Leistungen für Forschungsstipendiat*innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

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Kontakt

Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn

info[at]avh.de

Zur Unterstützung von Forschungsstipendiat*innen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung bietet die Alexander von Humboldt-Stiftung folgende Leistungen an:

Verlängerung im Fall einer Behinderung

Das Forschungsstipendium kann auf schriftlichen Antrag um bis zu 12 Monate verlängert werden, um das Forschungsvorhaben zu beenden, wenn Sie eine Behinderung nachweisen können, die die Durchführung des Forschungsvorhabens zeitlich verzögert hat.

Wurde das Forschungsstipendium für einen Förderzeitraum von weniger als 12 Monaten bewilligt, können Sie maximal den ursprünglich verliehenen Zeitraum beantragen.

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 3 Monate im Voraus und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen.

Bitte verwenden Sie das Antragsformular und senden es ausgefüllt per E-Mail an Ihre zuständige Kontaktperson in der Stiftung.

Fügen Sie dem Antragsformular bitte folgende Unterlagen bei:

  • Nachweise über die Behinderung,
  • Forschungsplatz- und Betreuungszusage der*des wissenschaftlichen Gastgebenden für den Verlängerungszeitraum,
  • eine schriftliche Stellungnahme des*der Gastgebenden zum Stand des Forschungsvorhabens.

Zuschuss bei Behinderung oder chronischer Erkrankung

Entstehen Ihnen während des Forschungsstipendiums Mehrkosten von mehr als 100 € pro Monat durch eine Behinderung oder eine die Mobilität einschränkende Behinderung oder chronische Erkrankung, die nicht von der Krankenversicherung oder anderen Trägern übernommen werden, können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 € pro Halbjahr beantragen.

Voraussetzung für diesen Zuschuss ist der Nachweis einer Krankenvollversicherung für den gesamten Förderzeitraum in Deutschland.

Die Kosten müssen durch die Vorlage von Rechnungen im Original und Zahlungsbelegen in Kopie nachgewiesen werden. Erst danach kann eine Erstattung erfolgen.

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 3 Monate im Voraus und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen.

Bitte verwenden Sie das Antragsformular und senden es ausgefüllt per E-Mail an Ihre zuständige Kontaktperson in der Stiftung.

Fügen Sie dem Antragsformular bitte folgende Unterlagen bei:

  • Nachweise über die Behinderung oder chronische Erkrankung,
  • Erläuterung der entstehenden Mehrkosten,
  • Nachweis, dass die Kosten nicht von der Krankenversicherung oder anderen Trägern übernommen werden können.