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Internationaler Preis für Forschung in Deutschland
Die Alexander von Humboldt-Stiftung weitet ab sofort die Fördermöglichkeiten im Rahmen des vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) finanzierten 1.000-Köpfe-Plus-Programms aus. Mit der neuen Programminitiative Humboldt Research Professorship schafft sie neue Spielräume, international heiß umkämpfte Forschungsthemen mit exzellenten Wissenschaftler*innen in Deutschland zu besetzen und Forschungsgebiete strukturell auszubauen.
Die neuen Humboldt Research Professorships ermöglichen Spitzenforschenden aus dem Ausland, ihre innovativen und kreativen Forschungsaktivitäten in Deutschland durchzuführen und fest an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen zu etablieren, ohne ihre Stelle im Ausland aufgeben zu müssen. Aufnehmende Institutionen erhalten flexible Gestaltungsmöglichkeiten für die Integration und institutionelle Verankerung, beispielsweise durch Modelle von Shared Professorships oder Lab-to-Lab-Professorships. Die Preisträger*innen sollen Kooperationen mit Fachkolleg*innen in Deutschland initiieren, eine internationale Arbeitsgruppe in Deutschland aufbauen und leiten sowie weitere kreative und erfolgversprechende Forschungsformate entwickeln, die ihren Forschungsinteressen und Arbeitsweisen bestmöglich entsprechen.
Die Humboldt Research-Professor*innen können während der Förderung ihre eigene Professur bzw. Arbeitsgruppe im Herkunftsland parallel weiterführen. Zugleich wird auch ein Wechsel nach Deutschland ermöglicht. Längerfristige Bleibeperspektiven können im jeweiligen Einzelfall vor Ort verhandelt werden.
Online-Infoveranstaltungen: Informationen zum Nominierungsverfahren und Ausgestaltung der Förderung aus erster Hand!
Unsere Förderung
Das Preisgeld beträgt in der Regel 1,5 Millionen Euro für theoretisch arbeitende bzw. 3 Millionen Euro für experimentell arbeitende Forschende. Es steht über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung und dient der Finanzierung der Forschungen der geförderten Personen. Zur Deckung des Lebensunterhaltes während der Forschungsaufenthalte in Deutschland können pro Monat bis zu 10.000 Euro für das persönliche Einkommen entnommen werden.
Die aufnehmende Institution in Deutschland erhält eine Verwaltungspauschale in Höhe eines Aufschlags von 20% auf das Preisgeld. Im Falle eines längerfristigen Verbleibs in Deutschland, etwa durch eine Berufung auf eine unbefristete Professur bzw. eine vergleichbare Lebenszeitposition, kann das Preisgeld unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag der aufnehmenden Institution um bis zu 500.000 Euro aufgestockt und der Förderzeitraum um ein Jahr verlängert werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Verwendungsbestimmungen.
Wer darf nominiert werden?
Nominiert werden können herausragende Wissenschaftler*innen aller Disziplinen aus dem Ausland, von denen aufgrund ihrer bisherigen außerordentlich erfolgreichen, unkonventionellen, innovativen und risikobereiten Forschungsarbeiten auch künftig wissenschaftliche Durchbrüche erwartet werden können.
Vorgeschlagen werden können internationale Spitzenwissenschaftler*innen folgender Karrierestufen:
- bis 18 Jahre nach der Promotion und
- nachfolgende Karrierestufen
Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der Kandidat*innen muss zum Zeitpunkt der Nominierung seit mindestens fünf Jahren im Ausland liegen. Ferner darf zum Zeitpunkt der Auswahl noch kein Arbeitsverhältnis in Deutschland bestehen oder für die Zukunft vereinbart worden sein.
Die Humboldt-Stiftung ist bestrebt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern und eine Vielfalt von Geförderten in allen Bereichen zu erreichen. Nachdrücklich begrüßt werden daher Vorschläge für die Vergabe einer Förderung an Wissenschaftlerinnen und Angehörige unterrepräsentierter Gruppen.
Nicht nominiert werden können Personen, zu denen eine enge persönliche Beziehung (Ehe oder Lebenspartnerschaft) oder ein nahes Verwandtschaftsverhältnis besteht (Eltern, Geschwister, Kinder).
Wer darf nominieren?
