Familienleistungen für ausländische Stipendiat*innen

Saturn-ähnliches Dekortationsbild

Kontakt

Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn

info[at]avh.de

Wenn Sie als Forschungsstipendiat*in während des Förderzeitraums mindestens drei Monate (ohne Unterbrechung) von Ihrem*Ihrer Partner*in und/oder minderjährigen Kindern begleitet werden, gewährt die Humboldt-Stiftung einen Familienzuschlag. Zudem können Sie einen Zuschuss zur Kranken- und Haftpflichtversicherung für die*den begleitende*n Partner*in und/oder Kinder unter 18 Jahren beantragen.

Des Weiteren bietet die Humboldt-Stiftung Forschungsstipendiat*innen mit begleitenden Kindern verschiedene Unterstützungsoptionen an. Näheres zu den Bedingungen und Einzelheiten entnehmen Sie bitte den weiteren Informationen auf dieser Website.

Familienleistungen für Partner*innen

  • Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft oder versorgen gemeinsam Kinder in einem Haushalt (auch während des Aufenthalts in Deutschland).
  • Bei Einreise nach Deutschland ohne Visum ist die Vorlage einer Kopie der Heiratsurkunde oder eines Nachweises der Partnerschaft erforderlich.
  • Ihr*e Partner*in hält sich mindestens 3 Monate zusammen mit Ihnen ohne Unterbrechung in Deutschland auf.
  • Die Einkünfte Ihres Partners* Ihrer Partnerin dürfen die aktuell gültige Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen im Monat nicht übersteigen (538 Euro).
  • Sofern Sie von Kindern unter 15 Monaten begleitet werden, gelten für die Gewährung des Familienzuschlags für Partner*innen besondere Bestimmungen. Bitte entnehmen Sie diese den weiteren Informationen (vgl. Informationsblatt „Familienzuschlag für Partner*innen“ (PDF)).

Leistungen

Familienzuschlag für Partner*innen in Höhe von 276 Euro pro Monat:

Beihilfe zur Kranken- und Haftpflichtversicherung für Partner*innen:

Familienleistungen für Kinder

  • Ihre Kinder sind jünger als 18 Jahre alt und halten sich zusammen mit Ihnen mindestens 3 Monate ohne Unterbrechung in Deutschland auf.
  • Bei Einreise der Kinder nach Deutschland ohne Visum ist die Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde(n) erforderlich.
  • Ersatzleistung für Kindergeld: Bitte stellen Sie einen Antrag auf Ersatzleistung für Kindergeld nur dann, wenn formal kein Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht besteht, oder nachdem der Antrag auf Kindergeld von den deutschen Behörden abgelehnt worden ist.
    Dies muss nachgewiesen werden durch Vorlage des Ablehnungsbescheids der deutschen Behörde und der Aufenthaltserlaubnis des Stipendiaten / der Stipendiatin (in Kopie).

Leistungen

Ersatzleistung für Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Monat und Kind:

Pauschale Kinderzulage für alleinerziehende Stipendiat*innen in Höhe von 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind:

Beihilfe zur Kranken- und Haftpflichtversicherung für Kinder:

Online-Antrag

Wenn Sie Humboldtianer*in sind und einen Antrag stellen möchten, loggen Sie sich bitte zunächst ein. Sie erhalten dann Zugang zu einem mit Ihren persönlichen Daten vorausgefüllten Online-Formular, das Sie weiter ausfüllen und absenden können.

In Ihrem persönlichen Bereich "Mein Humboldt" können Sie zwischengespeicherte Anträge jederzeit aufrufen und weiterbearbeiten.

Der Antrag ist für alle oben aufgeführten Familienleistungen gültig mit Ausnahme der Beihilfe zur Krankenvollversicherung (PDF).