Humboldt-Forschungshubs in Afrika und dem Nahen Osten

Für
Alumni in wissenschaftlichen Leitungspositionen (mind. Associate Professorship oder Äquivalente)
Aus
Ägypten, Äthiopien, Ghana, Jordanien, Kamerun, Kenia, Südafrika, Türkei
Was
bis zu 800.000 € für einen Zeitraum von 5 Jahren

Mit neuen Technologien globale Herausforderungen bewältigen

Ein Humboldt-Forschungshub ermöglicht es Alumni der Humboldt-Stiftung, die an Universitäten und Forschungseinrichtungen der Zielländer in wissenschaftlichen Leitungspositionen (mindestens Associate Professorship oder äquivalente Position) tätig sind, langfristige Forschungskonzepte umzusetzen. Die Alumni wählen hierzu Kooperationspartner*innen in Deutschland und ggf. in weiteren Ländern Afrikas oder des Nahen Ostens aus.

Die Humboldt-Forschungshubs sollen durch gemeinwohlorientierte Nutzung von KI und weiteren Zukunfts- und Schlüsseltechnologien wie digitaler Vernetzung, Robotik oder von Ergebnissen der Raumfahrtforschung etc. innovative Lösungen für globale Herausforderungen erarbeiten.

Als „global“ verstanden werden solche Herausforderungen, die für Länder des Globalen Südens (und insbesondere der betreffenden Zielländer) wie des Globalen Nordens (und insbesondere Deutschlands) gleichermaßen bestehen, wenn auch mit Unterschieden in Intensität und Erscheinungsformen – zum Beispiel in so entscheidenden Bereichen wie Zukunftsenergien, Klimawandelanpassung, digitale Sicherheit, Gesundheit, Wasserversorgung, Wirtschaft, natürliche Ressourcen, Krisenvorsorge, Mobilität etc. 

Erwartet wird, dass alle Kooperationspartner*innen jeweils eigene, die globale Relevanz des Konzepts verstärkende Forschungsfragen einbringen und verfolgen; erwünscht ist zudem die Einbindung von wirtschaftlichen Akteuren (z. B. Start-ups) in den Ländern der Forschungshubs. In die wechselseitigen Austauschaktivitäten sollen auch Nachwuchsforschende als potenzielle Antragstellende für ein Forschungs­stipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung integriert werden.

Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Unsere Förderung

Die Forschungshubs werden über einen Zeitraum von fünf Jahren mit bis zu 800.000 EUR gefördert; die Förderung des vierten und fünften Jahres erfolgt nach positiver Zwischenevaluation im dritten Jahr der Förderung. Aus den Fördermitteln können die Beschäftigung von Nachwuchsforschenden am Forschungshub, die Mobilität der Arbeitsgruppen und gegenseitige Forschungsaufenthalte finanziert werden, zudem die Organisation von Tagungen, die Anschaffung wissenschaftlicher Geräte (nur für den Humboldt-Forschungshub und kooperierende Institutionen in Afrika und dem Nahen Osten) und Verbrauchsmittel, Kosten für den Auf- und Ausbau des Humboldt-Forschungshubs etc. Weitere wichtige Hinweise finden Sie in der Programminformation und in den FAQ.

Die Humboldt-Stiftung fördert ab 2026 zunächst fünf Humboldt-Forschungshubs, die in folgenden Ländern aufgebaut werden können: Ägypten, Äthiopien, Ghana, Jordanien, Kamerun, Kenia, Südafrika und Türkei.

So bewerben Sie sich

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Antragsberechtigte Alumni schicken Antragsskizzen sowie Lebensläufe, Publikationslisten und Stellungnahmen der Institutsleitungen bis 15. Juni 2026 per E-Mail an h-rh[at]avh.de.