Nominierungsberechtigt sind alle Hochschulen in Deutschland. Darüber hinaus können auch Nominierungen gemeinsam mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland initiiert werden, an denen ebenfalls Arbeitsgruppen eingerichtet werden können.
Die Nominierungen sind über die Rektor*innen bzw. Präsident*innen der jeweiligen Hochschule an die Alexander von Humboldt-Stiftung zu leiten, gegebenenfalls unter Beteiligung der wissenschaftlichen Direktorate bzw. Vorstände der außeruniversitären Forschungseinrichtung. Kontaktpersonen während des Auswahlprozesses sind die jeweiligen Kooperationspartner*innen.
Was ist für eine Nominierung wichtig?
Wesentliche Kriterien für die Auswahl sind die bisherigen herausragenden wissenschaftlichen Leistungen der Forschungspersönlichkeiten und deren Potenzial für weitere künftige Durchbrüche im Rahmen der vorgeschlagenen Forschungen. Darüber hinaus werden Planungen zur Integration und institutionellen Verankerung sowie ein angemessener Umfang der vorgesehenen Aufenthalte in Deutschland zur Umsetzung des geplanten Forschungsvorhabens als wichtiges Erfolgskriterium im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Wie erfolgt die Nominierung?
Nominierungen können bis zum 15. März 2026 eingereicht werden.
Bitte verwenden Sie dafür das entsprechende Online-Nominierungsformular. Gehen Sie ausführlich und nach Möglichkeit in der vorgeschlagenen Reihenfolge auf alle in den Hinweisen aufgeführten Punkte ein. Laden Sie zudem alle erforderlichen Dokumente hoch.
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen! Wir möchten Verschiebungen auf die nächste Auswahlrunde möglichst vermeiden, aufgrund der kurzen Fristsetzungen besteht in dieser ersten Auswahlrunde jedoch kaum Zeit für Nachbesserungen.
Sobald die Unterlagen bei uns eingetroffen sind, bestätigen wir den Eingang der Nominierung per E-Mail.
Alle Angaben behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich. Bei Fragen und in Zweifelsfällen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung (hrp-auswahl[at]avh.de).
Das Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt zweistufig. Auf Grundlage der vollständigen Nominierungsunterlagen aller eingegangenen Vorschläge werden im Frühjahr in einer Vorauswahl infrage kommende Kandidat*innen ausgewählt. Im Anschluss an eine unabhängige externe Fachbegutachtung der Shortlist-Anträge erfolgt im Herbst die finale Auswahl. Die Auswahlentscheidungen trifft ein unabhängiger Auswahlausschuss der Alexander von Humboldt-Stiftung.
Die Nominierungen stehen in einem fächerunabhängigen Wettbewerb zueinander. Quoten für Länder, Fachgebiete oder das Geschlecht der nominierten Personen sind nicht vorgesehen.
Nominierende informieren wir unmittelbar nach den jeweiligen Sitzungen über die Auswahlentscheidung. Im Falle einer negativen Entscheidung erteilen wir Ihnen auf Nachfrage gerne Auskünfte zur Konkurrenzsituation und den Auswahlkriterien.
Geplant ist die Verleihung von voraussichtlich 20 Humboldt Research Professorships pro Jahr in mindestens drei Auswahlrunden 2026, 2027 und 2028. Die Finanzierung steht derzeit noch unter Vorbehalt.
Allgemeine Bestimmungen
Mit der Verleihung werden Gesamtschaffen und Persönlichkeit von Spitzenforscher*innen ausgezeichnet. Dabei werden in der Begutachtung auch die individuellen Lebens- und Bildungswege – auch und gerade hinsichtlich Chancengerechtigkeit und Barrierefreiheit – berücksichtigt.
Nominierte sowie Nominierende sind an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik gebunden. Informationen zum Umgang mit generativer KI im Auswahlbereich (PDF) stellt die Stiftung zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Haltung der Humboldt-Stiftung zu Sicherheitsrelevanter Forschung in internationalen Forschungskooperationen.
Fragen und Antworten
Fragen oder Anregungen zum Programm, können Sie jederzeit an die Geschäftsstelle der Alexander von Humboldt-Stiftung richten.
E-Mail: hrp-auswahl[at]avh.de
Wenn Anträge unvollständig eingereicht werden oder Rückfragen erforderlich sind, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern, sodass ggf. eine Verschiebung des Antrags auf die nächste Sitzung erforderlich ist.
