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Kontakt
Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
Hinweis im Kontext der Coronavirus-Pandemie:
Anträge für diese Maßnahme sind wieder möglich, können von der Stiftung jedoch erst dann bearbeitet werden, wenn die Reisebestimmungen für Ihre Gast- und Heimatländer die Realisierung des geplanten Aufenthaltes erlauben. Wir bitten daher darum, diesen Zeitpunkt vor Antragstellung abzuwarten. Die Stiftung bittet um Verständnis.
Weitere Hinweise zu häufig gestellten Fragen im Kontext der Pandemie finden Sie in unseren FAQ zu diesem Thema.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann Beihilfen zur Förderung von Gastaufenthalten von Wissenschaftler*innen in Deutschland an den Instituten von Forschungsstipendiat*innen und Forschungspreisträger*innen im Ausland gewähren. Der Gastaufenthalt soll zu Vorträgen und wissenschaftlichen Kontakten an dem Institut des Humboldtianers*der Humboldtianerin und ggf. an weiteren Instituten im Land genutzt werden. Bevorzugt sollen Reisen von wissenschaftlichen Gastgeber*innen bzw. Kooperationspartner*innen aus Deutschland in devisenschwache Länder gefördert werden. Die Beihilfe dient zur Deckung bzw. teilweisen Deckung der Reisekosten. Die Alexander von Humboldt-Stiftung erwartet, dass die Aufenthaltskosten am Ort durch das besuchte Institut übernommen werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- formloser Antrag durch den*die Humboldtianer*in bzw. den*die Wissenschaftler*in aus Deutschland mit Angaben zum Ablauf, Inhalt und Ziel der Reise;
- Kostenvoranschlag für die entstehenden Reisekosten;
- Einladungsschreiben von dem*der Humboldtianer*in im Ausland.