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Kontakt
Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
Forschungsstipendien können während des Förderzeitraumes außerhalb Deutschlands wahrgenommen werden, wenn dies für die Durchführung Ihres Forschungsvorhabens oder aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Forschungsaufenthalte außerhalb Deutschlands können bspw. für Feldforschungsarbeiten, Archivbesuche, Experimente an spezifischen Einrichtungen und Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen wahrgenommen werden ebenso wie aus persönlichen oder organisatorischen Gründen (familiäre Pflichten, gesundheitliche Aspekte).
Dabei gilt es folgende Einschränkungen zu beachten:
- Mindestens 6 Monate des Stipendiums müssen in Deutschland wahrgenommen werden.
- Die Gesamtdauer der Förderung außerhalb Deutschlands insgesamt darf 25 Prozent des Gesamtförderzeitraums im Regelfall nicht überschreiten (maximal 6 Monate für Postdocs, 4 Monate für erfahrene Forschende).
- Die Durchführung von Forschungsaufenthalten außerhalb Deutschlands unmittelbar am Anfang oder am Ende des Forschungsaufenthalts ist nur in Ausnahmefällen und ohne Nebenleistungen möglich.
Forschungsaufenthalte außerhalb Deutschlands müssen schriftlich beantragt werden, sofern sie einen Monat überschreiten. Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 3 Monate im Voraus und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen.
Bitte verwenden Sie das Antragsformular und senden es ausgefüllt per E-Mail an Ihre zuständige Kontaktperson in der Stiftung.
Sonderfall: Europa-Forschungsaufenthalte
Findet der oben beschriebene Forschungsaufenthalt außerhalb Deutschlands in einem europäischen Land statt und ist mit einem Einladungsschreiben einer Forschungseinrichtung verbunden, können Sie zusätzlich eine pauschale monatliche Europa-Zulage beantragen.
Diese Zulage kann allerdings nicht gewährt werden, wenn der Forschungsaufenthalt
- im Herkunftsland erfolgt (Land zum Zeitpunkt der Bewerbung).
- unmittelbar zu Beginn oder vor Ende des Stipendiums erfolgt.
Europa-Forschungsaufenthalte müssen schriftlich im Voraus beantragt werden.
Bitte stellen Sie den Antrag mind. 3 Monate im Voraus und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen.
Online-Antrag
Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.
Europa-Forschungsaufenthalte sind möglich in den Ländern:
Albanien | Italien | Portugal |
Andorra | Kroatien | Rumänien |
Armenien | Kosovo | San Marino |
Aserbaidschan | Lettland | Schweden |
Belgien | Liechtenstein | Schweiz |
Bosnien und Herzegowina | Litauen | Serbien |
Bulgarien | Luxemburg | Slowakische Republik |
Dänemark | Malta | Slowenien |
Estland | Mazedonien | Spanien |
Finnland | Moldau | Tschechische Republik |
Frankreich | Monaco | Türkei |
Georgien | Montenegro | Ungarn |
Griechenland | Niederlande | Vatikan |
Irland | Norwegen | Vereinigtes Königreich |
Island | Österreich | Zypern |
Israel | Polen |