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Kontakt
Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
Internationale Klimaschutzstipendiat*innen können während des Förderzeitraumes kürzere Forschungsaufenthalte an Institutionen im europäischen Ausland durchführen, wenn dies für die Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens erforderlich ist. Die Gesamtdauer des Europa-Forschungsaufenthaltes sollte maximal 1 bis 2 Monate (für Nachwuchsführungskräfte) bzw. maximal 25 Prozent des voraussichtlichen Gesamtförderzeitraumes (für Postdocs) betragen. Der Europa-Forschungsaufenthalt muss schriftlich beantragt werden. Er wird zusätzlich finanziell unterstützt.
Online-Antrag
Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.
Europa-Forschungsaufenthalte sind möglich in den Ländern:
Albanien | Italien | Rumänien |
Andorra | Kosovo | Russische Föderation |
Armenien | Kroatien | San Marino |
Aserbaidschan | Lettland | Schweden |
Belgien | Liechtenstein | Schweiz |
Bosnien und Herzegowina | Litauen | Serbien |
Bulgarien | Luxemburg | Slowakische Republik |
Dänemark | Malta | Slowenien |
Estland | Mazedonien | Spanien |
Finnland | Moldau | Tschechische Republik |
Frankreich | Monaco | Türkei |
Georgien | Montenegro | Ukraine |
Griechenland | Niederlande | Ungarn |
Großbritannien | Norwegen | Vatikan |
Irland | Österreich | Weißrussland |
Island | Polen | Zypern |
Israel | Portugal |