Das benötigen wir von Ihnen

  • Antragsskizze des geplanten Forschungskonzepts 
    (bitte verwenden Sie das hier verlinkte Formular)
  • Tabellarische Lebensläufe und Publikationslisten der letzten 5 Jahre der*des antragstellenden Alumna*Alumnus und aller Kooperationspartner*innen
  • Stellungnahmen der Leitungen der beteiligten Institutionen

Auswahlausschuss

Vorsitzender

Herr Professor Dr. Klaus Wehrle
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH)

Fachgebundene Ausschussmitglieder

Frau Professorin Dr. Christina Dornack
Technische Universität Dresden

Herr Professor Dr. Eike Lüdeling
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Herr Professor Dr. med. Joachim L.W. Schultze
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Stimmberechtigtes, nicht fachgebundenes Ausschussmitglied

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt:
MinR Dr. Erik Hansalek, Leiter des Referats I11, Zusammenarbeit mit Afrika und dem Nahen Osten

Nicht stimmberechtigtes, nicht fachgebundenes Ausschussmitglied

Alexander von Humboldt-Stiftung:
Dr. Markus Zanner, Generalsekretär

Fragen & Antworten

Antragsberechtigt sind Alumni der Stipendien- und Forschungspreisprogramme der Humboldt-Stiftung, die in aktiver wissenschaftlicher Leitungsposition (mindestens Associate Professur oder Äquivalente) an einer Universität oder Forschungseinrichtung in einem der folgenden Zielländer tätig sind: Ägypten, Äthiopien, Ghana, Jordanien, Kamerun, Kenia, Südafrika oder Türkei.

Es wird erwartet, dass die Anstellung im betreffenden Zielland den Mittelpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit darstellt.

Die Dauerhaftigkeit der Tätigkeit für den Zeitraum der Förderung des Humboldt-Forschungshubs soll sichergestellt sein. Pensionierte Forschende oder Emeriti können sich nicht bewerben.

Im Falle einer Bewilligung werden die Antragstellenden Bewilligungsempfänger*innen und damit Leitungen der an ihren Heimatinstitutionen aufzubauenden Humboldt-Forschungshubs. Die Heimatinstitutionen der Bewilligungsempfänger*innen übernehmen treuhänderisch die Verwaltung der Fördermittel.

Die Bewilligungsempfänger*innen verantworten die Umsetzung des bewilligten Forschungskonzepts. Sie können hierfür aus dem Förderbetrag alle Ausgaben bestreiten, die diesem Zweck dienen, insbesondere für die Beschäftigung von Nachwuchsforschenden am Humboldt-Forschungshub sowie an kooperierenden Instituten in Afrika oder dem Nahen Osten, für wechselseitige Aufenthalte und Mobilität der Kooperationspartner*innen und Nachwuchsforschenden, Tagungen und Workshops, Konferenzteilnahmen, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmittel, Managementkosten, Gehaltsaufstockungen. Zu beachten sind die Ausführungen in den Verwendungsbestimmungen (III. Zweckbestimmung, Verwendung und Bereitstellung des Förderbetrags). Vgl. auch die FAQ zu den Punkten „Kooperationspartner*innen“ und „Nachwuchsforschende“.

Die Bewilligungsempfänger*innen können als Leitungen der Humboldt-Forschungshubs pro Jahr bis zu 3 Monate an den Instituten der Kooperationspartner*innen in Deutschland forschen. Hierfür können die Leitungen Tagegelder zur Deckung des Lebensunterhaltes aus dem Förderbetrag entnehmen, maximal bis zur Höhe der geltenden Stipendiensätze der Alexander von Humboldt-Stiftung (derzeit max. 3.600 EUR pro Monat).

Alumni, die derzeit in einer Institutspartnerschaft oder mit einem Humboldt-Alumni-Preis gefördert werden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag für einen Humboldt-Forschungshub stellen. In diesem Fall ist eine vorherige Rücksprache und Klärung mit der Humboldt-Stiftung zwingend erforderlich. Anfragen sind an diese E-Mail-Adresse zu richten: h-rh[at]avh.de

Die vorgeschlagenen Forschungsvorhaben müssen einen erkennbaren, hohen Nutzen für die Bewältigung globaler Herausforderungen haben, die in allen am Humboldt-Forschungshub beteiligten Ländern bestehen, ggf. mit Unterschieden in Intensität und Erscheinungsformen. Relevante globale Herausforderungen werden in der Programminformation genannt.

