Deutscher Forschungslehrstuhl „Mathematik und ihre Anwendungen“ am AIMS

Für
promovierte Mathematiker*innen
Aus
alle Länder
Was
Förderung in Höhe von bis zu 835.000 Euro Forschungsaufenthalt im Ausland
Mouhamed Moustapha Fall: ehemaliger Humboldt-Forschungsstipendiat und Inhaber des deutschen Forschungslehrstuhls am AIMS in Senegal vor einer Tafel mit mathematischen Formeln
Hinweis

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Es sind leider keine Bewerbungen für den Deutschen Forschungslehrstuhl "Mathematik und ihre Anwendungen" am AIMS Südafrika mehr möglich.

Stärkung der mathematischen Hochschulbildung und Forschung in Afrika

Die Alexander von Humboldt-Stiftung schreibt im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten Programminitiative "Deutsche Forschungslehrstühle" einen Forschungslehrstuhl am African Institute for Mathematical Sciences (AIMS) in Muizenberg, Südafrika aus.

Der Forschungslehrstuhl trägt zur Stärkung der mathematischen Hochschulbildung und Forschung in Afrika bei, fördert die Vernetzung von AIMS Südafrika mit deutschen Hochschulen und unterstützt die Vernetzung der verschiedenen AIMS-Zentren innerhalb Afrikas.

AIMS Südafrika ist Teil der AIMS-Next Einstein Initiative (AIMS-NEI). Deren Ziel ist die Errichtung eines koordinierten Netzwerks von überregionalen Exzellenzzentren in Afrika. Weitere AIMS-Zentren gibt es in Ghana, Ruanda, Kamerun und im Senegal.

Für den*die Lehrstuhlinhaber*in ist eine gleichzeitige Anbindung an eine Universität in Südafrika vorgesehen.

Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Was wir Ihnen bieten

Der Lehrstuhl wird zunächst für sechs Jahre mit bis zu 835.000 Euro gefördert. Die Mittel können verwendet werden für

  • die Dotierung des Lehrstuhls in Abhängigkeit von der Karrierestufe
  • Umzugskosten
  • Forschungsaufenthalte in Deutschland
  • Konferenzteilnahmen im In- und Ausland
  • die Organisation von Workshops und Tagungen am AIMS-Zentrum
  • Fachliteratur, Geräte und Verbrauchsmittel am AIMS-Zentrum

Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den Verwendungsbestimmungen (PDF).

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Zugang zu vielfältigen Alumnifördermaßnahmen während Ihrer gesamten beruflichen Karriere, etwa für die Pflege und den Ausbau von Kontakten mit Kooperationspartner*innen in Deutschland.

Nach Antritt des Forschungslehrstuhls stellt Ihnen der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) weitere Mittel für den Aufbau Ihrer Gruppe (Doktoranden, Postdocs), die Kooperation mit deutschen Hochschulen und für die Vernetzung der AIMS-Zentren untereinander (Mobilität) bereit.

Diese Kriterien erfüllen Sie

Sie können sich für den Deutschen Forschungslehrstuhl „Mathematik und ihre Anwendungen“ am African Institute for Mathematical Sciences (AIMS) in Südafrika bewerben, wenn Sie

  • eine Promotion abgeschlossen und international herausragende Forschungsleistungen im Bereich Mathematik und ihren Anwendungen erbracht haben,
  • über einige Jahre Erfahrung in Forschung und Lehre sowie in der Betreuung von Studierenden und idealerweise Promovierenden verfügen,
  • anwendungsrelevant zu Themen forschen, die einen Beitrag zur Entwicklung des afrikanischen Kontinents leisten können,
  • wissenschaftliche Kooperationen mit Kolleg*innen an deutschen Hochschulen aufnehmen wollen,
  • bereit sind, für die Dauer der gesamten Förderung, Ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt nach Südafrika zu verlegen.

Bitte beachten sie die vollständigen Bewerbungsvoraussetzungen in der Programminformation. Die Alexander von Humboldt-Stiftung legt besonderen Wert auf Bewerbungen qualifizierter Wissenschaftlerinnen.

So bewerben Sie sich

Sie können sich ausschließlich online bewerben. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Bewerbung sowie die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen im Online-Bewerbungsformular! Weitere für Ihre Bewerbung wichtige Informationen und Tipps entnehmen Sie bitte den Fragen und Antworten (unten auf dieser Seite).

Bei Unklarheiten beraten wir Sie jederzeit gerne: GermanResearchChairs[at]avh.de.

Auf Wunsch ist auch eine persönliche Beratung per Video-Call möglich.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai 2023.

Das Auswahlverfahren

Ein unabhängiges Auswahlgremium, in dem auch AIMS Südafrika und AIMS-NEI vertreten sind, entscheidet auf Grundlage einer unabhängigen Fachbegutachtung über die Besetzung des Forschungslehrstuhls. Im Rahmen einer Vorauswahl werden geeignete Kandidat*innen bestimmt, die im Herbst 2023 nach Südafrika eingeladen werden, um dort ihre Arbeit vorzustellen. Unmittelbar nach der Entscheidung des Auswahlausschusses informieren wir die Bewerber*innen über das Ergebnis.

