Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis

Für
Top-Wissenschaftler*innen (bis 15 Jahre nach der Promotion)
Aus
alle Länder (außer Deutschland)
Was
80.000 Euro Preisgeld sowie 1,5 Mio. Euro für Forschungskooperation in Deutschland
Grafisches Muster aus grünen Punkten mit Schriftzug Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis

Forschungspreis für exzellente Forscher*innen aus dem Ausland

Ihren gemeinsamen Forschungspreis verleihen die Max-Planck-Gesellschaft und die Alexander von Humboldt-Stiftung an exzellente Forschungspersönlichkeiten aus dem Ausland für deren herausragende wissenschaftliche Leistungen.

Der aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanzierte Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis wird jährlich abwechselnd auf den Gebieten der Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Lebenswissenschaften und der Geistes- und Sozialwissenschaften verliehen.

Mit dem Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis gewinnen wir besonders innovative internationale Wissenschaftler*innen für Forschungsaufenthalte an wissenschaftlichen Institutionen in Deutschland. Dabei können die Preisträger*innen ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland flexibel gestalten. Weiteres entnehmen Sie bitte der Programminformation zum Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis.

Unsere Förderung

Die Preisträger*innen erhalten über einen Zeitraum von fünf Jahren Zugang zu 1,5 Millionen Euro. Diese Mittel dienen zum Beispiel dem Aufbau und der Leitung einer Arbeitsgruppe in Deutschland – vorzugsweise an einer Hochschule. Mit dem Ziel einer dauerhaften Kooperation mit Fachkolleg*innen in Deutschland fördern wir zudem kreative und erfolgversprechende Forschungsformate, die den Forschungsinteressen und Arbeitsweisen der Preisträger*innen entsprechen.
Hinzu kommt ein persönliches Preisgeld in Höhe von 80.000 Euro sowie eine Verwaltungspauschale für die gastgebende Institution in Deutschland in Höhe von 20% des Förderbetrags.

Den Gastwissenschaftler*innen bietet die Humboldt-Stiftung eine möglichst individuelle Betreuung. Dies beinhaltet unter anderem Einladungen zu zahlreichen Veranstaltungen oder die Teilnahme an Sprachkursen.

Auch nach Beendigung des Forschungsaufenthalts bleiben wir in Verbindung: Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Karrieren aller Humboldtianer*innen und ihre Kooperationen untereinander.

Wer darf nominieren?

Nominierungen werden ausschließlich von der Max-Planck-Gesellschaft ausgesprochen.

Wer darf nominiert werden?

Ausgezeichnet werden können Spitzenforscher*innen, die aufgrund ihrer außerordentlich erfolgreichen, unkonventionellen, innovativen und risikobereiten Forschungsarbeiten begründete Aussicht auf weitere wissenschaftliche Durchbrüche bieten. Die nominierte Person sollte darüber hinaus folgende Kriterien erfüllen:

  • Ihre Promotion liegt maximal 15 Jahre zurück.
  • Bisher ist ihre wissenschaftliche Leistung von der Humboldt-Stiftung noch nicht mit einem Preis gewürdigt worden.
  • Zum Zeitpunkt der Nominierung liegt ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt seit mindestens fünf Jahren im Ausland.
  • Sie ist zum Zeitpunkt der Auswahl weder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Deutschland eingegangen noch hat sie eines vereinbart.
  • Die nominierte Person hält sich stets an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik. Informationen zum Umgang mit generativer KI im Auswahlbereich stellt die Stiftung zur Verfügung.

Nicht nominiert werden können Personen, bei denen eine enge persönliche Beziehung zur*m Nominierenden (Ehe oder Lebenspartnerschaft) oder ein nahes Verwandtschaftsverhältnis (Eltern, Geschwister, Kinder) besteht.

Das Auswahlverfahren

Die Max-Planck-Gesellschaft beruft ein internationales Nominierungskomitee ein. Dieses Gremium benennt drei Kandidat*innen, die großes Interesse an einem Forschungsaufenthalt an einer deutschen Einrichtung haben.

Ein unabhängiger, mit hochkarätigen Vertreter*innen aus Wissenschaft und Wissenschaftsmanagement besetzter Auswahlausschuss unter Leitung des Präsidenten der Humboldt-Stiftung entscheidet über die Vergabe des Max-Planck-Humboldt-Forschungspreises. Wesentliche Kriterien für die Auswahl sind:

  • bisherige wissenschaftliche Spitzenleistungen der Nominierten und das Potenzial für weitere Durchbrüche;
  • Qualität des Forschungsvorhaben (Innovation, Erfolgsaussichten);
  • Kooperationspotenzial des gastgebenden Institutes und erweiterten wissenschaftlichen Umfeldes in Deutschlands.

Falls der Auswahlausschuss das bisherige Gesamtschaffen der beiden weiteren Nominierten als preiswürdig bestätigt, erhalten sie die Max-Planck-Humboldt-Medaille. Diese Auszeichnung ist mit jeweils 60.000 Euro dotiert.

Sonstiges

Der Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis wird seit 2018 vergeben. Er ist Nachfolger des Max-Planck-Forschungspreises, der zwischen 2004 und 2016 an je eine*n in Deutschland und eine*n im Ausland tätige*n Forschende*n vergeben wurde (Preisgeld: 750.000 Euro).

Dieses Programm wird finanziert von

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