Familienleistungen für ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten

Für Ehepartner und minderjährige Kinder, die den Stipendiaten oder die Stipendiatin während des Förderzeitraumes mindestens drei Monate (ohne Unterbrechung) begleiten, kann die Humboldt-Stiftung, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, Zulagen und/oder eine Beihilfe zur Kranken- und Haftpflichtversicherung gewähren. Des Weiteren bietet die Humboldt-Stiftung ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung von Erziehungsleistungen an. Näheres zu den Bedingungen und Einzelheiten entnehmen Sie bitte den weiteren Informationen auf dieser Website.

Familienleistungen für Ehepartner und Ehepartnerinnen

  • Ehepartner / Ehepartnerin hält sich zusammen mit der Stipendiatin / dem Stipendiaten mindestens 3 Monate ohne Unterbrechung in Deutschland auf
  • Einkünfte des Ehepartners / der Ehepartnerin dürfen 450 Euro brutto im Monat nicht übersteigen
  • Bei Einreise des Ehepartners nach Deutschland ohne Visum: Vorlage einer beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde erforderlich
  • Familienzuschlag für Ehepartner: Sofern der Stipendiat / die Stipendiatin von Kindern unter 15 Monaten begleitet wird, gelten für die Gewährung dieser Leistung besondere Bedingungen. Bitte entnehmen Sie diese den weiteren Informationen (vgl. Informationsblatt „Familienzuschlag für Ehepartner / Elterngeld“ (PDF)).

 

Familienzuschlag für Ehepartner /Ehepartnerinnen in Höhe von 276 Euro pro Monat:

Beihilfe zur Kranken- und Haftpflichtversicherung für Ehepartner / Ehepartnerinnen:

Familienleistungen für Kinder

  • Kinder sind unter 18 Jahre alt und halten sich zusammen mit dem Stipendiaten / der Stipendiatin mindestens 3 Monate ohne Unterbrechung in Deutschland auf
  • Bei Einreise der Kinder nach Deutschland ohne Visum: Vorlage einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde(n) erforderlich
  • Ersatzleístung für Kindergeld: Leistung kann nur gewährt werden, wenn kein Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht besteht oder der Antrag auf Kindergeld von den deutschen Behörden abgelehnt wurde (EStG oder BKGG).
    Dies muss nachgewiesen werden durch Vorlage (in Kopie) des Ablehnungsbescheids der deutschen Behörde und der Aufenthaltserlaubnis des Stipendiaten / der Stipendiatin.

Ersatzleistung für Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Monat und Kind:

Pauschale Kinderzulage für alleinerziehende Stipendiatinnen und Stipendiaten in Höhe von 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind:

Beihilfe zur Kranken- und Haftpflichtversicherung:

Online-Antrag

Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort. Der Antrag ist für alle oben aufgeführten Familienleistungen gültig mit Ausnahme der Beihilfe zur Krankenvollversicherung (PDF).