Informationen für Gastgeber*innen

Gastgeber*in werden im Feodor Lynen-Forschungsstipendienprogramm

Die Feodor Lynen-Forschungsstipendiat*innen der Alexander von Humboldt-Stiftung sind während ihres Auslandsaufenthalts auf fachliche Betreuung sowie eine Ansprechperson der gastgebenden Institution angewiesen. Als Gastgeber*in für überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftler*innen aus Deutschland, die einen Forschungsaufenthalt im Ausland planen, können Sie fungieren, sofern Sie an einer Universität oder Forschungseinrichtung außerhalb Deutschlands etabliert und tätig sind und zu einer der folgenden Personengruppen gehören:

  • Sie sind ein*e von der Humboldt-Stiftung geförderte*r Wissenschaftler*in.
  • Sie waren bereits Gastgeber*in von durch die Humboldt-Stiftung geförderten Wissenschaftler*innen.
  • Sie sind derzeitiges oder ehemaliges Mitglied der wissenschaftlichen Auswahlgremien der Humboldt-Stiftung.
  • Sie haben an einem von der Humboldt-Stiftung organisierten Frontiers of Research-Symposium teilgenommen.
  • Sie sind mit einem ausgewählten Wissenschaftspreis ausgezeichnet worden.

Wenn Sie als Gastgeber*in infrage kommen und der Veröffentlichung Ihrer Daten zugestimmt haben, können potenzielle Bewerber*innen Sie in der Lynen-Gastgebersuche finden. Ihre persönlichen Daten, die in der Suche angezeigt werden, können Sie jederzeit hier aktualisieren.

Die Humboldt-Stiftung strebt an, dass sich Gastinstitutionen an der Finanzierung des Stipendiums beteiligen. Die Summe soll in etwa ein Drittel des Stipendienbetrags ausmachen. Bei Gastgeber*innen aus bestimmten Ländern (siehe Länderliste (PDF)) verzichten wir auf einen finanziellen Eigenbeitrag. Bei nachvollziehbaren Finanzierungsschwierigkeiten ist die Humboldt-Stiftung darüber hinaus bereit, individuelle Lösungen zu finden.

Welche konkreten Voraussetzungen die Bewerber*innen erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der Website oder den Programminformationen zu den Feodor Lynen-Forschungsstipendien.

Das Forschungsvorhaben

Zunächst müssen Bewerber*innen ihr selbstständig ausgearbeitetes Forschungsvorhaben mit Ihnen absprechen. Die Darstellung dieses Vorhabens sollte insgesamt etwa fünf Seiten (inkl. Literaturverzeichnis) umfassen und folgende Fragen berücksichtigen:

  • Wie ist der aktuelle Stand der Forschung (belegt durch etwa fünf einschlägige Publikationen aus dem Forschungsfeld; maximal eine Seite)?
  • Welche Fragestellungen sollen erörtert werden? Welche Bedeutung haben diese für die Weiterentwicklung des Forschungsfelds?
  • Welche wissenschaftlichen Methoden sollen zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden (ggf. Beleg durch Referenzen)?

Neben dem wissenschaftlichen Werdegang, der Qualität der ausgewählten Schlüsselpublikationen sowie der Zukunftsperspektive ist die Originalität des Forschungsvorhabens ein weiteres Kriterium, das bei der Bewertung des Antrags durch die unabhängigen Fachgutachter*innen und den Auswahlausschuss eine zentrale Rolle spielt. Es ist daher wichtig, dass der*die Bewerber*in das Forschungsvorhaben eigenständig entwickelt hat.

Ihre Stellungnahme

Damit Sie eine aussagekräftige Stellungnahme zur Qualifikation der sich bewerbenden Person und zum Forschungsvorhaben abgeben können, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Darstellung des Forschungsvorhabens
  • Lebenslauf
  • Schlüsselpublikationen
  • Namen der Referenzgutachter*innen

Ihre Einschätzung ist für das Begutachtungsverfahren und den Auswahlausschuss von wesentlicher Bedeutung. Im Mittelpunkt Ihrer Expertise sollten das Kreativitätspotenzial der Bewerber*innen und die innovative Idee der geplanten Forschung stehen.

Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihrer Expertise am Fragenkatalog für die Stellungnahme von Gastgeber*innen (PDF)und beantworten die Fragen wenn möglich in der vorgegebenen Reihenfolge. Laden Sie dieses Dokument zusammen mit der unterzeichneten Forschungsplatzzusage (PDF)in einen geschützten Bereich zur Bewerbung hoch. Den entsprechenden Link zu diesem Bereich sendet Ihnen der*die Bewerber*in per E-Mail. Selbstverständlich behandeln alle beteiligten Akteure Ihre Stellungnahme streng vertraulich.

Das sollten Sie beachten

Der*die Bewerber*in kann den Antrag online erst absenden, wenn Ihre Stellungnahme sowie die unterzeichnete Forschungsplatzzusage vorliegen. Daher empfehlen wir Ihnen, die benötigten Unterlagen möglichst bald, nachdem Sie der*die Bewerber*in benachrichtigt hat, hochzuladen.

Sobald die vollständigen Antragsunterlagen bei uns eingegangen sind und formal geprüft wurden, leiten wir diese an externe Gutachter*innen weiter und teilen Ihnen sowie den Bewerber*innen das vorgesehene Auswahldatum mit. Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober) statt; das Auswahlverfahren dauert ca. vier bis sieben Monate. Nach der Auswahlsitzung informieren wir Sie schnellstmöglich per E-Mail über das Ergebnis.

Im Falle einer negativen Entscheidung teilen wir Ihnen die Gründe dafür gerne mit. Bitte beantragen Sie dies formlos per E-Mail. Etwa fünf Wochen nach der Entscheidung erhalten Sie und der*die Bewerber*in dann ein entsprechendes Schreiben. Allgemeine Informationen zum Auswahlverfahren entnehmen Sie bitte der Übersicht zum Ablauf des Auswahlverfahrens.

Bei der Einbeziehung Ihres wissenschaftlichen Gastes in Ihren Arbeitskreis verpflichten Sie sich dazu,

  • die Grundsätze der Wissenschaftsethik einzuhalten,
  • den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nachzukommen,
  • die Regelungen zur Verhinderung des rüstungsrelevanten Technologietransfers zu befolgen,
  • auf die Gefahren eines rechtswidrigen oder unerwünschten Wissenstransfers zu achten.