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Forschungspreis für exzellente Forscher*innen aus dem Ausland
Ihren gemeinsamen Forschungspreis verleihen die Max-Planck-Gesellschaft und die Alexander von Humboldt-Stiftung an exzellente Forschungspersönlichkeiten aus dem Ausland für deren herausragende wissenschaftliche Leistungen.
Der aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanzierte Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis wird jährlich abwechselnd auf den Gebieten der Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Lebenswissenschaften und der Geistes- und Sozialwissenschaften verliehen.
Mit dem Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis gewinnen wir besonders innovative internationale Wissenschaftler*innen für Forschungsaufenthalte an wissenschaftlichen Institutionen in Deutschland. Dabei können die Preisträger*innen ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland flexibel gestalten. Weiteres entnehmen Sie bitte der Programminformation zum Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis.
Unsere Förderung
Die Preisträger*innen erhalten über einen Zeitraum von fünf Jahren Zugang zu 1,5 Millionen Euro. Diese Mittel dienen zum Beispiel dem Aufbau und der Leitung einer Arbeitsgruppe in Deutschland – vorzugsweise an einer Hochschule. Mit dem Ziel einer dauerhaften Kooperation mit Fachkolleg*innen in Deutschland fördern wir zudem kreative und erfolgversprechende Forschungsformate, die den Forschungsinteressen und Arbeitsweisen der Preisträger*innen entsprechen.
Hinzu kommt ein persönliches Preisgeld in Höhe von 80.000 Euro sowie eine Verwaltungspauschale für die gastgebende Institution in Deutschland in Höhe von 20% des Förderbetrags.
Den Gastwissenschaftler*innen bietet die Humboldt-Stiftung eine möglichst individuelle Betreuung. Dies beinhaltet unter anderem Einladungen zu zahlreichen Veranstaltungen oder die Teilnahme an Sprachkursen.
Auch nach Beendigung des Forschungsaufenthalts bleiben wir in Verbindung: Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Karrieren aller Humboldtianer*innen und ihre Kooperationen untereinander.
Wer darf nominieren?
Nominierungen werden ausschließlich von der Max-Planck-Gesellschaft ausgesprochen.
Wer darf nominiert werden?
Ausgezeichnet werden können Spitzenforscher*innen, die aufgrund ihrer außerordentlich erfolgreichen, unkonventionellen, innovativen und risikobereiten Forschungsarbeiten begründete Aussicht auf weitere wissenschaftliche Durchbrüche bieten. Die nominierte Person sollte darüber hinaus folgende Kriterien erfüllen:
- Ihre Promotion liegt maximal 15 Jahre zurück.
- Bisher ist ihre wissenschaftliche Leistung von der Humboldt-Stiftung noch nicht mit einem Preis gewürdigt worden.
- Zum Zeitpunkt der Nominierung liegt ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt seit mindestens fünf Jahren im Ausland.
- Sie ist zum Zeitpunkt der Auswahl weder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Deutschland eingegangen noch hat sie eines vereinbart.
- Die nominierte Person hält sich stets an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik.
Das Auswahlverfahren
Die Max-Planck-Gesellschaft beruft ein internationales Nominierungskomitee ein. Dieses Gremium benennt drei Kandidat*innen, die großes Interesse an einem Forschungsaufenthalt an einer deutschen Einrichtung haben.
Ein unabhängiger, mit hochkarätigen Vertreter*innen aus Wissenschaft und Wissenschaftsmanagement besetzter Auswahlausschuss unter Leitung des Präsidenten der Humboldt-Stiftung entscheidet über die Vergabe des Max-Planck-Humboldt-Forschungspreises. Wesentliche Kriterien für die Auswahl sind:
- bisherige wissenschaftliche Spitzenleistungen der Nominierten und das Potenzial für weitere Durchbrüche;
- Qualität des Forschungsvorhaben (Innovation, Erfolgsaussichten);
- Kooperationspotenzial des gastgebenden Institutes und erweiterten wissenschaftlichen Umfeldes in Deutschlands.
Falls der Auswahlausschuss das bisherige Gesamtschaffen der beiden weiteren Nominierten als preiswürdig bestätigt, erhalten sie die Max-Planck-Humboldt-Medaille. Diese Auszeichnung ist mit jeweils 60.000 Euro dotiert.
Sonstiges
Der Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis wird seit 2018 vergeben. Er ist Nachfolger des Max-Planck-Forschungspreises, der zwischen 2004 und 2016 an je eine*n in Deutschland und eine*n im Ausland tätige*n Forschende*n vergeben wurde (Preisgeld: 750.000 Euro).