Zum Inhalt springen
- {{#headlines}}
- {{title}} {{/headlines}}
Nachkontaktprogramm für Teilnehmer*innen an Frontiers of Research-Symposien
- Brazilian-German Frontiers of Science and Technology Symposium
- British-German Frontiers of Science Symposium
- German-American Frontiers of Engineering Symposium
- German-American Frontiers of Humanities Symposium
- German-American Frontiers of Science Symposium
- German-Israeli Frontiers of Humanities Symposium
- Indo-German Frontiers of Engineering Symposium
- Japanese-American-German Frontiers of Science Symposium
- Japanese-German Frontiers of Engineering Symposium
- Japanese-German Frontiers of Science Symposium
- Middle East and North African-German Frontiers of Science and Technology Symposium
- Sino-German Frontiers of Science Symposium
- Sino-German Frontiers of Science and Technology Symposium
- Turkish-German Frontiers of Humanities Symposium
- Turkish-German Frontiers of Social Science Symposium
- UK-German Frontiers of Humanities Symposium
Kurzzeitige Arbeitsbesuche in Deutschland und den Partnerländern
Übergeordnetes Ziel der Frontiers of Research-Symposien ist es, Wissenschaftler*innen langfristige bilaterale Kooperationen zu ermöglichen, um die wissenschaftliche Beziehung zwischen Deutschland und dem jeweiligen Partnerland zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, können alle Teilnehmenden nach Konferenzende das exklusive Nachkontaktprogramm CONNECT nutzen. CONNECT fördert Arbeitsbesuche in den jeweiligen Partnerländern von bis zu 30 Tagen pro Tagung. Die Arbeitsbesuche sollen der gemeinsamen Arbeit oder Vorbereitung von Forschungsprojekten oder Publikationen dienen.
Voraussetzungen für die Antragstellung
Der*die Antragsteller*in hat an einem der Frontiers of Research-Symposien teilgenommen und möchte im Nachgang mit mindestens einem*einer anderen Teilnehmer*in zusammenarbeiten. Die Kooperationspartner*innen müssen an derselben Tagung mitgewirkt haben. Entweder Antragsteller*in oder Gastgeber*in ist in Deutschland wohnhaft. Der*die Antragsteller*in übersendet der Alexander von Humboldt-Stiftung innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss des Arbeitsbesuchs einen kurzen Bericht (max. 3 Seiten).
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung wird in Abhängigkeit von der wissenschaftlichen Position der*des Antragstellenden gemäß nachstehender Übersicht ermittelt (ab 01.09.2025):
| Für Arbeitsbesuche von bis zu 22 Tagen wird die Förderung anhand der Tagessätze berechnet, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sind: | |
| Stufe A: Assistant Professor bzw. Äquivalent und Postdoc | 135 Euro pro Tag |
| Stufe B: Associate Professor bzw. Äquivalent | 162 Euro pro Tag |
| Stufe C: Full Professor bzw. Äquivalent, Leitung Forschungsinstitut | 189 Euro pro Tag |
| Für Arbeitsbesuche, die länger als 22 Tage dauern, wird eine Monatspauschale gewährt: | |
| Stufe A: Assistant Professor bzw. Äquivalent und Postdoc | 3.000 Euro pro Monat |
| Stufe B: Associate Professor bzw. Äquivalent | 3.600 Euro pro Monat |
| Stufe C: Full Professor bzw. Äquivalent, Leitung Forschungsinstitut | 4.200 Euro pro Monat |
Die Alexander von Humboldt-Stiftung erstattet keine weiteren Kosten (z. B. Reisekosten). Die Förderung für Antragstellende aus Deutschland wird auf deren Bankkonten in Deutschland oder im SEPA-Zahlungsraum überwiesen. Bei Anträgen aus dem Partnerland wird die Förderung auf ein privates Bankkonto im SEPA-Zahlungsraum, auf das Bankkonto des Gastinstituts in Deutschland oder der Universität in Deutschland überwiesen – von dort aus wird es an den*die Antragsteller*in ausgezahlt.
Online-Antrag
Stellen Sie (nur Teilnehmer*innen von Frontiers of Research-Symposien) Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.
Bitte beachten Sie:
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig und spätestens 8 Wochen vor Ihrem geplanten Arbeitsbesuch ein.
- Besprechen Sie vor Antragstellung alle Einzelheiten (einschließlich des Zeitraums) Ihres geplanten Arbeitsbesuchs mit Ihrem*r Gastgeber*in.
Vollständige Anträge auf Förderung im Rahmen des CONNECT-Programms enthalten folgende Dokumente in englischer Sprache:
- Antragsformular
- Lebenslauf der*des Antragstellenden
- Beschreibung (max. 3 - 5 Seiten) des gemeinsamen Forschungsvorhabens der Kooperationspartner*innen auf der Basis ihrer Forschungsschnittpunkte einschließlich definierter Ziele und möglicher Ergebnisse, Meilensteine, voraussichtlicher Zeitplan, eventuelle Besuche der Kooperationspartner*innen zu Konferenzen oder Vorträgen am Partnerinstitut
- Einladungsschreiben der*s Gastgeber*in
- Liste der wichtigsten Veröffentlichungen (max. 1 Seite)
Nach Eingang aller relevanten Dokumente dauert die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich. Die Alexander von Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass die Antragsteller*innen während der Antragsstellung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie die rechtlich bindenden Prinzipien der Wissenschaftsethik befolgen.