Anträge sind aus allen Disziplinen möglich, die hierzu relevante und nachhaltige Beiträge leisten können.

Bei der Erarbeitung von Lösungen für diese globalen Herausforderungen wird die gemeinwohlorientierte Nutzung von KI und weiteren in der Programminformation genannten Zukunfts- und Schlüsseltechnologien vorausgesetzt.

Ja, dies ist möglich durch Einbeziehung eines*einer fachlich ausgewiesenen Kooperationspartners*Kooperationspartnerin in Deutschland und eventuell eines*einer weiteren Kooperationspartners*Kooperationspartnerin in Afrika oder dem Nahen Osten. Auch durch Delegation eines Teils der Leitungsaufgaben des Humboldt-Forschungshubs an fortgeschrittene Nachwuchsforschende kann die erforderliche zusätzliche fachliche Expertise gewährleistet werden.

Alle Kooperationspartner*innen müssen jeweils eigene, die globale Relevanz des Konzepts verstärkende Forschungsfragen einbringen und verfolgen. Diese Beteiligung aller Kooperationspartner*innen am Forschungsvorhaben des Humboldt-Forschungshubs ist in der Antragsskizze darzustellen.

Alle Kooperationspartner*innen müssen eine aktive Position (mindestens W2/Associate Professur oder Äquivalente) an einer Universität oder Forschungseinrichtung im betreffenden Land haben. Die Dauerhaftigkeit der Tätigkeit für den Zeitraum der Förderung des Humboldt-Forschungshubs soll – in Deutschland wie im Ausland – sichergestellt sein. Pensionierte Forschende oder Emeriti können nicht als Kooperationspartner*innen vorgeschlagen werden.

Kooperationspartner*innen werden nicht Bewilligungsempfänger*innen der Förderung.

Grundsätzlich sind die am Humboldt-Forschungshub beteiligten Forschenden frei, Einzelheiten der Kooperation im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Institutionen zu regeln, solange dies im Einklang mit den Verwendungsbestimmungen steht.

Folgende länderspezifische Regelungen sind zu beachten:

  1. Kooperationspartner*in in Deutschland
    Verpflichtend ist die Einbeziehung eines Wissenschaftlers*einer Wissenschaftler*in, der*die an einem Forschungsinstitut in Deutschland tätig ist. Die Beteiligung am Forschungsvorhaben des Humboldt-Forschungshubs ist in der Antragsskizze darzustellen.
     
  2. Kooperationspartner*in in einem Land Afrikas oder des Nahen Ostens
  • Für antragstellende Alumni in Ägypten, Äthiopien, Ghana, Jordanien, Kamerun, Kenia und der Türkei gilt:

    Die Einbeziehung eines*einer Kooperationspartners*in aus einem Land in Afrika oder dem Nahen Osten ist möglich, aber nicht verpflichtend.
    Zu empfehlen ist die Einbindung eines*einer zweiten Kooperationspartners*in, wenn hiermit zusätzliche, für die Bearbeitung des Forschungsvorhabens wesentliche Expertise einbezogen werden kann. Die Beteiligung am Forschungsvorhaben des Humboldt-Forschungshubs ist in der Antragsskizze darzustellen.
    Der*die Kooperationspartner*in muss in wissenschaftlicher Leitungsposition (mindestens Associate Professur oder Äquivalente) an einer Universität oder Forschungseinrichtung in einem ODA-fähigen Land Afrikas oder des Nahen Ostens tätig sein, d. h. in einem Land, das entsprechend den Regelungen des Development Assistance Committee (DAC) öffentliche Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance – ODA) erhalten kann.
    Forschende in Ländern in Kriegssituationen und/oder Ländern unter Sanktionen mit Einschränkungen des internationalen Zahlungsverkehrs können nicht als Kooperationspartner*in vorgeschlagen werden.
    Der*die Kooperationspartner*in kann, muss aber nicht Alumna oder Alumnus der Alexander von Humboldt-Stiftung sein. Personen, die an demselben Institut tätig sind wie der*die Antragsteller*in, können nicht Kooperationspartner*in sein.
  • Für antragstellende Alumni in Südafrika gilt:
    Die Einbindung eines*r weiteren Kooperationspartners*in in einem anderen afrikanischen Land ist zwingend.
    Für die Auswahl von Kooperationspartner*innen aus afrikanischen Ländern gelten die oben genannten Voraussetzungen.

