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Kontakt
Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
Das Programm
Zur Stärkung der regionalen und fachlichen Netzwerkbildung der Humboldtianer können Initiativen von Humboldt-Alumni-Vereinigungen und einzelnen Humboldtianerinnen und Humboldtianern zur Veranstaltung von Regional- und Fachtagungen finanziell unterstützt werden (Humboldt-Kollegs). Die inhaltliche Ausgestaltung der Humboldt-Kollegs liegt in der Verantwortung der Organisatoren. Detaillierte Informationen finden Sie in der Programminformation.
Die Mittel, die der Alexander von Humboldt-Stiftung für die Finanzierung von Humboldt-Kollegs zur Verfügung stehen, sind eng begrenzt. Nur etwa die Hälfte der förderungswürdigen Anträge kann bewilligt werden. Die Stiftung möchte aber Humboldtianern in möglichst vielen Ländern die Möglichkeit geben, in zeitlichen Abständen von mehreren Jahren ein Humboldt-Kolleg durchzuführen. Daher wird bei der Auswahlentscheidung auch der Zeitraum seit der letzten Förderung eines Humboldt-Kollegs mit ähnlichem Teilnehmerkreis im jeweiligen Land berücksichtigt.
Das Humboldt-Kolleg-Programm wird vom Auswärtigen Amt finanziert.
Bitte setzen Sie sich vor der Vorbereitung oder Einreichung eines Antrags mit der Stiftung unter kollegs[at]avh.de in Verbindung.
Angesichts der weltweiten Covid-19-Pandemie gelten für die Beantragung von Humboldt-Kollegs bis auf weiteres zusätzliche Regelungen in Ergänzung zur Programminformation!
Online-Antrag
Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.
Covid-19-Pandemie: Ergänzende Regelungen
Die Beantragung eines Humboldt-Kollegs kann nur dann erfolgen, wenn im entsprechenden Land und am geplanten Veranstaltungsort keine einschränkenden Regelungen zur Eindämmung der Pandemie bestehen, die die Durchführung eines Humboldt-Kollegs verhindern oder wesentlich einschränken. Dies ist bei der Antragstellung nachzuweisen.
- Die Humboldt-Stiftung rät dringend, Teilnehmende aus Deutschland und Drittländern bis auf Weiteres ausschließlich digital in Humboldt-Kollegs einzubinden. Sofern erforderlich, können hierbei entstehende Kosten aus den Fördermitteln für das Humboldt-Kolleg abgerechnet werden.
- Reisen von Teilnehmenden in von der Pandemie besonders betroffenen Ländern, sogenannten Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten können grundsätzlich nicht unterstützt werden (siehe die aktuelle Übersicht unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (dort auch eine englischsprachige Version im PDF-Format).
- Bei Humboldt-Kollegs, die in sogenannten einfachen Risikogebieten stattfinden, ist die Unterstützung von Reisen von Teilnehmenden aus Deutschland und anderen Ländern grundsätzlich möglich (siehe die aktuelle Übersicht unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (dort auch eine englischsprachige Version im PDF-Format). Ein Übernahme von Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Quarantäne (bei Einreise in das Land, in welchem das Humboldt-Kolleg stattfindet, und/oder bei Wiedereinreise in das Heimatland bzw. bei Weiterreise in ein Drittland) sowie für alle weiteren, pandemiebedingt entstehenden Kosten von Teilnehmenden durch die Humboldt-Stiftung ist ausgeschlossen. Eventuelle Stornokosten für Tickets – z.B. im Falle der Hochstufung eines Landes vom einfachen Risikogebiet zum Hochinzidenzgebiet – sind von den Teilnehmenden zu tragen.
- Die Bewilligung von Humboldt-Kollegs erfolgt bis auf Weiteres unter dem Vorbehalt, dass die Durchführung der Veranstaltung zum geplanten Zeitpunkt im Einklang mit den Regelungen und Gesetzen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie möglich ist. Antragsteller*innen verpflichten sich, die Humboldt-Stiftung laufend über alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die die Durchführung des Humboldt-Kollegs gefährden können, zu informieren.
- Abschlagszahlungen können bis auf Weiteres frühestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Humboldt-Kollegs erfolgen. Sollten zwei Monate vor dem geplanten Humboldt-Kolleg am Veranstaltungsort entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie (insbesondere lokale Versammlungsverbote und andere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit) bestehen oder angekündigt sein, kann keine Anweisung von Mitteln erfolgen. In diesem Fall muss das Humboldt-Kolleg auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
- Sollten erst nach Erhalt der Abschlagszahlung am Veranstaltungsort entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft treten, die die Durchführung des Humboldt-Kollegs verhindern, ist die Humboldt-Stiftung hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Erforderliche Stornierungen sind so zeitnah und so kostensparend wie möglich vorzunehmen.
- Bei sich verschlechternder Pandemielage am Ort des geplanten Humboldt-Kollegs ist unter bestimmten Voraussetzungen die Umwandlung des beantragten Humboldt-Kollegs in eine hybride oder virtuelle Veranstaltung möglich (siehe unten). Dies ist so zeitnah wie möglich mit der Humboldt-Stiftung abzustimmen.
- Die Humboldt-Stiftung regt an, insbesondere unter den Bedingungen der Pandemie auch die Organisation virtueller Humboldt-Kollegs in Betracht zu ziehen, insbesondere bei kleineren Konferenzen, die eine enger umgrenzte fachliche Thematik behandeln. Grundlage für die finanzielle Unterstützung ist in diesem Fall eine formlose Kalkulation der geschätzten Kosten (für Programmlizenzen, technischen Support, etc.).
- Möglich ist zudem die Beantragung von Unterstützung für hybride Humboldt-Kollegs, bei denen sich ein Teil der Teilnehmenden vor Ort trifft – unter Wahrung der vor Ort gültigen pandemiebedingten Hygiene-Regelungen – und weitere Teilnehmende (aus anderen Landesteilen sowie aus Deutschland und weiteren Ländern) virtuell integriert werden.
- Bei Interesse an der Organisation von virtuellen und hybriden Humboldt-Kollegs kontaktieren Sie bitte zunächst kollegs[at]avh.de