Sonstiges

Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie und die Grundsätze der Wissenschaftsethik eingehalten werden.

Fragen und Antworten

Die Inhaber*innen eines Deutschen Forschungslehrstuhls sollen als Leiter*innen einer Nachwuchsgruppe unabhängig und weitgehend unbelastet von administrativen Zwängen forschen. Die Forschung sollte klar im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten stehen. Administration und Lehre dagegen sollten nicht mehr als 20% ihrer Tätigkeit ausmachen.

Die  Anbindung des Lehrstuhls an eine Universität am Standort des AIMS-Zentrums bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit zur Vernetzung mit den Fachkolleg*innen vor Ort. Die Grundzüge der Zusammenarbeit werden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Humboldt-Stiftung, dem AIMS-Zentrum und der kooperierenden Universität geregelt. Die weitere Ausgestaltung der Kooperation obliegt dem*der Lehrstuhlinhaber*in und der Universität. Sie bestimmen gemeinsam die Intensität und Art der Zusammenarbeit.

Sie können Ihre Kooperationspartner*innen in Deutschland frei wählen. Die Humboldt-Stiftung kann Ihnen keine direkte Unterstützung bei der Suche anbieten. Wir möchten Sie aber auf folgende Rechercheportale  zu wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland hinweisen:

Der Eingang Ihres Antrags wird durch eine automatisch generierte E-Mail bestätigt. Wir werden Sie nach Durchsicht Ihres Antrags informieren, ob noch weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Das kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Reichen Sie keine unvollständigen Anträge ein! Diese müssen wir leider ablehnen. In Ausnahmefällen, und nur nach vorheriger Absprache mit der Humboldt-Stiftung, können jedoch einzelne Unterlagen nachgereicht werden.

Wir erhalten zahlreiche Anträge. Um die Arbeit des Ausschusses zu erleichtern, ist es erforderlich, die Bewerbungsunterlagen so aufzubereiten, dass sich alle Ausschussmitglieder schnell orientieren können. Die gleichen Angaben an derselben Stelle im selben Format zu finden ist daher von entscheidender Bedeutung. Daher bitten wir um einen lückenlosen, chronologischen Lebenslauf im Formular. Zur besseren Übersicht: Tragen Sie Gastaufenthalte im Ausland nur ab dreimonatiger Dauer ein und vermeiden Sie Abkürzungen für Institutionen.

Nein. Bitte listen Sie nur Publikationen auf, die bereits veröffentlicht, zur Veröffentlichung angenommen oder eingereicht sind. Für die noch nicht veröffentlichten Arbeiten bitten wir Sie, jeweils die Eingangsbestätigung/Annahmebestätigung des Verlages beizufügen.

Nein, Kooperationspartner*innen können nur ein Schreiben in dieser Funktion verfassen und sollte sich an dem für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Fragenkatalog orientieren. Dieser enthält auch Fragen zu Ihren Kooperationsplänen. 

Notwendige Informationen und Tipps zur Erstellung des Finanzierungsplans können Sie in durch Klicken auf den Button „Hinweise“ im Bewerbungsformular aufrufen. Alle im Bewerbungsformular aufgeführten Hinweise finden Sie kompakt in dieser Übersicht. Ihr Finanzierungsplan wird in der Fachbegutachtung auf Angemessenheit und Plausibilität überprüft.

Zum Aufbau Ihres Lehrstuhls am AIMS-Zentrum stehen Ihnen großzügige Mittel zur Verfügung. Bitte erstellen Sie nach besten Wissen und Gewissen einen Finanzplan und erläutern sie schlüssig ihre Planungen. Idealerweise ergänzt der Finanzplan Ihre Ausführungen zur konzeptionellen Entwicklung des Lehrstuhls.
Bitte beachten Sie:  Die Obergrenzen der einzelnen Ausgabenkategorien dürfen nicht überschritten werden. Ihr eingereichter  Finanzplan ist bindend und die damit beantragte Gesamtsumme kann im Laufe der Förderung nicht erhöht werden.
Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass Ihnen die Bedingungen am AIMS-Zentrum nicht vertraut sind. Sollten Sie nach Antritt der Position erkennen, dass Ihr Finanzplan in Teilen nachgebessert werden muss, so ist dies in einem gewissen Rahmen möglich. Die Verwendungsbestimmungen erlauben eine Umschichtung zwischen den Ausgabenkategorien in Höhe von bis zu 20% ohne vorherige Rücksprache mit der Humboldt-Stiftung. Nach schriftlicher Zustimmung der Humboldt-Stiftung sind darüber hinaus gehende Umdispositionen möglich.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens berät der Ausschuss über die Höhe des Gehaltes der erfolgreichen Kandidat*innen und gibt eine unverbindliche Empfehlung unter Berücksichtigung der individuellen Karrierestufe ab. Das endgültige Gehalt wird im Rahmen dieser Empfehlungen von dem jeweiligen AIMS-Zentrum festgesetzt. Die maximal mögliche Summe von 85.000 Euro pro Jahr orientiert sich an der Karrierestufe eines erfahrenen „Full Professors“.