Aus dem Förderbetrag dürfen alle Ausgaben des Kooperationspartners*der Kooperationspartnerin gedeckt werden, die der Umsetzung der gemeinsamen Forschung dienen: Forschungsaufenthalte am Humboldt-Forschungshub im Zielland sowie an den Instituten der Kooperationspartner*innen in Deutschland bzw. in Afrika oder dem Nahen Osten, Forschungsreisen und Konferenzteilnahmen, Organisation gemeinsamer Konferenzen und Workshops an den kooperierenden Instituten, Verbrauchsmittel, Fachliteratur, Sonstiges (z.B. Kosten für Publikationen, Durchführung von Feldforschung). Die Erstattung entsprechender Auslagen und Aufwendungen der Kooperationspartner*innen erfolgt durch die Leitung des Humboldt-Forschungshubs bzw. die mittelverwaltende Stelle an seiner*ihrer Heimatinstitution.  

Am Humboldt-Forschungshub und an kooperierenden Instituten in Afrika und dem Nahen Osten ist die Anstellung von Hilfspersonal aus dem Förderbetrag möglich.

Am Institut des Kooperationspartners*der Kooperationspartnerin in Deutschland ist die Anstellung von Hilfspersonal aus dem Förderbetrag nicht möglich. Erstattungsfähig sind hingegen anteilige Kosten für Hilfspersonal z. B. im Rahmen von Veranstaltungen.

Für Kooperationspartner*innen in Afrika und dem Nahen Osten können zudem wissenschaftliche Geräte aus dem Förderbetrag finanziert werden.

Nicht möglich ist die Finanzierung von wissenschaftlichen Geräten am Institut des Kooperationspartners*der Kooperationspartnerin in Deutschland.

Die Leitung des Forschungshubs kann pro Jahr bis zu 3 Monate zur Durchführung gemeinsamer Forschungen am Institut des Kooperationspartners*der Kooperationspartnerin in Deutschland verbringen.

Nein, möglich sind maximal zwei Kooperationspartner*innen, wovon eine*r aus Deutschland kommen muss, der*die zweite aus Afrika oder dem Nahen Osten.

Insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen und gemeinsamen Publikationen können jedoch weitere Forschende aus aller Welt in die wissenschaftliche Arbeit des Humboldt-Forschungshubs einbezogen werden.

Nachwuchsforschende, die in einen Humboldt-Forschungshub eingebunden werden, sind in der Regel Doktorand*innen oder promovierte Forschende bis zehn Jahre nach der Promotion.

Grundsätzlich sollten die Nachwuchsforschenden an den jeweiligen Heimatinstituten des Antragsstellers*der Antragsteller*in bzw. der Kooperationspartner*innen tätig sein. Eine Einbindung von Nachwuchsforschenden anderer Institute derselben Forschungseinrichtung ist möglich, wenn dies aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Nachwuchsforschende von weiteren Forschungseinrichtungen können in der Regel nicht berücksichtigt werden.

In einen Humboldt-Forschungshub eingebundene Nachwuchsforschende, die sich während der Laufzeit der Förderung erfolgreich um ein Stipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung oder einer anderen Förderorganisation in Deutschland bewerben, können durch andere geeignete Nachwuchsforschende ersetzt werden.

  1. Beschäftigung von Nachwuchsforschenden
    Möglich ist die Beschäftigung von Nachwuchsforschenden am Humboldt-Forschungshub im betreffenden Zielland sowie an den Instituten von Kooperationspartner*innen in Afrika und dem Nahen Osten.
    Nicht möglich ist die Übernahme von Kosten für die Beschäftigung von Nachwuchsforschenden am Institut des*der Kooperationspartners*in in Deutschland.
  2. Wechselseitige Forschungsaufenthalte von Nachwuchsforschenden am Forschungshub und an den Instituten der Kooperationspartner*innen
    Wechselseitige Forschungsaufenthalte von bis zu 6 Monaten Dauer am betreffenden Humboldt-Forschungshub sowie an den Instituten der Kooperationspartner*innen in Deutschland sowie Afrika und dem Nahen Osten sind für in den Humboldt-Forschungshub eingebundene Nachwuchsforschende aus allen beteiligten Ländern möglich.

