Forschungsaufenthalte außerhalb des Gastlands

Forschungsstipendien können unter bestimmten Voraussetzungen während des Förderzeitraumes auch außerhalb des Gastlands wahrgenommen werden, wenn dies für die Durchführung Ihres Forschungsvorhabens oder aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.

Forschungsaufenthalte außerhalb des Gastlands können bspw. für Feldforschungsarbeiten, Archivbesuche, Experimente an spezifischen Einrichtungen und Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen wahrgenommen werden ebenso wie aus persönlichen oder organisatorischen Gründen (familiäre Pflichten, gesundheitliche Aspekte).

Dabei gilt es folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Mindestens 6 Monate des Stipendiums müssen am eigentlichen Gastinstitut wahrgenommen werden.
  • Die Gesamtdauer der Förderung außerhalb des Gastlands insgesamt darf 25 Prozent des Gesamtförderzeitraums im Regelfall nicht überschreiten (maximal 6 Monate für Postdocs, 4 Monate für erfahrene Forschende).
  • Die Durchführung von Forschungsaufenthalten außerhalb des Gastlands unmittelbar am Anfang oder am Ende des Forschungsaufenthalts ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Forschungsaufenthalte außerhalb des Gastlands müssen schriftlich beantragt werden, sofern sie einen Monat überschreiten. Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 3 Monate im Voraus und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen.

Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien für Feodor Lynen-Forschungsstipendien, Abschnitt A.1.11.

Bitte verwenden Sie das Antragsformular und senden es ausgefüllt per E-Mail an Ihre zuständige Kontaktperson in der Stiftung.