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Gastgeber*in werden im Georg Forster-Forschungsstipendienprogramm
Die Georg Forster-Forschungsstipendiat*innen der Alexander von Humboldt Stiftung sind während ihres Deutschlandaufenthalts auf fachliche Betreuung sowie eine Ansprechperson der gastgebenden Institution angewiesen. Sofern Sie als aktive*r Wissenschaftler*in an einer Forschungseinrichtung in Deutschland tätig sind, können Sie als Gastgeber*in für überdurchschnittlich qualifizierte Forschende aller Fachgebiete aus Entwicklungs- und Schwellenländern fungieren.
Im Falle einer Förderung unterstützt die Humboldt-Stiftung Ihre Einrichtung mit einem Forschungskostenzuschuss von monatlich 500 Euro (Geistes- und Sozialwissenschaften) bzw. 800 Euro (Natur- und Ingenieurwissenschaften). Welche konkreten Voraussetzungen die Bewerber*innen erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der Website oder den Programminformationen zu den Georg Forster-Forschungsstipendien.
Das Forschungsvorhaben
Zunächst müssen Bewerber*innen ihr selbstständig ausgearbeitetes Forschungsvorhaben mit Ihnen absprechen. Die Darstellung dieses Vorhabens sollte insgesamt etwa fünf Seiten (inkl. Literaturverzeichnis) umfassen und folgende Fragen berücksichtigen:
- Wie ist der aktuelle Stand der Forschung (belegt durch etwa fünf einschlägige Publikationen aus dem Forschungsfeld; maximal eine Seite)?
- Welche Fragestellungen sollen erörtert werden? Welche Bedeutung haben diese für die Weiterentwicklung des Forschungsfelds?
- Welche wissenschaftlichen Methoden sollen zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden (ggf. Beleg durch Referenzen)?
Neben dem wissenschaftlichen Werdegang, der Qualität der ausgewählten Schlüsselpublikationen sowie der Zukunftsperspektive ist die Originalität des Forschungsvorhabens ein weiteres Kriterium, das bei der Bewertung des Antrags durch die unabhängigen Fachgutachter*innen und den Auswahlausschuss eine zentrale Rolle spielt. Es ist daher wichtig, dass der*die Bewerber*in das Forschungsvorhaben eigenständig entwickelt hat.
Die Forschung der sich bewerbenden Person muss für die weitere Entwicklung ihres Herkunftslands oder ihrer -region von hoher Bedeutung sein und zum Austausch von Wissen und Methoden zwischen dem Herkunftsland und Deutschland beitragen. Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, können Sie den*die Bewerber*in alternativ auf das Humboldt-Forschungsstipendienprogramm aufmerksam machen.
Ihre Stellungnahme
Damit Sie eine aussagekräftige Stellungnahme zur Qualifikation der sich bewerbenden Person und zum Forschungsvorhaben abgeben können, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Darstellung des Forschungsvorhabens
- Lebenslauf
- Schlüsselpublikationen
- Namen der Referenzgutachter*innen
Ihre Einschätzung ist für das Begutachtungsverfahren und den Auswahlausschuss von wesentlicher Bedeutung. Im Mittelpunkt Ihrer Expertise sollten das Kreativitätspotenzial der Bewerber*innen und die innovative Idee der geplanten Forschung stehen.
Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihrer Expertise am Fragenkatalog für die Stellungnahme von Gastgeber*innen (PDF) und beantworten die Fragen wenn möglich in der vorgegebenen Reihenfolge. Laden Sie dieses Dokument zusammen mit der unterzeichneten Forschungsplatzzusage (DOC) in einen geschützten Bereich zur Bewerbung hoch. Den entsprechenden Link zu diesem Bereich sendet Ihnen der*die Bewerber*in per E-Mail. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Stellungnahme vertraulich.
Achtung: Falls der*die Bewerber*in den Forschungsaufenthalt an zwei Gastinstituten plant, sind separate Stellungnahmen und Forschungsplatzzusagen erforderlich. Bei zwei Gastgeber*innen, die am selben Institut tätig sind, genügt eine Forschungsplatzzusage. Die gemeinsame Stellungnahme sowie die Datenschutzerklärung sind jedoch von beiden zu unterzeichnen und hochzuladen.
Das sollten Sie beachten
Der*die Bewerber*in kann den Antrag online erst absenden, wenn Ihre Stellungnahme sowie die unterzeichnete Forschungsplatzzusage vorliegen. Daher empfehlen wir Ihnen, die benötigten Unterlagen möglichst bald, nachdem Sie der*die Bewerber*in benachrichtigt hat, hochzuladen.
Sobald die vollständigen Antragsunterlagen bei uns eingegangen sind und formal geprüft wurden, leiten wir diese an externe Gutachter*innen weiter und teilen Ihnen sowie den Bewerber*innen das vorgesehene Auswahldatum mit. Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober) statt; das Auswahlverfahren dauert ca. vier bis acht Monate. Nach der Auswahlsitzung informieren wir Sie schnellstmöglich per E-Mail über das Ergebnis.
Im Falle einer negativen Entscheidung teilen wir Ihnen die Gründe dafür gerne mit. Bitte beantragen Sie dies formlos per E-Mail. Etwa fünf Wochen nach der Entscheidung erhalten Sie und der*die Bewerber*in dann ein entsprechendes Schreiben. Allgemeine Informationen zum Auswahlverfahren entnehmen Sie bitte der Übersicht zum Ablauf des Auswahlverfahrens.
Bei der Einbeziehung Ihres wissenschaftlichen Gastes in Ihren Arbeitskreis verpflichten Sie sich dazu,
- die Grundsätze der Wissenschaftsethik einzuhalten,
- den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nachzukommen,
- die Regelungen zur Verhinderung des rüstungsrelevanten Technologietransfers zu befolgen,
- auf die Gefahren eines rechtswidrigen oder unerwünschten Wissenstransfers zu achten.