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Internationale Klimaschutzstipendien können während des Förderzeitraumes außerhalb Deutschlands wahrgenommen werden, wenn dies für die Durchführung Ihres wissenschaftlichen Vorhabens oder aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Forschungsaufenthalte außerhalb Deutschlands können bspw. für Feldforschungsarbeiten, Archivbesuche, Experimente an spezifischen Einrichtungen und Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen wahrgenommen werden ebenso wie aus persönlichen oder organisatorischen Gründen (familiäre Pflichten, gesundheitliche Aspekte).
Dabei gilt es folgende Einschränkungen zu beachten:
- Mindestens 6 Monate des Stipendiums müssen in Deutschland wahrgenommen werden.
- Die Gesamtdauer der Förderung außerhalb Deutschlands insgesamt darf 25 Prozent des Gesamtförderzeitraums im Regelfall nicht überschreiten (max. 6 Monate für Postdocs, 3 Monate für Nachwuchsführungskräfte aus der Praxis).
- Die Durchführung von Forschungsaufenthalten außerhalb Deutschlands unmittelbar am Anfang oder am Ende des Stipendiums ist nur in Ausnahmefällen und ohne Nebenleistungen möglich.
Forschungsaufenthalte außerhalb Deutschlands müssen schriftlich beantragt werden, sofern sie einen Monat überschreiten. Bitte stellen Sie den Antrag mind. 3 Monate im Voraus und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen.
Bitte verwenden Sie das Antragsformular und senden es ausgefüllt per Email an Ihre zuständige Kontaktperson in der Stiftung.
Sonderfall: Europa-Forschungsaufenthalte
Findet der oben beschriebene Forschungsaufenthalt außerhalb Deutschlands in einem europäischen Land statt und ist mit einem Einladungsschreiben einer Forschungseinrichtung verbunden, können Sie zusätzlich eine pauschale monatliche Europa-Zulage beantragen.
Diese Zulage kann allerdings nicht gewährt werden, wenn der Forschungsaufenthalt
- im Herkunftsland erfolgt (Land zum Zeitpunkt der Bewerbung).
- unmittelbar zu Beginn oder vor Ende des Stipendiums erfolgt.
Europa-Forschungsaufenthalte müssen schriftlich im Voraus beantragt werden. Bitte stellen Sie den Antrag mind. 3 Monate im Voraus und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen.
Online-Antrag
Wenn Sie Humboldtianer*in sind und einen Antrag stellen möchten, loggen Sie sich bitte zunächst ein. Sie erhalten dann Zugang zu einem mit Ihren persönlichen Daten vorausgefüllten Online-Formular, das Sie weiter ausfüllen und absenden können. In Ihrem persönlichen Bereich "Mein Humboldt" können Sie zwischengespeicherte Anträge jederzeit aufrufen und weiterbearbeiten.
Europa-Forschungsaufenthalte sind möglich in den Ländern:
Albanien | Italien | Rumänien |
Andorra | Kosovo | Russische Föderation |
Armenien | Kroatien | San Marino |
Aserbaidschan | Lettland | Schweden |
Belgien | Liechtenstein | Schweiz |
Bosnien und Herzegowina | Litauen | Serbien |
Bulgarien | Luxemburg | Slowakische Republik |
Dänemark | Malta | Slowenien |
Estland | Mazedonien | Spanien |
Finnland | Moldau | Tschechische Republik |
Frankreich | Monaco | Türkei |
Georgien | Montenegro | Ukraine |
Griechenland | Niederlande | Ungarn |
Großbritannien | Norwegen | Vatikan |
Irland | Österreich | Weißrussland |
Island | Polen | Zypern |
Israel | Portugal |