Die wissenschaftliche Kooperation zwischen AIMS und Fachkolleg*innen in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung. In der Regel verbringen die Lehrstuhlinhaber*innen zwei bis drei Monate pro Jahr in Deutschland. Meist entwickeln sich im Laufe der Förderung weitere Kooperationen mit anderen Fachkolleg*innen in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass der DAAD zusätzliche Mittel für die Kooperationen mit deutschen Hochschulen zur Verfügung stellt. .

Neben den Flugkosten können pro Monat maximal 3000 Euro für den Aufenthalt in Deutschland eingeplant werden. Dieser Betrag deckt die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und eventuelle Reisen innerhalb Deutschlands. Sollten Sie weniger als einen Monat bleiben, können Sie pro Aufenthaltstag ein Tagegeld (daily allowance) von 100 Euro ansetzten.

Aus den von der Humboldt-Stiftung zur Verfügung gestellten Mitteln kann kein Forschungsaufenthalt Ihrer Doktorand*innen finanziert werden. In der Regel können dafür aber DAAD-Mitteln eingesetzt werden.

Diese Mittel sollen den wissenschaftlichen Austausch des Lehrstuhls auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Akteuren fördern. Sie können damit sowohl regionale Workshops als auch internationale Konferenzen ausrichten. Aber auch Einladungen an einzelne Wissenschaftler*innen  sowie Mittel zur Anbahnung von Industriekooperationen können in diesem Rahmen beantragt werden.

Das AIMS-Zentrum stellt die Büroräume für den Lehrstuhl zur Verfügung und sorgt für deren Instandhaltung. Eine allgemeine Büroausstattung und Infrastruktur (Elektrizität, Internetanschluss, Möbel, etc.) wird ebenfalls vom AIMS-Zentrum zur Verfügung gestellt. Zur weiteren Ausstattung des Lehrstuhls können Sie Büromaterialien, technische Geräte (Computer, Drucker, Beamer, Server, Software Lizenzen) und wissenschaftliche Literatur im Rahmen Ihrer Bewerbung beantragen. Bitte beachten Sie, dass alle Geräte im Wert von über 800 Euro  in den Besitz von AIMS übergehen. Das betrifft auch die Laptops, die für Ihre Doktoranden angeschafft werden.

Als Begleitmaßnahme zu der Förderung durch die Humboldt-Stiftung stellt der DAAD für den Aufbau Ihrer Arbeitsgruppe am AIMS in der Regel bis zu vier Stipendien für Doktorand*innen und Postdocs zur Verfügung. Hinzu kommen Mittel für die Förderung von Kooperationen zwischen AIMS und deutschen Hochschulen  oder Forschungseinrichtungen, bei denen die Durchführung gemeinsamer Forschungsvorhaben eine zentrale Rolle spielt. Auf der Website des DAAD finden Sie eine Liste der bisher geförderten Hochschulkooperationen.

Der DAAD schreibt die Hochschulkooperationen und Stipendien im Rahmen ihrer Programme aus, kann aber erst aktiv werden, nachdem die jeweiligen Lehrstuhlinhaber*innen von der Humboldt-Stiftung ausgewählt wurden. Als neu berufene Lehrstuhlinhaber*innen sollten Sie sich nach Annahme ihrer Berufung sobald wie möglich mit dem DAAD in Verbindung setzen, um nähere Informationen zu erhalten und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Bringen Sie sich gezielt in den Prozess ein, indem Sie die Ausschreibung aktiv weiterverbreiten. Kennen Sie bereits Kandidat*innen, die Ihnen für die Postdoc- und Doktorand*innen-Stipendien geeignet erscheinen? Haben Sie schon Partner in Deutschland im Kopf, mit denen Sie gemeinsam forschen möchten? Dann weisen Sie diese aktiv auf die Ausschreibung hin. Selbstverständlich kann sich Ihr*Ihre Humboldt-Kooperationspartner*in in Deutschland ebenfalls für eine DAAD-Förderung bewerben.

Zusätzlich zu den Stipendien können im Rahmen der Hochschulkooperationen folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • Personalmittel für Projektdurchführung und -betreuung an der deutschen Hochschule
  • Studien-, Lehr- und Forschungsaufenthalte der Kooperationspartner an der jeweiligen Partnerinstitution (und anderen AIMS Zentren)
  • Teilnahme an und Durchführung von projektbezogenen Veranstaltungen, Fachkongressen und Workshops (z.B. Sommerschulen, fachspezifische Qualifizierungsmaßnahmen, Netzwerk- und Arbeitstreffen, Koordinierungstreffen, Exkursionen)
  • Reisen und Aufenthalte für die o.g. Veranstaltungstypen
  • Entwicklung digitaler Formate zur Unterstützung der o. g. Maßnahmen

Die Verwaltung der Projektmittel erfolgt durch die Partner*ìnnen der Hochschulkooperationen in Deutschland.

Dieses Programm wird finanziert von

Kooperationspartner

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