CONNECT

Frontiers of Research Symposia: Plattform für den internationalen und interdisziplinären Wissensaustausch 

Nachkontaktprogramm für Teilnehmer*innen an Frontiers of Research-Symposien

  • Brazilian-German Frontiers of Science and Technology Symposium
  • British-German Frontiers of Science Symposium
  • German-American Frontiers of Engineering Symposium
  • German-American Frontiers of Humanities Symposium
  • German-American Frontiers of Science Symposium
  • German-Israeli Frontiers of Humanities Symposium
  • Indo-German Frontiers of Engineering Symposium
  • Japanese-American-German Frontiers of Science Symposium
  • Japanese-German Frontiers of Science Symposium
  • Sino-German Frontiers of Science Symposium
  • Turkish-German Frontiers of Research Symposium
  • UK-German Frontiers of Humanities Symposium

Kurzzeitige Arbeitsbesuche in Brasilien, China, Deutschland, Indien, Israel, Japan, der Türkei, den USA oder im Vereinigten Königreich

Übergeordnetes Ziel der Frontiers of Research-Symposien ist es, Wissenschaftler*innen langfristige binationale Kooperationen zu ermöglichen, um die wissenschaftliche Beziehung zwischen Deutschland und dem jeweiligen Partnerland zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, können alle Teilnehmenden nach Konferenzende das exklusive Nachkontaktprogramm CONNECT nutzen. CONNECT fördert Arbeitsbesuche im Partnerland von bis zu 30 Tagen proTagung. Die Arbeitsbesuche sollen der gemeinsamen Arbeit oder Vorbereitung von Forschungsprojekten oder Publikationen dienen.

Voraussetzungen für die Antragstellung

Der*die Antragsteller*in hat an einem der Frontiers of Research-Symposien in Brasilien, China, Deutschland, Indien, Israel, Japan, der Türkei, den USA oder im Vereinigten Königreich teilgenommen und möchte auf der Grundlage mit einem*einer anderen Teilnehmer*in zusammenarbeiten. Die Kooperationspartner*innen müssen an derselben Tagung mitgewirkt haben. Entweder Antragsteller*in oder Gastgeber*in ist in Deutschland wohnhaft. Der*die Antragsteller*in übersendet der Alexander von Humboldt-Stiftung innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss des Arbeitsbesuchs einen kurzen Bericht (max. 3 Seiten).

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung wird in Abhängigkeit von der wissenschaftlichen Position der*des Antragstellenden gemäß nachstehender Übersicht ermittelt (ab 01.12.2023):

Für Arbeitsbesuche von bis zu 22 Tagen wird die Förderung anhand der Tagessätze berechnet, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sind:  
Stufe A: Assistant Professor bzw. Äquivalent und Postdoc 121 Euro pro Tag
Stufe B: Associate Professor bzw. Äquivalent 144 Euro pro Tag
Stufe C: Full Professor bzw. Äquivalent, Leitung Forschungsinstitut 173 Euro pro Tag
Für Arbeitsbesuche, die länger als 22 Tage dauern, wird eine Monatspauschale gewährt:  
Stufe A: Assistant Professor bzw. Äquivalent und Postdoc 2,700 Euro pro Monat
Stufe B: Associate Professor bzw. Äquivalent 3,200 Euro pro Monat
Stufe C: Full Professor bzw. Äquivalent, Leitung Forschungsinstitut 3,850 Euro pro Monat

Die Alexander von Humboldt-Stiftung erstattet keine weiteren Kosten (z. B. Reisekosten). Die Förderung für Antragstellende aus Deutschland wird auf deren Bankkonten in Deutschland überwiesen. Bei Anträgen aus dem Partnerland wird die Förderung auf ein privates Bankkonto in Deutschland, auf das Bankkonto des Gastinstituts in Deutschland oder der Universität in Deutschland überwiesen – von dort aus wird es an den*die Antragsteller*in ausgezahlt.

Online-Antrag

Stellen Sie (nur Teilnehmer*innen von Frontiers of Research-Symposien) Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.

Bitte beachten Sie:

  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Ihrem geplanten Arbeitsbesuch ein.
  • Besprechen Sie vor Antragstellung alle Einzelheiten (einschließlich den Zeitraum) Ihres geplanten Arbeitsbesuchs mit Ihrem*r Gastgeber*in.

Vollständige Anträge auf Förderung im Rahmen des CONNECT-Programms enthalten folgende Dokumente in englischer Sprache:

  • Antragsformular
  • Lebenslauf der*des Antragstellenden
  • Beschreibung (max. 3 - 5 Seiten) des gemeinsamen Forschungsvorhabens der Kooperationspartner*innen auf der Basis ihrer Forschungsschnittpunkte einschließlich definierter Ziele und möglicher Ergebnisse, Meilensteine, voraussichtlicher Zeitplan, eventuelle Besuche der Kooperationspartner*innen zu Konferenzen oder Vorträgen am Partnerinstitut
  • Einladungsschreiben der*s Gastgeber*in
  • Liste der wichtigsten Veröffentlichungen (max. 1 Seite)

Nach Eingang aller relevanten Dokumente dauert die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich. Die Alexander von Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass die Antragsteller*innen während der Antragsstellung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie die rechtlich bindenden Prinzipien der Wissenschaftsethik befolgen.

Kontakt

Antragstellende, die an einem GAFOS-, GAFOH-, GISFOH-, TUGFOR- oder UKGFOH-Symposium teilgenommen haben, wenden sich bei Fragen zur Antragstellung bitte an:

Stephanie Dill
Alexander von Humboldt-Stiftung
Berliner Büro
Markgrafenstr. 37 10117 Berlin
Telefon: + 49 (0)30 204 545 26
E-Mail: stephanie.dill[at]avh.de

Antragstellende, die an einem BRIGFOS-, GAFOE-, trilateralen JAGFOS- oder JGFOS-Symposium teilgenommen haben, wenden sich bei Fragen zur Antragstellung bitte an:

Anke Teubner
Alexander von Humboldt-Stiftung
Berliner Büro
Markgrafenstr. 37 10117 Berlin,
Telefon: + 49 (0)30 204 545 52
E-Mail: anke.teubner[at]avh.de

Antragstellende, die an einem BRAGFOST-, INDOGFOE- oder SINOGFOS-Symposium teilgenommen haben, wenden sich bei Fragen zur Antragstellung bitte an:

Matthias Hergenhan
Alexander von Humboldt-Stiftung
Berliner Büro
Markgrafenstr. 37 10117 Berlin
Telefon: + 49 (0)30 204 555 38
E-Mail: matthias.hergenhan[at]avh.de