Der Antrag sollte etwa 10 bis 15 Seiten umfassen und folgende Informationen enthalten:
- Projektkonzept und Hintergrund
- Bedeutung der vorgeschlagenen Forschung, Methodik und Arbeitsplan
- Kooperationen mit Gastinstitution(en)
- Betreuung der Forschungsgruppe und Aufenthaltsdauer in Deutschland
- Literaturhinweise
- alle weiteren Informationen, die für wichtig erachtet werden
Ja, jedoch ist dies zunächst im Finanzplan (PDF) nur in groben Zügen nötig. Eine detaillierte Aufschlüsselung der geplanten Verwendung ist erst erforderlich, wenn der Auswahlausschuss eine positive Entscheidung getroffen hat.
Antragsberechtigt sind alle Hochschulen in Deutschland. Sie können gemeinsame Anträge mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland einreichen.
Ja, das ist möglich. In dem Antrag sollte erläutert werden, wie die Zusammenarbeit gestaltet werden soll.
Ja.
Nein. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
Nein.
Nein, die Kandidatinnen und Kandidaten müssen aber in Deutschland grundsätzlich auf eine Professur berufbar sein.
Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen die oder der Nominierte die wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen hat.
Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Die Lebensumstände können so in die faire Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an hrp-auswahl[at]avh.de.
Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie daher bitte im Antragsformular alle Zeiten an, in denen die oder der Nominierte die wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aufgrund von Militär- oder Ersatzdienst, längerer Erkrankung oder Pflege enger Angehöriger ganz oder teilweise unterbrochen hat. Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Die Lebensumstände können so in die faire Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an hrp-auswahl[at]avh.de.
Auch Wissenschaftler*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mindestens fünf Jahren im Ausland wissenschaftlich tätig sind, können nominiert werden. Wenn Sie weitere Beratung benötigen, kontaktieren Sie uns: hrp-auswahl[at]avh.de
Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der nominierten Person muss zum Zeitpunkt der Nominierung seit mindestens fünf Jahren im Ausland liegen. Frühere und kürzere Aufenthalte in Deutschland (wie z.B. im Rahmen von Gastprofessuren) stellen in der Regel kein Hindernis für eine Nominierung dar. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen zur Beratung an hrp-auswahl[at]avh.de.
Ja, dies stellt keinen Hinderungsgrund dar, sofern er*sie dauerhaft im Ausland forscht. In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte die Beratung der Humboldt-Stiftung in Anspruch.
Ja,mit Ausnahme von Max-Planck-Humboldt-Preisträger*innen und Alexander von Humboldt-Professor*innen.
Ja, dies ist im Prinzip möglich. Sie sollten sich aber in jedem Fall vor dem Einreichen einer erneuten Nominierung von der Auswahlabteilung der Humboldt-Stiftung beraten lassen (hrp-auswahl[at]avh.de).
Die sogenannte Verwaltungspauschale in Höhe von 20 Prozent der beantragten Fördersumme ist derjenige Teil des Preisgeldes, über den allein die aufnehmende Institution entscheidet. Die Mittel sind sehr flexibel einsetzbar.
Weitere Einzelheiten sind in den Verwendungsbestimmungen (PDF) verfügbar.
Ja, in der Regel zeitnah nach Antragseingang. Wir setzen uns mit der in der Nominierung benannten Ansprechperson auch in Verbindung, falls Unterlagen fehlen oder nachgebessert werden sollten. Dies erfolgt in der Regel einige Wochen nach Antragseingang.
Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch unabhängige Fachgutachter*innen aus dem In- und Ausland (Peer-Review-Verfahren).
Die abschließende Entscheidung über die Vergabe der Humboldt Research Professorships trifft ein hierfür eingesetzter Auswahlausschuss. Er setzt sich aus Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen zusammen. Die Geschäftsstelle der Humboldt-Stiftung hat keine Stimme im Auswahlausschuss. Die Mitgliedsliste finden Sie auf unserer Website.
Eine detaillierte schriftliche Begründung einer Ablehnung erfolgt nicht. Nach jeder Auswahlsitzung stehen wir telefonisch zur Verfügung, um Hinweise zur Konkurrenzsituation und zu den Auswahlkriterien für die Humboldt-Professuren zu geben. Wir beraten auch zu möglichen weiteren Nominierungen.