  3. Mobilität von Nachwuchsforschenden
    Für die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen des Forschungskonzepts erforderliche Forschungsreisen und Konferenzteilnahmen sind für in den Humboldt-Forschungshub eingebundene Nachwuchsforschende aus allen beteiligten Ländern möglich.

Am Forschungshub im betreffenden Zielland beschäftigte, in ihrer Karriere fortgeschrittene und sich wissenschaftlich etablierende Nachwuchsforschende (in der Regel ab fünf Jahre nach der Promotion) können in die Leitung des Humboldt-Forschungshubs eingebunden werden, um sie auf künftige Führungsaufgaben vorzubereiten. Möglich ist z. B. die Übertragung von Verantwortung für Teile des Forschungskonzepts, die den Qualifikationen des*der Nachwuchsforschenden besonders entsprechen.

  1. Vollständige Antragsskizze, für die zwingend diese Vorlage zu verwenden ist. In anderem Format eingereichte Anträge werden nicht angenommen. In der Rubrik „Beschreibung des Forschungskonzepts des Humboldt-Forschungshubs“ werden die wesentlichen Punkte des geplanten Forschungskonzepts kurz dargestellt. Dabei ist die begrenzte mögliche Zeichenzahl in den jeweiligen Feldern einzuhalten. Weitere Erläuterungen auf Extrablättern können bei der Evaluation der Antragsskizze nicht berücksichtigt werden.
  2. Tabellarische Lebensläufe und Publikationslisten der letzten fünf Jahre des Alumnus*der Alumna sowie der vorgeschlagenen Kooperationspartner*innen
  3. Stellungnahmen der Leitungen aller an der Kooperation beteiligten Institutionen (= Heimatinstitutionen der Kooperationspartner*innen), für die folgende Anforderungen gelten:
  • Leitung der Heimatinstitution des*der Antragstellers*in
    Die Leitung der Institution (in der Regel der*die Universitätspräsident*in), an welcher der*die Antragstellende tätig ist, muss bestätigen, dass sie im Falle einer Bewilligung der Einrichtung des geplanten Humboldt-Forschungshubs zustimmen, den Auf- und Ausbau für den gesamten Förderzeitraum unterstützen und die benötigten Ressourcen zur Verfügung stellen wird. Darüber hinaus bestätigt die Leitung der Heimatinstitution des*der Antragsstellenden, dass die Heimatinstitution im Falle einer positiven Antragsentscheidung die Verwaltung des Förderbetrags im Namen und für Rechnung der Leitung des Forschungshubs treuhänderisch übernehmen wird und bereit ist, hierüber nach der Bewilligung eine Vereinbarung zu treffen, die von der Leitung des Forschungshubs vor Auszahlung der ersten Tranche des Förderbetrags der Alexander von Humboldt-Stiftung vorzulegen ist (siehe Vordruck in Anlage 1 der Verwendungsbestimmungen für das Programm Humboldt-Forschungshubs).
  • Leitung der Heimatinstitution der Kooperationspartner*innen
    Die Leitungen der Institutionen (in der Regel der*die Universitätspräsident*in), an der die Kooperationspartner*innen in Deutschland und ggf. in einem weiteren Land Afrikas oder des Nahen Ostens tätig sind, bestätigen, dass sie im Falle einer Bewilligung der Beteiligung der Kooperationspartner*innen an dem geplanten Humboldt-Forschungshub zustimmen und die jeweiligen Maßnahmen an ihren Institutionen unterstützen werden.

