, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie dies der antragstellenden Person nach Möglichkeit offen kommunizieren. Eine Forschungsplatz- und Betreuungszusage sowie die ausführliche Gastgeberstellungnahme sind in diesem Fall nicht erforderlich.

Sollte Ihnen eine offene Kommunikation gegenüber dem*der Bewerber*in nicht möglich sein, so besteht alternativ die Möglichkeit, uns Ihre Bedenken in Ihrer vertraulichen Stellungnahme mitzuteilen.

Fristen

Entsprechend der drei Auswahlrunden pro Jahr gibt es drei Bewerbungsaufrufe („Calls“), die jeweils etwa acht Monate vor den Auswahlsitzungen geöffnet werden. Sobald die maximale Anzahl von derzeit 800 Bewerbungen für den jeweiligen Call eingereicht wurde, wird die Bewerbungsrunde wieder geschlossen. Bereits begonnene Bewerbungen können von den Bewerbenden gespeichert und weiterbearbeitet werden, das Absenden ist jedoch erst nach Öffnung des nächsten Calls wieder möglich.  

Sollte der Antrag bereits vor Schließung des Portals bei Ihnen als Gastgeber*in eingegangen sein, können Sie Ihre Bearbeitung auch während der Portalschließung fortsetzen und Ihre Stellungnahme absenden. Je nach Ihrer Bearbeitungszeit kann sich hierdurch jedoch eine Verschiebung des Antrags auf die Folgesitzung ergeben.

Zeitplan der Calls:

Öffnung des Calls Für die Auswahlsitzung ... Frühestmöglicher Stipendienbeginn
15. März ... im November im Februar des Folgejahres
15. Juli ... im März im Mai des Folgejahres
15 November ... im Juli im September des Folgejahres

Nach der Auswahlsitzung informieren wir Sie schnellstmöglich per E-Mail über das Ergebnis.

Im Falle einer negativen Entscheidung teilen wir Ihnen die Gründe dafür gerne mit. Bitte beantragen Sie dies formlos per E-Mail. Etwa fünf Wochen nach der Entscheidung erhalten Sie und der*die Bewerber*in dann ein entsprechendes Schreiben. Allgemeine Informationen zum Auswahlverfahren entnehmen Sie bitte der Übersicht zum Ablauf des Auswahlverfahrens.

Bei der Einbeziehung Ihres wissenschaftlichen Gastes in Ihren Arbeitskreis verpflichten Sie sich dazu,

  • die Grundsätze der Wissenschaftsethik einzuhalten,
  • den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nachzukommen,
  • die Regelungen zur Verhinderung des rüstungsrelevanten Technologietransfers zu befolgen,
  • auf die Gefahren eines rechtswidrigen oder unerwünschten Wissenstransfers zu achten.