FAQ
Wie lange nach eine Symposiumteilnahme kann man CONNECT beantragen?
Jederzeit. Es gibt keine Frist für die Bewerbung bei CONNECT. Das Wichtigste ist, dass alle Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Bewerbungen spätestens acht Wochen vor Ihrem geplanten Arbeitsaufenthalt eingereicht werden.
Darf man die 30 Tage aufteilen, um zwei oder mehr Besuche durchzuführen?
Ja. Sie können Ihren Besuch auf mehrere Besuche bei demselben Forschenden aufteilen oder die 30 Tage aufteilen und andere Teilnehmende besuchen, die ebenfalls an Ihrem Symposium teilgenommen haben.
Ist es möglich, CONNECT für Gruppenbesuche zu nutzen?
Ja. Es ist möglich, dass eine Person mehrere Teilnehmende gleichzeitig zu Gast hat. Jede Person, die anreisen möchte, muss zwar einen eigenen Antrag stellen (keine Gruppenanträge), aber alle können gerne zur gleichen Zeit zum/zur selben Gastgeber*in reisen.
Ich wurde schon von einer/einem Teilnehmenden besucht. Darf ich einen Gegenbesuch machen?
Ja, jedem Teilnehmenden stehen über CONNECT max. 30 Tage zur Verfügung. Sie können diese Tage für einen erneuten Besuch oder für Besuche bei anderen Teilnehmenden nutzen, die ebenfalls an demselben Symposium teilgenommen haben.
Was soll das Ziel des CONNECT-Besuchs sein?
Diese Besuche sollen dazu dienen, längerfristige internationale Kooperationen aufzubauen. Im Rahmen der Besuche können Gastvorträge an der Gastinstitution gehalten, Treffen mit anderen Mitgliedern der Forschungsgruppe des/der Gastgebers/Gastgeberin abgehalten und Besuche bei anderen relevanten Forschungseinrichtungen in der Region unternommen werden. Nach jedem Besuch sind die Empfänger von CONNECT-Fördermitteln verpflichtet, einen kurzen Bericht (max. 3 Seiten) über ihren Besuch einzureichen.
Kann das CONNECT-Programm auch genutzt werden, um andere Wissenschaftler*innen im Partnerland zu besuchen, die nicht an einem Frontiers of Research Symposium teilgenommen haben?
Besuche bei anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die nicht am Symposium teilgenommen haben, sind möglich. Sie benötigen jedoch eine*n Teilnehmer*in des gemeinsam besuchten Symposiums als Gastgeberin bzw. Gastgeber. Der Besuch bei dem/der Gastgeber*in sollte den Schwerpunkt der Reise bilden, zusätzliche Besuche während des Auslandsaufenthalts sind jedoch zulässig.
Was ist, wenn ich an mehr als einem Symposium teilgenommen habe? Habe ich für jedes besuchte Symposium Anspruch auf 30 Tage CONNECT-Förderung?
Ja. Wenn Sie an mehr als einem Symposium teilnehmen, stehen Ihnen für jedes Symposium 30 Tage für CONNECT-Besuche zur Verfügung. Wenn Sie beispielsweise an einem BRAGFOST-Symposium und einem GAFOE-Symposium teilgenommen haben, stehen Ihnen insgesamt 60 Tage für CONNECT-Besuche zur Verfügung. Diese sollten jedoch als zwei separate Zeitkontingente betrachtet werden. Das bedeutet, Sie haben 30 Tage Zeit, um Teilnehmende des BRAGFOST-Symposiums zu besuchen, und 30 Tage, um Teilnehmende des GAFOE-Symposiums zu besuchen.
Kontakt
Antragstellende, die an einem BRAGFOST-, GAFOH-, GAFOS-, GISFOH-, TUGFOH-, TUGFOSS- oder UKGFOH-Symposium teilgenommen haben, wenden sich bei Fragen zur Antragstellung bitte an:
Stephanie Dill
Telefon: + 49 (0)30 204 545 26
E-Mail: stephanie.dill[at]avh.de
Antragstellende, die an einem GAFOE- oder JAGFOE-Symposium teilgenommen haben, wenden sich bei Fragen zur Antragstellung bitte an:
Luisa Golfier
Telefon: + 49 (0) 30 204555 37
E-Mail: luisa-antonia.golfier[at]avh.de
Antragstellende, die an einem INDOGFOE-, SINOGFOS- oder SINOGFOST-Symposium teilgenommen haben, wenden sich bei Fragen zur Antragstellung bitte an:
Matthias Hergenhan
Telefon: + 49 (0)30 204 555 38
E-Mail: matthias.hergenhan[at]avh.de
Antragstellende, die an einem BRIGFOS-, JAGFOS-, JGFOS- oder MENAGFOST-Symposium teilgenommen haben, wenden sich bei Fragen zur Antragstellung bitte an:
Anke Teubner
Telefon: + 49 (0)30 204 545 52
E-Mail: anke.teubner[at]avh.de