Aus Gründen der Mittelverfügbarkeit müssen die für die Förderung ausgewählten Humboldt-Forschungshubs zu einem bestimmten Zeitpunkt die Arbeit aufnehmen. Dieser Zeitpunkt wird im Bewilligungsschreiben mitgeteilt, eine Verschiebung des Förderbeginns ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Mit dem Alumniförderprogramm „Humboldt-Forschungshubs in Afrika und dem Nahen Osten“ sollen langfristig wissenschaftliche Kapazitäten in den Zielländern und die wissenschaftliche Zusammen­arbeit auf Basis der Gegenseitigkeit gestärkt werden. Eine kürzere Laufzeit als 5 Jahre ist daher nicht vorgesehen. Die Förderzusage kann zunächst nur für drei Jahre erteilt werden. Die Förderung des vierten und fünften Jahrs erfolgt nach positiver Zwischenbegutachtung jedes Humboldt-Forschungshubs.

Die Bewertung formal zulässiger Antragsskizzen erfolgt durch den Auswahlausschuss des Programms „Humboldt-Forschungshubs in Afrika und dem Nahen Osten“.

Alumni, die nach positiver Bewertung der Antragsskizze zur Einreichung eines Vollantrags eingeladen werden, erhalten hierzu von der Alexander von Humboldt-Stiftung zu gegebener Zeit alle erforderlichen Informationen und Unterlagen.

Ja. Die in der Antragsskizze dargestellt Planung zu Kooperationspartner*innen und Forschungskonzept ist im Vollantrag weiter auszuführen. Grundsätzliche Änderungen gegenüber der Antragsskizze sind im Vollantrag nicht vorgesehen.

Weitere Punkte, zu denen in der Antragsskizze um vorläufige Angaben gebeten wird (insbesondere Förderbetrag, Titel des Humboldt-Forschungshubs) oder zu denen keine Angaben erfragt werden (z. B. Einbindung von wirtschaftlichen Akteuren in den Zielländern, nähere Angaben zu einzubindenden Nachwuchsforschenden) sind im Vollantrag zu ergänzen.

Hinweise des Auswahlausschusses bzgl. Aspekten, die im Vollantrag ergänzend oder vertieft darzustellen sind, sind umzusetzen.

Zum 28. Februar eines jeden Jahres sind für das abgelaufene Kalenderjahr ein kurzer Sachbericht über die durchgeführten Arbeiten und deren Ergebnisse sowie ein zahlenmäßiger (Zwischen-)Nach­weis abzugeben (siehe Vordruck – Verwendungsbestimmungen, Anlage 3). Der Sachbericht wird von der Leitung des Humboldt-Forschungshubs erstellt. Der zahlenmäßige (Zwischen-)Nachweis inkl. Beleglisten wird von der mit der Verwaltung der Fördermittel betrauten Heimatinstitution der Leitung des Humboldt-Forschungshubs erstellt.

Spätestens drei Monate nach Ablauf des Förderzeitraumes ist ein ausführlicher und abschließender Sachbericht sowie ein zahlenmäßiger (Gesamt-)Nachweis (siehe Vordruck – Verwendungsbestimmungen, Anlage 3) einzureichen.

In allen Sachberichten sind die erzielten Ergebnisse im Einzelnen darzustellen, dabei ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen.

Die Zwischenbegutachtung wird durch das zuständige Referat Evaluation / Statistik der Alexander von Humboldt-Stiftung vorbereitet und mit Unterstützung durch externe Gutachterinnen und Gutachter durchgeführt.

Abschließend wird ein Bericht über die Ergebnisse mit einer Empfehlung bzgl. der Förderung des Humboldt-Forschungshubs für die Dauer von zwei weiteren Jahren vorgelegt.

Die Leitungen der Humboldt-Forschungshubs werden im Vorfeld der Zwischenbegutachtung rechtzeitig über den Ablauf und die Einbindung der am Humboldt-Forschungshub beteiligten Personen informiert.

Eine Verlängerung des Förderzeitraumes ist grundsätzlich nicht möglich.

Leitungen der Humboldt-Forschungshubs können während der Förderung in der Regel keine weiteren Alumni-Instrumente der Alexander von Humboldt-Stiftung in Anspruch nehmen, die denselben Förderzweck verfolgen wie einzelne Förderelemente des Humboldt-Forschungshubs.

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